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Zitiervorschlag

Schulungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Ein Ansatz zur Unterstützung der Praxis in Kindertageseinrichtungen

Kathrin Tenberge und Stephan Rietmann

 

Anlass und Hintergrund

Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung der öffentlichen und freien Träger mit dem § 8a SGB VIII untermauert worden. In Vereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen soll sichergestellt werden, dass die Fachkräfte diesen Schutzauftrag wahrnehmen (vgl. § 8a SGB VIII). In diesem Zusammenhang ist der Bedarf an Information und Qualifizierung der in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tätigen Fachkräfte gestiegen.

Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreisjugendamtes Borken hat in Kooperation mit der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern des Caritasverbandes für das Dekanat Borken e.V. zu diesem Thema eine Fortbildungsreihe durchgeführt. Zielgruppe von insgesamt sechs Veranstaltungen waren Erzieherinnen aus 90 Kindertageseinrichtungen des Kreises Borken und Tagesmütter. Das Referententeam konzipierte einen Fortbildungsansatz, der Informationen rund um das Thema Kindeswohlgefährdung und praktische Übungen zum Umgang mit dieser Situation kombinierte. Zum Ende der Veranstaltung erstellten die Teilnehmenden ein Handlungskonzept für ihre Einrichtungen. Dabei erwies sich die intensive Kooperation des öffentlichen Trägers mit dem freien Träger als erfolgskritischer Faktor für eine effektive Qualifizierung der Teilnehmenden.

Qualifizierungsziele

Ziele der Veranstaltung sind die Sensibilisierung der Teilnehmenden für Kindeswohlgefährdungen, die Information über bekannte Schutz- und Risikofaktoren sowie die Vorstellung von Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen. Zudem werden mögliche Ansprechpartner im Sozialraum und deren Handlungsweisen vorgestellt. Zur Sensibilisierung bei diesem Thema erscheint es ferner von Bedeutung, neben fachlichen Handlungsmöglichkeiten auch Handlungsgrenzen aufzuzeigen. In der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden daher die Praxis in ihren Einrichtungen reflektieren und Schritte zur weiteren Konzeptentwicklung zum Umgang mit dem § 8a SGB VII in den Einrichtungen entwickeln. Überdies besteht für die Teilnehmenden Gelegenheit, eigene Handlungsstrategien anhand aktuell bestehender Fälle in Form von Rollenspielen bzw. Fallbesprechungen zu reflektieren.

Organisationsteam

Auftraggeber der Veranstaltungen für beide Zielgruppen ist der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken. Auftragnehmer ist die Psychologische Beratungsstelle des Caritasverbandes. Eine Mitarbeiterin des öffentlichen Trägers, die über langjährige Berufserfahrung im Allgemeinen Sozialen Dienst und eine Zusatzqualifikation in Systemischer Familientherapie verfügt, wirkte bei der Durchführung mit. Zwei Diplom-Psychologen mit langjähriger Erfahrung in der Erziehungsberatung und themenspezifischer Spezialkompetenz bildeten zusammen mit der Kollegin des öffentlichen Trägers das Projektteam. Die umfangreichen konzeptionellen Vorleistungen, die Organisation, Durchführung und Evaluation der Veranstaltungen sind zudem durch eine Studienpraktikantin der Beratungsstelle unterstützt worden. Für die Teilnehmenden können damit Perspektiven aus langjähriger Felderfahrung in Jugendamt und Erziehungsberatung - zwei wesentlichen Ansprechpartnern für Erzieherinnen und Tagesmütter - verfügbar gemacht werden.

Schulungskonzept

Im Folgenden skizzieren wir den Verlauf einer zweitägigen Schulung für Erzieherinnen. Der erste Tag startet mit einer Vorstellungsrunde, in der die Erwartungen der Teilnehmenden aufgenommen und von ihnen erlebte Herausforderungen bei Kindeswohlgefährdungen zum Thema werden. Mit diesem Ansatz interaktiver Themenvereinbarung wird die Veranstaltung an die Fragen und spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe angepasst. Zudem kann direkt aufgezeigt werden, welche Erwartungen nicht erfüllt werden können, wie z.B. die Klärung von sehr speziellen rechtlichen Fragen. Die Veranstaltung verfolgt den Ansatz, Themen fachlich fundiert, prägnant und gleichzeitig mit Blick auf den praktischen Nutzen der Teilnehmenden orientiert zu bearbeiten.

Erster Schulungstag

Zeit Thema

08.30 Uhr

Begrüßung der Teilnehmenden, Vorstellung der Referenten und des Programms, Klärung der Erwartungen

09.30 Uhr

Herausforderungen an die fachliche Praxis in den Kindertageseinrichtungen in der thematischen Situation Kindeswohlgefährdung

10.00 Uhr

Kaffeepause

10.20 Uhr

Entwicklungsförderliche Bedingungen für Kinder: Schutz- und Risikofaktoren

11.00 Uhr

Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen und Handlungsbedarf

11.30 Uhr

Fragen und Diskussion

12.00 Uhr

Mittagspause

13.00 Uhr

Anforderungen des § 8a KJHG & Kooperationsnetzwerke bei Kindeswohlgefährdung (Fokus Jugendamt und Beratungsstelle)

13.45 Uhr

Möglichkeiten zur Diagnostik von Kindern und Familien in den Kindertageseinrichtungen

14.30 Uhr

Kaffeepause

14.50 Uhr

Diagnostischer Prozess, Umgang mit Risiken und Urteilsfehler

15.30 Uhr

Kindeswohlgefährdung und fachliche Reaktion: Belastungen, Stress und Problemlösefähigkeit

16.00 Uhr

Zusammenfassung und Klärung von Fragen

16.30 Uhr

Schlussrunde

Zweiter Schulungstag

Zeit Thema

08.30 Uhr

Kommunikation an den Schnittstellen Kindertageseinrichtung - Eltern und Kindertageseinrichtung - Interventionssystem

09.00 Uhr

Kommunikativer Umgang mit Widerstand und Förderung von Veränderungsmotivation

09.45 Uhr

Kaffeepause

10.00 Uhr

Fortsetzung der Übungen zum Umgang mit Widerstand

10.45 Uhr

Psychologie der Aushandlungen um das Kindeswohl, Kliententypen, Handlungsstrategien

11.15 Uhr

Fortsetzung der Übungen zum Umgang mit Widerstand

12.00 Uhr

Mittagspause

13.00 Uhr

Entwicklung von Bausteinen für einen Handlungsplan in den Kindertageseinrichtungen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen

14.00 Uhr

Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse

14.45 Uhr

Kaffeepause

15.00 Uhr

Optimierung einrichtungsbezogener Strategien bei Kindeswohlgefährdung - Erstellen einer Liste mit Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten

15.30 Uhr

Zusammenfassung und Seminarrückmeldung

16.15 Uhr

Seminarabschluss

Der inhaltliche Einstieg besteht aus einem Input zum Thema Schutz- und Risikofaktoren. Es werden verschiedene Faktoren beim Kind, in der Familie des Kindes und im sozialen Umfeld differenziert. In einem weiteren Vortrag werden die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung aufgezeigt, um einen Überblick zu verschiedenen Problemlagen herzustellen. Dabei geht es konkret um Vernachlässigung, körperliche und emotionale Misshandlung und sexuellen Missbrauch. Zudem werden Ursachen und Hintergründe beleuchtet, vor denen Kindeswohlgefährdung zustande kommen kann. In diesem Zusammenhang stellen die Referenten auch epidemiologische Daten über die Häufigkeit von verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung vor. Zudem wird dargestellt, in welchen Bereichen Fachkräfte bei Kindern Entwicklungsbeobachtungen machen können, die auf eine mögliche Gefährdung hinweisen. Thema in diesem Block ist außerdem das Dokumentieren und Weitergeben von Beobachtungen, insbesondere die Trennung von Beschreibung und Bewertung.

Im anschließenden Teil der Veranstaltung steht die Darstellung von Ansprechpartnern und Kooperationsnetzwerken im Vordergrund. Vorgestellt werden Fachstellen, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von Bedeutung sind. Der Fachbereich Jugend und Familie mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, seinen Aufgaben, der fachlichen Organisation und seinen Handlungsstrategien wird hier vorgestellt. Zudem stellen die Referenten die Psychologische Beratungsstelle mit ihrem niederschwelligen, auf Freiwilligkeit der Inanspruchnahme orientierten Beratungsangebot vor.

Zum Abschluss des ersten Tages wird über den persönlichen Umgang mit der Stresssituation Kindeswohlgefährdung diskutiert. Stress beeinflusst die Reaktionen und Handlungen von Fachkräften und kann im Einzelfall die Problemlösequalität belasten. Gerade bei einem Verdacht als herausgehobener Sondersituation in der Praxis einer Kindertageseinrichtung ist es jedoch von hoher Bedeutung, besonnen die richtigen Schritte einzuleiten. Daher ist ein Handlungsplan bedeutsam, an dem sich Fachkräfte in dieser von Stress belasteten Situation orientieren können.

Am zweiten Tag steht der Transfer der Inhalte in die Praxis der Einrichtungen im Vordergrund. Dies wird in Übungen und Kleingruppenarbeit vorgenommen, die durch Diskussionen ergänzt werden. Dabei werden Aspekte und Strukturen der Kommunikation um das Kindeswohl thematisiert. Zunächst werden verschiedene Fragetypen als Möglichkeiten lenkender Gesprächsführung vorgestellt. Es wird beispielsweise in Übungen deutlich, dass offene Fragen helfen können, den Gesprächspartner zu konkreten und längeren Antworten zu motivieren. Des Weiteren werden konkrete Einsatzmöglichkeiten von geschlossenen Fragen, strukturierenden Fragen und Skalierungsfragen erarbeitet.

Unter der strukturellen Dimension typischer Beziehungsmuster in Beratungskontexten werden Kliententypen vorgestellt, mit denen eine Fachkraft im Gespräch mit Eltern konfrontiert werden kann. Es wird unterschieden nach dem Typ Kunde, dem Typ Besucher und dem Typ Klagender. Der Typ Kunde ist jemand, mit dem die Fachkraft gemeinsam nach einer Lösung sucht, weil er eigene Handlungsanteile benennt und einen klaren Auftrag erteilt. Der Typ Besucher ist jemand, der sich geschickt fühlt, das Gespräch zu suchen, der aber keinen eigenen Anteil an der Problemlösung sieht. Der Typ Klagender ist ein Muster, das die Fachkraft zur Klage über eigene Probleme nutzt, an der Lösung des Problems jedoch noch nicht aktiv verantwortlich mitwirken kann. In dazugehörigen Übungen wird der mögliche Umgang mit Widerstand bearbeitet. An dieser Stelle sind anonymisierte Rollenspiele und wahlweise Fallbesprechungen möglich, in denen Elternarbeit und Elterngespräche zu Trainingszwecken nachgestellt werden können. Dabei erhielten die Teilnehmenden auch die Möglichkeit, ein Beratungs- und Interventionsmodell für die Praxis in ihren Einrichtungen zu erproben.

Zum Abschluss der Veranstaltung entwickeln die Teilnehmenden in Kleingruppen einen Handlungsplan, wie Fachkräfte in einer Einrichtung mit Kindeswohlgefährdung umgehen können. Dazu sollen insbesondere Schwachstellen und bereits funktionierende Routinen identifiziert werden. In diesem Arbeitsschritt profitieren die Teilnehmenden von gelungener Handlungsstrategien der verschiedenen teilnehmenden Einrichtungen. Ein Beispiel ist eine Einrichtung, zu deren Standard ein aufsuchendes Elterngespräch vor Aufnahme des Kindes in die Einrichtung war. Bereits in "Friedenszeiten" wird unter präventiven Gesichtspunkten hoher Wert auf eine aktive Elternarbeit gelegt.

Die eintägige Schulung für Tagesmütter enthält die für diese Zielgruppe relevanten Bausteine des Konzeptes.

Erfahrungen aus den Veranstaltungen

Die Zielgruppe der Veranstaltungen waren rund 90 Kindertageseinrichtungen im Kreis Borken. Die Einrichtungen waren vom Auftraggeber und Organisator der Schulungen im Hinblick auf die Verankerung des Themas in den Einrichtungen eingeladen, jeweils zwei Fachkräfte teilnehmen zu lassen. Insgesamt haben 160 Fachkräfte an den sechs Schulungen teilgenommen, davon arbeiteten 100 Teilnehmende in einer Einrichtung als Erzieherin. Es waren 60 Kindertageseinrichtungen vertreten. Angeboten wurden vier Schulungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie zwei Schulungen für Tagesmütter. Diese Schulungen wurden an verschiedenen Orten des Kreises abgehalten, sodass ortsnahe Angebote für die Fachkräfte zur Wahl standen. Um die Schulungen fortschreitend weiter zu entwickeln und dabei dem Bedarf der Teilnehmenden zu entsprechen wurde ein Fragebogen zur Evaluation der Schulung eingesetzt. Dieser sollte Hinweise zur Qualität der Veranstaltung liefern.

Ergebnisse der Evaluation

Die Evaluation gestaltete sich mit einem Fragebogen mit sieben Fragen - verwendet wurden forced choice Items - sowie einer offenen Frage, bei der Gelegenheit zu eigenen Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen gegeben wurde. Bei jeder Frage stand eine Skala mit den Werten "1" bis "6" zur Auswahl, wobei der kleinere Wert immer die bessere Bewertung repräsentierte. Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse:

  Legden Rhede Borken Stadtlohn Vreden Borken Ø
Frage 1: Die Seminarinhalte schätze ich im Rahmen meiner täglichen Praxis für sinnvoll ein (trifft voll zu - trifft nicht zu)

1,33

1,96

1,53

1,64

1,79

1,85

1,68

Frage 2: Die Veranstaltung hat mir neue fachliche Impulse gegeben und mein Interesse geweckt (trifft voll zu - trifft nicht zu)

1,33

2,48

1,75

1,89

2,03

1,67

1,86

Frage 3: Mit den Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung war ich (sehr zufrieden - gar nicht zufrieden)

1,4

1,96

1,61

1,6

2,07

1,72

1,73

Frage 4: Die inhaltlichen Beiträge waren fachlich und konzeptionell weiterführend (trifft voll zu - trifft nicht zu)

1,4

1,96

1,4

1,41

1,62

1,31

1,52

Frage 5: Mit den Räumlichkeiten und der Raumgestaltung war ich (sehr zufrieden - gar nicht zufrieden)

1,73

2,48

2,84

2,09

1,28

1,71

2,02

Frage 6: Die Arbeitsweise der Dozenten beurteile ich nach Schulnoten als (sehr gut - ungenügend)

1,26

1,73

1,36

1,5

1,61

1,42

1,48

Frage 7: Mit dem Arbeits- und Diskussionsklima in der Gruppe war ich (sehr zufrieden - gar nicht zufrieden)

1,4

2,0

1,7

1,82

1,86

1,58

1,73

Mittelwert über alle Fragen

1,41

2,08

1,74

1,71

1,75

1,61

1,72

In der Evaluation wird deutlich, dass die Mehrzahl der Teilnehmer die Veranstaltung als gut bzw. sehr gut erachtet hat. In den meisten Fällen ist die Streuung der Ergebnisse eher gering; es zeigt sich jedoch bei einigen Fragen auch eine höhere Streuung. Dies ist beispielsweise bei der Frage nach den fachlichen Impulsen und dem Interesse der Fall. Das könnte bedeuten, dass die Fachkräfte verschieden über das Thema informiert waren und es für einige nur eine Wiederholung darstellte. Dennoch scheint die Aufbereitung des Themas im Allgemeinen sehr gut angenommen worden zu sein.

Die qualitativen Rückmeldungen der Erzieherinnen und der Tagesmütter geben einen weiteren Eindruck davon, wie Qualität und Nutzen der Veranstaltungen aus Sicht der Teilnehmenden angenommen wurden. Es wurde von sehr vielen Teilnehmenden darauf hingewiesen, dass eine Fortsetzung der Veranstaltung gewünscht wird und dass weitere Kollegen der Einrichtungen daran teilnehmen können. Ausgesprochen zufrieden waren die Teilnehmenden mit der Besprechung von Fällen aus ihrer Praxis. So konnten typische Strukturen bei Kindeswohlgefährdungen und mögliche Vorgehensweisen an Beispielen aus der eigenen Praxis der Teilnehmenden deutlich werden. Viele Teilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie nach dem, was sie in den vorangegangenen Inputs und Übungen gehört hätten, nun sicherer handeln könnten. Verstärkte Arbeit in Kleingruppen wurde unter Transfergesichtspunkten ausdrücklich gewünscht, da es dadurch möglich ist, das Gehörte umzusetzen und zu vertiefen. Insbesondere wurde daher Bedarf an weiteren Fallberatungen geäußert, in denen unter Anleitung qualifizierter Berater konkrete Fälle analysiert, erörtert und mit der Perspektive einer Hilfeplanung lösungsorientiert beraten werden sollen. Es wurde von der Mehrzahl der Teilnehmenden positiv angemerkt, dass durch die Veranstaltung Unsicherheiten verringert werden konnten.

Die Teilnehmenden haben die Präsenz des Jugendamtes im Schulungsteam für sehr wichtig erachtet. Es wurde als Vorteil erlebt, das Jugendamt in der aktiven Rolle zu erleben, Aufgaben und Tätigkeiten dargestellt zu bekommen sowie einen Ansprechpartner kennen gelernt zu haben. Im Zusammenhang damit wurde gewünscht, dass das Jugendamt weitere Fortbildungen für die Fachkräfte im Kreis Borken anbieten solle. Die positive Rückmeldung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zeigt, dass die Darstellung der Arbeit des Jugendamtes auf sehr viel Interesse stößt. In der Veranstaltung war es auch möglich, vormals bestehende Vorurteile und Voreingenommenheit zu benennen und diese abzubauen. Dieser Punkt erscheint uns ausgesprochen relevant, denn im Krisenfall sollen die Einrichtungen das staatliche Wächteramt als glaubwürdigen Partner ansprechen und erleben. In dieser Hinsicht konnte die Veranstaltung einen wichtigen Erfolg erzielen, indem Berührungsängste thematisiert und verringert werden konnten.

In diesem Zusammenhang wurde auch Unmut einzelner Einrichtungen deutlich, wenn es keine Rückkoppelung zwischen Einrichtung und Jugendamt gab. Berichtet wurden kritische Fälle aus der Vergangenheit, wenn sich die Einrichtung entschlossen hatte, das Jugendamt einzuschalten. Dies mache die weitergehende Arbeit mit dem betroffenen Kind und dessen Familie schwierig, da immer Unklarheiten herrschten, ob und inwieweit das Jugendamt Schritte eingeleitet habe. Hier wurde sichtbar, wie relevant funktionierende Kooperation der Fachstellen für das Kindeswohl ist. Die Schulung hat daher auch aufgezeigt, an welchen Stellen das Interventionssystem weiter optimiert werden kann.

In den Veranstaltungen ist insgesamt deutlich geworden, dass in vielen Einrichtungen die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem § 8a SGB VIII gemeistert werden. Es bestehen teilweise qualifizierte Konzepte, an denen die Fachkräfte ihr Handeln orientieren können. Zudem ist Einrichtungen deutlich geworden, wo und wie sie ihre Praxis im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen noch weiter verbessern müssen.

Eine weitere Erfahrung aus den Veranstaltungen ist der positive Austausch zwischen den Einrichtungen. Dieser Austausch, der durch eine vom Fachbereich Jugend und Familie organisierte Veranstaltung ermöglicht wird, wurde auch von den Teilnehmern als ausgesprochen wertvoll hervorgehoben.

Die Teilnehmenden äußern in den Evaluationen weiterhin bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung und einem angemessenen Umgang damit. Klärungsbedarf wird beispielsweise gesehen bei der Frage, wann die Leitung der Kindertageseinrichtungen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung informiert werden sollte und wann der richtige Zeitpunkt für die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorliegt. Nachgefragt wird auch, wer diese Fachkraft ist oder sein könnte - im Kreis Borken sollen dies künftig die Erziehungsberatungsstellen sein. Oftmals bestehen offene rechtliche Fragen, die deutlich machen, dass auch in diesem Bereich deutlich mehr Aufklärung stattfinden sollte.

Fazit

Zu den unerwarteten und gleichsam erfreulichen Effekten der Veranstaltungen gehört ein Qualifizierungsgewinn in zwei verschiedene Richtungen. Neben dem Ziel einer Fortbildung von Erzieherinnen, deren Einrichtungen von nahezu allen Kindern besucht wird, wurden Ansatzpunkte zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendamt und Kindertageseinrichtungen deutlich.

Die Veranstaltungen sind durchweg sehr gut angekommen. Das Ziel der Sensibilisierung der Teilnehmenden und die Informationsvermittlung über den § 8a SGB VIII und den damit zusammenhängenden Aufgaben scheint erreicht. Die Teilnehmer wurden in der verbesserten Erkennung von Kindeswohlgefährdung unterstützt und haben mögliche Interventionssysteme, Ansprechpartner und deren Vorgehensweise kennen gelernt. Ferner konnte die Reflektion der eigenen Praxis in den Einrichtungen angeregt werden. Ein positiver Nebeneffekt ist der rege Austausch, den es zwischen den Einrichtungen gab, sodass gegenseitige Anregungen aufgenommen werden konnten.

Eine Kooperation zum Zweck von derartigen Fortbildungen zwischen den Jugendämtern und den Beratungsstellen ist nach unserer Kenntnis zurzeit noch eher selten. Die positive Rückmeldung über die Zusammenarbeit gibt Anlass dazu, diese Form des Angebots an Fachkräfte weiter zu etablieren. Die Kombination der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten von Jugendamt und Erziehungsberatung und deren Zusammenarbeit in einem glaubwürdig erlebbaren Kooperationsmodell wurde von den Teilnehmenden als fachlich weiterführend beurteilt und geschätzt. Fachkräfte wünschen sich, dass sie weitere Angebote zum Thema Umgang mit Kindeswohlgefährdungen - insbesondere Fallberatungen und Trainings für Elterngespräche - bekommen, um sich weiterzubilden.

Die Informationsvermittlung zum Thema Kindeswohlgefährdung sowie das Darstellen der Arbeit von Interventionsstellen sind ein zentraler Aspekt, um bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die richtigen Schritte einleiten zu können. Es gilt, die Ansprechpartner aufzuzeigen und Handlungsschritte deutlich zu machen. Durch das konkrete Eingehen auf die Perspektive der Kindertageseinrichtungen können Unsicherheiten abgebaut werden und folgenschwere Fehler eines vorschnellen Handelns vermieden werden. Deutlich in den Mittelpunkt gerückt werden muss, dass nicht allein das schnelle, sondern das bedachte und koordinierte Handeln Erfolg für eine Intervention zugunsten betroffener Kinder erbringt.

Zudem gilt es, die oftmals auch bei Fachkräften vorherrschenden Vorurteile gegenüber dem Jugendamt abzubauen und die Kooperation zwischen den beiden Institutionen damit zu erleichtern - in dieser Hinsicht hat die Schulung den Blick der Teilnehmenden auf ein engagiertes und qualifiziertes Jugendamt erfreulich erweitert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulungen haben größtenteils positiv darauf reagiert, einen konkreten Ansprechpartner vom Jugendamt kennen zu lernen und Fragen zur Vorgehensweise zu stellen. Auch Kritik ist dabei deutlich geworden. Dies werten wir als Hinweis darauf, dass ein offenes Diskussionsklima etabliert werden konnte, in dem auch Ansatzpunkte zur Optimierung individueller und gemeinsamer Handlungsmöglichkeiten für den Schutz von Kindern aufgezeigt werden konnten. Zukünftig sollen weitere Schulungen dieser Art angeboten werden.

Kontakt

Kathrin Tenberge ist Studierende des Diplom-Studiengangs Pädagogik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie befindet sich in einem Praxissemester im Rahmen des Studiums in der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes Borken. Email: [email protected]

Dr. Stephan Rietmann ist Diplom-Psychologe und Leiter der Psychologischen Beratungsstelle des Caritasverbandes Borken. Aktueller Arbeitsschwerpunkt: Forschungsarbeiten, Publikationen und Schulungstätigkeiten zur Optimierung fachlicher Intervention bei Kindeswohlgefährdungen. Turmstraße 14, 46325 Borken, Tel.: 02861/945-750, Email: [email protected]