Kindergartenpädagogik
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Herausgeber: Martin R. Textor

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Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. Abschlussbericht. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 2000 - Teil 3

Martin R. Textor (Redaktion)


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9. Teilnehmer/innenbefragung

Martin R. Textor

Im September 2000 wurden Fragebögen zur Evaluation des IFP-Projekts an alle 18 teilnehmenden Kindertageseinrichtungen und an 20 Jugendämter geschickt. Wohl nahmen 25 Jugendämter an dem Modellversuch teil, aber nachdem fünf von ihnen keine Beratung durch das IFP in Anspruch nahmen und keine besonderen Vernetzungsaktivitäten im Rahmen des IFP-Projekts durchführten, wurden sie in die Befragung nicht einbezogen (Kreisjugendamt Aschaffenburg, Amt für junge Menschen und Familien Lindau/Bodensee, Kreisjugendamt Unterallgäu in Mindelheim, Sozialreferat der Landeshauptstadt München - Fachabteilung Kinderkrippen -, Stadtjugendamt Straubing; vgl. Kapitel 4 und 6).

16 Jugendämter und 9 Kindertageseinrichtungen sandten die Fragebögen zurück. Dies entsprach einem Rücklauf von 80 bzw. 50%. So lagen 25 Fragebögen (66% aller Fragebögen) zur Auswertung vor. Aufgrund der geringen Anzahl der Fragebögen und der nicht zu gewährleistenden Anonymität eignet sich diese Befragung nur sehr begrenzt zur Evaluation des Modellversuchs.

Die ersten fünf Fragen bezogen sich auf die Angebote des IFP im Rahmen des Modellversuchs:

  • "Hat die Beratung durch das IFP Ihren Erwartungen entsprochen oder nicht " 72% der Befragten (81% der Jugendämter, 56% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "ja", 28% (19% der Jugendämter, 44% der Kindertageseinrichtungen) mit "teils, teils" und 0% mit "nein".
  • "War die Dauer der Beratung durch das IFP ausreichend oder zu kurz " 92% der Befragten (94% der Jugendämter, 89% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "ausreichend", 8% (6% der Jugendämter, 11% der Kindertageseinrichtungen) mit "weder/noch" und 0% mit "nicht ausreichend".
  • "Reichten die Ihnen vom IFP zur Verfügung gestellten Veröffentlichungen aus (z.B. Broschüre 'Hilfen für Kinder, Erzieherinnen und Eltern', Zwischenbericht, Kopien von Fachartikeln, Faltblätter und Broschüren über psychosoziale Leistungen) " 92% der Befragten (94% der Jugendämter, 89% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "reichten aus", 4% (6% der Jugendämter, 0% der Kindertageseinrichtungen) mit "teils, teils" und 4% (0% der Jugendämter, 11% der Kindertageseinrichtungen) mit "reichten nicht aus".
  • "Entsprachen die vom IFP durchgeführten Veranstaltungen Ihren Erwartungen " 40% der Befragten (63% der Jugendämter, 0% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "ja", 56% (38% der Jugendämter, 89% der Kindertageseinrichtungen) mit "teils, teils" und 4% (0% der Jugendämter, 11% der Kindertageseinrichtungen) mit "nein".
  • "Haben Sie dank des IFP-Projekts etwas Neues gelernt oder neue Fähigkeiten entwickelt " 64% (69% der Jugendämter, 56% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "ja", 28% (19% der Jugendämter, 44% der Kindertageseinrichtungen) mit "teils, teils" und 8% (13% der Jugendämter, 0% der Kindertageseinrichtungen) mit "nein".

Diese Befragungsergebnisse zeigen, dass die weitaus meisten Befragten mit dem Angebot des IFP zufrieden waren, wobei die positive Tendenz der Antworten bei den Jugendämtern ausgeprägter war als bei den Kindertageseinrichtungen. Rund drei Viertel der Befragten meinten, dass die Beratung durch das IFP ihren Erwartungen entsprochen habe; nahezu alle hielten sie für lang genug (obwohl sie nur ca. vier Besprechungen vor Ort umfasste). Auch reichten nahezu allen Befragten die bei den ersten Fachtagungen verteilten Broschüren und Fachartikel aus. Neun Zehntel der Befragten hatten während des IFP-Projekts etwas Neues gelernt oder neue Fähigkeiten entwickelt.

Nur mit den Fachtagungen waren die Befragten weniger zufrieden: Mehr als die Hälfte von ihnen wählte die Antwortvorgabe "teils, teils", wenn auch nur 4% die Antwortvorgabe "nein" ankreuzten (hier muss man wie bei allen anderen Prozentangaben die geringe Stichprobengröße berücksichtigen: 4% steht für einen Fragebogen aus der gesamten Stichprobe; 6% für einen Fragebogen aus der Stichprobe der Jugendämter; 11% für einen Fragebogen aus der Stichprobe der Kindertageseinrichtungen). Bei der Bewertung der Fachtagungen war die Diskrepanz zwischen Jugendämtern und Kindertageseinrichtungen in der Antworttendenz besonders groß: So war die Mehrheit der Jugendämter (63%) mit den Veranstaltungen zufrieden - aber keine einzige Kindertageseinrichtung (89% wählten die Antwortvorgabe "teils, teils", 11% "nein"). Vermutlich entsprach die Gestaltung der Fachtagungen mit dem Vorherrschen von (Kurz-)Referaten und der großen Teilnehmerzahl zu wenig den Erwartungen der Erzieherinnen und ihren Erfahrungen mit Fortbildungen.

Besonders interessiert natürlich, ob die Teilnahme am IFP-Projekt vor Ort Auswirkungen hatte. So wurde gefragt: "Hat sich während der Beratung durch das IFP der Stand der Vernetzung in Ihrem Jugendamtsbezirk bzw. von Ihrer Kindertageseinrichtung verbessert oder nicht " 20% der Befragten (19% der Jugendämter, 22% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "sehr verbessert", 64% (75% der Jugendämter, 44% der Kindertageseinrichtungen) mit "etwas verbessert", 16% (6% der Jugendämter, 33% der Kindertageseinrichtungen) mit "gleich geblieben" und 0% mit "verschlechtert". Dieses Befragungsergebnis zeigt, dass ein seitens des IFP recht geringer Aufwand ausreichte, um vor Ort positive Veränderungen anzustoßen: Mehr als vier Fünftel aller Befragten berichteten von einer besseren Vernetzung.

Natürlich interessiert auch, ob nach Abschluss der Beratung durch das IFP Vernetzungsaktivitäten fortgeführt werden und ob die während der intensiven Projektphase erzielten Verbesserungen erhalten bleiben. Hierüber geben 19 Fragebögen (12 Jugendämter, 7 Kindertageseinrichtungen) Auskunft. Bei diesen Befragten lag die Beratung durch das IFP ein Jahr oder zwei Jahre zurück. Sie beantworteten folgende Fragen (nach der Vorbemerkung "Nur beantworten, wenn die Beratung durch das IFP im ersten oder zweiten Projektjahr [1997/98 bzw. 1998/99] erfolgte"):

  • "Wurden die Vernetzungsaktivitäten nach Abschluss der Beratung durch das IFP fortgeführt oder nicht " 74% der Befragten (83% der Jugendämter, 57% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "fortgeführt" und 26% (17% der Jugendämter, 43% der Kindertageseinrichtungen) mit "nicht fortgeführt".
  • "Wurden weitere/neue Vernetzungsaktivitäten nach Abschluss der Beratung durch das IFP erprobt oder eingeführt " 37% der Befragten (42% der Jugendämter, 29% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "ja" und 63% (58% der Jugendämter, 71% der Kindertageseinrichtungen) mit "nein".
  • "Hat sich der Stand der Vernetzung in Ihrem Jugendamtsbezirk bzw. von Ihrer Kindertageseinrichtung in dem einen Jahr bzw. in den zwei Jahren nach Abschluss der Beratung durch das IFP verändert " 53% der Befragten (58% der Jugendämter, 43% der Kindertageseinrichtungen) antworteten mit "verbessert", 47% (42% der Jugendämter, 57% der Kindertageseinrichtungen) mit "gleich geblieben" und 0% mit "verschlechtert".

Bei diesen Prozentangaben ist natürlich zu beachten, dass die zugrunde liegende Stichprobe mit 19 Fragebögen sehr gering ist. Die sich bei den Antworten zeigenden Tendenzen sind aber recht ermutigend: In immerhin drei Viertel der Fälle wurden die Vernetzungsaktivitäten ohne Begleitung durch das IFP selbstständig fortgeführt; in einem guten Drittel der Fälle wurden sogar neue Vernetzungsaktivitäten eigenständig eingeführt. Dementsprechend kam es in der Hälfte der Fälle zu einer weiteren Verbesserung der Vernetzung. Der nach Abschluss eines Modellprojekts häufig auftretende Effekt, dass die erzielten positiven Veränderungen wieder verschwinden, wurde kein einziges Mal berichtet. Allerdings zeigt sich auch hier, dass Jugendämter mehr von dem IFP-Projekt profitierten als Kindertageseinrichtungen: Ihre Antworttendenz war bei allen drei gerade genannten Fragen positiver.

Auf dem Fragebogen konnten die Befragten ferner "Anmerkungen/Kommentare" eintragen, die manche Befragungsergebnisse ergänzen. Einige (zum Teil gekürzte) Aussagen von Kindertageseinrichtungen waren:

  • "Ich hätte mir gemeinsame Veranstaltungen mit den beteiligten Jugendämtern gewünscht - mehr Einblick in die andere Sichtweise".
  • "Da während dieser Zeit in unserer Einrichtung kein Bedarf an Hilfe von 'außen' war, wurden die Kontakte auch nicht weiter in Anspruch genommen".
  • "Es gab keine aktuellen Anlässe, die Vernetzungsaktivitäten auszuweiten".
  • "Die psychosoziale Vernetzung ist gruppen- und personalmäßig von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Auf alle Fälle ist bei mir selbst das Bewusstsein gegenüber sozialen Schwierigkeiten gewachsen. Ich kann Standpunkte besser vertreten und praxisorientiert argumentieren. Das Modell hat beim Elternbeirat gute Ansätze zum Überdenken gegeben!"
  • "Die Betreuung im ersten Jahr fanden wir sehr gut. Diese Betreuung fehlte uns in den darauf folgenden zwei Jahren. Wir würden eine Betreuung in einem zusätzlichen Jahr sehr begrüßen. Trotzdem fanden wir das Projekt sehr interessant und würden uns freuen, wenn wir wieder einmal teilnehmen könnten".

Jugendämter merkten an:

  • "Wir haben nach der Beratung durch das IFP unseren Beratungsführer für Kindertagesstätten fertiggestellt. Da wir personelle Verstärkung erhalten haben, hoffen wir, unsere Aktivitäten in Richtung Vernetzung wieder aufnehmen zu können".
  • "Ich werde auch weiterhin bemüht sein, die Vernetzung von Kitas mit psychosozialen Diensten aufrechtzuerhalten und zu verbessern sowie Vermittlungs- und Hilfsangebote für Kitas mit Vernetzungsschwierigkeiten anzubieten. Im Großen und Ganzen ist im Landkreis ein relativ guter Vernetzungsstand vorhanden".
  • "Vernetzung, Bildung von Netzwerken im ländlichen Raum, wird noch erschwert durch infrastrukturelle Bedingungen. Kooperation mit Jugendhilfeplanung und Fachstelle für Prävention ist stark intensiviert. Mein Wunsch nach kleinräumiger, sozialraumorientierter Regionalisierung des Jugendamtes".
  • "Leider konnte ich mich - veranlasst durch dienstliche und private Ereignisse - nicht im gewünschten Maße im Projekt engagieren. Dennoch habe ich das Projekt als sehr wichtig und gelungen empfunden und - hoffentlich - einiges gelernt".
  • Zum erreichten Stand der Vernetzung: "In Bezug auf Modellpartner "etwas verbessert". Das Projekt hat einen Umdenkprozess in Gang gesetzt, der jedoch nur aufrechterhalten werden kann, wenn jemand auch weiterhin koordiniert und antreibt".
  • "Zeitmangel im Arbeitsalltag war der Grund, warum nicht noch größere Vernetzung initiiert werden konnte. Notwendigkeit und Sinn wurden immer gesehen. Aber auch Kooperationsbereitschaft auf den verschiedenen Ebenen war mit das Problem".
  • "Der Arbeitskreis 'Vernetzung' wurde nach Abschluss der Beratung durch das IFP in selbst organisierter Form durch die Kita-Leiterinnen und die Erziehungsberatungsstelle fortgesetzt, wobei das Jugendamt nur noch zeitweise beratend und begleitend eingeschaltet war. Leider zeigten weitere Kindertagesstätten bisher wenig Interesse an einer Einbeziehung".
  • "Während des Projekts konnte ein mobiler Beratungsdienst zunächst als ABM-Stelle und ab 01.11.2000 dauerhaft installiert werden, der eine zentrale Rolle in der Vernetzung einnimmt (Vermittlung von Kontakten und Hilfen, Koordination ...)".
  • "Ich hätte mir die Veranstaltungen in etwas kleinerem Rahmen gewünscht. Dadurch wäre mehr Kontakt möglich gewesen".

Deutlich wird, dass vereinzelt Zeit- und Personalmangel, persönliche Gründe, die Rahmenbedingungen im ländlichen Raum, ein mangelnder Problemdruck oder das Fehlen der Betreuung durch das IFP in einem weiteren Projektjahr eine noch intensivere Vernetzung verhinderten. An den Veranstaltungen im Rahmen des Modellversuchs wurde kritisiert, dass der Teilnehmerkreis zu groß sowie die Trennung von Erzieherinnen und Jugendamtsmitarbeiter/innen bei Arbeitsgruppen nicht immer sinnvoll war. Ansonsten wurden mehrere erfolgreich praktizierte Vernetzungsaktivitäten und positive Veränderungen auf der persönlichen Ebene (mehr Wissen, bessere Argumente u.Ä.) herausgestellt. Anzumerken ist noch, dass in der Rubrik "Anmerkungen/Kommentare" mehrfach die gute Zusammenarbeit mit der Projektmitarbeiterin und dem Projektmitarbeiter des IFP gewürdigt wurde.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass laut der Umfrage die weitaus meisten Befragten mit dem im Rahmen des IFP-Projekts erfolgten Angebot an Information und Beratung zufrieden waren und dass sich in vier Fünftel der Fälle der Stand der Vernetzung verbesserte. Letzteres ist ein besonders erfreuliches Befragungsergebnis, wenn man bedenkt, dass die "Intervention" seitens des IFP auf ca. vier Beratungsgespräche vor Ort und auf das Angebot von drei eintägigen Fachtagungen beschränkt war. Die eigentlichen Vernetzungsaktivitäten mussten letztlich von den teilnehmenden Jugendämtern und Kindertageseinrichtungen selbst geplant und durchgeführt werden. Somit konnten sie die erzielten Erfolge weitgehend sich selbst zuschreiben. Dies hat sicherlich zu der in der Umfrage deutlich werdenden Motivation beigetragen, Vernetzungsaktivitäten auch ohne eine weitere Betreuung durch das IFP fortzuführen und - zumindest in einem Drittel der Fälle - neue auszuprobieren. So ist das erfreulichste Ergebnis der Umfrage, dass sich in der Hälfte der Fälle der Stand der Vernetzung nach Abschluss der Beratung durch das IFP weiter verbesserte.

 

10. Ausblick: Grundsätze für die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten

Martin R. Textor

10.1 Einführung

Im Zusammenhang mit der Beratung des Amtes für Jugend und Familie des Landkreises Miesbach sowie des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim wurden nachstehende Grundsätze für die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten entwickeln. Sie verkörpern die Prinzipien, deren Befolgung nach den während des Modellversuchs gesammelten Erfahrungen eine gute Zusammenarbeit zwischen den genannten Institutionen sicherstellt. Den Teilnehmer/innen der von den beiden genannten Jugendämtern gegründeten Arbeitskreise wird für das kritische Feedback hinsichtlich der Grundsätze gedankt.

10.2 Die Grundsätze

Nachstehende Prinzipien beruhen auf den Wünschen und Forderungen von Erzieher/innen und Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste, wie sie bei vielen Veranstaltungen und Besprechungen im Rahmen des IFP-Projekts "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" geäußert wurden. Das Befolgen dieser Grundsätze würde nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten erleichtern, sondern auch dem Wohl von Kindern und Eltern mit einem Beratungs- und Hilfebedarf dienen. Ein Realisieren der Prinzipien wird jedoch durch die Rahmenbedingungen auf beiden Seiten erschwert (z.B. geringe Verfügungszeit und große Kindergruppen aufseiten der Kindertagesstätten, lange Wartelisten und fehlende Finanzierung vieler wünschenswerter Leistungen aufseiten der psychosozialen Dienste), die dringend einer Korrektur bedürfen.

  1. Die Mitarbeiter/innen von Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten sind bestrebt, die (staatlich anerkannten Fach-)Kompetenzen der jeweils anderen Seite als gleichwertig anzuerkennen und sie mit Achtung und Respekt zu behandeln. Sie nehmen wahr, dass die Kindertageseinrichtung und der jeweilige psychosoziale Dienst andersartige Systeme mit verschiedenen Organisationsstrukturen, Regeln und Begrenzungen sind.
  2. Beide Seiten sind gleichberechtigt. Sie streben nach Grundhaltungen wie Offenheit, Aufgeschlossenheit sowie Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft. Sie bemühen sich um das Vertrauen der jeweils anderen Seite.
  3. Jede Profession versucht, die Grenzen ihrer berufstypischen Vorgehensweise zu akzeptieren, und ist geneigt, von anderer Seite gelieferte Informationen zunächst einmal als wahr und richtig zu betrachten. Sie ist zu einem Gespräch mit der anderen Seite bereit, wenn sie zu einem anderen Ergebnis als diese kommt. Es wird anerkannt, dass sich Professionen und unterschiedliche Fachlichkeiten ergänzen und im Einzelfall oft ein Zusammenwirken unabdingbar ist (Interdisziplinarität).
  4. Die unter 1. bis 3. genannten Grundhaltungen und Einstellungen sind nur in einem langfristigen Prozess zu erreichen, der persönliche Kontakte voraussetzt.
  5. Beide Seiten informieren einander offen über ihre Zuständigkeiten, Aufgaben, Tätigkeiten, Arbeitsformen, Vorgehensweisen, Erfahrungen und Probleme - entweder auf annähernd regelmäßiger Basis oder auf Wunsch, eventuell auch durch Informationsveranstaltungen, "Tage der offenen Tür" usw. Falls vorhanden werden schriftliche Materialien zur Verfügung gestellt (z.B. Broschüren, Beratungsführer, Faltblätter, Kindergartenkonzeptionen). Relevante Informationen über psychosoziale Dienste werden von den Kindertageseinrichtungen an die Eltern weitergegeben (z.B. Aushängen von Faltblättern am schwarzen Brett, Auslegen von Broschüren, Beiträge in Elternbriefen).
  6. Beide Seiten streben nach persönlichen Kontakten, sodass zumindest in größeren Einrichtungen bekannte Ansprechpartner vorhanden sind. Gegenseitige Besuche und unter Umständen auch Hospitationen werden als sinnvoll erachtet. Kontinuierliche Kontakte - z.B. in Arbeitskreisen - werden angestrebt. Gemeinsame Fortbildungen können zu einem Angleichen des (unterschiedlichen) Informationsstandes zu relevante Themen (z.B. Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten, Diagnostik, heilpädagogische Behandlungsformen, systemisches Arbeiten) führen.
  7. Beratung - in welcher Form auch immer - ist eine allgemeine und alltägliche Dienstleistung. Erzieher/innen akzeptieren die Normalität von Beratung und vermitteln diese Grundhaltung an die Familien weiter. Zusammen mit den psychosozialen Diensten versuchen sie, durch eine entsprechende Aufklärung von Eltern Hemmschwellen abzubauen. Sofern möglich, versuchen deren Mitarbeiter/innen, sich den Eltern persönlich vorzustellen (z.B. durch die Teilnahme an einem Elternabend - möglichst einer gemeinsamen Veranstaltung mehrerer Kindertageseinrichtungen). Bei besonders großen Ängsten kann unter Umständen auch ein Beratungstermin in der Kindertagesstätte erfolgen oder die Erzieherin die Familie zum Erstgespräch in den psychosozialen Dienst begleiten.
  8. Von beiden Seiten wird eine möglichst frühzeitige Intervention angestrebt, damit sich Verhaltensauffälligkeiten, Sprachstörungen, Probleme u.Ä. nicht verfestigen können. Beide Seiten wirken darauf hin, dass die "Verantwortlichen" (z.B. Sozialamt, Therapien verschreibende Ärzte, für wirtschaftliche Erziehungshilfe zuständige Mitarbeiter/innen des Jugendamtes) erkennen, dass frühzeitige Behandlungen kostengünstiger und damit wirtschaftlicher sind.
  9. Frühzeitige Interventionen und präventive Maßnahmen lassen sich nur realisieren, wenn Erzieher/innen das Vertrauen der Eltern besitzen. Der Elternarbeit kommt somit eine zentrale Bedeutung zu; sie sollte zu einer "Erziehungspartnerschaft" zwischen Eltern und Erzieher/innen führen. Kindertageseinrichtungen und psychosoziale Dienste achten die Elternrechte und beziehen die Eltern bei Problemen der Kinder frühestmöglich und bei jeder geeigneten Gelegenheit in ihre Maßnahmen ein. Sie sind bestrebt, in ihnen "Fachleute" für ihr Kind zu sehen, ihre Kompetenzen zu achten und sie immer ernst zu nehmen. Auch im Rahmen von Beratung, Behandlung und Therapie werden Eltern als Partner gesehen.
  10. Wird ein Kind bzw. eine Familie an einen psychosozialen Dienst oder an einen Arzt weitervermittelt, bemühen sich sowohl die Kindertagesstätte als auch der Dienst (bzw. Arzt) um die (schriftliche) Einwilligung der Eltern mit auf ihren Fall bezogenen Kontakten zwischen beiden Einrichtungen. Wird das Kind oder die Familie von dem psychosozialen Dienst ohne Wissen der Kindertagesstätte betreut, bemüht sich dieser um die Einwilligung der Eltern in eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Erzieherin. Wenn es sinnvoll zu sein scheint, werden die Eltern auch gefragt, ob sie mit der Weitergabe von (ärztlichen) Untersuchungs- und Testergebnissen oder von schriftlichen Berichten (z.B. Gutachten) einverstanden sind. Unter Umständen wird die zuständige Gruppenleiter/in zu einem einzelnen Beratungs- oder Behandlungstermin eingeladen.
  11. Im Sinne der Kinder und seiner Eltern ist sicherzustellen, dass Behandlungen und Beratungen von qualifizierten und kompetenten Fachleuten (z.B. Ärzt/innen, Psycholog/innen, Sozialpädagog/innen, medizinische Hilfsberufe) durchgeführt werden und dem Bedarf entsprechen.
  12. Erweist es sich in den genannten Fällen als notwendig, werden gemeinsam Fallbesprechungen, Hilfeplangespräche oder Helferkonferenzen durchgeführt - möglichst mit den Eltern (auf jeden Fall aber mit deren Einwilligung). So können Erzieher/innen - und Eltern - wichtige Informationen beisteuern, werden sie in die Behandlung einbezogen, können Vorgehensweise und Verhalten gegenüber dem jeweiligen Kind bzw. seinen Eltern abgestimmt werden.
  13. Falls nötig und sinnvoll werden Diagnosen gemeinsam von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste, Erzieher/innen und Eltern erstellt, da nur so verschiedene Perspektiven und unterschiedliche Erfahrungen mit dem jeweiligen Kind in seinen Lebenswelten miteinander verknüpft werden können. Ziel der Diagnose ist das Verstehen des individuellen Kindes in seiner Entwicklung und unter Einbeziehung seines Umfeldes. Die Diagnose wird nicht als einmalige Momentaufnahme verstanden, sondern als ein Prozess.
  14. Haben Erzieher/innen Probleme, den Entwicklungsstand oder das Verhalten eines bestimmten Kindes richtig einzuschätzen, stellen psychosoziale Dienste (bzw. Ärzte) Diagnosehilfen zur Verfügung (z.B. Beobachtungsbögen). Ferner stehen sie nach Möglichkeit für anonymisierte Fallbesprechungen - insbesondere im Vorfeld von Elterngesprächen - zur Verfügung. Auch können sie nach Einwilligung der Eltern eine Fachkraft in die Kindertageseinrichtung zwecks Diagnoseerstellung entsenden. Erzieher/innen sind damit einverstanden, dass dies auch passiert, wenn Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste ein zur Behandlung angemeldetes Kind in der "natürlichen" Umwelt der Kindertageseinrichtung bzw. in seiner Beziehung zu den pädagogischen Fachkräften beobachten wollen.
  15. Können Familien psychosoziale Dienste nicht aufsuchen, bemühen sich die Fachkräfte, durch mobile Dienstleistungen dieser Situation zu entsprechen. Sie behandeln die Kinder in der Kindertagesstätte und beraten auch ihre Eltern dort. Ähnliches gilt für Fälle, bei denen Eltern psychosoziale Dienste nicht aufsuchen wollen, aber mit einer Behandlung ihres Kindes in der Tageseinrichtung einverstanden sind.
  16. Lassen es die personellen Kapazitäten eines psychosozialen Dienstes zu, können auf Wunsch offene Sprechstunden für Eltern, Kontaktnachmittage, Gesprächskreise für Mütter u.Ä. in Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Auf diese Weise werden zugleich Aufgaben nach §16 SGB VIII (allgemeine Beratung, Familienbildung) übernommen. Ferner werden Schwellenängste abgebaut.
  17. Bei Behandlungen von Kindern durch psychosoziale Dienste in Kindertageseinrichtungen erhalten Erzieher/innen die Möglichkeit zur Teilnahme. Sie werden im Umgang mit dem jeweiligen Kind angeleitet und können auf diese Weise ihre heilpädagogischen Kompetenzen erweitern.
  18. Da manche Erzieher/innen einen Beratungsbedarf haben und zusätzliche Qualifikationen benötigen, stellen psychosoziale Dienste hierfür personelle Kapazitäten zur Verfügung (z.B. für Beobachtungen in der Kindertageseinrichtung, für Fallbesprechungen, Supervision, Teamfortbildungen u.Ä.). Damit verbunden ist das Ziel einer Weiterqualifizierung der Erzieher/innen, damit sie mehr präventive Aufgaben übernehmen und durch die Verhütung oder die Reduzierung von Auffälligkeiten psychosoziale Dienste entlasten können.
  19. Bei allen fallbezogenen Kontakten werden immer die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes beachtet (siehe Reichert-Garschhammer, in Druck).

Damit diese Grundsätze umgesetzt werden können, wirken Erzieher/innen und Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste darauf hin, dass die Träger und Trägerverbände eine Zusammenarbeit zulassen und fördern (z.B. durch entsprechende Fortbildungen, Genehmigung von Dienstreisen und Besuchen, Übernahme eventueller Kosten, Kommunikations- und Kooperationsräume). Schließlich gilt es, die Finanzierung von hier genannten Leistungen sicherzustellen, die bisher nicht erstattet werden (z.B. Fallbesprechungen mit Erzieher/innen oder deren Beratung durch freiberuflich tätige Psychotherapeut/innen, Ärzte, Logopäd/innen, Ergotherapeut/innen usw.).

10.3 Literatur

Reichert-Garschhammer, E.: Sozialdatenschutz im Praxisfeld Kindertageseinrichtung. Ein Steuerungsinstrument auf dem Weg zu mehr Qualität. Eine Handreichung für Träger, Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten. Kronach, München, Bonn, Potsdam: Carl Link/Deutscher Kommunal-Verlag, in Druck

(Anhang fehlt!)