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Zitiervorschlag

Aus: Bildung, Erziehung, Betreuung von Kindern in Bayern 2000, Heft 1, S. 11-13

Der Erzieherberuf in seiner historischen Entwicklung

Bernhard Nagel

Die historische Entwicklung des heutigen staatlich anerkannten Erzieherberufs ist zweigeteilt: Vom 17. bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts existierte der Beruf der Gouvernante, die sich erstmals in der deutschen Geschichte als "Erzieherin" und vor allem als "Lehrerin" für die gehobenen Gesellschaftsschichten verstand. Aus dem Gouvernantenwesen lässt sich jedoch aufgrund fehlender Kontinuität nicht direkt die Erzieherin der 90er Jahre ableiten. Ihr direkter Vorläufer ist vielmehr der Mitte des 19. Jahrhunderts entstandene Beruf der Kindergärtnerin, der sich kontinuierlich zur staatlich geprüften Erzieherin weiterentwickelte.

Nachdem Kindergärtnerinnen bis Ende der 60er Jahre ausschließlich für die Berufstätigkeit in einem Kindergarten oder Hort ausgebildet wurden, entstand für die heutige Erzieherin ein breites sozialpädagogisches Berufsfeld. Mit den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenzen von 1967 und 1982 gelang die bundesweite Einführung des Ausbildungsberufes "staatlich anerkannter Erzieher" bzw. "staatlich anerkannte Erzieherin".

In den letzten Jahren sind es vor allem ein anderes Selbstverständnis und veränderte Lebenskonzepte von Frauen, die weitreichende Konsequenzen auf diesen von Frauen dominierten Beruf haben.

Die Gouvernante - Anfänge weiblicher Berufstätigkeit im Erziehungs- und Bildungswesen

Dass Erziehung und Unterricht der Kinder nicht mehr durch die Eltern selbst erfolgt, sondern anderen Erziehungspersonen übertragen wird, war eine Idee, die im 17. Jahrhundert vom französischen, später auch vom weiteren europäischen Adel umgesetzt wurde. Aus dieser Vorstellung von Erziehung entsteht ein neuer Berufsstand für Frauen: die "französische Gouvernante" bzw. die "deutsche Erzieherin" (Hardach-Pinke 1996, S. 418). "Bei Gouvernanten handelte es sich um gebildete Frauen, die zu einer Zeit erwerbstätig wurden, als die bürgerliche Vision der Geschlechterverhältnisse ihnen lediglich die Rolle der Gattin, Hausfrau und Mutter zugestand" (Hardach-Pinke 1993, S. 7). Um sich aus ihrer bisherigen Frauenrolle zu lösen und ökonomisch selbstständig zu sein, bemühten sich diese Frauen um Aneignung von Wissen und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen, wie Fremdsprachen, Kunst, Literatur oder Körperhaltung. Die höhere Bildung ermöglichte es ihnen, häusliche Erziehung und Unterricht zu ihrem Beruf zu machen.

In Deutschland arbeiteten während des 18. und 19. Jahrhunderts Töchter aus gebildeten Familien als Gouvernanten. Sie wollten sich von den "Französinnen" abheben, indem sie als oberstes Erziehungsziel für Mädchen statt der guten Manier die Bildung des Herzens formulierten. Um sich auch in der Berufsbezeichnung zu unterscheiden, nannten sich die deutschen Frauen häufig "Erzieherinnen". In Wirklichkeit aber war der Unterschied zwischen französischem und deutschem Erziehungsstil und Lehrinhalt kaum nennenswert (Hardach-Pinke 1996, S. 418-423).

Der Beruf der Gouvernante bzw. Hauslehrerin erlebte im 19. Jahrhundert zunächst einen beachtlichen Aufschwung, da der Bedarf an erzieherischem Personal mit dem wachsenden Bildungsbewusstsein der Adeligen und Bürgerlichen anstieg. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahmen verstärkt staatlich geprüfte deutsche Lehrerinnen Gouvernantenstellen ein, und das Gouvernantenwesen verschwand in Deutschland allmählich (Hardach-Pinke 1993, S. 195). Zugleich entwickelte sich ein zunehmend differenziertes und von sozialer Schicht abhängiges Erziehungs- und Bildungssystem, das neue Berufe entstehen ließ - darunter auch den der Kindergärtnerin, die als direkte Vorgängerin der heutigen staatlich anerkannten Erzieherin gilt.

Die Kindergärtnerin - Beginn der Professionalisierung des erzieherischen Berufsstandes

Im Zuge der Industrialisierung veränderten sich die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, wodurch eine Kleinkinderziehung außerhalb der Familie notwendig wurde (Erning 1987, S. 13). In den sozialen Unterschichten verschärfte sich die Massenarmut, sodass proletarische Familien auf die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit der Mütter angewiesen waren. Die außer Haus arbeitenden Eltern gaben nun ihre Kinder in eine so genannte Kleinkinderbewahranstalt, Kleinkinderschule oder einen Fabrikskindergarten. Hierbei handelt es sich um die ersten, etwa ab 1825 entstandenen Formen öffentlicher Kleinkinderziehung mit dem Ziel, Unterschichtfamilien zu entlasten und die bisher nicht beaufsichtigten Kinder vor Unfällen und Kriminalität zu schützen. Die Kinderbetreuerinnen in diesen Anstalten wurden verschieden benannt: "Wartefrauen, Wärterinnen, Bewahrerinnen, Kindermägde, Kinderfrauen oder Bonnen" (Gary 1995, S. 44). Sie waren Lehrerinnen, die in gehobenen Schichten keine Stellung fanden, Ordensschwestern, aber auch ältere, berufslose Frauen und junge Mädchen, die bestenfalls von Gouvernanten in der Kinderpflege angelernt worden waren. Neben der Behütung der Kinder vor äußeren Gefahren sollten die Betreuerinnen die aus sozial niederen Klassen stammenden Kinder zu schichtspezifischem Verhalten erziehen, was jedoch noch nicht als "pädagogischer Auftrag" bezeichnet werden kann (Erning 1987, S. 13-15, 21-23; Gary 1995, S. 3-21, 44).

Nachdem die Betreuerinnen lediglich die Aufgabe der Beaufsichtigung von Kindern erfüllen und nicht bestimmten Erziehungszielen oder -methoden folgen mussten, bestand kein Anlass für eine institutionalisierte Ausbildung, die zu der Tätigkeit in Kinderbewahranstalten befähigen sollte. Die Funktion der öffentlichen Kleinkinderziehung änderte sich jedoch rasch als Folge des Wandels der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: "Je mehr diese Einrichtungen dabei nicht mehr nur reine Verwahrung, sondern auch körperliche, geistige und seelische Vorbereitung auf Schule und Bedingungen der Arbeitswelt sowie eine Entfaltung der Persönlichkeit anstrebten, um so weniger reichten die Erfahrungen der betreuenden Frauen und die tradierten Erziehungsvorstellungen aus, um so mehr gewannen Fragen nach einer angemessenen Qualifizierung und Verberuflichung des Personals an Bedeutung" (Derschau 1987, S. 68). Aus der Notwendigkeit, eine professionelle Kleinkinderbetreuung durch pädagogisch ausgebildetes Personal zu schaffen, entstand die Institution Kindergarten und der Beruf der Kindergärtnerin.

Die Impulsgeber für Ausbildungsstätten und Ausbildung erzieherischen Personals waren Theodor Fliedner, der 1836 das erste "Seminar für Kleinkinderlehrerinnen" (Derschau 1987, S. 68) einrichtete, und besonders Friedrich Fröbel, der 1840 den Kindergarten gründete (Gary 1995, S. 57). Fröbel eröffnete 1849 in Bad Liebenstein seine erste Ausbildungsstätte, benannt als "Anstalt für allseitige Lebenseinigung durch entwickelnd-erziehende Menschenbildung" (Gary 1995, S. 89) - mit Übungskindergarten für Kinderpflegerinnen, die er später als Kindergärtnerinnen bezeichnete. Die Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme in die Kindergärtnerinnenausbildung waren im Allgemeinen Folgende: ein ständig neu bestimmtes Mindestalter, eine hohe Schulbildung - beispielsweise ein Abschlusszeugnis einer höheren Mädchenschule -, ein Lebenslauf, ein Attest über den gesundheitlichen Zustand und die Gesangsfähigkeit sowie die Bezahlung von Schulgeld. Die Ausbildung zur Kindergärtnerin dauerte ein Jahr und beinhaltete theoretische sowie praxisbezogene Unterrichtsfächer wie Pädagogik, Menschenkunde, Religion, Geschichte, Fremdsprachen, Zeichnen und Singen. Um die Kindergärtnerinnen außerdem in ihrer Berufstätigkeit durch Bildungsveranstaltungen unterstützen zu können, wurden zahlreiche Seminare und Fortbildungskurse angeboten. Durch den Besuch weiterführender Seminare haben sich auch Lehrer und Lehrerinnen für den Beruf der Kindergärtnerin qualifiziert. Den Berufseinstieg fanden Kindergärtnerinnen nicht nur in der öffentlichen Kleinkinderziehung, sondern auch im privaten Haushalt bürgerlicher Familien (Gary 1995, S. 88-101).

Mit der ersten institutionalisierten Ausbildungsform für pädagogisch qualifiziertes Fachpersonal legte Fröbel den Stein für die Professionalisierung des erzieherischen Berufsstandes und die Herausbildung eines neuen Berufsverständnisses. Die Kindergärtnerin nach Fröbelschem Konzept verstand sich nicht mehr nur als "Bewahrerin" in einer Kinderaufbewahrungsanstalt, sondern als pädagogische Fachkraft, die eine kindgerechte Erziehung gestaltet und den Eltern in Erziehungsfragen Ratschläge erteilen kann (Derschau 1987, S. 69-71).

Das sich abzeichnende quantitative Anwachsen der Kindergärten in Deutschland war der Auslöser, "... 1908 die Kindergärtnerinnenausbildung im Rahmen der Neuordnung des Mädchenschulwesens staatlich zu regeln: Die Bestimmungen für eine staatliche Ausbildung sahen einen einjährigen Fachkurs an einer allgemeinen Frauenschule vor ..." (Derschau 1987, S. 72). Den staatlichen Regelungen schlossen sich bald auch kirchliche Ausbildungsstätten an, da staatlich geprüfte Absolvent/innen bevorzugt eine Anstellung erhielten.

Die nächste Veränderung der Kindergärtnerinnenausbildung vollzog sich in der Weimarer Republik, als 1928 eine zweijährige Ausbildung gemeinsam für Hortnerinnen und Kindergärtnerinnen eingeführt wurde (Derschau 1987, S. 71-72). Jetzt prägte nicht mehr nur das Gedankengut von Friedrich Fröbel, sondern vor allem die reformpädagogische Bewegung die Kindergartenarbeit. Die italienische Pädagogin Maria Montessori gab wesentliche Anstöße zur Erziehung von Vorschulkindern und zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen. Nach Montessoris Lehre begreift sich die Kindergärtnerin als eine "Erzieherin", welche die Entwicklung des Kindes zu einer selbstständigen und freien Persönlichkeit zum Ziel hat (Metzinger 1993, S. 121-123).

Mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 wurde die reformpädagogische Bewegung und somit auch die Montessori-Pädagogik in Deutschland niedergeschlagen und verboten. Bis 1945 diente die Erziehung im Kindergarten und die daran gekoppelte Ausbildung des pädagogischen Personals ausschließlich den Zwecken des nationalsozialistischen Regimes (Metzinger 1993, S. 125).

Nach dem zweiten Weltkrieg knüpften die einzelnen Bundesländer im Wesentlichen an die Kindergartenpädagogik und Kindergärtnerinnenausbildung der Weimarer Republik an (Derschau 1987, S. 72).

Die staatlich geprüfte Erzieherin - auf dem Weg zu einer neuen Profession

Bis in die 60er Jahre hinein bestimmten die Richtlinien der Weimarer Republik mit geringen länderspezifischen Abwandlungen Berufsbild und Berufsausbildung der Kindergärtnerin. Mit dem Ziel, mehrere sozialpädagogische Ausbildungsgänge zu vereinheitlichen, entstand dann der gegenwärtige Beruf des Erziehers/der Erzieherin. Die Ausbildungsstruktur in der heutigen Form basiert im Wesentlichen auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz von 1967, als deren Konsequenz in den Bundesländern die Ausbildung zur Kindergärtnerin und Hortnerin mit der zur Jugend- und Heimerzieherin zu einer gemeinsamen Ausbildung zum "Staatlich anerkannten Erzieher" an Fachschulen für Sozialpädagogik (in Bayern: Fachakademien für Sozialpädagogik) zusammengefasst wurden.

Die Rahmenvereinbarung von 1967 schreibt eine dreijährige Ausbildungsdauer (zwei Jahre theoretische Ausbildung, ein Jahr Berufspraktikum) vor und verlangt als Zugangsvoraussetzung den mittleren Schulabschluss und ein 12-monatiges Vorpraktikum. Der Ausbildungsgang verzichtet auf einige bis dahin gültige Inhalte, beispielsweise Kultur- und Heimatkunde, und impliziert neue Unterrichtsfächer wie "Praxis- und Methodenlehre, Soziologie, Heim- und Heilpädagogik und Jugendpflege" (Hederer 1989, S. 221). Die aus der Kultusministerkonferenz resultierenden Regelungen zur Erzieherinnenausbildung wurden in den nächsten fünf Jahren länderspezifisch geordnet und umgesetzt (Hederer 1989, S. 221-222).

15 Jahre nach der erstmaligen Bestimmung bundesweiter Richtlinien für den Ausbildungsgang "Staatlich geprüfter Erzieher/Erzieherin" hatten sich die einzelnen Bundesländer in ihren Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wieder stark auseinanderentwickelt. Um eine erneute Vereinheitlichung zu erreichen, trat 1982 die "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen" in Kraft (Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 178). Eine darin festgehaltene Änderung der Zugangsvoraussetzungen forderte statt des einjährigen Vorpraktikums eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufstätigkeit bzw. eine vergleichbare, von den Ländern bestimmte Alternative (Derschau 1991, S. 979).

Demnach stellen sich beispielsweise die heutigen Voraussetzungen für die Aufnahme an bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik in folgender Weise dar:

Schulische Voraussetzungen Berufliche Voraussetzungen
l Mittlerer Bildungsabschluss l nicht-einschlägige BAB und 1j. VP oder

l abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren

l 2j. VP, auf das mit bis zu einem Jahr angerechnet werden können: FSJ, Wehr- und Ersatzdienst, 3 Jahre Haushalt und die Betreuung eines minderjährigen Kindes

l mind. 4j. einschlägige BT

l Hochschulreife oder erfolgreicher Besuch der Klasse 11 einer FOS-Sozialwesen l 1j. VP
Abkürzungen: VP = Vorpraktikum; BAB = Berufsausbildung; BT = Berufstätigkeit; FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr; FOS = Fachoberschule; FH = Fachhochschule

(Quelle: Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer; Tabellenauszug aus Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 190)

Die Voraussetzungen für Bewerberinnen an Fachakademien sind im Vergleich zu den 60er/70er Jahren deutlich angehoben worden. Ausbildungsform, -dauer und -inhalte haben sich jedoch nicht wesentlich verändert (Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 185-186, 209). Die Ausbildungsstruktur ist im Allgemeinen dreigeteilt:

  1. eine meist ein- bis höchstens vierjährige berufspraktische Vorerfahrung (Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 190-192),
  2. eine zweijährige theoretische Ausbildungsphase mit folgenden Lehrinhalten: Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis, Kunst-, Werk-, Musik-, Spiel- und Bewegungserziehung, Pädagogik, Psychologie, Jugendliteratur, Sozialhygiene und Recht sowie allgemeinbildende Fächer (nach Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 219),
  3. ein einjähriges Berufspraktikum zur Vertiefung und Ergänzung der fachtheoretischen Ausbildung (Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 223).

Es wird jedoch immer deutlicher, dass die gegenwärtige Ausbildung zukünftigen Anforderungen immer weniger gerecht werden kann und dass sich der Erzieherberuf neuen Anforderungen und damit einem neuen Profil sowie einem neuen Selbstverständnis stellen muss.

Gesellschaftliche Veränderungen, demographische Entwicklungen und nicht zuletzt die Öffnung Europas haben bereits begonnen, das Profil und die Tätigkeitsfelder der Erzieherin in Deutschland zu verändern.

Literatur

Derschau, D. von: Personal: Entwicklung der Ausbildung und der Personalstruktur im Kindergarten. In: Erning, G./Neumann, K./Reyer, J. (Hrsg.): Geschichte des Kindergartens. Band II: Institutionelle Aspekte, systematische Perspektiven, Entwicklungsverläufe. Freiburg: Lambertus 1987, S. 67-81

Derschau, D. von: Erzieher/Erzieherin. In: Roth, L. (Hrsg.): Pädagogik: Handbuch für Studium und Praxis. München: Ehrenwirth 1991, S. 973-987

Erning, G.: Geschichte der öffentlichen Kleinkinderziehung von den Anfängen bis zum Kaiserreich. In: Erning, G./Neumann, K./Reyer, J. (Hrsg.): Geschichte des Kindergartens. Band I: Entstehung und Entwicklung der öffentlichen Kleinkindererziehung in Deutschland von den Anfängen bis zur Gegenwart. Freiburg: Lambertus 1987, S. 13-41

Gary, G.: Geschichte der Kindergärtnerin von 1779 bis 1918. Wien: Edition Praesens 1995

Hardach-Pinke, I.: Die Gouvernante: Geschichte eines Frauenberufs. Frankfurt: Campus 1993

Hardach-Pinke, I.: Erziehung und Unterricht durch Gouvernanten. In: Kleinau, E./Opitz, C. (Hrsg.): Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung. Band 2. Frankfurt: Campus 1996, S. 409-427

Hederer, J.: Ausbildung von Erziehern und Sozialpädagogen. In: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Hrsg.): 150 Jahre Kindergartenwesen in Bayern. Festschrift anlässlich der 150-Jahrfeier der von König Ludwig I. genehmigten "Bestimmungen, die die Einrichtung von Kinderbewahranstalten betreffen". München: Reinhardt 1989, S. 210-231

Metzinger, A.: Zur Geschichte der Erzieherausbildung: Quellen - Konzeptionen - Impulse - Innovationen. Frankfurt: Peter Lang 1993

Nagel, B./Lippert, A.: Zur Berufsbiographie von Erzieherinnen. Berichte 8/99. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 1999

Rauschenbach, T./Beher, K./Knauer, D.: Die Erzieherin - Ausbildung und Arbeitsmarkt. Weinheim: Juventa, 2. Aufl. 1996