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Zitiervorschlag

Erzieher/innenausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik und an der Fachhochschule bzw. Universität

Martin R. Textor

 

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Kindertagespflege, in der Schulkindbetreuung, in der Freizeitpädagogik, in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Heimen für Menschen mit Behinderungen, in Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und in der Jugendsozialarbeit. In der Fachschule für Sozialpädagogik sollen sie – entsprechend der KMK-Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erzieher/innen – auf einen beruflichen Einsatz in all diesen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe vorbereitet werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme an eine Fachschule für Sozialpädagogik sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen insbesondere die Fachoberschulreife und der Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. als Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in oder Heilerziehungshelfer/in, oder der Abschluss der Fachoberschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen oder die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit, z.B. Soziales Jahr, Zivildienst bzw. Praktikum.

Die didaktische Konzeption der Fachschule für Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen ist handlungsorientiert, d.h. im Unterricht sollen berufliche Aufgaben bearbeitet werden. Dabei sollen die Studierenden die jeweiligen Handlungen selbständig planen, durchführen, korrigieren und auswerten. Dies geschieht innerhalb bestimmter Lernfelder, d.h. in didaktisch begründeten und schulisch aufbereiteten Handlungsfeldern. Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen, durch Inhalte und durch Zeitrichtwerte ausgelegt. Die Konkretisierung der Lernfelder durch Lernsituationen wird in Bildungsgangkonferenzen an den Fachschulen geleistet. Für die Fachschule für Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen gelten nachstehende Lernfelder und Stundentafel (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2006).

Lernfelder der Fachschule für Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen
  Lernfelder Zeitrichtwerte1

1

Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt verstehen und Beziehungen zu ihnen entwickeln

mindestens 450 Stunden

2

Gruppenpädagogisch handeln und soziales Lernen fördern

mindestens 450 Stunden

3

Entwicklungs- und Bildungsprozesse unterstützen

mindestens 600 Stunden

4

Professionell in sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten

mindestens 300 Stunden

Die angegebenen Mindestwerte beanspruchen zusammen ca. zwei Drittel der im Bildungsgang zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit.

Stundentafel der Fachschule für Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen
 
Unterrichtsstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation1
Fremdsprache1
Politik/Gesellschaftslehre1
Naturwissenschaften1
400 – 600
120 – 200
80 – 160
80 – 120
120 – 200
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
Sozialpädagogische Theorie und Praxis2
Bildungsbereiche in der Kinder- und Jugendarbeit3
  • musisch-kreative Gestaltung/Spiel
  • Sprache(n)/Medien
  • Natur/kulturelle Umwelt(en)
  • Gesundheit/Bewegung

Evangelische Religionslehre/Religionspädagogik
Katholische Religionslehre/Religionspädagogik
Projektarbeit4
Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

1800 – 2000
680 – 720
880 – 920







1605
160 – 3206

Differenzierungsbereich

0 – 200

Insgesamt

mindestens 24007

Begleitender Unterricht im Berufspraktikum

160 – 200

Der Erwerb der FHR in beruflichen Bildungsgängen, KMK-Vereinbarung v. 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001, setzt 80 Unterrichtsstunden im Gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Politik/Gesellschaftslehre) und jeweils 240 Unterrichtsstunden im sprachlichen Bereich (Deutsch/Kommunikation und Fremdsprache) und im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich (Mathematik und Naturwissenschaften) voraus, wobei Mathematik im Differenzierungsbereich mit mindestens 80 Unterrichtsstunden angeboten werden muss.
Das Unterrichtsfach umfasst Inhalte aus den Erziehungswissenschaften, Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis sowie Recht/Organisation/Verwaltung.
Während der ersten beiden Schuljahre sind alle Bildungsbereiche anzubieten.
Projektarbeit und Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit können verbunden werden.
rechnerischer Mittelwert bei 40 Unterrichtswochen pro Schuljahr
Das Unterrichtsfach bezieht sich auf insgesamt 16 Wochen Praktika im 1. und 2. Ausbildungsjahr, die durch die Fachschule vorbereitet, betreut und durch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit angeleitet werden.
Von den Gesamtstunden können bis zu 480 Unterrichtsstunden als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen organisiert werden.

Während der zwei Jahre mit Vollzeitunterricht an der Fachschule für Sozialpädagogik haben die Studierenden insgesamt 16 Wochen Praxis. Danach folgt das einjährige Berufspraktikum. Die Qualität der jeweiligen Praxiseinrichtung bestimmt maßgeblich die Qualität der Ausbildung. Die Fachkräfte am Lernort Praxis begleiten und betreuen die Berufspraktikant/innen und richten ihren Ausbildungsauftrag an den Anforderungen der Fachschule aus. Der Lernort Praxis beeinflusst das Verständnis von Professionalität und die Einmündung der Erzieher/innen in das Berufsfeld.

Das Lehrpersonal an Fachschulen ist recht unterschiedlich qualifiziert; vielen Lehrer/innen fehlt ein einschlägiges Lehramtsstudium – obwohl dies die KMK schon 1993 empfohlen hat. An kleinen Fachschulen unterrichtet eine Vollzeitlehrkraft ganz unterschiedliche Fächer. Ansonsten sind viele Lehrkräfte nebenberuflich tätig und unterrichten nur wenige Stunden. Sie haben nur wenig Interesse an der Schule und fehlen oft bei Konferenzen.

Mängel der derzeitigen Fachschulausbildung

Seitens der Lehrkräfte an Fachschulen wird z.B. die große Heterogenität der Studierenden problematisiert: Einerseits hätten sie Personen mit Hauptschulabschluss und einer Ausbildung als Kinderpfleger/in oder Sozialhelfer/in in ihren Klassen, andererseits Personen mit fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife – die ihren Abschluss aber zumeist nur mit Dreien und Vieren gemacht hätten. Es wäre schwierig, beiden Gruppen mit ihren unterschiedlichen Praxiserfahrungen und kognitiven Kompetenzen gerecht zu werden. Nur wenige Studierende wären fähig zum selbständigen bzw. selbst organisierten Lernen, zum sinnerfassenden Lesen von Texten oder zur Selbstreflexion.

In diesem Zusammenhang muss das Vorherrschen des Frontalunterrichts problematisiert werden. Während die Studierenden später in Kindertageseinrichtungen Selbstbildungs- und ko-konstruktive Lernprozesse bei Kindern fördern sollen, sind sie selbst während ihrer Schul- und Berufsausbildung weitgehend rezeptiv tätig. Sie lernen somit nicht die Selbstaneignung von Wissen, das "Lernen des Lernens".

Zu problematisieren ist ferner, ob eine zweijährige Schulausbildung auf so unterschiedliche Arbeitfelder wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Familienzentrum, Heim, Behinderteneinrichtung und Jugendarbeit vorbereiten kann. Die Fachschule ist damit schlicht überfordert! Hinzu kommt, dass die Anforderungen in jedem dieser Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe immer anspruchsvoller werden: Im Vergleich zu früher muss heute beispielsweise in Kindertageseinrichtungen vermehrt Bildungsarbeit geleistet werden, sind in Heimen nur noch schwer verhaltensauffällige und psychisch kranke Kinder und Jugendliche, werden in Behinderteneinrichtungen überwiegend schwer- und mehrfach behinderte Menschen betreut.

In Folgenden werde ich aber nur noch auf die Vorbereitung der Studierenden auf eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen eingehen. So wird kritisiert, dass viele der an Fachschulen vermittelten Kenntnisse entweder nicht praxisrelevant seien oder nicht für die Praxis aufbereitet würden. Zum Beispiel bringe es wenig, wenn Studierende im Deutschunterricht verschiedene Literaturgattungen kennen lernen, aber nicht wissen, wie man eine Bilderbuchbetrachtung bestmöglich gestaltet, wenn sie im Musikunterricht Konzerte aufführen, aber nicht wissen, wie man Kleinkinder an das Orff-Instrumentarium heranführt, wenn sie im Kunstunterricht unterschiedliche Maltechniken lernen, aber Kleinkindern keine elementaren Erfahrungen mit verschiedenen Farben und Papiersorten vermitteln können, wenn sie sich mit Umweltbildung befassen, aber bei Ausflügen mit Kindern nicht die Namen der Pflanzen am Straßenrand kennen. Die vermittelten Kenntnisse seien also zu wenig tauglich für den Kita-Alltag.

Seitens erfahrener Erzieher/innen, die mit Berufsanfängern zu tun haben, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:

  1. Die Berufsanfänger wüssten nicht, wie sie den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen bzw. den jeweiligen Bildungsplan pädagogisch umsetzen können. Sie hätten z.B. nicht gelernt, wie man eine "vorbereitete Umgebung" schafft, wie man das Freispiel für bildende Interventionen nutzt, wie man das Nachdenken stimuliert, wie man mit den Kindern Projekte konzipiert und durchführt oder wie man in offenen Gruppen arbeitet.
  2. Die Berufsanfänger wären zu theoretisch ausgebildet worden – ihnen fehle ein Repertoire an Aktivitäten, Methoden, Spielen, Beschäftigungen, Geschichten, Liedern usw., die sie in der Praxis spontan einsetzen könnten. Sie würden deshalb dazu tendieren, auf vorgefertigte Materialien wie z.B. Arbeitsblätter, auf vorgegebene Programme oder auf "Rezeptbücher" zurückzugreifen.
  3. Da an Fachschulen vor allem die pädagogische Arbeit mit Drei- bis Sechsjährigen thematisiert würde, mangele es Berufsanfängern an Kenntnissen und Kompetenzen bezüglich der Arbeit mit Unterdreijährigen und Schulkindern bzw. Jugendlichen.
  4. Berufsanfänger hätten Schwierigkeiten im Umgang mit verhaltensauffälligen oder behinderten Kindern.
  5. Berufsanfänger hätten an der Fachschule nicht gelernt, wie man Elternveranstaltungen ansprechend gestaltet, wie man Elterngespräche führt, wie man familienbildend tätig ist und wie man Eltern berät. Es fehlten Kompetenzen in den Bereichen Erwachsenenbildung und Beratung.
  6. Berufsanfänger würden zu wenig das System der familienunterstützenden Leistungen seitens der Kinder- und Jugendhilfe kennen. Somit könnten sie Eltern nur begrenzt Hilfsangebote erschließen und nur einen geringen Beitrag zur systematischen Vernetzung der Kindertageseinrichtung mit anderen Institutionen leisten – also auch zum Aufbau eines Familienzentrums.
  7. Berufsanfängern fehle ein fundiertes Wissen über neue Konzepte der Primarpädagogik und des Anfangsunterrichts. Dies erschwere die Kooperation mit Grundschullehrkräften beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule.

Hinzu kommen Defizite, die nicht nur bei Berufsanfängern, sondern zum Teil auch bei erfahrenen Erzieher/innen festzustellen sind:

  1. Da es noch keine Didaktik der frühkindlichen Bildung gibt, wissen die meisten Fachkräfte nicht, nach welchen Kriterien sie Lerninhalte, Projektthemen, Experimente usw. auswählen sollen.
  2. Viele Fachkräfte haben nicht gelernt, wie eine frühe Bildungsförderung kindgemäß und effektiv gestaltet werden kann. Sie haben Probleme damit, individuelle und gemeinschaftliche Lernprozesse zu identifizieren, zu analysieren und daraus Konsequenzen für ihre pädagogische Arbeit zu ziehen bzw. von sich aus Bildungsprozesse von Kindern zu planen und zu organisieren.
  3. Es mangelt an diagnostischen Fähigkeiten in Hinblick auf die Erfassung von Sprachverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, (drohenden) Behinderungen oder Entwicklungsrückständen.
  4. Viele Erzieher/innen haben Probleme mit der Sprachförderung bei deutschen und zugewanderten Kindern. Sie erleben Schwierigkeiten im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. Zumeist haben sie nicht gelernt, wie sie den Einfluss der sozialen Schichtzugehörigkeit von Kindern durch kompensatorische Erziehung und Bildung ausgleichen können.
  5. Den meisten Erzieher/innen fehlen (vertiefte) Kenntnisse in Wissensbereichen wie neurobiologische Forschung, Entwicklungspsychologie, Sozialisationstheorien, Integrationspädagogik, Interkulturalität und -religiosität, Gendertheorien und geschlechterbewusste Erziehung. Manche haben noch Schwierigkeiten im Umgang mit Computer und Internet.
  6. Viele Erzieher/innen kennen die verschiedenen frühpädagogischen Ansätze nur unzureichend. Sie haben Schwierigkeiten, auf der Grundlage eines Ansatzes und des jeweils geltenden Bildungsplans sowie unter Berücksichtigung der spezifischen Situation vor Ort eine Konzeption für ihre Einrichtung zu entwickeln und fortzuschreiben.
  7. Manche Leiter/innen sind für Leitungs- und Managementaufgaben zu wenig qualifiziert und haben Schwierigkeiten im Umgang mit ihrem Team.

Aufgrund der beschriebenen Defizite wird allgemein einer Erweiterung und Differenzierung des Qualifikationsprofils der Erzieher/in für notwendig erachtet. Dies kann über eine Reform der Ausbildung an Fachschulen erfolgen. So könnten z.B. die Eingangsvoraussetzungen erhöht werden. Allerdings gibt es schon jetzt das Paradox, dass Personen mit Fachabitur oder allgemeiner Hochschulreife an Fachschulen studieren und mit ihrem Erzieherabschluss ein zweites Mal die (Fach-) Hochschulreife erwerben!

An den Fachschulen in Nordrhein-Westfalen könnte wieder ein Vorpraktikum eingeführt werden (wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist), sodass die Studierenden mehr Praxiserfahrung sammeln können. Außerdem könnte der Vollzeitunterricht auf drei Jahre verlängert werden, sodass z.B. die in den Bildungsplänen genannten Bildungsbereiche vertieft und miteinander verknüpft werden können. In den Unterricht könnten Lehrbeispiele integriert werden, die in der Kindertageseinrichtung der Fachschule oder in "Experimentierkindergärten" vorgeführt werden. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, während des Schuljahres Aktivitäten in der Praxis auszuprobieren, dort Projekte durchzuführen oder einzelne Kinder zu beobachten, sodass mehr praktische Lernerfahrungen gesammelt und reflektiert werden können.

Nachdem aber in Nordrhein-Westfalen wie in den meisten Bundesländern erst in den letzten Jahren neue Lehrpläne eingeführt worden sind und diese noch umgesetzt werden müssen, ist hier eine gewisse Reformmüdigkeit zu konstatieren. Außerdem könnte eine auf drei Schuljahre verlängerte Fachschulausbildung nur schwer mit den neuen sechssemestrigen BA-Studiengängen konkurrieren.

Bevor ich auf diese Studiengänge eingehe, möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass viele der genannten Mängel der Erzieher/innenausbildung durch Fort- und Weiterbildung kompensiert werden können. So gibt es an den Fachschulen des Sozialwesens in Nordrhein-Westfalen folgende Aufbaubildungsgänge:

  1. Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren
  2. Bildung und Schulvorbereitung in Tageseinrichtungen für Kinder
  3. Sprachförderung
  4. Naturwissenschaftlich-technische Früherziehung
  5. Medienkompetenz in der Kinder- und Jugendhilfe
  6. Musikalische Förderung im sozialpädagogischen Arbeitsfeld
  7. Praxisanleitung
  8. Sozialmanagement

Ferner bieten die Trägerverbände und andere Institutionen Fortbildungen und Zusatzqualifikationen an. Eine GEW-Befragung von mehr als 2.000 Erzieher/innen ergab (GEW 2007a), dass rund 30 Prozent der Befragten eine Zusatzausbildung abgeschlossen haben – am häufigsten in den Bereichen Sozialmanagement und Heilpädagogik. Fast alle gaben an, in den letzten zwölf Monaten eine berufliche Weiterbildung besucht zu haben. 75 Prozent nahmen an kurzzeitigen Veranstaltungen (z.B. Vorträgen und Halbtagsseminaren) teil, 50 Prozent besuchten längerfristige Lehrgänge oder Kurse.

Sinnvoll wäre es allerdings, wenn Fort- und Weiterbildungsangebote zertifiziert würden – um "den Spreu vom Weizen zu trennen". In diesem Zusammenhang wäre zu überlegen, ob man nicht Aus- und Fortbildung zumindest teilweise modulhaft anlegen sollte. Fertig ausgebildete Erzieher/innen müssten bzw. könnten dann im Verlauf ihrer Berufstätigkeit Module wie "Elternberatung", "Familienbildung", "Kooperation mit psychosozialen Diensten", "Diagnostik", "Kita-Leitung" usw. absolvieren und damit ihre Qualifikationen nachprüfbar erweitern. Die genannten Lerninhalte lassen sich leichter berufserfahrenen Fachkräften als Studierenden vermitteln.

BA-Studiengänge als Alternative oder zur Erweiterung der Fachschulausbildung

Als Begründung für die Entwicklung neuer Studiengänge wird zum einen die Notwendigkeit einer frühen Bildungsförderung angeführt. Dies mache eine theorie- und wissenschaftsgestützte Qualifikation der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen erforderlich. Zum anderen beruhen die Reformbemühungen auf dem Bolognaprozess, mit dem die Hochschullandschaft vereinheitlicht und durchlässig gemacht werden soll. Dabei soll auch die Vergleichbarkeit des Berufsabschlusses "Erzieher/in" mit vergleichbaren Abschlüssen in anderen europäischen Ländern erreicht werden, die zumeist ein Studium voraussetzen.

2004 wurde an der Alice Salomon Fachhochschule in Berlin der erste Bachelor-Studiengang "Erziehung und Bildung im Kindesalter" ins Leben gerufen, 2005 folgten sieben weitere Studiengänge, und zum Wintersemester 2007/2008 boten bereits 24 Fachhochschulen und vier Universitäten BA-Studiengänge an. An der Universität Halle-Wittenberg kann auch ein MA erworben werden. Inzwischen stehen bundesweit knapp 900 Studienplätze zur Verfügung.

Die GEW (2007b) hat in der Broschüre "Erzieherinnenausbildung in der Hochschule" die verschiedenen Studienmodelle im Überblick dargestellt. Auf dieser Grundlage habe ich den folgenden Vergleich verfasst.

Unterschiede zwischen den Studiengängen
Bezeichnung

Frühkindliche Bildung <-> Bildung und Erziehung in der Kindheit <-> Integrative Frühpädagogik <-> Bildungs- und Sozialmanagement <-> Angewandte Kindheitswissenschaften

Abschlüsse

BA (ohne/mit staatlicher Anerkennung als Erzieherin) <-> Zertifikat <-> Frühpädagoge <-> Kindheitswirt <-> MA

Art

Präsenzstudium berufsbegleitend <-> Präsenzstudium Teilzeit <-> Präsenzstudium Vollzeit <-> Verbundstudium (1 Jahr an Fachschule) <-> teilweise Fernstudium <-> Fernstudium

Zulassungsvor-
aussetzungen

Fachhochschulreife/Abitur (ohne/mit Praktikum: 4/6/7/10 Wochen bis 3/6 Monate) <-> ohne/mit Berufsausbildung als Erzieher/in (ohne/mit Berufserfahrung, ohne/mit Mindestnote, ohne/mit Leitungstätigkeit) <-> Berufsausbildung als Heilerziehungspfleger/in <-> besonderer Hochschulzugang für Berufstätige <-> mit BA Grundschulpädagogik/Staatsexamen/Diplom <-> ohne/mit Eignungsprüfung (für alle/falls keine Fachhochschulreife) <-> ohne/mit Bewerbergespräch <-> ohne/mit Einstufungsprüfung

Dauer

4 Semester <-> 6 Semester (ohne/mit Anrechnung der Erzieherausbildung auf 1/2 Semester) <-> 7 Semester (ohne/mit Anrechnung der Erzieherausbildung auf 2,5 Semester) <-> 8 Semester <-> eventuell plus anschließendem Jahrespraktikum

Praktika

keine <-> 4 Wochen (Ausland) <-> 12/13/22 Wochen <-> 20 Wochen plus 1 Praxistag pro Studienwoche <-> 1 Semester (im Ausland) <-> 6 Monate <-> 50% berufliche Tätigkeit in 8 Semestern <-> Anerkennungsjahr

Inhalte

ganz unterschiedlich von Fachhochschule zu Fachhochschule/Universität: eher grundständige Ausbildung (ohne/mit Spezialisierungen) oder eher Aufbaustudium (mit Schwerpunkten wie Integration, Leitung/Management, internationale Qualifikation in Kooperation mit ausländischen Universitäten)

Kosten

keine <-> 96 EUR <-> 160 EUR <-> 230 EUR <-> 308/330/ 350 EUR <-> 400 EUR <-> 500/535/540/575/593 EUR <-> 700/755 EUR <-> 870 EUR

In den meisten Studiengängen werden die folgenden Lerninhalte angeboten:

  • Kindheit/Lebenslagen von Familien
  • Kindliche Entwicklung/Spracherwerb/Entwicklungsstörungen/Behinderungen
  • Beobachtung/Diagnostik
  • Bildung und Erziehung/Didaktik und Methodik/Bildungsbereiche und Lernfelder
  • Elternarbeit/Familienbildung/Beratung/Sozialraumorientierung
  • Institutionen/rechtliche Grundlagen/Bildungsmanagement und -planung
  • Leitung/Sozialmanagement/Organisation/Professionalität
  • Qualitätsentwicklung und -management, Evaluation
  • Wissenschaftliches Arbeiten/empirische Sozial-, Kindheits- und Praxisforschung

In Nordrhein-Westfalen gibt es an drei Fachhochschulen bzw. an vier Standorten BA-Studiengänge, und zwar in Bielefeld, Bochum, Köln und Paderborn. Bei allen handelt es sich um Aufbaustudiengänge. Als Beispiel wird im Folgenden die Modulstruktur des Bachelorstudiengangs "Bildung und Erziehung im Kindesalter" an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (2007) vorgestellt. Die Regelstudienzeit beträgt hier einschließlich der Prüfungszeit drei Jahre (sechs Semester), wobei die Lernleistungen im Rahmen der Fachschulausbildung im Umfang von zwei Semestern nach bestandener Einstufungsprüfung anerkannt werden.

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs "Bildung und Erziehung im Kindesalter" an der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen
 

BA 6 Semester 180 Credits (cps)

1 cp = 30 h Workload + 68 Praxistage

5.400 Std. studentischer Arbeitsaufwand (Workload) – 115 SWS Kontaktstudium (Lehre)

   
 

20 Module1 sind 5 Inhaltsbereichen zugeordnet

SWS cps
I. Wissenschaftliches Denken und Arbeiten 8 27

1.

Grundlagen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens und geistes-, sozial- und naturwissenschaftliche Forschungsmethoden, Diagnose, Evaluation und Dokumentation in Arbeitsfeldern der Bildung und Erziehung im Kindesalter

4

6

2.

Ausgewählte Problemstellungen im Kontext der Bildung und Erziehung im Kindesalter

4

6

3.

Bachelor-Thesis (incl. Begleitseminar)

2

15

II. Bildung und Erziehung des Kindes – Wissenschaft und Profession 38 51

4.

Grundfragen zu Themen der Bildung und Erziehung im Kindesalter (Fachschule/ BK/ WB)

9

9

5.

Aspekte zur Bildung und Erziehung im Kindesalter (Fachschule/ BK/ WB)

9

9

6.

Studienprojekt I zu Grundfragen zu Themen der Bildung und Erziehung im Kindesalter incl. 15 Praxistage à 8h ~ 4 cps (Fachschule/ Berufskolleg/ Weiterbildung)

2

6

7.

Erziehungswissenschaftliche Zugänge der Bildung und Erziehung im Kindesalter

4

6

8.

Theorien der Bildung und Erziehung im Kindesalter (BEiK)

4

6

9.

Konzepte professioneller Begleitung u. Organisation in der BEiK

6

9

10.

Wissenschaftliche Grundlagen der professionellen Haltung und Perspektiven der Pädagogen/innen in der Bildung und Erziehung im Kindesalter

4

6

III. Gesellschaftliche und normative Grundlagen und Rahmenbedingungen der Bildung und Erziehung im Kindesalter (BEiK) 26 33

11.

Grundfragen zu gesellschaftlichen und normativen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Bildung und Erziehung im Kindesalter (Fachschule/ BK/ WB)

8

9

12.

Aspekte zu gesellschaftlichen und normativen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Bildung und Erziehung im Kindesalter (Fachschule/ BK/ WB)

8

9

13.

Rechtliche und ökonomische Grundlagen und Rahmenbedingungen der BEiK

4

6

14.

Gesellschaftliche und politische Grundlagen und Rahmenbedingungen der BEiK

6

9

IV. Grundlagen menschlicher Existenz und Entwicklung 30 39

15.

Grundfragen zu Grundlagen menschlicher Existenz und Entwicklung incl. entwicklungspsychologischer und neurophysiologischer Grundlagen (Fachschule/ BK/ WB)

8

9

16.

Aspekte zu Grundfragen menschlicher Existenz und Entwicklung incl. entwicklungspsychologischer und neurophysiologischer Grundlagen (Fachschule/ BK/ WB)

8

9

17.

Anthropologische Grundlagen und Bedeutung der religiösen Entwicklung für die menschliche Existenz

4

6

18.

Wahrnehmen und Gestalten – die ästhetische und kulturelle Dimension des Menschen

4

6

19.

Modelle und Bedingungen individueller Entwicklung incl. entwicklungspsychologischer und neurophysiologischer Grundlagen

6

9

V. Handlungsfelder (Wahlpflichtbereich)2 – Titel und Anzahl der angebotenen Wahlpflichtmodule (mind. 1) werden in den Abteilungen je nach Profil und Ressourcen selbst gewählt 11 30

20.

  1. Handlungsfeld: Leitung von Einrichtungen der Bildung und Erziehung im Kindesalter oder
  2. Handlungsfeld: Begleitung und Interventionen bei lern- und sozialauffälligen Kindern in der Kinder- und Jugendhilfe oder
  3. Handlungsfeld: Religiöse Bildung oder andere (s.o.)

Jeweils: Theorievermittlung (8 SWS ~ 12 cps ), Begleitseminar (2 SWS ~ 3 cps), Praxiselement (53 Praxistage à 8h ~ 14 cps), Supervision (1 SWS ~ 1cp)

11

30

  Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen: 13 Module im 3.-6. Sem. 63 120
  Fachschule/ Berufskolleg/Weiterbildung: 7 Module im 1.-2. Sem. 52 60

Jedes der 20 Module ist mit einer Prüfung abzuschließen, für die insgesamt 180 cps vergeben werden.
Im Inhaltsbereich V (Handlungsfelder) muss eines der angebotenen Wahlpflichtmodule belegt werden.

Im Vergleich zu diesem Aufbaustudium bietet die Evangelische Fachhochschule Freiburg (2006) einen grundständigen Studiengang "Pädagogik der Frühen Kindheit" mit den nachstehenden Modulen an.

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs "Pädagogik der Frühen Kindheit" an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg
  Module cps
1. Grundlagen von Bildungs- und Erziehungsprozessen 25

1.1

Anthropologische, psychologische und erziehungswissenschaftliche Grundlagen

5

1.2

Lernen als psychologischer, sozialer und interaktiver Prozess; Lernen im Spiel

5

1.3

Didaktik des Elementarbereichs, Lernsettings in der Elementarpädagogik incl. Praktikumsvorbereitung

5

1.4

Beobachten, Verstehen und Dokumentieren kindlicher Bildungsprozesse

5

1.5

Förderung der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsentwicklung von Kindern

5

2. Förderung in spezifischen Bildungsbereichen 40

2.1

Sprache

10

2.2

Orientieren und Ordnen in Welt, Natur und Zeit

10

2.3

Bewegung, Kunst, Musik, Spiel

15

2.4

Vernetzung der Bildungsbereiche (Praxisprojekt)

5

3. Religionspädagogische und -didaktische Kompetenz 10

3.1

Religionspädagogische Grundlagen

5

3.2

Religionspädagogische Didaktik und Methodik

5

4. Beziehungskompetenz und Selbstreflexivität 15

4.1

Selbstreflexivität und berufliche Identität

5

4.2

Professionelle Beziehungsgestaltung

5

4.3

Arbeiten in und mit Gruppen

5

5. Erziehungspartnerschaft und Sozialraumorientierung 10

5.1

Kita als vernetzter Lern- und Lebensort im Sozialraum; Kita als Kooperationspartner

5

5.2

Entwickeln und Gestalten von Erziehungspartnerschaft, Fördern familialer Erziehungskompetenz

5

6. Förderung der Fähigkeit zum Umgang mit Unterschiedlichkeit 25

6.1

Geschlechtsspezifische Sozialisation und Pädagogik, Gender Mainstreaming, Hinführung zu Forschungsfragen – Genderkompetenz

5

6.2

Verständigung in anderen Sprachen, Vergleich von Bildungssystemen incl. Praktikumsvorbereitung – Interkulturelle Kompetenz

10

6.3

Inklusionspädagogik (Erkennen von Abweichung, spezifische Förderung, Gestaltung von Umwelten, ...); Berücksichtigung spezifischer Sozialisationsbedingungen (z.B. Schicht, Wohnumfeld, ...) – Inklusion von Kindern mit spezifischen Benachteiligungen

10

7. Managementkompetenz 15

7.1

Rechtliche Grundlagen

3

7.2

Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Personalmanagement

8

7.3

Qualitätsmanagement

4

8. Wissenschaftliches Arbeiten und Forschungsmethoden 20

8.1

Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens

3

8.2

Empirische Sozialforschung (quantitative und qualitative Methoden)

5

8.3

Bachelorthesis

10

8.4

Kolloquium (mündliche Abschlussprüfung)

2

9. Praxisphasen 20

9.1

Praxisphase 1

10

9.2

Praxisphase 2

10

  Gesamt: 26 Module (davon 2 für die Abschlussprüfung) und 2 ausgewiesene Praxisphasen 180

Das grundständige BA-Studium an der Evangelischen Fachhochschule Freiburg umfasst 116 Semesterwochenstunden (SWS). Bedenkt man, dass ein Semester rund 14 Wochen lang ist, kommt man auf 116 SWS x 14 Wochen = 1.624 Stunden (in drei Jahren). Die beiden vorgesehenen Praktika dauern zusammen 22 Wochen. An einer Fachschule für Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen umfasst der Unterricht mindestens 2.400 Stunden (in zwei Jahren); dazu kommen 16 Wochen Praxis während der Schulzeit und ein Jahr Berufspraktikum.

Probleme der Fachhochschulausbildung

Die letzten drei Tabellen verdeutlichen folgende Kritikpunkte an den neuen Studiengängen:

  1. Die Studiengänge an den einzelnen (Fach-) Hochschulen sind ganz unterschiedlich gestaltet; Curricula und Studienschwerpunkte unterscheiden sich stark voreinander. Viele Studienordnungen wurden innerhalb kürzester Zeit "aus dem Boden gestampft"; man kann sie durchaus als "Schnellschüsse" bezeichnen. Es ist somit im Hochschulbereich zu einem "Wildwuchs" anstatt zu einer grundsätzlichen Neubestimmung und wissenschaftlichen Fundierung der Ausbildung von Erzieher/innen gekommen. Mitverantwortlich dafür sind Gremien wie die Kultusministerkonferenz (KMK), die keine Rahmenvereinbarungen, Empfehlungen oder Minimalstandards erarbeitet und den (Fach-) Hochschulen vorgegeben haben.
  2. Die Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass die BA-Abschlüsse der verschiedenen (Fach-) Hochschulen nicht miteinander vergleichbar sind. Ein Wechsel der Hochschule während des Studiums dürfte somit kaum möglich sein. Das bedeutet zugleich, dass die erworbenen Abschlüsse sich immer noch von denen der Fachkräfte in anderen europäischen Ländern unterscheiden; das Ziel des "Bologna-Prozesses" wurde somit unterlaufen.

Weitere Kritikpunkte sind:

  1. Für die Absolvent/innen der BA-Studiengänge fehlt eine Berufsbezeichnung. Zumeist wird nicht gleichzeitig die staatliche Anerkennung als Erzieher/in erworben. Dabei ist zu beachten, dass derzeit über die Erteilung der staatlichen Anerkennung der Zugang zu diesem Berufsfeld reglementiert wird, dass diese für den Arbeitgeber ein Tarifmerkmal ist und dass dadurch bundesweit die fachliche Qualität und Professionalität gesichert wird.
  2. Wenn der BA zur staatlichen Anerkennung als Erzieher/in führt, werden die Absolvent/innen derzeit wie Erzieher/innen von Fachschulen in der Entgeltgruppe 6 eingestuft – mit der alleinigen Aufstiegsmöglichkeit nach EG 7 (Aufgrund von Besitzstandswahrung sind derzeit ältere Erzieher/innen noch in EG 8 eingestuft. Diese Möglichkeit wird es in Zukunft nicht mehr geben). Im Jahr 2007 erhielt eine Erzieherin ein Einstiegsgehalt von 1.764 EUR (brutto) im Monat (GEW 2007c). In der Endstufe bekommt sie im Kita-Regeldienst 2.285 EUR (brutto); das Maximum liegt bei 2.493 Euro (inkl. Zuschlägen für besonders schwierige Tätigkeiten). Mit einem solchen Einkommen würden Erzieher/innen mit BA weit unter dem Einstiegsgehalt von Absolvent/innen anderer (Fach-) Hochschulstudiengänge liegen.
  3. Überhaupt nicht rechnet sich ein (Aufbau-) Studium für berufstätige Erzieher/innen, insbesondere wenn sie bereits eine Leitungsfunktion inne haben. Alleine an Studiengebühren müssten sie im Durchschnitt 2.000 bis 4.000 EUR investieren, ohne anschließend mehr zu verdienen. Sollten sie eine vor Oktober 2005 angetretene Stelle aufgegeben haben, um einen Präsenzstudiengang zu besuchen, würden sie nach dem Studium nach dem TVöD eingestuft und dann sogar weniger verdienen als zuvor.

Über die Qualität der BA-Studiengänge lässt sich gesichert erst etwas sagen, wenn die ersten Absolvent/innen in die Arbeitswelt eingestiegen bzw. zurückgekehrt sind und ermittelt wurde, ob sie sich in der Praxis bewähren. Auf einige sich bereits jetzt abzeichnende Probleme kann aber schon verwiesen werden:

  1. Nur an ganz wenigen Fachhochschulen wurden neue Professorenstellen für die BA-Studiengänge geschaffen. In der Regel lehren also Professor/innen, die bisher in der Ausbildung von Sozialpädagog/innen bzw. Sozialarbeiter/innen tätig waren. Dies bedeutet einerseits, dass sie sich die benötigten Fachkenntnisse aus Bereichen wie Frühpädagogik, Didaktik und Methodik der Arbeit mit Kleinkindern, Entwicklungs- und Lernpsychologie (bezogen auf Kinder unter sechs Jahren – bisher keine Klientel von Sozialpädagogen), Hirnforschung, Recht (Kita-Gesetze und Verordnungen), Management von Kindertageseinrichtungen usw. erst noch aneignen müssen, und andererseits, dass sie bisher keine praktischen Erfahrungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gesammelt haben. Auch in Zukunft werden einschlägig qualifizierte Bewerber/innen für Professorenstellen fehlen, da es keine Promovierten mit fünf Jahre Berufserfahrung in Kindertageseinrichtungen gibt bzw. in absehbarer Zeit geben kann (Sie müssten zuerst mit einem Erzieher/innen-, BA- oder Sozialpädagogenabschluss fünf Jahre in einer Kita gearbeitet haben, bevor sie einen Abschluss wie MA oder Universitätsdiplom erworben und anschließend promoviert haben – in Nordrhein-Westfalen dürfen Personen mit einem Universitätsdiplom oder MA-Abschluss nicht in Kindertageseinrichtungen arbeiten).
  2. An den meisten Fachhochschulen werden pro Jahr nur 25 bis 30 Studierende zugelassen. Sie besuchen weitgehend dieselben Veranstaltungen, bilden somit einen "Klassenverband". Dies trägt neben der Modularisierung und der großen Zahl von Semesterwochenstunden zur Verschulung der Studiengänge bei. Selbstbildung, ko-konstruktives und forschendes Lernen dürften somit keine große Rolle spielen.
  3. Der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen wird sicherlich eine größere Bedeutung zukommen als der Schulung praktischer Kompetenzen. Damit dürften der Praxisbezug der BA-Studiengänge und die Alltagstauglichkeit des erworbenen Fachwissens eher gering sein – auch aufgrund der fehlenden Praxiserfahrungen der Professor/innen. Hinzu kommt, dass bei einigen Studiengängen die Praktika nur wenige Wochen dauern.

Somit ist fraglich, ob die Anhebung des Ausbildungsniveaus wirklich eine Verbesserung der pädagogischen Qualität der Kindertagesbetreuung nach sich zieht...

Zu diskutieren wäre noch, ob die BA-Studiengänge nicht noch ganz anders gestaltet werden könnten: Zum einen wäre auch eine Ausbildung parallel an Fachschule und Fachhochschule denkbar: Erstere übernimmt die praxisnahen Fächer und die Begleitung der Studierenden in den Praxisphasen, letztere deckt die theoretischen und Grundlagenfächer ab. Zum anderen könnte ein gemeinsames Grundstudium entweder für Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen oder für Erzieher/innen und Grundschullehrer/innen sinnvoll sein.

Ansonsten müssten neben den BA-Studiengängen vermehrt MA- und Promotionsstudiengänge im Bereich der (früh-) kindlichen Bildung geschaffen werden. Es wird ein wissenschaftlicher Nachwuchs benötigt, damit eine Pädagogik der frühen Kindheit entwickelt werden kann (bisher gibt es nur Fragmente), damit mehr empirische Untersuchungen durchgeführt werden können und damit in Zukunft Lehrstühle mit fachlich einschlägig qualifizierten Promovierten besetzt werden können. In diesem Kontext wäre zu klären, welche Funktion den an Universitäten ausgebildeten Diplom-Pädagogen zukommen soll.

Schlussbemerkungen

Abschließend soll noch kurz darauf verwiesen werden, dass neben Erzieher/innen auch Kinderpfleger/innen, Sozialhelfer/innen u.a. in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Deren Ausbildung – an Berufsfachschulen – ist auf einem noch niedrigeren Niveau angesiedelt als die der Erzieher/innen. Die Schüler/innen verfügen zumeist nur über einen Hauptschulabschluss. So werden beispielsweise die geringe kognitive Leistungsfähigkeit von Kinderpfleger/innen und ihre mangelnden kommunikativen und Literacy-Kompetenzen beklagt. Obwohl Kinderpfleger/innen weiterhin für assistierende Tätigkeiten in Familienhaushalten und Kindertageseinrichtungen ausgebildet würden, müssten sie inzwischen in den Kindertagesstätten jeden Tag mehrere Stunden lang alleine mit Kindern pädagogisch arbeiten – wegen Schichtbetrieb, bei offenen Gruppen oder weil die Erzieherin gerade mit einer Kleingruppe Sprachförderung betreibt, einzelne Kinder beobachtet, Elterngespräche führt oder aus anderen Gründen abwesend ist. Für die Arbeit mit 20 und mehr Kindern oder für bildende Tätigkeiten sind Kinderpfleger/innen und Sozialhelfer/innen aber überhaupt nicht qualifiziert.

In Nordrhein-Westfalen gibt es sogar Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen, die überhaupt keine pädagogische Ausbildung erhalten haben. Sie müssten wie Kinderpfleger/innen und Sozialhelfer/innen dringend nachqualifiziert werden – idealerweise zu Erzieher/innen. Es gibt wohl schon die Möglichkeit der Externenprüfung an Fachschulen, jedoch fehlen dahin führende Lehrgänge. Sinnvoll wäre es, eine Frist für die Nachqualifizierung bis 2015 zu setzen und dann den Ergänzungskräften ohne pädagogische Ausbildung zu kündigen. Die Mindestqualifikation für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen sollte die Ausbildung zur Erzieherin sein!

Literatur

Evangelische Fachhochschule Freiburg: Curriculum des Studiengangs Pädagogik der Frühen Kindheit vom 24.01.2006

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Wie geht‘s im Job? KiTa-Studie der GEW. Frankfurt am Main 2007a

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Erzieherinnenausbildung in der Hochschule. Studienmodelle im Überblick. Frankfurt am Main 2007b

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Erzieherinnen sind abgehängt. GEW verlangt neue Eingruppierung. Hintergrundmaterial zur Pressekonferenz am 11. Juli 2007 (2007c)

Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Sozialwesen: Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung im Kindesalter" vom 11. Juni 2007

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung: Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik. Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 2.1.2006 – 61-6-08.01.13

Autor

Dr. Martin R. Textor studierte Pädagogik, Beratung und Sozialarbeit an den Universitäten Würzburg, Albany, N.Y., und Kapstadt. Er arbeitete 20 Jahre lang als wissenschaftlicher Angestellter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Von 2006 bis 2018 leitete er zusammen mit seiner Frau das Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF) in Würzburg. Er ist Autor bzw. Herausgeber von 45 Büchern und hat 770 Fachartikel in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht.
Homepage: https://www.ipzf.de
Autobiographie unter http://www.martin-textor.de