Zitiervorschlag

"Lernort Praxis" in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher

Jugendministerkonferenz in Weimar am 17./18. Mai 2001

 

Beschluss zu TOP 10

  1. Die Jugendministerkonferenz nimmt den Bericht der Kommission Kindertagesstätten, Tagespflege, Erziehung in der Familie "Der Lernort Praxis in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher" zur Kenntnis. Sie betont die Notwendigkeit, in den Ländern Formen der Zusammenarbeit der Lernorte "Praxis" und "Schule" zu verstärken und weiter zu entwickeln.
  2. Die Jugendministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz, den Kultusministerinnen und -minister der Länder zu empfehlen, die Ergebnisse des Kommissionsberichtes im Rahmen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu berücksichtigen.
  3. Der Beschluss und der Bericht sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Protokollnotiz Baden-Württemberg

Es besteht Einigkeit darüber, dass mit der Zustimmung zu dieser Vorlage die Geeignetheit anderer Ausbildungen und Fachrichtungen für die darin angesprochenen Aufgaben nicht in Frage gestellt wird.

 

Der "Lernort Praxis" in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Kommission Kindertagesstätten, Tagespflege, Erziehung in der Familie (Bericht vom 18. Januar 2001)

 

Ausgangspunkt

Die Jugendministerinnen und Jugendminister haben auf ihrer Konferenz am 25./26. Juni 1998 in Kassel im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern festgestellt, dass veränderte Lebenswelten, Familienstrukturen und soziale Rahmenbedingungen sowie gesteigerte Erwartungen an Erziehung, Bildung und Betreuung die Arbeitsfelder der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe entscheidend prägen und dass sich vor diesem Hintergrund auch die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte mit neuer Dringlichkeit stellen. Erzieherinnen und Erzieher müssen in der Lage sein, die Schlüsselprobleme des durch gesellschaftliche Veränderungen geprägten Lebens von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erkennen, ihre Angebotsstruktur darauf auszurichten und im pädagogischen Prozess angemessen darauf zu reagieren. Darüber hinaus gewinnt die Arbeit mit den Eltern, dem sozialen Umfeld, den kooperierenden Diensten und Einrichtungen an Bedeutung. Eine Ausbildung, die auf eine solche Berufspraxis vorbereiten soll, muss die Lebensrealität ihrer Klientel ebenso in den Blick nehmen, wie die Dynamik des sozialpädagogischen Arbeitsfeldes; sie muss sich lösen von einer an Fächern und Wissenschaftsdisziplinen orientierten Qualifikation und hinkommen zu einer Orientierung des Fächerkanons an Verwendungssituationen in der Berufspraxis; sie muss weg von konventionellem Unterricht und lernstoffbezogenem Lernen sowie von der Trennung zwischen schulischer Innenwelt und sozialem Umfeld und hinkommen zu einer Arbeit in situationsbezogenen Projekten, einem forschenden und entdeckenden Lernen in ganzheitlichen Zusammenhängen; die Vermittlung veränderter Lerninhalte und geänderter Zielsetzungen muss sich auf die Gestaltung des Lernarrangements selbst auswirken, indem, bezogen auf die Lebens- und spätere Berufspraxis der Schülerinnen und Schüler, projektorientiert, disziplinübergreifend und kooperativ gelernt wird; Ausbildung muss die Prinzipien der pädagogischen Arbeit zum Grundsatz eigener Unterrichtsgestaltung machen.

Gleichzeitig hat die Jugendministerkonferenz festgestellt, dass die Sicherstellung dieser Qualifikation nicht alleinige Aufgabe der schulischen Ausbildungsstätten ist, sondern dass die Kinder- und Jugendhilfe in den praktischen Ausbildungsabschnitten unmittelbar dazu beitragen muss, die Qualifizierungsziele und -inhalte zu erreichen. In Anerkennung dieser Verantwortung haben die Jugendministerinnen und Jugendminister der Länder zu den Arbeitsfeldern, Aufgabenprofilen und Qualifikationsanforderungen der Erzieherinnen und Erzieher eine Analyse erstellen lassen und diese der Kultusministerkonferenz für die Neufassung der Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und die Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern zur Verfügung gestellt.

Besonders begrüßenswert ist, dass die Kultusministerkonferenz auf ihrer 161. Amtschefkonferenz am 27./28. Januar 2000 nunmehr eine neue Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern beschlossen hat, in der - unter ausdrücklichen Verweis auf den Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 25./26. Juni 1998 mit Blick auf das berufliche Anforderungsprofil von Erzieherinnen und Erziehern - die mit der Ausbildung angestrebten Qualifikationen beschrieben und als Bezugspunkt für den gesamten Ausbildungsprozess bestimmt werden. Darüber hinaus wird - der Komplexität und Vielgestaltigkeit sozialpädagogischer Praxis Rechnung tragend - auf die Festlegung von Fächern verzichtet; stattdessen werden Lernbereiche sowie methodisch-didaktische Grundsätze vereinbart, die ein ganzheitliches Lernen ermöglichen sollen. Mit dieser Rahmenvereinbarung wird der Praxis als Bezugspunkt der Ausbildung eine größere Bedeutung beigemessen und auch eine stärkere Mitverantwortung bei der inhaltlich-fachlichen Gestaltung der Ausbildung zuerkannt.

Die mit der neuen Rahmenvereinbarung festgeschriebene gemeinsame Verantwortung von Schule und Praxis für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern kann nur dann verantwortungsvoll wahrgenommen werden, wenn die strikte Zweiteilung der Ausbildung, bei der theoretisches Wissen nur in der Schule und praktische Erfahrungen nur in der Praxis vermittelt werden, zu Gunsten eines sich ergänzenden Miteinanders überwunden und eine Neubestimmung des Verhältnisses der Lernorte Schule und Praxis vorgenommen wird. Dies gilt es auch bei der Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen auf Länderebene zu berücksichtigen. Um die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Praxis für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Dialog zwischen Kultus- und Oberster Landesjugendbehörde, als ein Vertreter der Abnehmerseite der Kinder- und Jugendhilfe, auf Länderebene fortgesetzt wird. Vor dem Hintergrund der Komplexität der Jugendhilfepraxis sowie angesichts der zu bewältigenden neuen Anforderungen muss sich von einem zu eng gefassten Aufgaben- und Zuständigkeitsdenken gelöst werden. Die Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollte deshalb in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Kultusseite und der Seite der Obersten Landesjugendbehörden erfolgen.

Grundsätze für die Ausbildung

Die Obersten Landesjugendbehörden empfehlen daher, folgende Grundsätze bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern zu berücksichtigen:

  1. Aus der Sicht der Obersten Landesjugendbehörden brauchen die Erzieherinnen und Erzieher, die zukünftig fähig sein sollen die Praxis zu gestalten, Erfahrungen sowohl aus dem "Lernort Schule" als auch aus dem "Lernort Praxis". Die Kompetenzen, die die Erzieherinnen und Erzieher in der Praxis brauchen, können keineswegs alle in der fachschulischen Ausbildung angemessen erworben werden. Wichtige Lernerfahrungen brauchen den "Lernort Praxis". Umgekehrt sind für eine nicht nur auf passive Anpassung abzielende Ausbildung Erfahrungen im "Lernort Schule" unabdingbar.
  2. Für die Praxis bedeutet das, will sie sich dauerhaft als ein unverzichtbarer Partner in den Prozess der Weiterentwicklung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern einbringen, dass sie sich selbst zunehmend als ein Lernort begreift, der eine differenzierte Auseinandersetzung mit den am "Lernort Schule" erworbenen Kenntnissen in konkreten Handlungssituationen ermöglicht und sich dafür qualifiziert. Für den "Lernort Schule" hingegen heißt das, die Praxis als einen Lernort wahrzunehmen, der für die Überprüfung der vorwiegend theoriegeleiteten Bearbeitung praxisnaher Fragestellungen unverzichtbar ist und anerkennt, dass der Erwerb beruflicher Handlungskompetenz nur in sinnstiftenden und praxisbezogenen Kontexten möglich ist.
  3. Im Rahmen der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern entspricht der "Lernort Praxis" dem Einsatzfeld dieser Berufsgruppe. Als vorrangiges Einsatzfeld gilt der gesamte Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mit den Arbeitsfeldern Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit/ erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Die praktischen Erfahrungsräume für die Schülerinnen und Schüler sind die Praxisstellen, die aus den Einrichtungen und Diensten dieser Arbeitsfelder als geeignet ausgewählt wurden. Sie bilden den "Lernort Praxis" im Rahmen der Ausbildung.
  4. Der "Lernort Praxis" trägt eine große Verantwortung für die Umsetzung der im "Lernort Schule" erworbenen Kenntnisse. Darüber hinaus soll er den Schülerinnen und Schülern persönliche und professionelle Sicherheit und Stabilität vermitteln sowie zentrale Schlüsselkompetenzen stärken. Als geeignet ausgewählte Praxisstellen sind unverzichtbar für die Realisierung der Ziele der Ausbildung. Sie sind durch ihren jeweiligen Aufgabenbereich, ihre Zielgruppe und auf Grund des pädagogischen Konzeptes in der Lage, insbesondere folgende Lernerfahrungen zu ermöglichen oder zu vermitteln:
    • Umsetzung ganzheitlicher Arbeitsansätze, die der Komplexität der Jugendhilfepraxis Rechnung tragen;
    • Umsetzung der erlernten interdisziplinären Arbeitsformen, der verschiedenen Konzepte, Methoden und Medien der sozialpädagogischen Arbeit in den pädagogischen Tagesablauf;
    • praktische Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen, Institutionen und Einrichtungen;
    • nachvollziehbare Konzeptionsentwicklung und Umsetzung im Hinblick auf die betroffene Zielgruppe und die Besonderheiten des Umfeldes sowie eine entsprechende Angebotsgestaltung;
    • Sicherheit bei der Beobachtung, dem Erkennen des Entwicklungsstandes des Kindes/ Jugendlichen, bei der Analyse der Situation, Lebenswirklichkeit und Umfeld des Kindes/ Jugendlichen, der angemessenen Handlungsweise;
    • Einüben von planerischer, didaktischer, kommunikativer und diagnostischer Kompetenz;
    • Kennenlernen von partizipativen Formen der innerbetrieblichen Organisation und der Partizipationsmodelle in der Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern;
    • kritische Reflexion von Einstellungen, Haltungen, pädagogischen Zielen und Arbeitsformen im Team.

Rahmenbedingungen für die Ausbildung

Aus der Sicht der Obersten Landesjugendbehörden sind für die Neubestimmung des Verhältnisses der Lernorte Schule und Praxis als Voraussetzung für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich, die bei der Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen auf Länderebene berücksichtigt werden sollten:

Anforderungen an die Lernorte

Für die Umsetzung dieser Grundsätze formulieren die Obersten Landesjugendbehörden für den "Lernort Schule" und den "Lernort Praxis" folgende Anforderungen im Sinne von Qualitätsmerkmalen:

1. Qualitätsmerkmale des "Lernortes Schule"

2. Qualitätsmerkmale des "Lernortes Praxis"

Folgende Anforderungen an die Träger von Praxiseinrichtungen, die Praxisstellen und die Praxisanleitung sind zu stellen:

Quelle: http://www.brandenburg.de/land/mbjs/jugend/52beruf2.htm



In: Klax International GmbH: Das Kita-Handbuch.

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/erzieher-in-ausbildung-an-fachschulen/463/