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Zitiervorschlag

In leicht gekürzter Fassung erschienen in: nds 10/2004, news 1/2004

Der "Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter". Ist das Verfahren zur Dokumentation von Bildungsverläufen in Kindertageseinrichtungen geeignet?

E. Katharina Klaudy

 

Als Folge der "Bildungsvereinbarung NRW" wird nach geeigneten Verfahren gesucht, die Entwicklung von Kindern in Kindertagesstätten zu beobachten und zu dokumentieren. Nachfolgend wird das Verfahren des Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiters hinsichtlich seiner Eignung zur Dokumentation von Bildungsverläufen vorgestellt.

Der "Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter" (Gelsenkirchen 2003) wurde von den PSAG (Arbeitsgruppe "Kinder und Jugendliche" der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft) im Laufe von zwei Jahren entwickelt und im Januar 2003 - demnach unabhängig von der Bildungsvereinbarung NRW - herausgegeben. Die Erarbeitung erfolgte durch Vertreter/innen der städtischen, evangelischen und katholischen Tageseinrichtungen für Kinder, der Fachberatung sowie der Erziehungsberatungsstellen der Stadt und des Caritasverbandes und einer Vertreterin des Referates Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen.

Fähigkeiten werden "abgehakt"

In der Infobroschüre wird als Ziel angegeben, dass der Begleiter den Erzieher/innen in ihrer konkreten Alltagspraxis ermöglichen soll, "...schnell und unkompliziert zu erkennen, wie weit ein Kind in verschiedenen Entwicklungsbereichen (Sprache, Kognitive Entwicklung, Soziale Kompetenz, Feinmotorik, Grobmotorik) entwickelt ist und wo es verstärkt Unterstützung benötigt. Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich bei dem Entwicklungsbegleiter nicht um einen wissenschaftlichen Test handelt; allerdings sind teilweise Merkmale in Anlehnung an bestehende Verfahren ausgewählt worden" (Gelsenkirchen 2003, S. 2).

Der Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter fällt auf den ersten Blick durch seine gute graphische Aufbereitung auf. Im Format eines DIN-A 3 Bogens soll er die Entwicklung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung begleiten und dabei frühzeitig helfen, einen vorhandenen Förderbedarf zu erkennen.

Die Beobachtungszeiträume sind in Halbjahresschritte eingeteilt, die mit dem Alter von drei Jahren beginnen und mit sechs Jahren enden. Entsprechend dem jeweiligen Alter des Kindes werden die Entwicklungsbereiche Sprache, Kognitive Entwicklung, Soziale Kompetenz, Grob- und Feinmotorik beobachtet und durch Abhaken dokumentiert.

Bei dieser Entwicklungsdokumentation arbeitet die sozialpädagogische Fachkraft in der jeweilig angegebenen "Altersfarbe" des Kindes. Beispiel: Ist ein Kind bei der ersten Beobachtung 3,2 Jahre, wird das exakte Alter in dem dafür vorgesehen Feld in der Farbe rot eingetragen. Die für dieses Alter angegebenen Items werden anschließend beobachtet und rot abgehakt. Um zu schauen, was ein Kind darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt bereits kann, können Items aus den anderen Entwicklungsstufen betrachtet und mit rot abgehakt werden. Für die nächste Beobachtung (z.B. mit 3,7 Jahren) ist die Farbe blau vorgesehen. Mit dem blauen Stift kann neben den vorgegebenen Items der Altersstufe noch einmal rückwirkend geschaut werden, ob das Kind nun die noch nicht in rot angekreuzten Fähigkeiten und Fertigkeiten bewältigen kann und was es von den nachfolgenden (für die späteren Alterstufen) schon jetzt kann. In dieser Systematik wird nun weiter gearbeitet, und zum Ende der Beobachtungszeit liegt ein bunt ausgefüllter Bogen bereit, der farblich dokumentiert, was und in welchem Alter bei dem jeweiligen Kind beobachtet wurde.

In vielen Teilen unzureichend

Auf den ersten Blick erscheint dieses Instrument durch seine freundliche farbliche Gestaltung und klare Systematisierung geeignet für den Einsatz im Kindergarten. Erste Erfahrungshinweise aus der Praxis lassen jedoch Zweifel aufkommen.

Vermisst wird der emotionale Bereich. Weiter zeigen Erfahrungen, dass Kinder mit Migrationshintergrund und unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen nur schwer in den Bereichen Sprache und Kognitive Entwicklung zu beurteilen sind bzw. Fehleinschätzungen mit einem solchen Verfahren begünstigt werden. Insgesamt fehlt vielen sozialpädagogischen Fachkräften ein Raum, der differenzierte Angaben zum Kind bzw. zur Beobachtung zulässt.

Welche Verfahren angewendet werden, bleibt offen. Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Items keimt die Vermutung auf, dass es sich um diagnostische Verfahren handeln könnte, die zur Klärung beitragen, ob ein behandlungsbedürftiges Problem vorliegt und welcher Art es ist. Schnell fällt auf, dass Diagnostik nicht zum Aufgabenspektrum von sozialpädagogischen Fachkräften gehört. Voraussetzung dazu wäre eine entsprechende fachliche Ausbildung, über die sozialpädagogische Fachkräfte jedoch erst einmal nicht verfügen. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, ob die Items auf entwicklungspsychologischen Grundlagen basieren und ob sie die wesentlichen Beobachtungsmerkmale für eine Entwicklungsbeobachtung beinhalten.

Unklare inhaltliche Ausrichtung

In seiner Zielsetzung erinnert der "Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter" eher an die Anforderungen des defizitorientierten Schulfähigkeitsprofils als an die NRW-Bildungsvereinbarung. Zusammenfassend ist er als ein standardisiertes Verfahren zu bezeichnen, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern zu bestimmten Zeiten (Ist-Stand), basierend auf undurchsichtigen Verfahren, einschätzt. Die inhaltliche Ausrichtung ist unklar und nicht ausreichend, der Individualität des Kindes und seines Lebenskontextes gerecht zu werden. Rainer Strätz (2003a): "An verschiedenen Orten werden neuerdings standardisierte Bögen diskutiert, die keine Beobachtungsaufzeichnungen, sondern Einschätzskalen darstellen, mit dessen Hilfe die Erziehungskraft den Entwicklungsstand eines Kindes zusammenfassend beurteilen können soll. Auch solche Beurteilungsbögen können sie nicht von der Pflicht entbinden, durch Dokumente zu belegen, auf welcher Grundlage die Einschätzung beruht. ... Beobachtungen und ihre Auswertungen können sich nicht darauf beschränken, zu erfassen und festzuhalten, was die Kinder tun und was wir davon halten. Eine der wichtigsten Fragen ist stattdessen, welche Bedeutung ein Kind mit dem verbindet, was es sagt, tut oder tun will" (S. 201).

Beachtet werden sollte zudem der empfehlende Charakter der Bildungsvereinbarung. Somit besteht derzeit kein Zwang zu einer Umsetzung und schon gar nicht zu einer Überstürzung. Mit dem Projekt "Professionalisierung früher kindlicher Bildung" wird in Nordrhein-Westfalen die Notwendigkeit gesehen, die Aussagen aus der Bildungsvereinbarung zu konkretisieren und Rahmenbedingungen für qualifizierte Bildungsarbeit zu untersuchen und zu präzisieren (vgl. Strätz 2003b).

Setzen pädagogische Fachkräfte bei der Weiterentwicklung ihres Bildungsangebotes auf eine Anhebung der Qualität und gehen sie dabei von einem Bildungsverständnis aus, das auf den Selbstbildungspotentialen des Kindes basiert, dann ist Bildungsarbeit im Elementarbereich mehr als die Vermittlung von Wissen und die Einschätzung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Literatur

Gelsenkirchen (2003): Gelsenkirchener Entwicklungsbegleiter

Strätz, R. (2003a): "Professionalisierung frühkindlicher Bildung" Ein Projekt zur Bildungsarbeit im Elementarbereich. In: In KiTa aktuell NRW 9/2003, S. 175

Strätz, R. (2003b): Bildungsarbeit auf neuen Grundlagen: In KiTa aktuell NRW 10/2003, S. 200-202

Autorin

E. Katharina Klaudy ist Erzieherin, Dipl.-Sozialarbeiterin und Dipl.-Pädagogin. Sie ist freiberuflich tätig in Forschung, Begleitung und Fortbildung von Erzieher/innen. Email: [email protected]