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Zitiervorschlag

Martin R. Textor

 

Vor genau 25 Jahren – 1986 – referierte ich zum ersten Mal auf einer Erzieherinnenfortbildung über die Zusammenarbeit von Kinderhort und Familie. Zwei Jahre später – 1988 – erschienen meine ersten beiden Artikel über Elternarbeit im Kindergarten. 1992 wurde meine erste Monographie zu dieser Thematik mit dem Titel „Kind, Familie, Kindergarten“ veröffentlicht. Bis heute bin ich dem Thema „Zusammenarbeit mit Eltern“ treu geblieben, was sich in einer Vielzahl durchgeführter Fortbildungen und gehaltener Vorträge sowie in zahlreichen Büchern, Fachbeiträgen und Artikeln im Internet zeigt.

Während meiner aktiven Arbeitsphase am Staatsinstitut für Frühpädagogik habe ich mehrere Projekte zur Elternarbeit konzipiert und wissenschaftlich begleitet: Von 1989 bis 1992 lief der Modellversuch „Familienunterstützende Maßnahmen im Kontext des Kindergartens“. Hier wurden zwei Sozialpädagoginnen halbtags in zwei Kindergärten in sozialen Brennpunkten eingesetzt, um besondere Angebote für Eltern zu machen, diese zu beraten und sie bei Bedarf an Fachdienste weiterzuvermitteln. Es folgte das Projekt „Intensivierung der Elternarbeit“, das von 1994 bis 1997 dauerte: Durch eine längerfristige Teamberatung wurde die Elternarbeit nach und nach in 70 Kindergärten vertieft. Im Modellversuch „Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten“ (1997-2000) wurde in 25 Jugendamtsbezirken die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten verbessert, damit Erzieher/innen Kindern mit besonderen Bedürfnissen und hilfebedürftigen Eltern schneller und passgenauer Hilfsangebote vermitteln können. In den folgenden Jahren bis zu meiner 2006 erfolgten Beurlaubung widmete ich mich u.a. der Herausgabe der elternbildenden Website „Das Online-Familienhandbuch“ sowie der Erstellung des Kapitels zur Erziehungs- und Bildungspartnerschaft im „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/Staatsinstitut für Frühpädagogik 2003, 2006).

Da ich somit auf ein Viertel Jahrhundert Beschäftigung mit der Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen zurückschauen kann, gestatten Sie mir bitte, den aktuellen Stand in diesem Bereich aus der Rückschau abzuleiten. Einer der ersten beiden Artikel zur Elternarbeit, die ich 1988 veröffentlichte, trug den Titel „Strukturwandel der Familie: Konsequenzen für die Kindergartenarbeit“ (Textor 1988a). Nach einem tabellarischen Vergleich der Familie im 19. Jahrhundert und der Familie der 1980er Jahre schrieb ich u.a. Folgendes: „Ferner wird der Kindergarten neben der ‚klassischen‘ kompensatorischen Erziehung (d.h. dem Ausgleich schichtspezifischer Sozialisationsbedingungen) auch vermehrt negative Folgen von Familienproblemen und -konflikten ansatzweise ausgleichen müssen. Abgesehen von erzieherischen und heilpädagogischen Maßnahmen könnte der Kindergarten auch die Hilfsangebote von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Jugendämtern bekanntmachen und erste Kontakte herstellen. Aufgrund der geringer werdenden sozialen Kontrolle durch Verwandte und Nachbarn muss der Kindergarten auch vermehrt eine gewisse ‚Kontrollfunktion‘ gegenüber der Familie übernehmen, also bei Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch geeignete Maßnahmen einleiten. Ferner wird der Kindergarten vermehrt die Probleme von Scheidungs- und Stiefkindern auffangen sowie besondere Angebote für die Kinder Alleinerziehender entwickeln müssen. So sollten z.B. männliche Praktikanten für den Kindergarten gewonnen werden, die den letztgenannten Kindern als männliche Rollenmodelle dienen können. ... Ferner sollten Erzieherinnen versuchen, mehr als bisher die Väter zu erreichen, für die Erziehung ihrer Kinder zu interessieren und in die Kindergartenarbeit einzubeziehen. ... Offensichtlich ist, dass der Strukturwandel der Familie und die rasanten Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur neue Aufgaben an den Kindergarten stellen. Sie verlangen ... eine bessere Aus- und Fortbildung des Personals ...“.

Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass diese Aussagen auch heute noch Gültigkeit beanspruchen können und viele der damals genannten Herausforderungen erst seit wenigen Jahren angegangen werden. Die kompensatorische Erziehung spielt z.B. in Baden-Württemberg erst seit 2002 wieder eine größere Rolle, als in Folge des „PISA-Schocks“ Sprachtests und Sprachförderprogramme für Kinder mit Migrationshintergrund eingeführt wurden. Nun hat eine Studie an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ergeben, dass diese Kurse so gut wie keine Wirkung zeitigen (Roos/Polotzek/Schöler 2010). Abgesehen davon, dass sie zu spät beginnen, sind sie auch zu einseitig ausgerichtet: Die Benachteiligung von Kindern – egal ob sie einen Migrationshintergrund haben, aus Armutsverhältnissen stammen oder von ihren Eltern vernachlässigt werden – zeigt sich eben nicht nur in Sprachproblemen. So müsste kompensatorische Erziehung wieder ganzheitlich verstanden werden, also alle Entwicklungsbereiche benachteiligter Kinder berücksichtigen. Außerdem sollten die Eltern stärker eingebunden werden. Es gibt z.B. sinnvolle Hausbesuchsprogramme wie HIPPY, Opstapje, Rucksack, Griffbereit oder Frühstart, die sich im Rahmen von Modellversuchen als durchaus erfolgreich herausgestellt haben. Aber sie werden aus Kostengründen nur an wenigen Orten in Deutschland praktiziert.

Die kompensatorische Erziehung von benachteiligten Kindern ist heute wie vor 25 Jahren eine große Herausforderung, der nur ansatzweise entsprochen wird – sieht man einmal von der reinen Sprachförderung ab. Zudem ist es bisher nur in einigen Modellprojekten gelungen, die Eltern dieser Kinder zu erreichen. In nahezu jeder Fortbildung, die ich zum Thema „Elternarbeit“ durchführe, wird von Erzieher/innen – und übrigens auch von Lehrer/innen – problematisiert, dass Eltern mit Migrationshintergrund, aus sozialen Brennpunkten und aus Armutsverhältnissen kaum erreicht würden. Diese Eltern bleiben also wie vor einem Viertel Jahrhundert weitgehend außen vor...

Die nächste Forderung in meinem Artikel von 1988 war, dass Kindertageseinrichtungen vermehrt negative Folgen von Familienproblemen und -konflikten ausgleichen müssten und dazu auch die Hilfsangebote von Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbänden und Jugendämtern bekanntmachen sowie erste Kontakte herstellen sollten. Hier können wir in den letzten zwei Jahrzehnten durchaus positive Entwicklungen beobachten: Erzieher/innen übernehmen zunehmend Beratungsaufgaben – insbesondere wenn Eltern Erziehungsschwierigkeiten erleben oder ihre Kinder verhaltensauffällig sind, aber auch bei anderen Familienproblemen. Da ihre zeitlichen Ressourcen für solche Gespräche und ihre Kompetenzen auf diesem Gebiet begrenzt sind, werden viele hilfebedürftige Kinder bzw. beratungsbedürftige Eltern an Frühförder- oder Erziehungsberatungsstellen weitervermittelt.

Aber das ist schon alles. So ist die Vernetzung der meisten Kindertageseinrichtungen auf drei, vier psychosoziale Dienste begrenzt, mangelt es Erzieher/innen weiterhin an einem Überblick über das Sozialsystem. So würden viele Familien davon profitieren, wenn sie direkt an diejenige Stelle weitervermittelt würden, die sich auf ihre besondere Problematik spezialisiert hat. In dem von mir wissenschaftlich begleiteten Modellversuch „Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten“ wurden damals viele Methoden ausprobiert, wie der Kenntnisstand von Erzieher/innen über die Hilfsangebote vor Ort bzw. in der Region und damit die Qualität ihrer Weitervermittlungstätigkeit verbessert werden könnten: zum Beispiel durch Beratungsführer für die Kindertageseinrichtungen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt, durch Informationsveranstaltungen, auf denen sich relevante Dienste vorstellen oder sich auf einer Info-Börse den Fachkräften präsentieren, oder durch (wechselseitige) Besuche und Hospitationen.

Damals wurde auch deutlich, dass Erzieher/innen außerordentlich selten in Gremien vertreten sind, in denen sie psychosoziale Dienste kennen lernen könnten und wo Fragen der Vernetzung und Kooperation immer wieder diskutiert werden. Ich denke hier vor allem an die Jugendhilfeausschüsse, aber z.B. auch an Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften und Stadtteilkonferenzen. Kindertageseinrichtungen bilden die Mehrzahl der Jugendhilfeeinrichtungen; Erzieher/innen machen den Großteil des Jugendhilfepersonals aus; die Ausgaben für Kindertagesbetreuung betragen weit mehr als die Hälfte der gesamten Jugendhilfeausgaben (59,1% im Jahr 2008, laut Statistisches Bundesamt 2010a, S. 7). Aber Erzieher/innen sind nur ganz selten in Jugendhilfeausschüssen vertreten – und werden noch nicht einmal als Gäste eingeladen, wenn Themen aus dem Kita-Bereich behandelt werden. Aufgrund der Bedeutung des Kita-Bereiches sollten sie jedoch mindestens ein Drittel der Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen bilden; sie sollten Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) dominieren! Dann würden auch ihre Belange eher von der Verwaltung berücksichtigt werden, die ja erst zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss das Jugendamt bildet.

Zurück zum Thema: Bei dem damaligen Modellversuch hat sich auch gezeigt, dass mobile Dienste von Frühförderstellen, Sonderschulen, Beratungsstellen usw. von Erzieher/innen und Eltern als sehr hilfreich erlebt werden. Da immer mehr Mütter Teilzeit oder gar Vollzeit beschäftigt sind – und die weitaus meisten Väter schon immer Vollzeit arbeiteten –, fällt es ihnen immer schwerer, regelmäßig ihr Kind zwecks Behandlung zu einer Frühförderstelle zu bringen oder Gesprächstermine zu den regulären Öffnungszeiten psychosozialer Einrichtungen wahrzunehmen. Mobile Dienste kommen direkt in die Kindertagesstätte, um dort behinderte, sprachgestörte, entwicklungsverzögerte oder verhaltensauffällige Kinder zu behandeln. Dabei kommt es auch viel häufiger als bei anderen Formen der Zusammenarbeit zu einer Beratung der Erzieher/innen und zu einer Abstimmung erzieherischer bzw. heilpädagogischer Maßnahmen. Ferner können Gesprächstermine mit den Eltern um den Zeitpunkt herum vereinbart werden, zu dem sie in der Regel ihr Kind abholen.

Solche mobilen Dienste waren schon immer die Ausnahme; zudem wurden viele in den letzten Jahren aus Kostengründen wieder abgebaut. Jedoch könnte die derzeitige Diskussion über Inklusion dazu führen, dass wieder mehr mobile Dienste geschaffen werden, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen direkt in der Kindertagesstätte fördern und auch deren Eltern beraten. Vielleicht wird auch eine Fachkraft auf Dauer in Einrichtungen mit besonders vielen dieser Kinder delegiert werden, wird also dort halbtags oder gar ganztags tätig sein. Dann hätten wir in Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten, mit einem hohen Migrantenanteil oder mit vielen behinderten, entwicklungsverzögerten und sprachgestörten Kindern endlich zusätzliches Personal – wie es ja so ähnlich schon in dem von mir begleiteten Modellversuch „Familienunterstützende Maßnahmen im Kontext des Kindergartens“ der Fall war. Für mich ist es ein Unding, dass in vielen Bundesländern Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten mit demselben Personalschlüssel auskommen müssen wie andere Kitas, obwohl die Erzieher/innen hier besonders gefordert sind und z.B. viel Sozialarbeit machen müssen. Bedenkt man, dass 2009  34,1% der Kinder mit Migrationshintergrund Kindertageseinrichtungen besuchten, in denen mindestens 50% der Kinder aus Familien mit nichtdeutscher Familiensprache stammten (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010, Tabelle C2-8A), so sollte es auch hier besondere Personalressourcen für die Förderung der Kinder und die Zusammenarbeit mit ihren Eltern geben. Dasselbe sollte für Kindertagesstätten mit vielen verhaltensauffälligen Kindern gelten – es ist mir unverständlich, dass z.B. in Bayern der größere Betreuungsaufwand und der höhere Beratungsbedarf der Eltern überhaupt nicht bei der Pro-Kopf-Förderung berücksichtigt wird. In all diesen Konstellationen benötigen Kindertageseinrichtungen nicht nur bessere Rahmenbedingungen, sondern auch die Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte.

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich in den weitaus meisten Bundesländern das Konzept des Familienzentrums nicht durchgesetzt hat. Es entspricht m.E. am ehestens der Lebenssituation junger Familien, die immer weniger Zeit für die Nutzung von Elternbildungsveranstaltungen und Beratungsangeboten haben. So fand sich auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006) die Aussage, dass in den 1960er Jahren ein Ehemann – der damals in der Regel Alleinverdiener war – 48 Stunden in der Woche arbeitete, während Mitte des letzten Jahrzehnts Mann und Frau zusammen durchschnittlich mehr als 70 Stunden im Beruf verbrachten. Die Zeit, die Eltern zur Erfüllung ihrer Familienpflichten haben, sank also um 22 Stunden pro Woche. Da in den kommenden Jahren immer mehr Mütter Vollzeit erwerbstätig sein dürften, werden weitere 8 Stunden pro Woche dazukommen – plus Überstunden und Wegezeiten. Damit wird die Familienzeit gegenüber den 1960-er Jahren um rund 40 Stunden schrumpfen. Eltern müssten dann mehrmals hintereinander halbe Tage frei nehmen, um z.B. eine Erziehungsberatung wahrzunehmen, die in der Regel mehrere Termine umfasst und bei vielen Beratungsstellen nur tagsüber möglich ist. Die Bereitschaft dazu dürfte recht begrenzt sein; auch wird es noch seltener werden, dass beide Elternteile die Termine wahrnehmen, obwohl dies in der Regel sinnvoll ist.

Elternbildende und -beratende Angebote müssen also zunehmend so organisiert werden, dass der Zeitaufwand für Eltern möglichst gering ist. Dies ist dann der Fall, wenn sie in den Räumen der Kindertageseinrichtung angeboten werden und sich mit dem Bringen bzw. Abholen des Kindes verbinden lassen. Dies ist z.B. bei Familienzentren der Fall. Solche Einrichtungen werden in größerem Maßstab aber nur in Nordrhein-Westfalen eingeführt: Bis 2012 wird ein Drittel aller Kindertagesstätten zu Familienzentren umgewandelt. In ihnen sind Familienhebammen, Sozialarbeiter, Beraterinnen und Familienbildner tätig, treffen sich Selbsthilfegruppen oder werden informelle Angebote wie Stadtteilcafés gemacht. Für solche Maßnahmen stehen Familienzentren 12.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das ist nicht viel – aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Die zunehmende (Voll-) Erwerbstätigkeit beider Elternteile bedeutet natürlich auch, dass diese immer weniger Zeit für die Nutzung von Angeboten im Rahmen der Elternarbeit einer Kindertageseinrichtung haben werden. Schon vor genau 20 Jahren habe ich im Kontext des Projekts „Intensivierung der Elternarbeit“ ermittelt, dass ein Fünftel der befragten Eltern ganz selten solche Angebote nutzen kann, die Hälfte einmal pro Monat und nur der Rest häufiger – wobei die Umfrage in einem eher ländlich strukturierten Raum stattfand, in dem noch viele Mütter Hausfrauen waren (vgl. Textor 1998). Die Tendenz wird in den nächsten Jahren sicherlich dahin gehen, dass nur noch Angebote genutzt werden, die sich wie z.B. Elterngespräche auf das eigene Kind beziehen, denen eine sehr große Relevanz beigemessen werden oder die mit dem Abholen des Kindes verbunden werden können.

Lassen Sie mich ein weiteres Mal auf meinen Artikel aus dem Jahr 1988 zurückkommen: Hier forderte ich, dass Kindertageseinrichtungen aufgrund der geringer werdenden sozialen Kontrolle durch Verwandte und Nachbarn vermehrt eine gewisse „Kontrollfunktion“ gegenüber der Familie übernehmen müssten, also bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen einleiten sollten. Rund 20 Jahre sind vergangen, bis aufgrund mehrerer Todesfälle bei Kleinkindern die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als Teil des sozialen Frühwarnsystems erkannt wurde. Obwohl der schon zum 01.10.2005 in Kraft getretene § 8a SGB VIII vorsieht, dass Jugendämter und Träger von Kindertageseinrichtungen durch Vereinbarungen sicherstellen, dass Erzieher/innen ihrem Schutzauftrag nachkommen, hat es zumeist mehrere Jahre gedauert, bis diese Vorgabe umgesetzt wurde – falls dies inzwischen geschehen ist. Aber auch wo Vereinbarungen vorliegen, ist bei Erzieher/innen noch eine große Unsicherheit festzustellen, wie sie sich im Falle einer (vermuteten) Vernachlässigung, einer Misshandlung oder eines sexuellen Missbrauchs verhalten sollen. Zudem wissen sie häufig nicht, welche besonderen Bedürfnisse die betroffenen Kinder haben, wie sie ihnen helfen können und wie sie sich gegenüber ihren Eltern verhalten sollten – insbesondere nachdem sie ihren Verdacht gemeldet haben und das Jugendamt oder eine andere Institution aktiv geworden ist.

Eine weitere Forderung in meinem Artikel von 1988 war, dass Kindertageseinrichtungen vermehrt die Probleme von Scheidungs- und Stiefkindern auffangen sowie besondere Angebote für die Kinder Alleinerziehender entwickeln müssten. So sollten z.B. mehr männliche Praktikanten gewonnen werden, die den letztgenannten Kindern als männliche Rollenmodelle dienen können. Auch heute noch findet man in Kindertageseinrichtungen keine besonderen Angebote für Kinder in bestimmten Familiensituationen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die kindliche Entwicklung beeinträchtigen können. Und obwohl wir schon seit vielen Jahren wissen, dass die „Feminisierung“ der frühen Kindheit und der Grundschulzeit insbesondere bei Jungen mit Nachteilen für ihre Entwicklung verbunden ist, blieb der Anteil männlicher Erzieher in Kindertageseinrichtungen mit 3,5% unbedeutend (Statistisches Bundesamt 2010b, S. 36). Erst seit dem letzten Jahr wird in einem Bundesprojekt versucht, mehr Männer für den Erzieherberuf zu rekrutieren: So wurde eine Koordinationsstelle für „Männer in Kitas“ eingerichtet und ein ESF-Programm initiiert, mit dem das Familienministerium den Anteil männlicher Fachkräfte steigern will (https://mika.koordination-maennerinkitas.de/).

In dem Artikel von 1988 habe ich dann betont, dass Erzieher/innen versuchen sollten, mehr Väter zu erreichen, für die Erziehung ihrer Kinder zu interessieren und in die Kita-Arbeit einzubeziehen. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass an den weitaus meisten Kindertageseinrichtungen Elternarbeit immer noch reine „Mütterarbeit“ ist. Nur vereinzelt werden Väter direkt zu Elterngesprächen und Elternveranstaltungen eingeladen; ganz, ganz selten sind weiterhin reine Väter- oder Vater-Kind-Angebote. Dass Kindertageseinrichtungen sich heute stärker als vor 20 Jahren bemühen, Väter für die Erziehung ihrer Kinder zu interessieren, wird sich wohl kaum belegen lassen.

Schließlich habe ich in dem Artikel von 1988 noch eine bessere Aus- und Fortbildung gefordert, damit Erzieher/innen den aus dem Familienwandel resultierenden Anforderungen entsprechen können. So zeigt z.B. die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF, http://www.weiterbildungsinitiative.de/), dass wir dieses Ziel noch nicht erreicht haben. In dem von mir begleiteten Projekt „Intensivierung der Elternarbeit“ hat sich vor 15 Jahren gezeigt, dass Teamberatung ein sehr guter Weg ist, um die Zusammenarbeit mit Eltern zu verbessern. Hier stellte ein Kita-Team ganz individuelle Ziele auf, die es in der eigenen Einrichtung erreichen wollte. Dann wurde in der Beratung geklärt, wie es diese Ziele erreichen könnte. Über mehrere Monate hinweg arbeitete das Team dann an der Umsetzung, wobei in weiteren drei, vier Treffen mit der Beraterin der erreichte Stand reflektiert, erkannte Probleme analysiert und neue Kompetenzen geschult wurden.

In den letzten Jahren wurde mancherorts erkannt, dass „klassische“ Fortbildungen, zu denen nur eine Erzieherin fährt, wenig „bringen“: Zumeist fehlt die Zeit, um bei einer Teamsitzung ausführlich über die Inhalte zu berichten, Konsequenzen für die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Einrichtung zu ziehen und diese dann auch wirklich zu verändern. Deshalb werden in einigen Kindertagesstätten nur noch Teamfortbildungen praktiziert, da hier das ganze Team auf denselben Kenntnisstand gebracht wird und gemeinsam über den Input diskutiert. Die Teamberatung geht aber noch einen entscheidenden Schritt weiter, da auch die Umsetzung über einen längeren Zeitraum hinweg begleitet wird und auf diese Weise wirklich Veränderungen erreicht und verstärkt werden. Leider hat sich dieses Angebot in der Fortbildung von Erzieher/innen nicht durchgesetzt – und gänzlich fehlen so kostspielige Angebote wie Team-, Gruppen- und Einzelsupervision. Hier zeigt sich erneut die Benachteiligung von Kindertagesstätten im Vergleich zu anderen Jugendhilfeeinrichtungen, in denen Supervision die Regel ist.

Natürlich hat sich in den vergangenen zwei, drei Jahrzehnten auch manches zum Positiven hin entwickelt. Zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit wurden die Kinder meist im Vorraum des Kindergartens abgegeben – die Eltern durften den Gruppenraum nicht betreten, geschweige denn in ihm hospitieren. Die Elternarbeit erschöpfte sich in einigen wenigen Elternabenden, die zumeist belehrend waren, und in ein oder zwei Festen, bei denen die Kinder etwas vorführen mussten. Elterngespräche wurden nur bei Bedarf angesetzt. In den letzten 20, 30 Jahren wurden viele neue Formen der Elternarbeit entwickelt, ist das Angebot für Eltern vielfältiger geworden. Bei Elternabenden steht nun der Gesprächsaustausch im Mittelpunkt; mit allen Eltern wird mindestens ein langes Entwicklungsgespräch pro Jahr geführt; mit Hilfe von Portfolios, Lerngeschichten und systematischen Beobachtungen wird den Eltern die individuelle Entwicklung ihres Kindes verdeutlicht; der Übergang von der Familie in die Kindertageseinrichtung verläuft nun vielerorts „sanft“, also in Anwesenheit der Eltern; die Transition in die Grundschule wird gemeinsam mit den Eltern vorbereitet; mancherorts ist eine Hospitation mit oder ohne Anmeldung möglich; Eltern werden bei Projekten eingebunden; Vorbesuche bzw. Schnuppertage, Gesprächskreise und Elternbildungsveranstaltungen werden vielerorts angeboten; der Elternbeirat hat mehr Mitspracherechte als früher.

Vor allem aber hat sich die Einstellung der Erzieher/innen gewandelt: Eltern werden nicht mehr wie früher „bearbeitet“, sondern es wird die Zusammenarbeit mit ihnen gesucht. Dies verdeutlicht der Begriff „Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“, der innerhalb von zehn Jahren das Wort „Elternarbeit“ weitgehend verdrängte und wohl in allen Orientierungsplänen der Bundesländer zu finden ist. Die neue Einstellung eines offenen, kooperativen und partizipatorischen Miteinanders wird z.B. im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan vertreten, in dem ich das entsprechende Kapitel weitgehend alleine verfasst habe (siehe Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2006, S. 482):

„Kindertageseinrichtung und Eltern begegnen sich als gleichberechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind. Eltern sind in ihrer Elternkompetenz wertzuschätzen, ernst zu nehmen und zu unterstützen. Sie kennen ihr Kind länger und aus unterschiedlicheren Situationen als ErzieherInnen, und Kinder können sich in ihrer Familie ganz anders verhalten als in der Einrichtung. Teilhabe und Mitwirkung der Eltern an den Bildungs- und Erziehungsprozessen ihres Kindes in der Tageseinrichtung sind daher wesentlich. Zugleich sind Kindertageseinrichtungen kraft Gesetzes verpflichtet, bei der Wahrnehmung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgaben eine enge Kooperation mit den Eltern zu suchen und sie an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen (vgl. Art. 14 BayKiBiG, § 22 Abs. 2 SGB VIII).

Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung des Kindes. Bei einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Fachkräften und Eltern findet das Kind ideale Entwicklungsbedingungen vor: Es erlebt, dass Familie und Tageseinrichtung eine positive Einstellung zueinander haben und (viel) voneinander wissen, dass beide Seiten gleichermaßen an seinem Wohl interessiert sind, sich ergänzen und einander wechselseitig bereichern.

Diese Erziehungspartnerschaft ist auszubauen zu einer Bildungspartnerschaft. Wie die Erziehung soll auch die Bildung zur gemeinsamen Aufgabe werden, die von beiden Seiten verantwortet wird. Wenn Eltern eingeladen werden, ihr Wissen, ihre Kompetenzen oder ihre Interessen in die Kindertageseinrichtung einzubringen, erweitert sich das Bildungsangebot. Wenn Eltern mit Kindern diskutieren, in Kleingruppen oder Einzelgesprächen, bringen sie andere Sichtweisen und Bildungsperspektiven ein. Wenn Eltern Lerninhalte zu Hause aufgreifen und vertiefen, wird sich dies auf die Entwicklung des Kindes positiv und nachhaltig auswirken“ (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/Staatsinstitut für Frühpädagogik München 2006, S. 438).

Nur – wie viel von dem gerade Zitierten bleibt reine Programmatik? Mit „Partnerschaft“ wird in der Regel eine enge Beziehung bezeichnet, die durch eine intensive Kommunikation, starke positive Gefühle, emotionale Bindung, eindeutige Erwartungen, eine längerfristige Zusammenarbeit, klar definierte Rollen, Gleichwertigkeit und ähnliche Charakteristika gekennzeichnet ist. Kann ein solcher Begriff überhaupt auf die Erzieherin-Eltern-Beziehung übertragen werden, die sich in gelegentlichen Tür- und Angel-Gesprächen sowie ein oder zwei Entwicklungsgesprächen pro Jahr realisiert? Und dann geht es bei diesen Gesprächen in der Regel nicht um die Erziehungspartner, sondern um eine dritte Person – das jeweilige Kind... In der Erzieherin-Eltern-Beziehung gibt es in der Regel keine Bindung, keine intensiven positiven Gefühle, keine echte Zusammenarbeit. Und wie sieht es mit der Gleichberechtigung aus? Hier haben die Eltern m.E. eine höhere Position inne: So besitzen sie ein vom Grundgesetz garantiertes Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Erzieher/innen haben nur ein abgeleitetes Erziehungsrecht; sie handeln im Auftrag der Eltern auf der Grundlage eines Betreuungsvertrages, den diese mit dem Träger der Kindertageseinrichtung abgeschlossen haben. Dementsprechend sind Eltern im Grunde Kunden, denen eine Dienstleistung seitens der Fachkräfte erbracht wird. Kann man da von Gleichberechtigung – und Partnerschaft – sprechen? Genau umgekehrt ist es mit der Gleichwertigkeit: Werden Eltern wirklich als Experten ihrer Kinder wahrgenommen? Oder sind Erzieher/innen nicht die Professionellen – mit ihrem breiten Fachwissen und ihrer langen Berufserfahrung? Insbesondere in denjenigen Situationen, in denen sie Eltern beraten, besteht sicherlich ein Ungleichgewicht in ihrer Beziehung...

Ferner stört mich zunehmend an dem Begriff „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“, dass er den Anspruch an eine enge, dialoghafte Beziehung beinhaltet, der bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen noch nicht einmal ansatzweise eingelöst werden kann. Betrachten wir nur einmal die Gruppenstärken in Kindergärten (Lange o.J.):

Bundesland

Durchschnittliche Anzahl der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt pro Gruppe (2007)

Durchschnittliche Anzahl der Kinder in für Zweijährige geöffneten Kindergartengruppen (2007)

Ganztags-
gruppen

Nichtganz-
tagsgruppen

Ganztags-
gruppen

Nichtganz-
tagsgruppen

Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

18,4
23,2
15,8
17,3
20,8
19,9
16,0
21,5
18,3
15,1
15,4
15,8
17,7
19,9
17,0

21,4
23,8
16,3
18,6
21,3
21,3
16,8
20,6
23,8
21,4
22,3
16,5
17,5
19,5
16,9

20,0
22,6
19,6

22,2
20,0
17,8
22,3
19,6
21,0
23,0
19,0
20,4
20,8
17,9

21,8
23,9
20,5

23,6
21,3
18,4
22,3
23,3
22,2
22,5
18,6
21,4
20,9
18,0

Bis zu 24 Kinder werden im Durchschnitt von einer Erzieherin betreut – da es sich hier ja um Durchschnittswerte handelt, können es durchaus auch mehr sein. 24 Kinder bedeutet 48 Eltern – vielleicht auch 50 oder 52, wenn soziale Eltern wie z.B. Stiefeltern dazu kommen. Kann man mit 50 Personen „Partnerschaften“ eingehen? Kennen Erzieher/innen überhaupt alle 50 Elternteile – inklusive leiblicher Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, die nach der Trennung bzw. Scheidung an einem anderen Ort wohnen? Welche Chancen haben sie bei den wenigen Tür- und Angel-Gesprächen und dem einen Entwicklungsgespräch pro Jahr, mit den 50 Elternteilen in einen Dialog einzutreten? Also zu erfahren, wie die Eltern ihr Kind sehen und erleben, was sie für Bildungsziele und Erziehungsvorstellungen haben, wie sie es erziehen? Oder gar zu erkennen, wo es Defizite gibt, wie sie also die Erziehung und Bildung in der jeweiligen Familie unterstützen können?

Hinzu kommt, dass in vielen Bundesländern auch die Verfügungszeit der Erzieher/innen gekürzt wurde oder mit zusätzlichen Aufgaben wie z.B. Verwaltungsarbeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen und die Auswertung vorgeschriebener Sprachstandserhebungen gefüllt wurde. So bleibt immer weniger Zeit für Elterngespräche und andere Angebote der Elternarbeit.

Fazit

Der Blick zurück auf die vergangenen 20, 30 Jahre hat gezeigt, dass es durchaus positive Trends auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit Eltern gibt. Viele Ziele und Anforderungen sind aber nur annähernd erreicht worden. Insbesondere der Anspruch an eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kann unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht eingelöst werden. Es kann in der Regel nur eine recht lockere Beziehung zwischen Erzieher/innen und Eltern entstehen, welche die Bezeichnung „Partnerschaft“ nicht verdient.

Wenn man sieht, was in der Elternarbeit alles möglich wäre, dann überrascht, dass die Kooperation mit den Erzieher/innen von nahezu allen Eltern als „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wird. Egal ob man Elternbefragungen aus den 1990er Jahren (zusammengefasst in Textor 1998) oder aus den letzten fünf Jahren betrachtet (Hielscher 2010; Riedel 2010, Stickelmann et al. 2007), immer sagen nahezu alle Eltern, dass sie sich ernst genommen fühlen, dass der Informationsaustausch funktioniert, dass sie bei Problemen ein „offenes Ohr“ finden und dass sie mit den Möglichkeiten der Elternbeteiligung bzw. -mitsprache zufrieden sind (Beispielsweise beurteilten 68% der 3.682 Eltern aus 180 nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen, die im letzten Quartal 2010 von Riedel (2010) befragt wurden, den Umfang der Beratung und Information durch die Kindertagesstätte mit: „ist gut so“. Nur 23% meinten: „sollte etwas höher sein“, und gerade einmal 9% waren der Ansicht: „sollte wesentlich höher sein“).

Wie Sie diese seit rund 20 Jahren konstant gebliebene Zufriedenheit der Eltern mit der Zusammenarbeit mit Erzieher/innen interpretieren wollen, bleibt Ihnen überlassen: Hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten in der Elternarbeit wenig verändert? Haben Erzieher/innen auf diesem Gebiet schon immer eine hervorragende Arbeit geleistet? Wollen Eltern nur ihre Kinder (gut) betreut wissen und sind sie deshalb an Angeboten für sich selbst wenig interessiert? Sind Eltern mit wenig schon zufrieden? Oder geht vielleicht sogar die ganze Diskussion um Erziehungs- und Bildungspartnerschaft und neue Formen der Elternarbeit an ihren Wünschen, Erwartungen und Zeitkontingenten vorbei?

Der Blick nach vorne: Wie wird sich Elternarbeit in den kommenden Jahren weiterentwickeln?

In absehbarer Zeit werden fast alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ganztags eine Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle besuchen. Zum einen wird schon in wenigen Jahren der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige über die für 2014 angepeilten 35% hinausgehen. So gaben im Jahr 2009 bei einer forsa-Umfrage 66% der Frauen an, die zu diesem Zeitpunkt schwanger waren bzw. in den nächsten drei Jahren ein Kind bekommen wollten, dass sie ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen möchten. Zum anderen verlangen immer mehr Eltern nach Ganztagsplätzen. Beispielsweise meinten beim Familienmonitor 2009 des Instituts für Demoskopie Allensbach 72% der jungen Familien, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf am meisten dadurch erleichtert werde, wenn Kindergärten und Schulen verstärkt Ganztagsbetreuung anbieten würden.

In wenigen Jahren wird es für alle Kleinkinder Ganztagsplätze geben – nicht nur, weil die Geburtenzahlen aufgrund des Bevölkerungsrückgangs abnehmen werden, sondern auch, weil Mütter – und Väter – Vollzeit arbeiten müssen: Zum einen werden in der sich anbahnenden Wissensgesellschaft Qualifikationen so schnell veralten, dass Eltern sich höchstens noch eine „Babypause“ leisten können, ohne auf Dauer den Anschluss zu verpassen. Zum anderen werden die Lebenshaltungskosten aufgrund der bevorstehenden Energie-, Rohstoff- und Nahrungsmittelkrisen, die Steuern aufgrund der Überschuldung des Staates und die Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Bevölkerungsalterung stark ansteigen – in noch nicht einmal 20 Jahren werden 2 Menschen im Alter von 20 bis unter 65 Jahren für 1 Senior aufkommen müssen (Statistisches Bundesamt 2009).

Die folgende Tabelle verdeutlicht, was bei einer Ganztagsbetreuung von Kleinkindern noch an „Familienzeit“ übrig bleibt:

Ganztagsbetreuung: Was bleibt an Familienzeit?

Alter

1 Jahr

2 Jahre

3 Jahre

4 Jahre

5 Jahre

Schlafdauer1

13 Std.

45 Min.

13 Std.

12 Std.

11 Std.

30 Min.

11 Std.

Wachzeit

10 Std.

15 Min

11 Std.

12 Std.

12 Std.

30 Min.

13 Std.

Ganztags-betreuung2

8 Std.

8 Std.

8 Std.

8 Std.

8 Std.

Fernsehzeit3

0 Min.

0 Min.

73 Min.

73 Min.

73 Min.

Familienzeit

2 Std.

15 Min.4

3 Std.13

2 Std.

47 Min.

3 Std.

17 Min.

3 Std.

47 Min.

1laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2010)

2Bei Vollerwerbstätigkeit der Eltern dürfte die Betreuungsdauer länger als 8 Stunden sein, da noch die Wegezeiten zwischen Arbeitsplatz und Kindertageseinrichtung abgedeckt werden müssen.

3laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2008)

4Die Familienzeit wird hier etwas zu knapp eingeschätzt: Da das Kind auch in der Kindertageseinrichtung schlafen dürfte, verlängert sich die in der Familie verbrachte Wachzeit um diese Zeitdauer.

Bei Ganztagsbetreuung umfasst die Familienzeit an Werktagen je nach Alter des Kleinkindes nur noch zwischen zwei und vier Stunden – und in diese Zeit fallen noch der Transport zur Kindertageseinrichtung und zurück, Einkäufe auf dem Heimweg, zwei Mahlzeiten und die Körperpflege. Selbst wenn ein Einjähriges das ganze Wochenende in seiner Familie ist, stehen 40 Stunden in der Kindertageseinrichtung nur knapp 32 Stunden in der Familie gegenüber, wenn man rein die Wachzeit berücksichtigt. Dieses Verhältnis verschlechtert sich noch mehr zuungunsten der Familie, wenn die Betreuungszeit mehr als 40 Stunden beträgt – erst dann könnten Eltern Vollzeit erwerbstätig sein...

Die Sozialisation, Erziehung und Bildung der Kleinkinder werden also zunehmend von Erzieher/innen übernommen werden; die Bedeutung der Familienerziehung wird sinken. Etwas überspitzt gesagt: Die Kindertagesstätte wird sich von einer familienergänzenden in Richtung einer familienersetzenden Einrichtung weiterentwickeln, ohne natürlich jemals eine solche zu werden. Erzieher/innen werden für die Kleinkinder zu immer wichtigeren Bindungspersonen werden – was bei vielen Eltern vermutlich zu starken Konkurrenzgefühlen führen wird. Dies wird sicherlich die Beziehung zwischen Fachkraft und Eltern belasten. Bei einer starken Bindung an ein betreutes Kind könnten sich Erzieher/innen auch als die „besseren Eltern“ erleben, zumal sie das jeweilige Kind intensiver erziehen und bilden. Daraus könnte eine weitere Belastung für die Beziehung zu den Eltern resultieren. Schließlich wird es Erzieher/innen immer schwerer fallen, in Eltern „Experten“ für ihr Kind zu sehen – was immer wieder als wichtige Voraussetzung für die Erziehungspartnerschaft bezeichnet wird. Da die Eltern ja nur wenig Zeit mit ihrem Kind verbringen, werden sie es unter Umständen nicht mehr so gut kennen, werden sie größere Schwierigkeiten als Eltern früherer Generationen haben, insbesondere die nonverbal geäußerten Bedürfnisse und die psychischen Prozesse von Babys, Ein- und Zweijährigen zu verstehen, werden ihre pflegerischen und erzieherischen Kompetenzen häufiger zu wünschen übrig lassen. Aus ihrer Unsicherheit heraus werden viele dieser Eltern immer mehr Erziehungsaufgaben an die Kindertageseinrichtung delegieren – schon jetzt kann man diese Tendenz z.B. bei der Sauberkeitserziehung beobachten.

Wenn beide Eltern Vollzeit erwerbstätig sind, werden sie nur wenig Zeit für Gespräche mit Erzieher/innen, für Angebote wie Elternabende, Gesprächskreise oder Spielnachmittage und für die Mitwirkung in der Elternvertretung haben – geschweige denn für die Mitarbeit in der Kindergruppe bzw. bei Projekten oder für das Aufgreifen von Lerninhalten in der eigenen Häuslichkeit. Wenn Kindertageseinrichtungen weit mehr als 40 Stunden pro Woche geöffnet haben, werden mehr Fachkräfte im Schichtdienst arbeiten und in den Randzeiten alleine in der Gruppe sein. Sie werden die Kinder schlechter kennen, weil sie nur einen Teil der Betreuungszeit mit ihnen verbringen. Auch werden sie nur noch im Ausnahmefall Tür- und Angelgespräche führen können, wenn sie die Randzeiten alleine abdecken müssen. So werden die Voraussetzungen für eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von der Art, wie sie in den Bildungsplänen der Bundesländer umrissen wird, noch schlechter werden.

Zugleich kommen aber neue Aufgaben auf die Elternarbeit zu bzw. gewinnen an Bedeutung:

  1. Wenn Eltern werktags kaum noch Zeit mit ihrem Kind verbringen, ist es wichtig, dass sie beim Abholen erfahren, was es in der Kindertageseinrichtung erlebt hat, wie es sich fühlt, was es für Entwicklungsschritte getan hat – höchstwahrscheinlich wird ja das Kind das erste Mal in der Kindertageseinrichtung krabbeln, dort das erste Wort sprechen (vermutlich nicht „Mama“!) und den ersten Schritt tun. Tür- und Angel-Gesprächen werden somit immer wichtiger, aber auch Entwicklungsgespräche – sofern Eltern sie wahrnehmen können und Erzieher/innen so viel Verfügungszeit bekommen, dass sie mehrere Termingespräche im Verlauf eines Jahres führen können.
  2. Je länger ein Kind in der Tageseinrichtung ist, umso genauer muss die Entwicklung der Eltern-Kind-Bindung beobachtet werden. Ist sie zu schwach, sollten Erzieher/innen die Eltern darauf ansprechen und sie auffordern, sich zumindest während einiger Stunden pro Woche intensiv mit dem Kind zu beschäftigen und dann nur für es da zu sein.
  3. Da Eltern mangels Erfahrung mit ihrem Kind in ihrer Erziehung noch unsicherer sein werden und eher Fehler machen werden, wird der Elternbildung eine größere Bedeutung zukommen: Eltern werden vermehrt Kenntnisse über die Entwicklung von Kleinkindern, über die frühkindliche Erziehung sowie über altersgemäße Beschäftigungen und Spiele benötigen. Zugleich wird ihr Beratungsbedarf größer werden.

Die Zusammenarbeit mit Eltern wird in den kommenden Jahren also eher noch schwieriger werden, während zugleich die zeitlichen Ressourcen auf beiden Seiten knapper werden. Die Anforderungen an die Erzieher/innen – z.B. hinsichtlich der Gesprächsführung, der Elternbildung und -beratung, des Umgangs mit schwierigen Eltern, der Arbeit mit Familien aus sozialen Brennpunkten oder mit Migrationshintergrund, der Vernetzung und der Mitgestaltung sozialer Frühwarnsysteme – werden noch zunehmen. Deshalb benötigen die Fachkräfte eine viel bessere Ausbildung auf dem Gebiet der Elternarbeit, hervorragende Fortbildungsangebote, Teamberatung und Supervision sowie mehr Verfügungszeit.

Anmerkung

Eine umfassendere Darstellung der Thematik finden Sie in meinen Büchern „Elternarbeit im Kindergarten. Ziele, Formen, Methoden“ (Books on Demand, 4. Aufl. 2021) und „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in Kindertageseinrichtungen“ (Books on Demand, 3. Aufl. 2020), die im Buchhandel und z.B. bei Amazon erhältlich sind.

Literatur

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Autor

Dr. Martin R. Textor studierte Pädagogik, Beratung und Sozialarbeit an den Universitäten Würzburg, Albany, N.Y., und Kapstadt. Er arbeitete 20 Jahre lang als wissenschaftlicher Angestellter am Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Von 2006 bis 2018 leitete er zusammen mit seiner Frau das Institut für Pädagogik und Zukunftsforschung (IPZF) in Würzburg. Er ist Autor bzw. Herausgeber von 45 Büchern und hat 770 Fachartikel in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht.
Homepage: https://www.ipzf.de
Autobiographie unter http://www.martin-textor.de

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