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Zitiervorschlag

Wohnortnahe Einzelintegration: zu beachtende Schritte

Siegfried Firsching und Ursula Pöllmann-Koller


I. Notwendige Vorüberlegungen

1. Klärung mit den Eltern:

a) Welche Erwartungen haben sie an die Einrichtung. Welche Förderung für das Kind ist wichtig. Sich vertraut machen mit der Behinderung des Kindes (später fachlich fundieren). Welche Gruppengröße kann das Kind vertragen (für manche Kinder kann eine 22-er Gruppe zu groß sein!).
Im Gegenzug ist abzuklären, ob die Einrichtung das Notwendige erbringen kann (vgl. auch 2.). Dazu gehören die räumliche Frage (z.B. Rollstuhl-Kind, Wickelmöglichkeit u.ä.) und die Ausstattung der Einrichtung.
Zu diesem Zeitpunkt muss auch geklärt werden, ob das Kind bereits ein Gutachten hat, das bescheinigt, dass Eingliederungshilfe nach BSHG § 39 erforderlich ist und ein Förderplatz benötigt wird.
Weitere Voraussetzung: Der Kindergarten muss im Wohngebiet des behinderten Kindes liegen, da Einzelintegration vor allem im Blick auf die Sozialbezüge des Kindes und seiner Familie Sinn macht.
Es ist ratsam, vor der Aufnahme des Kindes Besuchstermine anzubieten.

b) Wurde das Kind bisher von der Frühförderung betreut, ist ein weiteres Gespräch mit den Eltern und einem Vertreter der Frühförderung sowie der Erzieherin anzuraten. Dies ergibt Aufschluss über die bisherige Förderung und dient auch der Klärung, ob Behandlungen fortgeführt werden können.

c) Es kann auch ein Hausbesuch in der Familie des Kindes angebracht sein, um den Lebensbereich des behinderten Kindes kennen zu lernen. Auch der Umgang der Mutter mit dem behinderten Kind vermittelt wichtige Eindrücke.

2. Klärung im Team, wie das Team zur Einzelintegration steht. Auch bei Einzelintegration muss das ganze Team hinter dem Integrationsgedanken stehen. Ebenso müssen die oben angesprochenen Fragen vom ganzen Team bedacht werden.

3. Das Team des Kindergartens soll nach einer fachlichen und menschlichen Begleitung suchen. Diese kann durch die Fachberatung erfolgen. Möglicherweise gibt es auch andere Begleiter, wie z.B. in Mittelfranken das Team der Behindertenseelsorge. Die Teilnahme an einem Arbeitskreis zur Integration ist unbedingt erforderlich. Vieles lässt sich nur im Austausch klären.
Mit dem Träger muss geklärt werden, welche zusätzlichen Fortbildungstage gewährt und bezuschusst werden, um entsprechende Fachkenntnisse zu erwerben. Mit dem Träger ist auch über eine erweiterte Verfügungszeit zu sprechen, die der Erledigung der durch die Behinderung des Kindes anfallenden zusätzlichen Aufgaben dient.

4. Vorklärung mit dem Jugendamt bzw. Landratsamt über die Bezuschussung einer weiteren Fachkraft in der Gruppe des behinderten Kindes.

5. Vorgespräche mit der zuständigen Stelle wegen des Pflegesatzes bei Einzelintegration.

6. Sind die bisher Beteiligten sich über die Maßnahme einig, dann muss gegenüber der Kindergartenfachaufsicht (Städtisches Jugendamt oder Landratsamt) die pädagogische Begründung der reduzierten Gruppenstärke dargelegt werden und die Maßnahme abgestimmt werden. Reduziert werden sollte um mindestens zwei Plätze pro behindertes Kind.

7. Bei Einzelintegration dürfen höchstens zwei behinderte Kinder in die Gruppe aufgenommen werden.

8. Kontakt mit dem eigenen Dachverband zur Abstimmung der Maßnahme. Beim Dachverband Fortbildungsangebote im Bereich Behinderung und zum Thema Integration erfragen.

9. Sind die Punkte 1-8 abgeklärt, muss spätestens jetzt die Vorbereitung der Eltern der nichtbehinderten Kinder auf den Integrationsgedanken erfolgen. Die Eltern der nichtbehinderten Kinder müssen beim Start (und auch später) den Integrationsgedanken mittragen. Dabei muss den Eltern vermittelt werden, welche Werte ihr nichtbehindertes Kind durch Integration mitbekommen wird. Integration gegen den Widerstand der Eltern der nichtbehinderten Kinder durchzusetzen, ist nicht zu empfehlen. Der Grundgedanke der besseren Sozialbezüge wäre auf den Kopf gestellt.

10. Für alle diese Schritte im Vorlauf muss man eine Zeitspanne von ca. einem Jahr ansetzen!

II. Schritte zur Konkretisierung

11. Aufstellen eines Förderplanes für das behinderte Kind. An der Erstellung des Förderplanes können beteiligt werden: Der Kinderarzt, die Eltern, ein Vertreter der Frühförderung, wenn das Kind dort war, und die Erzieherin. Denkbar ist auch, dass das Gutachten des Gesundheitsamtes den Förderbedarf konkret ausweist, und der Förderplan dann von den Eltern (sie sind die Fachleute für ihr Kind!), dem Therapeuten und der Erzieherin erstellt wird.

12. Suche nach den Fachdiensten, die erforderlich sind. Abklären, wie viel an Therapie in der Einrichtung möglich ist, da die Rolle der Co-Therapeuten, in die nichtbehinderte Kinder gerne schlüpfen, sehr wertvoll ist. Finanzierung der medizinischen Fachdienste über die Krankenkasse, Finanzierung der pädagogischen Fachdienste aus dem Pflegesatz.

13. Endgültige Abklärung der Finanzierung für die zusätzliche Fachkraft in der Gruppe des behinderten Kindes (Jugendamt bzw. Landratsamt).

14. Aushandeln eines Pflegesatzes mit der zuständigen Behörde. Dabei muss die Leiterin/Erzieherin die Qualität des Angebotes (Integrationskonzept) ihrer Integrationseinrichtung einbringen. Der Träger hat seine Kosten, die aus dem behinderungsbedingten Mehraufwand resultieren, einzubringen. Die Verhandlungen sind vom Dachverband zu führen.

15. Suche nach einer geeigneten Fachkraft. Im Idealfall ist dies eine Erzieherin mit heilpädagogischen Kenntnissen, es ist auch eine Berufspraktikantin denkbar.

Autorin/Autor

Ursula Pöllmann-Koller
Pfr. Siegfried Firsching
Behindertenseelsorge der Erzdiözese Bamberg
Bachfeldstr. 9
91058 Erlangen
Tel.: 09131/64372