Zitiervorschlag

Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. Zwischenbericht

Martin R. Textor (Redaktion)

 

erschienen 1999 als Broschüre. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik

Inhalt

1 Vorwort
Simon Lehner

2 Einführung
Martin R. Textor
2.1 Vorteile für Kindertageseinrichtungen
2.2 Gliederung des Zwischenberichts
2.3 Literatur

3 Konzept des IFP-Projekts
3.1 Kurzdarstellung der wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte
3.2 Durchführung des Modellversuchs
3.3 Verantwortliche IFP-Mitarbeiter
3.4 Zeitplan
3.5 Literatur
3.6 Anhang

4 Rückblick auf das erste Projektjahr
Martin R. Textor
4.1 Besprechungen mit Jugendämtern
4.2 Arbeitskreis "Vernetzung"
4.3 Besprechungen mit Kindertageseinrichtungen
4.4 Im ersten Projektjahr gesammelte Erfahrungen
4.5 Ausblick

5 Erfahrungen aus dem Modellversuch - vier Praxisberichte
5.1 Stadtjugendamt Bamberg
Christine Behringer-Zeis und Günter Diller
5.2 Kreisjugendamt Günzburg
Barbara Hellenthal
5.3 Integrativer Kindergarten Eggenfelden
Katharina Schmidt
5.4 Laurentius-Kindergarten Stammham
Angela Rose

6 Mobile Dienstleistungen für Kindertageseinrichtungen - sieben Beispiele
6.1 Aus der Praxis einer niedergelassenen Psychologin
Martha Girardet
6.2 Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V.
Bernhard Roth
6.3 Mobiler Heilpädagogischer Dienst der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kitzingen
Gisela Freibott
6.4 Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten
Wolf-Wedigo Wolfram
6.5 Der Heilpädagogische Dienst
Geschwister-Gummi-Stiftung
6.6 Der mobile Fachdienst der Caritas Frühförderstelle Dachau
Astrild Bierling
6.7 Der Pädagogisch-Psychologische Dienst (PPD)
Toni Mayr

7 Ergebnisse der Befragung bayerischer Jugendamtsleiter/innen
Martin R. Textor
7.1 Befragungsergebnisse
7.2 Diskussion

8 Ergebnisse der Befragung von Einrichtungsleiter/innen in Bayern
Martin R. Textor
8.1 Befragungsergebnisse
8.2 Diskussion

9 Besuche vor Ort, Referate und Veröffentlichungen
Martin R. Textor
9.1 Besuche vor Ort
9.2 Referate
9.3 Publikationen im Rahmen des Modellversuchs
9.4 Zeitungsartikel

 

1 Vorwort

Simon Lehner

Zu den wichtigsten Kriterien für die Qualität pädagogischer Konzepte und pädagogischer Arbeit in Kindertagesstätten gehört heute die Art und Weise, wie sich diese in ihrer Arbeit mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen vor Ort, aber auch mit der Schule, vernetzen. Vernetzung bietet den Kindertagesstätten als familienunterstützende und -ergänzende Einrichtungen die Chance, auf unterschiedliche Problemlagen von Kindern und Jugendlichen vor allem präventiv angemessen reagieren zu können.

Anspruch und Wirklichkeit einer fruchtbaren Kooperation zwischen Kindertagesstätten und anderen Hilfeeinrichtungen liegen jedoch oftmals noch weit auseinander. Zu wenig bewußt noch scheinen nicht wenigen Kindertageseinrichtungen die Möglichkeiten koordinierter Maßnahmen für effiziente und effektive, ganzheitlich orientierte Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche zu sein.

Es ist daher zu wünschen, daß der im Jahre 1997 begonnene Modellversuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik zur "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten", dessen Zwischenbericht hiermit vorliegt, zu einer breiten Diskussion des Stellenwerts von Vernetzung im Kindertagesstättenbereich führt und somit einen qualitativen Sprung in der Weiterentwicklung der Jugendhilfe insgesamt einleitet.

 

2 Einführung

Martin R. Textor

In den letzten Jahrzehnten erfolgten eine Expansion und Ausdifferenzierung von Jugendhilfeeinrichtungen und anderen psychosozialen Diensten, die für Familien relevant sind (Textor 1998). Auch vergrößerte sich die Zahl von Selbsthilfegruppen und -organisationen. Zugleich entstanden viele neue Arbeitsformen für den Umgang mit Klient/innen und ihren Problemen (Textor 1988). Das entstandene System ganz verschiedener Hilfsangebote und Akteure ist sowohl für potentielle Klient/innen als auch für Fachleute wie Psycholog/innen, Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen unüberschaubar geworden. Hinzu kommt, daß sich vielfach die Tätigkeitsfelder von Institutionen überschneiden, ihre Angebote miteinander konkurrieren und selbst psychosoziale Dienste gleichen Namens unterschiedlich arbeiten.

Diese Situation ist aus fachlichen Gesichtspunkten (z.B. Kindeswohl, Interesse der Klient/innen) kaum noch zu verantworten. So gibt es erste Versuche, der Problematik abzuhelfen: Zum einen werden beispielsweise Beratungsführer für Hilfesuchende erstellt oder Bürgerbüros als zentrale Anlaufstellen eingerichtet. Zum anderen wird versucht, Jugendhilfeeinrichtungen und andere psychosoziale Dienste miteinander zu vernetzen, so daß die Mitarbeiter/innen wissen, was die Kolleg/innen in anderen Institutionen für Aufgaben haben und welche (sozial-/ heil-) pädagogischen, psychologischen oder sonstigen Arbeitsformen sie einsetzen (vgl. Bergold/ Filsinger 1993; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1997). Auf diese Weise soll auch sichergestellt werden, daß Hilfesuchende direkt an die richtige Stelle vermittelt werden.

Für Vernetzungsaktivitäten gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Gründe bzw. Ziele: die aus der Lebenswelt- und Gemeinwesenorientierung der sozialen Arbeit resultierende Notwendigkeit einer umfassenden Sichtweise (Verknüpfung verschiedener Perspektiven), die Komplexität der Notlagen vieler Klient/innen mit der Folge der Indikation verschiedener Maßnahmen durch mehrere psychosoziale Dienste, das Bestreben nach wechselseitiger Ergänzung der Tätigkeit verschiedener Organisationen, das Erzielen von Synergieeffekten, die ressortübergreifende soziale Planung, der Wunsch Betroffener nach Partizipation und Mitbestimmung, die Schaffung strategischer Bündnisse in einer Zeit abnehmender Bedeutung von Jugendhilfe- und Familienpolitik sowie immer knapper werdender Mittel, das Streben nach Einmischung in andere Politikbereiche im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII, die effizientere Mittelverwendung, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, die Sicherstellung eines Qualitätsstandards u.v.a.m. (vgl. Langnickel 1997). All dies bedingt die Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen und psychosozialen Diensten, zwischen freien und öffentlichen Trägern.

Inzwischen gibt es vielerorts psychosoziale Arbeitskreise, Stadtteilkonferenzen und andere Arbeitsgemeinschaften, die der Vernetzung von Jugendhilfeeinrichtungen und anderen psychosozialen Diensten dienen. Jedoch sind Kindertagesstätten nur selten vertreten, wozu sicherlich ihr "Zwittercharakter" beiträgt - sie sind sowohl Teil des Bildungswesens (Elementarbereich) als auch des Jugendhilfesystems (§§ 22 ff. SGB VIII). Die mangelnde Einbindung von Kindertagesstätten in Vernetzungsaktivitäten bzw. Jugendhilfenetzwerke ist aus mehreren Gründen unverständlich:

  1. Tageseinrichtungen für Kinder bilden den bedeutendsten Bereich der Jugendhilfe: Beispielsweise machten sie am 31.12. 1994 genau zwei Drittel aller 70.821 Jugendhilfeeinrichtungen aus, waren zwei Drittel aller 549.293 Beschäftigten der Jugendhilfe in ihnen tätig (Statistisches Bundesamt 1996). Es ist verwunderlich, daß ein so großer Bereich der Jugendhilfe bei Vernetzungsaktivitäten weitgehend unberücksichtigt bleibt.
  2. Kindertagesstätten sind die einzigen Jugendhilfeeinrichtungen, die mit allen Familien in Kontakt kommen, in denen Kinder zwischen drei und sechs Jahren leben, aber auch mit vielen Familien mit jüngeren und älteren Kindern. Damit sind sie prädestiniert für präventive Angebote, also z.B. in den Bereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII), der Familienbildung (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) und der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII). Machen psychosoziale Dienste Angebote für Eltern in Kindertageseinrichtungen (z.B. Gesprächsrunden), können deren Eriehungsfragen bzw. -schwierigkeiten besprochen und ihre Kompetenzen erweitert werden. Die Eltern werden dann besser mit Kindern umgehen, so daß der Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten vorgebeugt wird oder erste Auffälligkeiten abgebaut werden können (vgl. Ötting/ Göres/ Hofmann 1996; Winter 1996). Auf diese Weise kommen auch die psychosozialen Dienste ihrem präventiven Auftrag nach.
  3. Erzieher/innen haben ein unbelastetes und sehr positives Verhältnis zu Eltern - im Gegensatz zu Mitarbeiter/innen anderer Jugendhilfeeinrichtungen. Auch genießen ihre Angebote für Eltern eine hohe Wertschätzung. Beispielsweise ergab eine Umfrage bei 1.067 "Kindergarteneltern" aus Niederbayern (Textor 1997), daß diese den Kontakt zu den Erzieher/innen mit der Durchschnittsnote 1,56 beurteilten. Die 46 ausgewerteten Angebote der Elternarbeit wurden nach sieben Kriterien mit der Durchschnittsnote 2,14 bewertet. Man kann somit davon ausgehen, daß Erzieher/innen zum einen in hohem Maße das Vertrauen der Eltern genießen und häufig sehr frühzeitig von deren Problemen und Erziehungsschwierigkeiten erfahren und daß sie zum anderen durch ihre Angebote der Elternarbeit einen großen Einfluß auf die Familienerziehung ausüben können.
  4. Erzieher/innen beraten Eltern in Erziehungsfragen und vermitteln sie an Jugendhilfeeinrichtungen weiter. Beispielsweise ergab eine Pilotstudie (Textor 1992), daß rund die Hälfte der befragten 269 Eltern mit den Fachkräften im Kindergarten über Erziehungsfragen sprach; 58% von ihnen erlebten die Gespräche als hilfreich, weitere 38% zumindest als etwas hilfreich. Ferner wurden 13% der Eltern auf Hilfsangebote anderer psychosozialer Dienste aufmerksam gemacht; mehr als 82% von ihnen suchten die jeweilige Einrichtung auf. Hier wird deutlich, daß Kindertagesstätten schon jetzt eine wichtige Rolle als Vermittler von Maßnahmen der Jugendhilfe zukommt. Sie kooperieren allerdings überwiegend mit Erziehungsberatungs- oder/und Frühförderstellen - eine bessere Vernetzung könnte zu einer Ausweitung des Kreises der Kooperationspartner führen (vgl. Kapitel 8.1). Zugleich könnte eine Intensivierung der Zusammenarbeit dazu führen, daß Familien sehr früh an psychosoziale Dienste weitervermittelt werden - solange die Probleme noch nicht verfestigt sind und damit leichter gelöst werden können. Der Aufwand für die psychosozialen Dienste ist dementsprechend geringer, eventuell entstehende Kosten dürften niedriger sein. Folgekosten für die Gesellschaft, die entstehen, wenn z.B. Eheprobleme - die bei einer frühzeitigen Beratung von den Partnern hätten gelöst werden können - zur Trennung und Scheidung führen, könnten vermieden werden (vgl. Klann/ Hahlweg 1995; Peterander et al. 1992).
  5. Nach verschiedenen Untersuchungen und Befragungen (zusammengefaßt bei Mayr 1997a) sind durchschnittlich mindestens 13% der Kinder in Kindertageseinrichtungen verhaltensauffällig, leiden 10% unter Teilleistungsschwächen und weisen mindestens 15% Sprech- und Sprachstörungen auf. Sind psychosoziale Dienste in Kindertageseinrichtungen präsent oder fördern sie die diagnostischen Fertigkeiten von Erzieher/innen, können behinderte, entwicklungsverzögerte und verhaltensauffällige Kinder besonders frühzeitig erfaßt werden (Früherkennung). Da viele dieser Auffälligkeiten im Kleinkindalter noch nicht verfestigt sind, können sie mit einem weitaus geringeren Aufwand als bei älteren Kindern behoben werden. Wenn Erzieher/innen in die Beratung von Eltern oder die Behandlung eines Kindes durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste eingebunden werden, können deren Kenntnisse über den jeweiligen Fall genutzt werden. Gemeinsam kann der Hilfeplan erstellt, können Vorgehen und Verhalten gegenüber den jeweiligen Eltern bzw. dem Kind abgestimmt werden (vgl. Mayr 1998a). Auch können Erzieher/innen im Umgang mit dem Kind angeleitet werden, wobei sie - praktisch nebenher - heil- bzw. sonderpädagogische oder psychologische Kompetenzen erwerben. Wenn psychosozialer Dienst und Kindertagesstätte "am gleichen Strang ziehen", dürften Beratung bzw. Behandlung eher und schneller zum Erfolg führen (geringerer Aufwand, Synergieeffekte).
  6. Wenn psychosoziale Dienste mit Kindertageseinrichtungen und/oder Kindergarteneltern auf die skizzierte Weise Kontakt aufnehmen bzw. in den Einrichtungen präsent sind, können sie ihre Aufgaben und Leistungen besser bekannt machen (Öffentlichkeitsarbeit, Profilierung). Auch kann verdeutlicht werden, daß Beratung eine alltägliche Dienstleistung ist, die jedes Jahr von Millionen Menschen genutzt wird (Straus/ Höfer/ Gmür 1988, S. 287ff.). Außerdem können Vorurteile, Hemmschwellen und Ängste reduziert werden.
  7. Haben psychosoziale Dienste Kontakt zu Kindergärten oder sind sie dort präsent, lernen sie eine bedeutende Lebenswelt von Kleinkindern kennen. Sie erfahren, wie Kinder in Kindertageseinrichtungen gefördert werden, welche Herausforderungen sie dort zu meistern haben, mit welchen Problemen sie kämpfen und wie sich ihre Erzieher/innen verhalten. Dies kann ihnen bei ihrer Arbeit mit Kleinkindern von Nutzen sein. So muß bei Berücksichtigung der systemischen Perspektive (vgl. Textor 1990) davon ausgegangen werden, daß z.B. Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten auch im System "Kindertagesstätte" liegen (Teuber 1996) oder Probleme nur dort auftreten können. Die Interventionen müßten dann den Kindertageseinrichtung einbeziehen und unter Umständen auch Verhaltensänderungen bei der Erzieherin anzielen (vgl. Flosdorf 1996).

Diese Aussagen verdeutlichen, daß eine intensivere Zusammenarbeit von sozialen Diensten und Kindertageseinrichtungen von großem Vorteil für Familien und (Klein-) Kinder ist. Beispielsweise profitieren "Problemkinder" von einer frühzeitigen Intervention, da ansonsten ihre Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsrückstände die Entwicklung eines positiven Selbstkonzeptes behindern und negative Folgen für soziale Beziehungen zu anderen Kindern und Erwachsenen haben würden (Mayr 1998b). So haben Längsschnittstudien gezeigt, daß die weitaus meisten Kinder - ohne Intervention - verhaltensauffällig bleiben und später oft kriminell werden oder Drogen mißbrauchen. Durch sie wurde aber auch nachgewiesen, "daß frühe Förderungs- und Präventionsprogramme in der Lage sind, die Wirkungsketten zwischen frühkindlichen Störungen und späteren Problematiken effektiv zu durchbrechen" (Mayr 1997a, S. 152).

Alle für die Jugendhilfe und den Sozialbereich Verantwortlichen sollten sich deshalb für die Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten einsetzen. Eine besondere Verantwortung kommt hier laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu, insbesondere den Jugendämtern. Dies läßt sich z.B. aus den §§ 79 (Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe) und 81 SGB VIII (Zusammenarbeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Schulen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Polizei, der Justizvollzugsbehörden usw.) folgern. Relevant ist auch § 78 SGB VIII: "Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, daß die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen." Außerdem kommen dem Jugendhilfeausschuß (§ 71 SGB VIII) Vernetzungsfunktionen zu. Das in diesem Bericht beschriebene IFP-Projekt "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" berücksichtigt die große Verantwortung öffentlicher Träger der Jugendhilfe für die Einbindung von Kindertagesstätten in das Sozialsystem, indem mit mehr als 30 bayerischen Jugendämtern zusammengearbeitet wird (vgl. Kapitel 4.1-2, 5.1-2).

2.1 Vorteile für Kindertageseinrichtungen

Jedoch sind auch die Kindertagesstätten selbst für eine bessere Vernetzung mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Jugendhilfeeinrichtungen verantwortlich. Deshalb wird im Rahmen des IFP-Projekts "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" mit 18 Kindertagesstätten zusammengearbeitet, um deren Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Erfahrungen zu erfassen (vgl. Kapitel 4.3, 5.3-4).

Erzieher/innen berichten immer wieder, daß frühkindliche Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und andere Störungen zunehmen, größer und extremer werden (z.B. "gewalttätige" Kleinkinder). So gaben die von Gleich (1993) befragten 296 Erzieherinnen aus katholischen Kindergärten in Nordrhein-Westfalen ihre Belastung durch Verhaltensauffälligkeiten der betreuten Kinder auf einer dreistufigen Skala mit durchschnittlich 1,4 an, wobei die Zahl "1" für "stark" und "3" für "überhaupt" nicht stand. Dieser Wert von 1,4 erwies sich als der größte Belastungsfaktor - er lag viel höher als z.B. die Mittelwerte zur Belastung durch die Anzahl der zu erziehenden Kinder, durch die Erwartungen des Trägers, durch die Anforderungen der Kinder oder diejenigen der eigenen Familie. Erzieher/innen müssen aber nicht nur mit "Problemkindern" richtig umgehen können, sondern auch mit "Problemfamilien": Sie erfahren häufig von familialen Belastungen wie Trennung und Scheidung, Alleinerzieherschaft, Arbeitslosigkeit, Armut, Versorgung pflegebedürftiger bzw. behinderter Familienmitglieder usw.

Erzieher/innen stoßen oft an ihre Grenzen, wenn sie mit verhaltensauffälligen bzw. psychisch gestörten Kindern oder mit Familienproblemen konfrontiert werden. Es fehlen Zeit und Qualifikation für heilpädagogische oder gar therapeutische Maßnahmen, für eine gründliche Diagnostik und längere Beratungsgespräche (vgl. Kapitel 4.4 und 8). Bei noch so viel gutem Willen können die Probleme vieler Kinder oder ihrer Familien seitens des Kindergartens nicht gelöst werden. Hinzu kommt, daß die Eltern vielfach nicht zu motivieren sind, von sich aus aktiv zu werden und ihr Verhalten zu ändern oder Beratungsangebote zu nutzen. So stellte z.B. Mayr (1997a) bei einer Befragung von rund 250 Erzieher/innen fest: "Fast 60% der befragten Gruppenleiterinnen haben grundsätzlich Zweifel, ob Kinder mit Entwicklungsstörungen in der Regeleinrichtung ausreichend gefördert werden können und sind der Ansicht, daß diese Kinder in sonderpädagogischen Einrichtungen besser aufgehoben sind" (S. 154). So ist es nicht verwunderlich, daß in Bayern die Anzahl der Kinder, die in Schulvorbereitenden Einrichtungen betreut werden, von 1983 bis 1994 von rund 4.600 auf 8.600 anstieg, also um fast 90% (Mayr 1998a, S. 97).

Diese Einstellung und die daraus resultierende Entwicklung sind sicherlich nicht zu begrüßen. So sollte zum einen versucht werden, Erzieher/innen für den Umgang mit "Problemkindern" und "-familien" besser zu qualifizieren, z.B. durch die Vermittlung von mehr heilpädagogischen Kompetenzen. Ferner ließen sich die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit verbessern (z.B. kleinere Gruppen) oder könnte bei vielen "Problemkindern" nach § 5 Abs. 3 3.DVBayKIG eine zusätzliche Fachkraft eingestellt oder die Gruppenstärke abgesenkt werden (vgl. Kapitel 4.4 und 8). Zum anderen muß ihnen verdeutlicht werden, daß es in vielen Fällen darauf ankommt, den betroffenen Kindern bzw. Familien Hilfsmöglichkeiten in Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland zu erschließen sowie selbst mit psychosozialen Diensten zu kooperieren. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine gute Einbindung der Kindertagesstätten in das Netzwerk von Jugendhilfeeinrichtungen.

Fthenakis und seine Koauthoren (1995a, b) befragten 166 bzw. 196 Kindergartenleiter/innen sowie 318 bzw. 328 Gruppenleiter/innen in Bayern zum Thema "Vernetzung" (es handelte sich um insgesamt vier Befragungen). 51% der Kindergartenleiter/innen und 46% der Gruppenleiter/innen bezeichneten die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Umfeld als das derzeit vordringlichste Thema im Kindergartenbereich - es sei wichtiger als beispielsweise das gruppenübergreifende Arbeiten in der Einrichtung, die Auflösung fester Gruppen, die integrative Erziehung behinderter Kinder, die interkulturelle Erziehung, die Öffnung der Einrichtung für Eltern und andere Erwachsene, die pädagogische Mitarbeit von Eltern oder bedarfsgerechte Öffnungszeiten. Eine große Rolle spielt die Vernetzung z.B. in der Zusammenarbeit mit Eltern: 71% der Kindergarten- und 68% der Gruppenleiter/innen bezeichneten es als "sehr wichtig" (sowie 28 bzw. 30% als "wichtig"), Eltern bei Bedarf zu unterstützen, mit anderen Einrichtungen Kontakt aufzunehmen.

Erzieher/innen haben also die Notwendigkeit einer Vernetzung mit psychosozialen Diensten erkannt. Fthenakis und Kollegen (1995a, b) ermittelten, daß Kindergartenleiter/innen im Durchschnitt 2,5 Std. ihrer Arbeitszeit pro Woche und Gruppenleiter/innen 0,8 Stunden auf die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Behörden, Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderung usw.) verwendeten. 57 bzw. 62% der Befragten waren allerdings der Meinung, daß dieser Zeitaufwand zu gering sei.

Erzieher/innen werden entlastet, wenn ein verhaltensauffälliges oder entwicklungsverzögertes Kind in der Kindertageseinrichtung oder in den Räumen einer Frühförderstelle, Erziehungsberatungsstelle, Praxis usw. von Psycholog/innen, Heilpädagog/innen, Logopäd/innen, Ergotherapeut/innen oder anderen Spezialisten behandelt wird und dann weniger Probleme macht. Besonders schätzen sie Mobile Dienste, wie sie von einigen der 114 Frühförderstellen in Bayern eingerichtet wurden - die übrigens jedes Jahr mehr als 15.000 Kinder betreuen (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit 1994, S. 54). Beispielsweise ergab eine Befragung von rund 250 Gruppenleiter/innen über den Pädagogisch-Psychologischen Dienst (PPD), daß 70% mit ihm zufrieden oder sehr zufrieden waren - nur 1,2% waren wenig zufrieden. Mehr als die Hälfte der Erzieher/innen fühlte sich durch den PPD oft oder sehr oft entlastet, nur 10% selten (Mayr 1998b, S. 84ff.; vgl. Kapitel 6.6-7). Neben Mobilen Diensten von Frühförderstellen gibt es auch solche von Förderschulen, auf die Erzieher/innen zurückgreifen können - im Schuljahr 1996/97 wurden in Bayern mehr als 6.600 Vorschulkinder von Mobilen sonderpädagogischen Diensten betreut (Mayr 1998a, S. 98). Aber auch mit mobilen Dienstleistungen von Erziehungsberatungsstellen wie Elternsprechstunden in der Kindertagesstätte, Elternabenden oder Fallbesprechungen haben Erzieher/innen positive Erfahrungen gemacht (Ötting/ Göres/ Hofmann 1996; Spindler et al. 1995; Winter 1996; vgl. Kapitel 6.2-3).

Kommt es bei Einzelbehandlungen zu intensiveren Kontakten zwischen Fachleuten Mobiler Dienste (oder ambulanter Einrichtungen bzw. Praxen) und den Erzieher/innen, so können sich letztere oftmals "nebenbei" neue Fachkenntnisse, heilpädagogische Methoden und therapeutische Techniken aneignen. Die Erzieher/innen qualifizieren sich somit indirekt weiter, da ihnen die erworbenen Kompetenzen auch beim Umgang mit anderen "Problemkindern" helfen dürften. Mayr (1998b) schreibt sogar: "Zentrales Ziel eines therapeutischen Fachdienstes ist die Stärkung des Problemlösevermögens des Kindergartens, d.h. die Erweiterung seines Potentials, mit Problemkindern selbständig besser zu arbeiten" (S. 110).

Daneben können sich direkte Weiterqualifizierungsmöglichkeiten ergeben wie allgemeine oder themenzentrierte Beratung durch Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes, Fortbildungsveranstaltungen oder Einzel- und Teamsupervision (vgl. Flosdorf 1996). Durch solche Angebote, die in der Regel erst nach einer längeren und guten Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle oder einem anderen Dienst zustandekommen und oft von den Erzieher/innen angeregt werden müssen, werden entweder deren Kenntnisse und Kompetenzen generell erweitert oder fallbezogen in Bezug auf den Umgang mit einem bestimmten Kind. Zu letzterem kommt es auch, wenn der Fachdienst die Erzieherin an der Diagnoseerstellung und Hilfeplanung beteiligt (Fallbesprechung) und/oder in die Behandlung des Kindes (bzw. Beratung der Familie) einbezieht. Dies setzt das Einverständnis der Eltern voraus.

Die genannten Vorteile können natürlich nur auftreten, wenn sowohl Kindertageseinrichtungen als auch psychosoziale Dienste die Notwendigkeit einer Kooperation erkennen, aneinander interessiert und füreinander aufgeschlossen, offen und gesprächsbereit sind. Beide Seiten sollten gleichberechtigt sein und ihr Verhältnis aktiv gestalten können (vgl. Kapitel 4.4, 8.2). Beispielsweise ergab eine empirische Untersuchung, daß die Zufriedenheit von Erzieher/innen mit einem Mobilen Dienst (PPD) um so größer war, "je vertrauensvoller die Beziehung auf der persönlichen Ebene ist und je besser die Zusammenarbeit auf der sachlichen Ebene organisiert wird" (Mayr 1997b, S. 162). Ferner sollten Erzieher/innen auf der anderen Seite einen persönlich bekannten Ansprechpartner haben (personale Kontinuität). Ein häufiger Informationsaustausch bzw. kontinuierlicher Kontakt sind unverzichtbar. Das bedeutet natürlich, daß aufgrund des hohen Zeitaufwandes nur bedeutsame Kooperationspartner berücksichtigt werden können.

2.2 Gliederung des Zwischenberichts

Im vorliegenden Zwischenbericht wird zunächst das endgültige Konzept des IFP-Projekts "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" vorgestellt (Kapitel 3). Dann erfolgt ein Rückblick auf das erste Projektjahr durch den zuständigen IFP-Mitarbeiter, und zwar bezogen auf die Zusammenarbeit mit Jugendämtern (Kapitel 4.1-2) und Kindertageseinrichtungen (Kapitel 4.3). Außerdem werden die in diesem Jahr gesammelten Erfahrungen reflektiert (Kapitel 4.4-5). Ergänzend werden Praxisberichte von zwei Jugendämtern (Kapitel 5.1-2) und zwei Kindertagesstätten (Kapitel 5.3-4) abgedruckt, so daß auch die Perspektive der Projektteilnehmer/innen deutlich wird.

Aufgrund der großen Bedeutung Mobiler Dienste bzw. mobiler Dienstleistungen kommen im Zwischenbericht auch Fachleute zu Wort, die solche Maßnahmen anbieten (siehe Kapitel 6). Es handelt sich hier um Zusammenfassungen von Vorträgen, die auf einer Veranstaltung für Projektteilnehmer/innen und Gäste am 21.10.1998 gehalten wurden.

Vor Beginn des IFP-Projekts wurden in Bayern Umfragen bei allen Jugendamtsleiter/innen und einer Stichprobe von Kindertagesstättenleiter/innen durchgeführt, deren Ergebnisse ebenfalls in diesem Bericht veröffentlicht werden (siehe Kapitel 7 und 8). Den Abschluß bildet eine Auflistung von Besprechungsterminen bei Projektteilnehmer/innen, von Referaten und Veröffentlichungen (Kapitel 9).

Den Leser/innen, die nicht genügend Zeit haben, den gesamten Bericht zu lesen, werden besonders die Kapitel 4.4, 7.2 und 8.2 empfohlen.

2.3 Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (Hg.): Dritter Bayerischer Landesplan für Menschen mit Behinderung. München: Selbstverlag 1994

Bergold, J.B./ Filsinger, D. (Hg.): Vernetzung psychosozialer Dienste. Weinheim, München: Juventa 1993

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Heft 10. Bonn: Selbstverlag 1997

Flosdorf, P.: Verbesserung und Erhaltung der beruflichen Kompetenz durch Supervision und andere Formen von Praxisberatung. In: Textor, M.R. (Hg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Weinheim, Basel: Beltz 1996, S. 97-106

Fthenakis, W.E./ Nagel, B./ Strätz, R./ Sturzbecher, D./ Eirich, H./ Mayr, T.: Neue Konzepte für Kindertageseinrichtungen: eine empirische Studie zur Situations- und Problemdefinition der beteiligten Interessengruppen. Endbericht, Band 2. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 1995a

Fthenakis, W.E./ Nagel, B./ Strätz, R./ Sturzbecher, D./ Eirich, H./ Mayr, T.: Neue Konzepte für Kindertageseinrichtungen: eine empirische Studie zur Situations- und Problemdefinition der beteiligten Interessengruppen. Endbericht, Band 3, Teil A. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 1995b

Gleich, J.M.: Das Problem der Erzieherfluktuation - eine empirische Untersuchung zur Lage der Erzieherin in katholischen Kindergärten und Kindertagesstätten. Köln: Katholische Fachhochschule Nordrhein-Westfalen 1993

Klann, N./ Hahlweg, K.: Erhebung über die Wirksamkeit von Eheberatung. System Familie 1995, 8, S. 66-74

Langnickel, H.: Patentrezept Vernetzung? Zwischen Sparzwängen und Qualitätsansprüchen. In: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit. Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe, Heft 10. Bonn: Selbstverlag 1997, S. 7-20

Mayr, T.: Problemkinder im Kindergarten - ein neues Aufgabenfeld für die Frühförderung. Epidemiologische Grundlagen. Frühförderung interdisziplinär 1997a, 16, S. 145-159

Mayr, T.: Heilpädagogischer Fachdienst und Kindergarten - Dimensionen der Zusammenarbeit. Heilpädagogische Forschung 1997b, 23, S. 162-171

Mayr, T.: Problemkinder im Kindergarten - ein neues Aufgabenfeld für die Frühförderung. Teil II: Ansatzpunkte und Perspektiven für die Kooperation. Frühförderung interdisziplinär 1998a, 17, S. 97-115

Mayr, T.: Modellversuch "Pädagogisch-Psychologischer Dienst im Kindergarten". Abschlußbericht. Berichte 5/98. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 1998b

Ötting, D./ Göres, H.-G./ Hofmann, F.: Das Projekt "Kooperation von Erziehungsberatungsstellen und Kindertagesstätten". In: Menne, K./ Cremer, H./ Hundsalz, A. (Hg.): Jahrbuch der Erziehungsberatung, Band 2. Weinheim, München: Juventa 1996, S. 99-115

Peterander, F./ Bailer, J./ Henrich, G./ Städler, T.: Familiäre Belastungen, Elternverhalten und kindliche Entwicklung. Zeitschrift für Klinische Psychologie 1992, 21, S. 411-424

Spindler, M./ Reissberg, B./ Ueberschaer, M./ Weih, R.: Gemeinsame Praxis der Professionellen. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberatungsstelle und Kindergarten. Theorie und Praxis der Sozialpädagogik 1995, 103, S. 328-329

Statistisches Bundesamt: Statistik der Jugendhilfe, Teil III.3. Einrichtungen und tätige Personen 1994. Wiesbaden: Selbstverlag 1996

Straus, F./ Höfer, R./ Gmür, W.: Familie und Beratung. Zur Integration professioneller Hilfe in den Familienalltag. Ergebnisse einer qualitativen Befragung von Klienten. München: Profil 1988

Teuber, M.: Tageseinrichtungen: Problemerzeugende Situationen. In: Textor, M.R. (Hg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Weinheim, Basel: Beltz 1996, S. 22-29

Textor, M.R.: Erklärungsmodelle und Behandlungsansätze für Verhaltensstörungen und psychische Probleme: Die Notwendigkeit der Integration. Soziale Arbeit 1988, 37, S. 129-134

Textor, M.R.: Kindergarten - Jugendamt - Familie. Chancen und Probleme der Kooperation. Unsere Jugend 1990, 42, S. 425-428

Textor, M.R.: Forschungsergebnisse. In: Textor, M.R. (Red.): Familienunterstützende Maßnahmen im Kontext des Kindergartens. Abschlußbericht zum Projekt 24/89/1a/MT. München: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1992, S. 57-79

Textor, M.R.: Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung. In: Textor, M.R. (Red.): Intensivierung der Elternarbeit. Abschlußbericht zum Modellversuch in der Diözese Passau. München: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit 1997, S. 21-35

Textor, M.R. (Hg.): Hilfen für Familien. Eine Einführung für psychosoziale Berufe. Weinheim, Basel: Beltz 1998

Winter, P.: Familienbezogene Erziehungshilfe von Erziehungsberatern in Kindertagesstätten. In: Textor, M.R. (Hg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Weinheim, Basel: Beltz 1996, S. 107-113

 

3 Konzept des IFP-Projekts

In den letzten Jahrzehnten erfolgte eine Expansion und Ausdifferenzierung psychosozialer Dienste, verbunden mit einer Pluralisierung der Akteure und Arbeitsformen. Das entstandene System ist sowohl für potentielle Klient/innen als auch für Fachleute unüberschaubar geworden. Zu dem fehlenden Wissen übereinander kommen wechselseitige Abgrenzungsversuche.

Wie z.B. die Modellversuche "Familienunterstützende Maßnahmen im Kontext des Kindergartens", "Intensivierung der Elternarbeit" und "Pädagogisch-Psychologischer Dienst im Kindergarten" des Staatsinstituts für Frühpädagogik gezeigt haben, sind Kindertagesstätten in diesem System zum einen als familienunterstützende Einrichtungen und zum anderen als Vermittler von Hilfsangeboten anderer psychosozialer Dienste tätig. Allerdings sind diese Funktionen von Kindertageseinrichtungen in der Fachöffentlichkeit noch zu wenig bekannt und könnten durchaus noch ausgebaut werden. Außerdem werden Möglichkeiten, wie sich Erzieher/innen durch Kontakte zu psychosozialen Diensten selbst entlasten können, kaum gesehen und genutzt.

3.1 Kurzdarstellung der wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte

Der neue Modellversuch zielt deshalb eine bessere Vernetzung von Kindertagesstätten mit Jugendämtern, Beratungsstellen, psychosozialen Diensten und anderen relevanten Einrichtungen an, wobei Vernetzung folgende Aspekte umfaßt:

Durch das Projekt sollen ganz unterschiedliche Kooperationsansätze zwischen Kindertagesstätten und Jugendämtern bzw. psychosozialen Diensten erfaßt, entwickelt und beschrieben werden, die anderen Jugendhilfeeinrichtungen als Orientierung dienen können. Dabei sollen neue Wege zur Verbesserung der Vernetzung erprobt werden. Der Modellversuch dient ferner der Ermittlung von Barrieren und Hemmnissen, die eine enge Kooperation erschweren. Zugleich soll erfaßt werden, welche Rahmenbedingungen eine gute Zusammenarbeit begünstigen.

Ferner soll das Entlastungspotential ermittelt werden, das sich für Erzieher/innen aus der Zusammenarbeit mit psychosozialen Diensten ergibt. Alleine schon Kooperationsformen zwischen Kindertagesstätte und Erziehungsberatungsstelle, wie Einzel-, Team- und Fallsupervision, Sprechstunden des Beraters im Kindergarten, von Beratern geleitete Gesprächskreise usw., können für Erzieher/innen entlastend wirken (vgl. Haberkorn/ Hagemann/ Seehausen 1988; Textor 1996). So werden z.B. Problemfälle anderweitig bearbeitet, erfahren die Fachkräfte Unterstützung im Umgang mit "schwierigen" Kindern bzw. Eltern, werden sie zugleich weiterqualifiziert.

Neben Beratungsstellen gibt es eine Vielzahl anderer psychosozialer Dienste, mit denen bisher kaum zusammengearbeitet wurde. Hier sollen neue Kooperationsmöglichkeiten für Erzieher/innen ermittelt werden. In diesem Kontext wird aber auch zu erfassen sein, welche Belastungen für sie aus der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen resultieren können.

Ein Nebeneffekt des IFP-Projekts soll die Verdeutlichung der positiven Konsequenzen für Kinder und Eltern sein, die sich aus der Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten ergeben können. Mögliche Folgen sind beispielsweise eine bessere Prävention, eine frühzeitige Intervention (niedrigere Kosten, da Verhaltensauffälligkeiten oder andere Probleme noch nicht verfestigt und somit leichter zu verändern sind) sowie die Erschließung von Ressourcen und Hilfsangeboten für Familien.

Ein weiterer Nebeneffekt des Projekts soll die Verdeutlichung der familienunterstützenden und Vermittlungsfunktionen von Kindertagesstätten gegenüber Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen psychosozialen Diensten sein. Hierdurch sollen diese Einrichtungen ein realitätsgerechteres Bild von der Tätigkeit der Erzieher/innen erhalten und motiviert werden, von sich aus den Kontakt zu Kindertagesstätten zu suchen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit anzusprechen.

Die Ziele des Modellversuchs werden in Tabelle 1 aufgefächert. Deutlich wird, daß sie sich für die hier genannten Zielgruppen unterscheiden. Dementsprechend muß im Projekt zwischen den Ebenen Jugendamt, Kindertagesstätte, Einzelpersonen (sozialpädagogische Fachkräfte, Kinder, Eltern/ Familie), (Jugendhilfe-)Öffentlichkeit und Wissenschaft differenziert werden.

 

Tabelle 1: Ziele des IFP-Projekts

Zielgruppe

Ziele des IFP-Projekts

Jugendämter

Verbesserung der Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten im Jugendamtsbezirk (mehr Bedarfsdeckung, bessere Prävention)

Aufzeigen und Realisieren von Kooperationsmöglichkeiten mit Kindertageseinrichtungen

Verdeutlichung der eigenen Aufgaben gegenüber Kindertageseinrichtungen

(Profilierung)

Kindertageseinrichtungen

Verbesserung der Vernetzung, insbesondere mit Jugendämtern, Frühförder- und Erziehungsberatungsstellen

- sozialpädagogische Fachkräfte

Erweiterung des Wissens über psychosoziale Dienste, mit denen Kindertageseinrichtungen (bisher) wenig zusammenarbeiten

Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten (Weitervermittlung von "Problemfällen", Behandlung von Kindern durch Fachdienste in Kindertageseinrichtung, Elternangebote von psychosozialen Diensten in der Einrichtung)

Erschließen von Weiterqualifizierungs-
möglichkeiten (Supervision, Beratung und/oder Fortbildung durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste)

- Kinder

frühzeitige Intervention bei Problemen, Auffälligkeiten, Behinderungen

Verbesserung der Prävention

- Eltern/ Familien

frühzeitige Intervention bei Familienproblemen/
-belastungen

Erschließen von Hilfsangeboten und Ressourcen

bessere Prävention

(Jugendhilfe-)
Öffentlichkeit

Verdeutlichung der Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als familienunterstützende und hilfevermittelnde Institutionen

Vermittlung eines realitätsgerechteren Bildes von der beruflichen Tätigkeit von Erzieher/innen

Motivation von psychosozialen Diensten, von sich aus den Kontakt zu Kindertageseinrichtungen zu suchen

Wissenschaft

Erfassung von Vernetzungs- und Kooperationsformen, von förderlichen und hemmenden Faktoren, von Entlastung und Mehrbelastung

Weiterverbreitung gesammelter Erkenntnisse

 

3.2 Durchführung des Modellversuchs

Die genannten Ziele sollen auf drei verschiedenen Wegen erreicht werden: Zum einen werden 25 Jugendämter (siehe Anhang 1) beraten, die in ihrem Bezirk eine bessere Vernetzung von Kindertagesstätten und anderen Jugendhilfeeinrichtungen erreichen wollen. Vor allem soll der Kontakt zum ASD intensiviert und die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII initiiert werden. Weitere mögliche Formen der Vernetzung werden in Tabelle 2 beschrieben. Im Einzelfall können natürlich nur einige wenige dieser Möglichkeiten realisiert werden, da Jugendämter - insbesondere unter den derzeitigen Sparzwängen - nur begrenzte personelle und zeitliche Ressourcen für die Vernetzung mit Kindertageseinrichtungen aufbringen können. In der Gesamtheit aller teilnehmenden Jugendämter sollen aber möglichst viele der in Tabelle 2 genannten Formen ausprobiert werden.

 

Tabelle 2: Vernetzung von Jugendämtern mit Kindertageseinrichtungen

Zielgruppen

persönliche Einflußnahme

schriftliche Einflußnahme

alle Kindertages-
einrichtungen (Erzieher/in-
nen) im Jugendamts-
bezirk

Erzieher/innen in ausgewählten Kindertages-
einrichtungen (z.B. nur Kinderkrippen, nur Einrichtungen in sozialen Brennpunkten)

interessierte Erzieher/innen aus Kindertages-
einrichtungen

Multiplika-
toren (z.B. Verbands-
vertreter, Fachbera-
terinnen, Arbeitskreis-
leiter/innen)

bereits bestehende Arbeitskreise/ -gruppen von Erzieherinnen/ gemischte Gruppen. für gesamten Bezirk/ regional/ Stadtteil

Eltern in Kindertages-
einrichtungen

Kinder in Kindertages-
einrichtungen

Vorstellung des Jugendamtes und/oder anderer psychosozialer Dienste bei Veranstaltungen, in Arbeitsgruppen oder Kita-Teams

Besprechungen, Gesprächsrunden

Einbeziehung von Erzieher/innen in Jugendhilfe-
ausschuß, Psychosozialen Arbeitskreis, Stadtteilkon-
ferenz usw.

Gründung von Arbeitskreisen/ -gruppen für Erzieher/innen/ gemischte Gruppen für gesamten Bezirk/ regional/ Stadtteil. auf Dauer/ befristet, allgemein/ themen-
spezifisch/ für Aktion/ Projekt

Fachtagungen, Fortbildungs-
veranstaltungen

Projekte

gemeinsame Projektberatung/ -förderung bei Kita-Projekt

Beteiligung an Elternver-
anstaltungen

Einzel-/ Teamberatung, Supervision

direkte/ indirekte fallbezogene Kooperation (Fallbespre-
chung, Vermittlung, Hilfeplanung, Beratung, Hinweis auf Kindes-
mißhandlung usw.)

Vorstellung des Jugendamtes und/oder anderer psycho-
sozialer Dienste durch schriftliches Material (z.B. Beratungs-
führer für Kindertages-
einrichtungen)

Angebot von Materialien (z.B. für Präventions-
programme, zum Auslegen in der Kindertages-
einrichtung, zur Weitergabe an Eltern)

Informations-
dienst für Kindertages-
einrichtungen (über Jugendhilfe-
themen, Richtlinien-
änderungen, soziale Dienste usw.)

Beiträge für Elternbriefe, Kindergarten-
zeitung u.ä.

 

Zum anderen werden 18 Kindertageseinrichtungen (siehe Anhang 2) beraten, die durch eine Ausschreibung im IFP-Infodienst "Bildung, Erziehung, Betreuung" gewonnen wurden und sich selbst mit Beratungsstellen und psychosozialen Diensten vernetzen wollen. Mögliche Kooperationsformen zwischen Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen - auch bezogen auf Kinder und Eltern - werden in Tabelle 3 wiedergegeben. Auch hier gilt, daß im Einzelfall nur einige wenige dieser Formen ausprobiert werden können, da sozialpädagogische Fachkräfte durch die Arbeit am Kind und ihre anderen Aufgaben weitestgehend ausgelastet sind. Die Vernetzung darf nur einen kleinen Teil ihres Tätigkeitsbereiches ausmachen.

 

Tabelle 3: Kooperationsformen zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten

 Bezugsgruppe

Formen der Kooperation

sozialpädagogische Fachkräfte

Zusenden von Beratungsführern, Faltblättern, Programmen, Rundbriefen, Handzetteln, Broschüren, Jahresberichten und anderem Informationsmaterial

Informationsveranstaltungen über die Aufgaben und Arbeitsweise des psychosozialen Dienstes, Tag der offenen Tür

gemeinsame Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften/ -kreisen

gemeinsame Fortbildung, Klausurtagung u.ä.

gemeinsame Veranstaltungen

gemeinsame Aktionen (z.B. zur Prävention sexuellen Mißbrauchs, Medienerziehung)

Projektbegleitung (z.B. zur Suchtprävention)

allgemeine, informative Gespräche/ Telefonate

allgemeine Besprechungen

Einladungen zu besonderen Anlässen (z.B. Feste, Jubiläen)

wechselseitige Besuche

Hospitation von Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes in der Kindertageseinrichtung (nicht fallbezogen)

Teilnahme von Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes an Teambesprechungen

Hospitation von Erzieher/innen im psychosozialen Dienst

aufgrund rechtlicher Verpflichtungen: im Rahmen der Trägerschaft, Aufsicht, Begehung, Erstellen von Statistiken, Berichte, Information über meldepflichtige Erkrankung usw.

Dienstbesprechungen

allgemeine oder themenzentrierte Beratung

Sprechstunden für Erzieher/innen im psychosozialen Dienst

Einzel-/ Gruppensupervision, Einzelfallsupervision

Beobachtung einer Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung zwecks Beratung

Teamsupervision/ Beratung bei Teamkonflikten

Fortbildung für Erzieher/innen durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste

Gesprächskreis für Erzieherinnen

Angebote zur Selbsterfahrung

Kinder

Vermittlung eines Kindes und eventuell Übernahmeabsprachen

Fallbesprechungen, Austausch von Informationen über das Kind

Beobachtung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung (auch der Erzieherin-Kind-Beziehung, des Gruppengeschehens)

Untersuchung eines Kindes in der Tageseinrichtung

Einbeziehung der Erzieherin in die Diagnoseerstellung und Hilfeplanung bei einem Kind

Mitteilung von Behandlungsverlauf/ -ergebnissen

Einladung der Erzieherin zu einem Behandlungstermin im psychosozialen Dienst

Behandlung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung

Einbeziehung der Erzieherin in die Behandlung eines Kindes

Eltern/ Familien

Auslegen/ Aushängen von Informationsmaterial psychosozialer Dienste in Kindertageseinrichtungen

Beiträge von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste zu Elternbriefen u.ä.

Teilnahme von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste an Elternabenden/ Gesprächsabenden (Referententätigkeit)

Teilnahme von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste an Elterngesprächen

Vermittlung finanzieller Leistungen

Vermittlung durch Empfehlung, Telefonat oder Begleitung

Fallbesprechung, Informationsaustausch (auch über Ziele und Verlauf der Betreuung durch den psychosozialen Dienst)

Teilnahme der Erzieherin an Sitzungen im psychosozialen Dienst

gemeinsame Hausbesuche

Erstgespräche/ Einzelberatung von Eltern in der Kindertageseinrichtung

Offene Sprechstunde für Eltern in der Kindertageseinrichtung

Kontaktnachmittage

Eltern-/ Mütter-/ Alleinerziehendengesprächskreis unter Leitung von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste in der Kindertageseinrichtung

Gesprächskreis für "Kindergarteneltern" (-mütter) im psychosozialen Dienst

Bereitstellen von Räumen

 

In jedem der drei Projektjahre werden immer nur acht Jugendämter und sechs Kindertageseinrichtungen gleichzeitig betreut. In diesem Jahr wird das jeweilige Jugendamt bzw. die jeweilige Kindertagesstätte von einem IFP-Mitarbeiter oder einer IFP-Mitarbeiterin (ab 10/1998) circa viermal aufgesucht. Bei der ersten Besprechung wird der Stand der Vernetzung vor Ort geklärt. Dann werden Vernetzungsziele aufgestellt, die die jeweilige Einrichtung in den kommenden Monaten anstreben will. Ferner werden Kooperationspartner, -felder und -formen festgelegt, benötigte Ressourcen bestimmt und ein Zeitplan erstellt. Bei den anderen drei Terminen werden die Erfahrungen reflektiert, die beim Verfolgen der Ziele gesammelt wurden. Nur im Ausnahmefall können weitere Termine vereinbart werden - die Vernetzungsziele und -aktivitäten sollen nur mit einem unter "normalen" Bedingungen möglichen Aufwand verfolgt werden (Generalisierbarkeit der Projektergebnisse), und dementsprechend sollte auch die Beratung vor Ort nicht zu intensiv sein.

Der dritte Weg zum Erreichen der in Tabelle 1 genannten Ziele ist die Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis von Kindergartensachbearbeiter/innen bzw. Fachberater/innen aus acht Jugendämtern (siehe Anhang 3; drei Jugendämter gehören auch zur ersten Gruppe, vgl. Anhang 1). Die meisten Mitglieder treffen sich bereits seit mehreren Jahren einmal pro Jahr, um sich über ihre Arbeit auszutauschen. Die Teilnehmer/innen haben es sich zum Ziel gesetzt, die Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit ihrem Jugendamt und anderen psychosozialen Diensten zu verbessern. Sie werden diesbezüglich von dem zuständigen IFP-Mitarbeiter beraten, der sich mit ihnen dreimal treffen wird.

Alle Jugendämter und Kindertageseinrichtungen können während der Projektlaufzeit von drei Jahren einmal pro Jahr an einer eintägigen Tagung in München teilnehmen, die vom IFP ausgerichtet wird. Etwa die Hälfte der Zeit soll dem Erfahrungsaustausch gewidmet werden, die andere Hälfte der Fortbildung (z.B. zu datenschutzrechtlichen Fragen).

Ferner beteiligen sich die teilnehmenden Jugendämter und Kindertageseinrichtungen an der Evaluation des Projekts (Ausfüllen eines maximal sechsseitigen Fragebogens am Ende der Projektlaufzeit) und erstellen unter Umständen kurze Beiträge über besondere Projektaktivitäten für den Zwischen- oder den Abschlußbericht. Sie übernehmen die Kosten für die drei Dienstfahrten nach München und für die von ihnen selbst gewählten und verantworteten Vernetzungsaktivitäten.

Das IFP stellt den Jugendämtern und Kindertagesstätten relevante Publikationen und im Rahmen des Projekts entstandene Veröffentlichungen zur Verfügung. Es dokumentiert die Projektaktivitäten vor Ort sowie den gesamten Projektverlauf in einem Zwischen- und in einem Abschlußbericht. Ferner wertet es die Umfragen aus und trägt zur Verbreitung gewonnener Erkenntnisse und neuartiger Vernetzungsaktivitäten durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften bei.

3.3 Verantwortliche IFP-Mitarbeiter

Das Projekt wird von Dr. Martin R. Textor und Dagmar Winterhalter-Salvatore (ab 10/1998) durchgeführt.

3.4 Zeitplan

Das Projekt beginnt Mitte 1997 und dauert bis Ende 2000. Folgende Aktivitäten werden entsprechend dem nachstehenden Zeitplan durchgeführt:

3.5 Literatur

Haberkorn, R./ Hagemann, U./ Seehausen, H. (Hrsg.): Kindergarten und soziale Dienste. Praxisberichte zu ausgewählten Aspekten der pädagogischen Arbeit in Kindertagesstätten sowie zur Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatung. Freiburg: Lambertus 1988

Textor, M.R.: (Hrsg.): Problemkinder? Auffällige Kinder in Kindergarten und Hort. Jahrbuch der Frühpädagogik und Kindheitsforschung, Band 1. Weinheim, Basel: Beltz 1996

3.6 Anhang

1. Teilnehmende Jugendämter

Stadtjugendamt Ansbach
Kreisjugendamt Aschaffenburg
Stadtjugendamt Aschaffenburg
Kreisjugendamt Augsburg
Amt für junge Menschen und Familien Bad Kissingen
Stadtjugendamt Bamberg
Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck
Stadtjugendamt Fürth
Kreisjugendamt und ASD des Landratsamtes Günzburg
Stadtjugendamt Hof
Stadtjugendamt Ingolstadt
Kreisjugendamt Kronach
Stadtjugendamt Landshut
Amt für junge Menschen und Familien Lindau (Bodensee)
Kreisjugendamt Unterallgäu Mindelheim
Amt für Jugend und Familie Miesbach
Sozialreferat der Landeshauptstadt München
Kreisjugendamt München
Kreisjugendamt Neumarkt i.d.OPf.
Kreisjugendamt Rottal-Inn
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Rosenheim
Stadtjugendamt Schwabach
Stadtjugendamt Straubing
Stadtjugendamt Weiden
Kreisjugendamt Würzburg

2. Teilnehmende Kindertageseinrichtungen

Kindergarten St. Maria, Aldersbach
Rotmain-Schlümpfe e.V., Altenplos
Kindergarten St. Michael, Amberg
Kindergarten der Evang. Diakonissenanstalt, Augsburg
Caritas-Kindergarten Nazareth, Dachau
HPZ, Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
Städtischer Kindergarten Erlangen
Kindergarten Eurasburg
Gemeindekindergarten Holzkirchen
Städtischer Kindergarten Parsberg
Kindergarten St. Elisabeth, Passau
Hort St. Franziskus, Passau
Kindergarten Gustav Adolf, Schweinfurt
Kindergarten Dreifaltigkeit, Simbach am Inn
Laurentius-Kindergarten, Stammham
Kindergarten St. Stephan, Vilshofen
Schulkindergarten Heiligkreuz, Würzburg
AWO-Kindergarten, Würzburg

3. Teilnehmende Jugendämter am Arbeitskreis "Vernetzung"

Kreisjugendamt Altötting
Amt für Jugend und Familie Bad Tölz/ Wolfratshausen
Amt für Jugend und Familie Freising
Stadtjugendamt Ingolstadt
Kreisjugendamt Ostallgäu Marktoberdorf
Amt für Jugend und Familie Miesbach
Kreisjugendamt Rosenheim
Stadtjugendamt Rosenheim

 

4 Rückblick auf das erste Projektjahr

Martin R. Textor

Im ersten Projektjahr wurden acht Jugendämter und sechs Kindertageseinrichtungen betreut (siehe Tabelle 4). Sie wurden insgesamt 40mal im Kindergartenjahr 1997/98 vor Ort besucht; rund fünf Termine mußten auf das Kindergartenjahr 1998/99 (zweites Projektjahr) verschoben werden (siehe Kapitel 9.1).

 

Tabelle 4: Projekteinrichtungen, die im Kindergartenjahr 1997/98 (Oktober 1997 bis August 1998) vor Ort aufgesucht werden

 Jugendämter

Kindertageseinrichtungen

1. Kreisjugendamt Aschaffenburg

1. HPZ, Integrativer Kindergarten, Eggenfelden

2. Stadtjugendamt Aschaffenburg

2. Kindergarten Dreifaltigkeit, Simbach am Inn

3. Stadtjugendamt Bamberg

3. Laurentius-Kindergarten, Stammham

4. Kreisjugendamt und ASD Günzburg

4. Kindergarten St. Stephan, Vilshofen

5. Kreisjugendamt Rottal-Inn, Pfarrkirchen

5. Caritas-Kindergarten Nazareth, Dachau

6. Stadtjugendamt Landshut

6. Kindergarten St. Maria, Aldersbach

7. Stadtjugendamt Ingolstadt

 

8. Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck

 

 

Im folgenden werden zunächst die Besprechungen mit Jugendamtsvertreter/innen sowie im Rahmen des Arbeitskreises "Vernetzung" und anschließend diejenigen mit Mitarbeiter/innen von Kindertageseinrichtungen skizziert. Abschließend werden die im ersten Projektjahr gesammelten Erfahrungen ausführlich dargestellt.

4.1 Besprechungen mit Jugendämtern

Die ersten Treffen mit Jugendamtsleiter/innen und/oder -mitarbeiter/innen liefen alle ähnlich ab: Zunächst wurden in der Regel Konzeption und Ziele des IFP-Projekts rekapituliert. Dann wurde die Situation der Kindertagesbetreuung im jeweiligen Jugendamtsbezirk besprochen - also Formen und Zahl der Einrichtungen, Trägerschaft, Grad der Bedarfsdeckung u.ä. Zumeist wurden auch die im Bezirk oder in der angrenzenden größeren Stadt vorhandenen psychosozialen Dienste erwähnt, die Kontakt zu Kindertageseinrichtungen haben (könnten). Ein weiteres zentrales Thema waren die bisherigen Vernetzungsaktivitäten der Jugendamtsvertreter/innen. In diesem Zusammenhang wurden vor allem regelmäßige Besprechungen mit Kindertagesstättenleiter/innen erwähnt, aber auch Arbeitskreise für Erzieher/innen oder Projekte zur Suchtprävention bzw. zum Schutz vor sexuellem Mißbrauch. Außerdem wurden örtliche Besonderheiten angesprochen: Beispielsweise war bis Mitte 1998 im Landratsamt Fürstenfeldbruck ein Referat für Kindergärten zuständig, ein anderes für Familientagespflege, Horte und Schülerzentren. Gegen Ende der ersten Treffen mit Jugendamtsvertreter/innen wurden mögliche Vernetzungsaktivitäten diskutiert. Da das Stadtjugendamt Ingolstadt bereits einen Entwurf für einen Beratungsführer erstellt hatte, wurde auch darüber gesprochen. Die ersten Treffen endeten mit der Festlegung weiter zu verfolgender Vernetzungsaktivitäten.

Die nächsten Termine in den Jugendamtsbezirken verliefen von Ort zu Ort unterschiedlich. Am häufigsten waren Veranstaltungen für Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen, bei denen ich zunächst das IFP-Projekt und seine Vorgeschichte skizzierte (SJA Aschaffenburg, Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck) oder ein diese Thematik einschließendes Referat über Vernetzung hielt (SJA Bamberg, KJA Rottal-Inn), bevor sich ein, zwei oder mehrere psychosoziale Dienste vorstellten (zumeist einschließlich des zuständigen Jugendamtes). In der Regel handelte es sich um Nachmittagsveranstaltungen. Die Ausnahme bildete das Stadtjugendamt Bamberg, bei dessen Tagung sich am Vormittag Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle und Jugendamt vorstellten. Am Nachmittag wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, in denen die Leiter/innen mit den Vertreter/innen dieser drei Einrichtungen vier vorgegebene Fragen zum Thema "Vernetzung" diskutierten (vgl. Kapitel 5.1). Das Stadtjugendamt Bamberg hat eine Dokumentation dieser Tagung herausgegeben.

Im Rahmen einer solchen Veranstaltung machte der Leiter des Kreisjugendamtes Rottal-Inn den Leiter/innen von (insbesondere kommunalen) Kindertageseinrichtungen das vorab mit mir besprochene Angebot einer Teamberatung: Das Personal eines großen Kindergartens oder die Teams von zwei kleinen können zu einem von ihnen selbst gewählten Thema eine durchaus mehrere Termine umfassende Fortbildung in ihrer Einrichtung bekommen, deren Kosten von der jeweiligen Kommune (bzw. dem Träger) und dem Kreisjugendamt übernommen werden.

Das Stadtjugendamt Ingolstadt lud alle Kindertagesstättenleiter/innen zu einer Veranstaltung ein, bei der zunächst das IFP-Projekt vorgestellt wurde. Anschließend wurden sechs Arbeitsgruppen - orientiert an den Stadtbezirken - gebildet, die drei Fragestellungen zur Vernetzung bearbeiten mußten.

Auch das Stadtjugendamt Landshut führte eine Leiter/innenkonferenz durch (ohne meine Mitwirkung), auf der u.a. das IFP-Projekt vorgestellt und Interessierten die Teilnahme ermöglicht wurde. Es meldeten sich fünf Leiterinnen, für die drei Treffen von dem Jugendamtsleiter organisiert wurden: Bei der ersten Besprechung berichteten die Erzieherinnen, weshalb sie Kinder und Eltern an psychosoziale Dienste weitervermitteln, wie die Zusammenarbeit mit diesen verläuft, welche Probleme und Wünsche sie haben. Anschließend stellten Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle und Jugendamt/ASD ihre Leistungen vor. Ferner wurden andere, oft wenig bekannte Hilfsangebote diskutiert. Beim zweiten Treffen wurden mit einem Vertreter der Staatlichen Schulberatung und dem Vorsitzenden der Lebenshilfe (zugleich Leiter der SVE) über Frage der Integration behinderter Kinder, der Diagnostik und Gutachtenerstellung sowie der Einschulung (Schulreifetests/ -untersuchungen) gesprochen. Die Frühförderstelle war durch eine Mitarbeiterin vertreten, die sich immer wieder in die Diskussion einbrachte. Beim dritten Treffen wurde die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Bezirkskrankenhaus Landshut besucht. Der leitende Arzt stellte den Aufbau seiner aus mehreren Stationen, einer Schule und der Ambulanz bestehenden Abteilung vor. Er beschrieb die Störungsbilder seiner Patient/innen, das Aufnahmeverfahren und die Behandlungsformen. Den Abschluß des Treffens bildete ein Rundgang durch die Abteilung.

Das Stadtjugendamt Ingolstadt führte eine Besprechung mit Vertreter/innen von circa 15 psychosozialen Diensten durch, die ihre Hilfsangebote vorstellten, aber auch auf ihre personelle Ausstattung, Kapazität, Wartezeiten u.ä. eingingen. Sie wurden anschließend um kurze Beiträge für den geplanten Beratungsführer für Kindertageseinrichtungen gebeten. Über dessen Gestaltung wurde bei einem weiteren Treffen in Ingolstadt gesprochen (neben anderen Themen). Auch im Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck fand eine Besprechung mit der zuständigen Mitarbeiterin und vier Kindergartenleiterinnen über die Zusammenstellung eines Beratungsführers statt.

Bei einem Termin mit dem Kreisjugendamt Rottal-Inn, zwei Projektkindergärten aus dessen Bezirk und der Erziehungsberatungsstelle ging es um die Reflexion der im Verlauf des IFP-Projekts (miteinander) gemachten Erfahrungen.

Eine vorbildhafte Vernetzung zwischen fünf Kindertageseinrichtungen und Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Sprachheilschule und ASD wurde vom Stadtjugendamt Bamberg initiiert. Beim ersten von bisher drei Treffen stellte sich zunächst die SVE der Sprachheilschule vor. Dann fand ein wechselseitiger Austausch über Wünsche an eine Zusammenarbeit, über Kooperationsmöglichkeiten und -hemmnisse statt. Anschließend vereinbarten die fünf Leiter/innen mit den Vertreter/innen der psychosozialen Dienste ganz individuelle Vernetzungsaktivitäten - z.B. Vorstellung im Team der Kindertagesstätte, Mitwirkung an einem Elternabend, Beitrag zu einem Elternbrief, anonymisierte Fallbesprechungen oder gemeinsame Beratung einer hilfsbedürftigen Familie. Über die Umsetzung dieser Vereinbarungen wurde dann beim zweiten und dritten Treffen im genannten Kreise gesprochen. Deutlich wurde, daß Berührungsängste und Hemmschwellen - auch bei den Eltern - abgebaut werden konnten (vgl. Kapitel 5.1). Ferner wurde mit den Mitarbeiter/innen des Stadtjugendamtes und anderen Fachleuten über die Gründung einer Clearingstelle mit überwiegend diagnostischen Aufgaben und eines Mobilen Heilpädagogischen Dienstes gesprochen.

Nachdem das Kreisjugendamt Günzburg bei einem Leiter/innentreffen aller Kindergärten die Vernetzungsmöglichkeiten im Vorschulbereich vorgestellt hatte, ging es ihm anschließend vor allem um die Vernetzung eines kommunalen Kindergartens, der bisher kaum Kontakt zu psychosozialen Diensten hatte. Beim ersten von drei Treffen mit dem zehnköpfigen Team wurde die große Belastung der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen durch verhaltensauffällige Kinder, "Problemfamilien" und Kinder aus anderen Kulturkreisen deutlich - die drei Ganztagsgruppen bestanden zur Hälfte aus Ausländer- und Aussiedlerkindern mit mangelhaften Deutschkenntnissen. Beim zweiten Treffen mit dem Kindergartenteam stellten zwei Vertreterinnen des Diakonischen Werks Neu-Ulm ihre Arbeit mit Asylant/innen und Aussiedler/innen vor, während die Vertreterin des Kreisjugendamtes die Ergebnisse eines Gesprächs mit dem Ausländeramt vortrug. Beim dritten Treffen berichteten eine freipraktizierende Logopädin und eine Mitarbeiterin der Frühförderstelle über ihre Tätigkeit (vgl. Kapitel 5.2).

Einen unerwarteten Verlauf nahm das zweite Treffen mit drei Vertretern des Kreisjugendamtes Aschaffenburg und den Leiterinnen mehrerer Arbeitskreise kommunaler und kirchlicher Kindertageseinrichtungen. Die Leiterinnen berichteten vom Stand der Vernetzung mit Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Sprachheilschule und Jugendamt. Die Zusammenarbeit erwies sich als so gut, daß eine weitere Teilnahme am IFP-Projekt nicht notwendig erschien. Alle Beteiligten waren damit einverstanden, daß keine weiteren Treffen stattfinden sollen.

Einige der beim ersten Treffen vereinbarten Vernetzungsaktivitäten wurden im weiteren Verlauf des IFP-Projekts aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt: So ließ das Stadtjugendamt Landshut den Plan fallen, einen Beratungsführer für Kindertageseinrichtungen zu erstellen, als bei einem Treffen bekannt wurde, daß ein Arbeitskreis derzeit einen Psychosozialen Beratungsführer erstellt, der vom Gesundheitsamt veröffentlicht werden soll. Die vom Kreisjugendamt Günzburg geplante Reflexion einer unbefriedigend verlaufenden Zusammenarbeit zwischen ASD und einem Kindergarten bei einem Fall von sexuellem Mißbrauch mit anschließender Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen erfolgte nicht, da der betroffene Kindergarten eine andere Leiterin hatte, die mit dem Fall nicht befaßt war. Auch konnte ein Austausch zwischen dem Team des Projektkindergartens und dem Ausländeramt nicht realisiert werden, da deren Mitarbeiter/innen generell keine Referate in anderen Einrichtungen halten würden (vgl. Kapitel 5.2).

In Fürstenfeldbruck konnte die geplante Aufnahme von Erzieher/innen im Arbeitskreis "Soziales" und im Jugendhilfeausschuß nicht realisiert werden - soll aber zumindest in der nächsten Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Und das Stadtjugendamt Ingolstadt verfolgte den Plan nicht weiter, in der Vorwahlzeit eine öffentliche Podiumsdiskussion mit Kommunalpolitiker/innen über die Belastungen von Erzieher/innen durch "Problemkinder" und "-familien" sowie über die Belastungen von psychosozialen Diensten durchzuführen - bei einer Veranstaltung für Leiter/innen zum Thema "Vernetzung" einige Wochen zuvor waren weniger als 50% der Einrichtungen vertreten, so daß befürchtet wurde, daß auch die Podiumsdiskussion auf (zu) wenig Interesse stoßen würde und damit die Veranstaltung kontraproduktiv wäre.

Auf der anderen Seite wurden von den Jugendämtern im ersten Projektjahr viele Vernetzungsaktivitäten durchgeführt, die entweder nicht mit mir geplant wurden oder ohne mich erfolgten. Die folgende Zusammenstellung dürfte unvollständig sein, da für die Jugendämter keine Notwendigkeit bestand, mich über solche Maßnahmen zu informieren oder mich gar zu involvieren:

Diese Auflistung macht deutlich, daß die beteiligten Jugendämter mit großem Engagement versuchen, die Vernetzung zwischen psychosozialen Diensten (bzw. sich selbst) und Kindertageseinrichtungen voranzutreiben. Das IFP-Projekt scheint oft den Anstoß für Aktivitäten gegeben zu haben, die seiner Zielsetzung entsprechen, aber von den zuständigen Mitarbeiter/innen selbständig geplant und durchgeführt wurden. Dies läßt vermuten, daß auch nach Beendigung der Beratung durch mich bzw. nach Abschluß des IFP-Projekts Vernetzungsaktivitäten seitens der beteiligten Jugendämter fortgesetzt werden. Das wäre eine sehr positive Entwicklung.

4.2 Arbeitskreis "Vernetzung"

In Oberbayern gibt es seit längerer Zeit einen Arbeitskreis von Kindergartensachbearbeiter/innen und Fachberater/innen von Jugendämtern, der sich einmal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch trifft. Das für 1997 vorgesehene Treffen wurde in das Staatsinstitut für Frühpädagogik verlegt, weil sich die Teilnehmer/innen über das Projekt "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" und andere IFP-Projekte informieren wollten. Es fand am 23. September statt, also noch vor der Eröffnungsveranstaltung.

Bei dieser Gelegenheit wurde beschlossen, daß sich der Arbeitskreis bei seinen jährlich erfolgenden Besprechungen an den Vormittagen - unter meiner Mitwirkung - mit Vernetzungsfragen und an den Nachmittagen - ohne meine Anwesenheit - mit anderen Themen befassen soll. Die Vormittagstreffen finden als Arbeitskreis "Vernetzung" statt, zu denen das Staatsinstitut für Frühpädagogik einlädt und die jetzt Teil des IFP-Projekts sind. Die Gründung dieses Arbeitskreises ermöglichte es auch, zwei Jugendämter einzubeziehen, die sich verspätet für den Modellversuch beworben hatten und aus Kapazitätsgründen nicht mehr aufgenommen werden konnten. Ein Jugendamt (Amt für Jugend und Familie Freising) gehörte dem Arbeitskreis bereits an, das andere (Kreisjugendamt Ostallgäu) kam neu hinzu - wodurch gleichzeitig eine Ausweitung nach Schwaben erfolgte. Fünf der acht teilnehmenden Jugendämter sind nur durch den Arbeitskreis in das IFP-Projekt einbezogen; die anderen drei werden auch vor Ort beraten (vgl. Kapitel 3.6).

Am 26.03.1998 fand das erste Treffen des Arbeitskreises "Vernetzung" im Landratsamt Miesbach statt, bei dem die Vertreterin des Stadtjugendamtes Ingolstadt nicht anwesend sein konnte. Die Teilnehmer/innen beschrieben zunächst bisherige Vernetzungsaktivitäten, beispielsweise:

Ferner wurden die Anwesenden gebeten, für die kommenden Monate geplante Vernetzungsaktivitäten zu nennen. Auch hier kam eine lange Liste zusammen, beispielsweise:

Beim nächsten Treffen im März 1999 wird deutlich werden, inwieweit diese geplanten Vernetzungsaktivitäten verwirklicht werden konnten und welche zusätzlich eingeleitet wurden. Die Besprechung wird wieder im Staatsinstitut für Frühpädagogik stattfinden, so daß die Teilnehmer/innen mit einigen meiner Kolleg/innen andere sie interessierende Themen diskutieren können.

Es dürfte deutlich geworden sein, daß im Arbeitskreis "Vernetzung" ein sehr intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch stattfindet. Die teilnehmenden Jugendämter haben unterschiedliche Vernetzungsaktivitäten durchgeführt - und planen ganz verschiedene. So dürfte ein Gespräch über diese Maßnahmen für alle Beteiligten sehr interessant, bereichernd und fruchtbar sein. Durch das Vorstellen geplanter Aktivitäten entsteht zugleich eine Art Selbstverpflichtung, diese auch durchzuführen.

Der mit dem Arbeitskreis "Vernetzung" verbundene Arbeitsaufwand ist sehr gering und steht in keinem Verhältnis zu dem Profit, den alle Beteiligten haben. So kann m.E. schon jetzt mit Berechtigung gesagt werden, daß Arbeitskreise für Kindergartensachbearbeiter/innen und Fachberater/innen von Jugendämtern sehr sinnvoll sind - egal, ob sie themenbezogen sind oder dem allgemeinen Informationsaustausch dienen. Werden sie auf Regierungsbezirksebene eingerichtet, bliebe die Teilnehmerzahl übersichtlich und der finanzielle Aufwand (Reisekosten) gering. Die Mitarbeiter/innen des Staatsinstituts für Frühpädagogik sind gerne bereit, in solchen Arbeitskreisen über Projekte oder Fachthemen zu referieren.

4.3 Besprechungen mit Kindertageseinrichtungen

An dem ersten Treffen nahm zumeist das ganze Team der Kindertagesstätte teil, ansonsten zumindest alle Gruppenleiter/innen. In der Regel wurden zunächst die Einrichtung und das Personal vorgestellt. Dann wurde die Konzeption des IFP-Projekts rekapituliert. Anschließend wurde über Art und Häufigkeit der Probleme mit Kindern und Familien gesprochen. Hier zeigte sich, daß bei fünf der sechs Einrichtungen kein Handlungsdruck bestand, der die Einleitung einzelfallbezogener Maßnahmen notwendig gemacht hätte.

Beim ersten Treffen wurden ferner die bisher mit psychosozialen Diensten gemachten Erfahrungen und aufgetretenen Probleme reflektiert. Außerdem wurde ermittelt, zu welchen relevanten Diensten kein Kontakt besteht. Oft wurden auch Reaktionen von Eltern besprochen, die zur Nutzung eines Hilfeangebots motiviert werden sollten. Die Besprechung endete in der Regel mit der Planung von Vernetzungsaktivitäten.

Im Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach am Inn) ging es bei dem ersten Treffen auch um die Erstellung eines Arbeitsplanes für eine Erzieherin, die derzeit mit 6,6 Wochenstunden für besondere Betreuungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 3 3.DVBayKIG gefördert wird. Sie soll sich vor allem auf ein behindertes Kind konzentrieren, bei dessen Behandlung durch die Frühförderstelle hospitieren und die dann eingesetzten Übungen mit dem Kind an einem anderen Wochentag wiederholen. Ferner soll sie von Zeit zu Zeit bei der Behandlung anderer Kinder durch die Frühförderstelle hospitieren und auf diese Weise möglichst vielfältige heilpädagogische Kompetenzen erwerben, um später vielleicht "leichtere Fälle" eigenständig behandeln zu können. Ihre Tätigkeit soll (für das Kreisjugendamt Rottal-Inn) dokumentiert werden.

Anders als bisher beschrieben verliefen die ersten Treffen mit dem Kindergarten Nazareth (Dachau) und dem Integrativen Kindergarten im HPZ Rottal-Inn (Eggenfelden). In Dachau waren neben den Gruppenleiterinnen auch der Leiter des Kreisjugendamtes anwesend, der - nach Begrüßung und kurzer Darstellung des IFP-Projekts - die Leistungen seines Amtes und die Geschäftsverteilung erläuterte. Dann wurde die Erstellung eines Beratungsführers durch das Kindergartenteam geplant, der vom Jugendamt veröffentlicht werden soll.

In Eggenfelden hatte die Leiterin des Integrativen Kindergartens zum ersten Treffen den Leiter des HPZ, die Leiterin der Frühförderstelle und mehrere Mitarbeiter/innen derselben, den Leiter der Erziehungsberatungsstelle und den Jugendamtsleiter (fehlte entschuldigt) eingeladen. Sie stellte zwei Kinder aus ihrer Einrichtung, deren Symptomatik und Familienverhältnisse vor. Dann wurde über mögliche Ursachen der Problematik, die bisherige Behandlung im Integrativen Kindergarten und durch die Frühförderstelle sowie über mögliche Hilfen durch Erziehungsberatungsstelle und Jugendamt gesprochen (siehe Kapitel 5.3).

Die weiteren Treffen mit Kindertageseinrichtungen verliefen recht unterschiedlich. Am häufigsten waren Besuche bei verschiedenen psychosozialen Diensten, nämlich bei

Ferner erfolgte ein Treffen mit dem zuständigen ASD-Mitarbeiter im Kindergarten St. Stephan (Vilshofen), an dem auch die Leiterin des Kindergartens St. Maria (Aldersbach) teilnahm.

In all diesen Fällen erwiesen sich die angesprochenen psychosozialen Dienste als sehr kooperativ. Sie waren sofort zu Kennenlerntreffen bereit und nahmen sich für diese viel Zeit. So stellten sie die Leistungen des jeweiligen Dienstes ausführlich dar und gingen auf alle Fragen der Erzieherinnen detailliert ein. Besonders erfreulich war, daß mehrfach weitergehende Angebote gemacht wurden: So erklärte sich der ASD-Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Passau bereit, von Zeit zu Zeit in den Kindergarten St. Stephan (Vilshofen) zu kommen und bei Bedarf anonymisierte Fälle zu besprechen, während der Kreisjugendamtsleiter Dachau dem Team des Kindergartens Nazareth eine kollegiale Beratung durch den ASD anbot. Im Kreisjugendamt Altötting wurde die Möglichkeit einer Teamberatung als Fortbildungsmaßnahme für die einzigen beiden kommunalen Kindergärten im Landkreis andiskutiert. In der Inntalklinik wurde seitens der Kindergartenmitarbeiterinnen ein Einzelfall vorgestellt; der Klinikdirektor bot daraufhin ausnahmsweise eine ambulante Behandlung an, falls die betroffene Familie dazu bereit sei.

Die einzige Ausnahme bei diesem ansonsten sehr positiven Bild war das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) Altötting. Trotz mehrfacher Anrufe der Leiterin des Laurentius-Kindergartens (Stammham) über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten hinweg war es nicht möglich, einen Termin für einen informativen Besuch zu erhalten (siehe Kapitel 5.4).

Etwas anders verliefen die weiteren Treffen mit dem Kindergarten Nazareth (Dachau) und dem Integrativen Kindergarten (Eggenfelden). In Dachau wurden im ersten Projektjahr zwei weitere Termine vereinbart: Beim ersten ging es (neben dem bereits erwähnten Besuch in der HPT) um die Auswahl von Einrichtungen für den Beratungsführer, um den Versand von Fragebögen an psychosoziale Dienste, die Gestaltung der Beiträge usw. Beim zweiten Termin wurden die eingegangenen Texte gesichtet und korrigiert. Ferner wurde geprüft, welche psychosozialen Dienste noch nachträglich in den Beratungsführer aufzunehmen sind.

In Eggenfelden wurden die Fallbesprechungen im bereits skizzierten Kreise fortgeführt, wobei es bei den vier Treffen um insgesamt drei Kinder und deren Familien ging. Die Behandlung der Kinder im Integrativen Kindergarten und durch die Frühförderstelle wurde reflektiert, der Verlauf von Elterngesprächen diskutiert, die Einbeziehung von Eltern in die Behandlung besprochen und nach einem Weg zur besseren sozialen Integration einer Mutter gesucht. In einem Fall hatten die Eltern einen Kinder- und Jugendpsychiater konsultiert, so daß auch von der Kontaktaufnahme mit ihm und seinen Therapiemaßnahmen berichtet wurde. Ferner ging es darum, inwieweit Erziehungsberatungsstelle und Kreisjugendamt unterstützend tätig werden könnten. In zwei Fällen wurden Mutter-Kind-Kuren eingeleitet (vgl. Kapitel 5.3).

Die Fallbesprechungen wurden - insbesondere von der Leiterin des Integrativen Kindergartens - als sehr hilfreich erlebt, da sie zu einer besseren Zusammenarbeit im Behandlungsteam führten. So sollen sie im nächsten Kindergartenjahr (dann ohne meine Teilnahme) fortgesetzt werden. Aus ökonomischen Gründen werden dann aber nur die vom jeweiligen Fall betroffenen Mitarbeiter/innen der Frühförderstelle bzw. externen Therapeut/innen teilnehmen. Können letztere nicht kommen, sollen sie zumindest via Telefon einbezogen werden. Der Leiter der Erziehungsberatungsstelle will circa zweimal pro Jahr als Konsultant zu den Fallbesprechungen kommen (vgl. Kapitel 5.3).

Bei der bereits erwähnten Besprechung mit den Leiterinnen des Integrativen Kindergartens (Eggenfelden) und des Kindergartens Dreifaltigkeit (Simbach am Inn), dem Leiter des Kreisjugendamtes Rottal-Inn und dem Leiter der Erziehungsberatungsstelle (siehe Kapitel 4.1) wurden auch die Erfahrungen mit den Fallbesprechungen reflektiert. Der Leiter der Beratungsstelle kritisierte, daß ihm deren Funktion nicht klar sei: Sollen sie als Helferkonferenz, Teambesprechung oder Fall- bzw. Gruppensupervision dienen? Hierüber und über die Funktion der Teilnehmer, die nicht in die Behandlung des jeweiligen Falls einbezogen sind, wurde ausführlich diskutiert. Ferner berichtete bei diesem Treffen die Leiterin des Kindergartens Dreifaltigkeit, daß sich die zusätzlich beschäftigte Erzieherin durch die Kooperation mit der Frühförderstelle viele heilpädagogische Kompetenzen angeeignet habe, die sie nun bei dem behinderten Kind (und anderen Kindern) einsetzen würde (s.o.). Außerdem sei es bei dem bereits angesprochenen Fall gelungen, eine ambulante Therapie in der Inntalklinik einzuleiten - allerdings mußten erst große Widerstände bei der Krankenkasse überwunden werden: So wurde beispielsweise ein Gutachten durch einen freipraktizierenden Neurologen verlangt.

Da die Leiterinnen der Kindergärten St. Maria (Aldersbach) und St. Stephan (Vilshofen) meinten, daß auch ihre Kolleginnen mehr Informationen über psychosoziale Dienste benötigen würden, fand das vierte Treffen mit ihnen in einem größeren Rahmen statt: Die zuständige Fachberaterin des Caritasverbandes für die Diözese Passau hatte alle Leiterinnen aus ihrem Bezirk zu einer Besprechung eingeladen, bei der sich die Erziehungsberatungsstelle, die Frühförderstelle und der Pädagogisch-Psychologische Dienst (PPD) vorstellten. Da der vorgesehene Jugendamtsvertreter kurzfristig abgesagt hatte, skizzierte ich - neben der Konzeption des IFP-Projekts - wichtige und weniger bekannte Jugendhilfemaßnahmen.

Dieser Bericht verdeutlicht, daß mit den Projektkindergärten ganz unterschiedliche Vernetzungsaktivitäten durchgeführt wurden. Mit Ausnahme des Besuchs im SPZ Altötting (s.o.) konnten alle Vorhaben realisiert werden. Wie bei den Jugendämtern gab es auch bei den Kindertageseinrichtungen Vernetzungsaktivitäten, die ohne mein Zutun zustande kamen und von denen ich oft nur durch Zufall erfuhr. So dürfte folgende Aufzählung unvollständig sein:

Wie bei den Jugendämtern ist also auch bei den Projektkindergärten zu erwarten, daß sie Vernetzungsaktivitäten in den kommenden Jahren - ohne Betreuung durch das IFP - fortführen werden.

4.4 Im ersten Projektjahr gesammelte Erfahrungen

Im Verlauf des ersten Projektjahres wurde erneut deutlich, daß viele Kindertageseinrichtungen durch eine große Zahl von "Problemkindern" und "-familien" belastet sind. Sorgen machen nicht nur verhaltensauffällige, entwicklungsverzögerte oder sprachgestörte Kinder, sondern auch die sogenannten "Grauzonenkinder". In vielen Kindertagesstätten gibt es ferner einen hohen Prozentsatz ausländischer Kinder - zumeist aus ganz unterschiedlichen Kulturkreisen -, die einer besonderen Sprachförderung bedürfen. Bei Besprechungen mit Projekteinrichtungen und bei größeren Veranstaltungen betonten Erzieher/innen immer wieder ihre begrenzten Möglichkeiten, all diesen Kindern (und ihren Familien) gerecht zu werden. Bei "Problemkindern" wären sie oft unsicher hinsichtlich der Diagnose. Auch wüßten sie häufig nicht, an welche psychosozialen Dienste sie diese Kinder bzw. "Problemfamilien" vermitteln sollten und ob den Eltern dort Kosten entstehen. Die Erzieher/innen selbst könnten nur begrenzt auffällige, Grauzonen- oder ausländische Kinder fördern, da die Gruppen zu groß seien und ihnen die Zeit für eine individuelle Betreuung fehlen würde. Eine besonders unbefriedigende Situation entstände, wenn ein sehr hoher Prozentsatz der Kinder in der eigenen Gruppe einer besonderen Förderung bedürfe und wenn ganz vielfältige Probleme aufträten. Auch seien Kindertagesstätten keine Fördereinrichtungen, wollten sich Erzieher/innen nicht selbst unter "Erfolgszwang" setzen, indem sie Problemkinder "behandeln". Zudem bestände dann die Gefahr, daß sie sich von einer "Defizit-Sicht" der Kinder leiten ließen. Schließlich wurde erwähnt, daß selbst die Zeit fehlen würde, um Behandlungen von Kindern (und deren Familien) durch Dritte "begleiten" zu können.

Laut Aussage von Erzieher/innen könnte diese Situation zum einen durch günstigere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit verbessert werden (kleinere Gruppen, mehr Verfügungszeit, Freistellung von Einrichtungsleiter/innen usw.). Zum anderen wurde mehr Unterstützung der eigenen Tätigkeit durch Fachleute von außen gewünscht, beispielsweise

Im Projektverlauf zeigte sich, daß mancherorts derartige Unterstützungsmaßnahmen praktiziert und von den Erzieher/innen sehr geschätzt werden. Beispielsweise bieten einige psychosoziale Dienste Fortbildungen über Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungs- oder Sprachstörungen von Kindern und über den richtigen Umgang mit ihnen an. Mitarbeiter/innen mobiler Dienste, vereinzelt auch Fachleute aus anderen ambulanten oder schulischen Einrichtungen, kommen mancherorts in Kindertagesstätten, um eine Diagnose zu erstellen oder mit Erzieher/innen über die Behandlung des jeweiligen Kindes zu sprechen. In einem Projektkindergarten wurden positive Erfahrungen mit Fallbesprechungen gesammelt (s.o., vgl. Kapitel 5.3). Mehrere Jugendämter verteil(t)en Beobachtungsbögen, um Erzieher/innen Diagnosehilfen zu geben oder die Vergleichbarkeit von "Diagnosen" aus verschiedenen Kindertageseinrichtungen sicherzustellen.

Im Projektkindergarten Dreifaltigkeit (Simbach am Inn) wurden positive Erfahrungen mit der Hospitation einer nach § 5 Abs. 3 3.DVBayKiG eingestellten Erzieherin bei Behandlungen von Kindern durch die Frühförderstelle gemacht. Die Erzieherin konnte sich auf diese Weise viele heilpädagogische Kompetenzen aneignen. Dies verdeutlicht, daß es bei besonders belasteten Kindergartengruppen nicht ausreicht, eine dritte Fachkraft einzustellen (oder die Gruppenstärke abzusenken), - dazu sollten eine besondere Anleitung und Qualifizierung dieser Person und/oder der Gruppenleiterin durch Psycholog/innen, Sozial-, Heil- oder Sonderpädagog/innen kommen. Nur dann kann die Fachkraft eine "wirkliche" Hilfe für "Problemkinder" sein.

Viele Erzieher/innen aus Projektkindergärten oder bei Veranstaltungen der Jugendämter klagten über große Schwierigkeiten beim Umgang mit ausländischen Eltern ohne Deutschkenntnisse. Sie wünschten sich eine "Sprachbetreuung" durch eine die jeweilige Sprache beherrschende Person, zumindest bei längeren Elterngesprächen. Auch sollten fremdsprachige Broschüren bzw. Faltblätter erstellt werden, durch die Ausländer- und Aussiedlerfamilien über Kindertageseinrichtungen, Grundsätze der frühpädagogischen Arbeit und Organisatorisches informiert werden, aber auch über psychosoziale Dienste und deren Leistungen.

Noch häufiger beklagten Erzieher/innen Schwierigkeiten mit Eltern, die sie an Beratungsstellen oder andere Einrichtungen weitervermitteln wollten. Manche dieser Eltern würden nicht einsehen, daß ihr Kind auffällig ist oder sich Familienprobleme negativ auf seine Entwicklung auswirken. Bei anderen bestehe kein Leidensdruck, gäbe es Verständigungsprobleme (Ausländer) oder wären die Schwellenängste sehr groß. Manche Eltern würden befürchten, daß ihr Kind stigmatisiert würde, wenn es in eine Sondereinrichtung käme, - oder ihre Familie, wenn sie Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragen würden. Immer wieder wurde betont, wie ablehnend Eltern reagieren und wie gekränkt sie sich fühlen würden, wenn ihr Kind als "seelisch behindert" oder "von Behinderung bedroht" eingestuft werden soll, damit therapeutische Leistungen finanziert werden können. So benötigten Erzieher/innen häufig viel Zeit und Energie, um Eltern zur Kontaktaufnahme mit einem psychosozialen Dienst zu motivieren, - und müßten dann manchmal erfahren, daß die Eltern z.B. bei der Anmeldung kurz und unfreundlich abgefertigt oder beim Erstgespräch unvorbereitet und ohne emotionale Unterstützung mit negativen Testergebnissen über ihr Kind konfrontiert würden. Es ist dann nicht verwunderlich, daß sie den Kontakt umgehend wieder abbrachen.

Als besonders frustrierend wurde erlebt, wenn Kinder bereits stark verhaltensauffällig waren, die Eltern aber nicht bereit waren, Hilfsangebote zu nutzen. Ähnliches galt für Fälle, bei denen z.B. eine Behandlung des Kindes durch eine Frühförderstelle eingeleitet werden konnte, diese aber an ihre Grenzen stieß, weil die Ursachen der Problematik in der Familie vermutet wurden, die Eltern sich aber gegen eine Beratung verwehrten. Für die betroffenen Erzieher/innen war es oft psychisch belastend zu erleben, wie die Kinder immer stärker gestört wurden und unter ihrer Situation in Familie und Kindertageseinrichtung (z.B. wegen Ausstoßungstendenzen) litten. Auch war für sie schwer verständlich, daß andere psychosoziale Dienste - insbesondere das Jugendamt - ohne Zustimmung der Eltern nicht tätig werden können (außer bei Kindeswohlgefährdung). Wenn die Kinder aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten für die Gruppe nicht mehr tragbar waren, konnten sich betroffene Erzieher/innen aufgrund emotionaler Bindungen nicht dazu entschließen, der Familie den Kindertagesstättenplatz zu kündigen. In diesen Fällen bräuchten sie Unterstützung, um notwendige Entscheidungen fällen und eventuelle Gewissensbisse verarbeiten zu können.

Bei Besprechungen und Veranstaltungen im ersten Projektjahr forderten Erzieher/innen immer wieder "mehr Mobilität psychosozialer Einrichtungen - mehr mobile Fachdienste". Sie waren der Meinung, daß (1) Kinder davon profitieren würden, wenn ihre Probleme in der gewohnten Umgebung der Kindertageseinrichtung diagnostiziert und behandelt würden, und daß viele Kinder nur auf diese Weise einer Therapie zugeführt werden könnten, deren Eltern alleinerziehend bzw. vollerwerbstätig sind. Mobile Dienstleistungen wären (2) für Eltern von Vorteil, wenn sie z.B. Berater/innen und andere Fachleute bei Elternveranstaltungen kennenlernen und von ihnen über Erziehungsfragen informiert würden, wenn diese Elternsprechstunden in der Kindertagesstätte abhalten oder gemeinsam mit den Erzieher/innen Eltern beraten würden. Solche Angebote könnten zum Abbau von Hemmschwellen und Ängsten auf seiten der Eltern führen. Mobile Dienste wären (3) für Erzieher/innen von Vorteil, da sie die Therapeut/innen persönlich kennenlernen würden und bei Fragen jederzeit ansprechen könnten, da sie durch die Behandlung auffälliger Kinder entlastet würden und sich durch Hospitation bei Therapiemaßnahmen heilpädagogische Kompetenzen aneignen könnten. Auch wären Fallbesprechungen und Beratungsgespräche besonders erfolgversprechend, da die von außen kommenden Fachkräfte die Kinder, die Gruppe und die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Kindertagesstätte kennen würden.

Im ersten Projektjahr fiel auf, daß in den einzelnen Jugendamtsbezirken psychosoziale Dienste in höchst unterschiedlichem Maße bereit waren, mobile Dienstleistungen anzubieten oder einen Mobilen Fachdienst auszubilden. Dort, wo dies der Fall war (z.B. im Landkreis Aschaffenburg, in Stadt und Landkreis Passau), waren Erzieher/innen sehr zufrieden. Oft berichteten sie, daß ihr Beratungsbedarf durch die Mitarbeiter/innen der Mobilen Dienste abgedeckt sei und daß sie Kinder und Familien nur noch sehr selten an andere Beratungsstellen weitervermitteln müßten, da die meisten Probleme in ihrer Einrichtung behandelt werden könnten. Es ist deshalb Jugendämtern, in deren Bezirk psychosoziale Dienste noch keine mobilen Dienstleistungen anbieten, zu empfehlen, ein entsprechendes Angebot zu forcieren bzw. den Aufbau eines Mobilen Fachdienstes zu fördern (zur Ausgestaltung siehe Kapitel 6). Aber auch dort, wo es bereits solche Einrichtungen gibt, müßten sie oft noch ausgebaut werden, da sie den Bedarf nicht abdecken (z.B. kann der Mobile Dienst der Sprachheilschule nur fünf Kindergärten pro Jahr im Landkreis Aschaffenburg betreuen).

Allerdings wurden im Zusammenhang mit Mobilen Diensten auch Probleme erwähnt: So werden bei der Behandlung von Kindern in Kindertagesstätten seltener als von in der jeweiligen Stelle oder direkt in Familien arbeitenden Fachkräften die Eltern erreicht, erhalten diese weniger "Hausaufgaben" (d.h. Anweisungen, mit dem Kind daheim bestimmte Übungen durchzuführen) und übernehmen damit weniger Verantwortung für ihr Kind und dessen Verhalten. Ferner wurde problematisiert, daß Mobile Dienste nicht für das ganze Spektrum ihrer Leistungen bezahlt würden: Beispielsweise könnten Frühförderstellen nicht Beratungsgespräche mit Erzieher/innen abrechnen. In größeren Städten gibt es inzwischen schon so viele Mobile Dienste, daß z.B. bei einer Veranstaltung in Ingolstadt Leiter/innen von Kindertagesstätten deren Zusammenfassung zu einem "Psychomobil" forderten. Bei der Vielzahl der Dienste sei es schwer, den Überblick zu behalten. Zudem hätten sich die Dienste auf bestimmte Auffälligkeiten spezialisiert, so daß oft mit mehreren kooperiert werden müsse. Auch gäbe es Probleme, wenn ein Kind sowohl verhaltensauffällig als auch sprachgestört sei (verschiedene Zuständigkeiten).

Generell wurde von Erzieher/innen immer wieder angesprochen, daß es so viele psychosoziale Dienste gäbe, daß man sie gar nicht alle kennen könne. Während zu Frühförderstellen und/oder Erziehungsberatungsstellen zumeist eine langfristige (intensive) Beziehung bestände, gäbe es nur sporadisch Kontakt zu anderen psychosozialen Diensten - wenn ein besonderer Problemfall auftritt und nur solange, bis dieser behandelt wurde. So forderten Erzieher/innen immer wieder Beratungsführer für Kindertagesstätten, z.B. in der Form einer Broschüre, einer Lose-Blatt-Sammlung oder einer Liste von Ansprechpartnern, geordnet nach Kinder- und Familienproblemen. Sinnvoll wäre es, wenn auch auf Überweisungswege hingewiesen und über die Art der Finanzierung von Leistungen bzw. die Antragstellung informiert würde. Ferner wurde der Wunsch nach Veranstaltungen geäußert, auf denen sich psychosoziale Dienste vorstellen.

Wie dieser Zwischenbericht zeigt, haben mehrere Jugendämter solche Beratungsführer erstellt und Informationsveranstaltungen durchgeführt (siehe Kapitel 4.1-2, 5.1-2). Letztere wurden fast immer (die Ausnahme bildete Ingolstadt) von nahezu allen Kindertagesstättenleiter/innen besucht, was deren großes Interesse bestätigt. Allerdings wurden Gruppenleiter/innen (und Kinderpfleger/innen) auf diese Weise nicht erreicht. Auch beschränkten sich die meisten Veranstaltungen auf die sowieso schon besser bekannten psychosozialen Dienste (d.h. Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Jugendamt, evtl. Mobiler Dienst für Kindergärten einer Förderschule).

Viele Erzieher/innen äußerten bei Besprechungen und Veranstaltungen den Wunsch nach persönlicheren Beziehungen zu Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste; vereinzelt wurde in diesem Kontext besonders der ASD erwähnt. Sie suchten den gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch. Zugleich wollten sie auf diese Weise persönlich bekannte Ansprechpartner/innen gewinnen, die man dann eher um Rat bitten würde oder an die sich leichter hilfsbedürftige Eltern vermitteln ließen. Solche Bestrebungen sollten aber nicht immer nur von den Erzieher/innen ausgehen, sondern auch die Fachkräfte sollten von sich aus den Kontakt suchen und sich z.B. im Kindergartenteam oder auf einer Elternveranstaltung vorstellen.

Häufig wurde von einzelnen psychosozialen Diensten eine bessere Öffentlichkeitsarbeit gefordert. Beispielsweise wurde eine Broschüre über die vielfachen und teilweise unbekannten Aufgaben des Jugendamtes gewünscht. Vor allem psychosozialen Diensten, die ein Image-Problem haben - z.B. Jugendamt, Sozialamt, ambulanter Dienst einer Förderschule oder Frühförderstelle der Lebenshilfe (= nur für geistig behinderte Kinder) - ist eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit nahezulegen. Und insbesondere in ländlichen Regionen muß die Botschaft noch deutlicher verkündet werden, daß (Erziehungs-, Ehe-, Familien-, Sozial-) Beratung eine allgemeine Dienstleistung ist - so normal und alltäglich wie die Beratung durch einen Bankkaufmann oder eine Verkäuferin. Gegen den Wunsch von Erzieher/innen nach einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit wurde von psychosozialen Diensten vereinzelt vorgebracht, daß diese nur zu einer Bedarfsweckung führen würde - und die Einrichtung schon jetzt eine lange Warteliste habe. Auch wurde zumindest in einem Fall von negativen Erfahrungen berichtet: So habe die Frühförderstelle in Günzburg einen "Tag der offenen Tür" gemacht und dazu alle Kindertageseinrichtungen und Kinderärzte im Landkreis eingeladen. Leider wären überhaupt keine Ärzte und nur solche Erzieher/innen gekommen, in deren Gruppen bereits Kinder behandelt wurden.

Bei Besprechungen und größeren Veranstaltungen wurde immer wieder über die fehlende oder unzureichende Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten bei der Weitervermittlung und Behandlung von "Problemkindern" und hilfebedürftigen Familien diskutiert. Dabei wurden zum Teil kontroverse, zum Teil einander ergänzende Positionen vertreten. Beispielsweise forderten Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste eine frühzeitige Meldung von Problemfällen, während Erzieher/innen beklagten, daß bei schwächer ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, Sprachstörungen bzw. Entwicklungsverzögerungen die Kinder nach der diagnostischen Abklärung als nicht behandlungsbedürftig zurückgeschickt oder Therapiemaßnahmen nicht verschrieben würden. Vertreter/innen beider Seiten äußerten den Wunsch, daß bei der Behandlung eines Kindes oder Beratung einer Familie Kontakt zwischen Kindertagesstätte und psychosozialem Dienst bestehen sollte - wenn nicht gar ein regelmäßiger Informationsaustausch. Auch wären manchmal Fallbesprechungen oder Dreier-Gespräche - also zwischen Eltern, Erzieher/in und Therapeut/in - sinnvoll. Ferner wollten Mitarbeiter/innen von Kindertageseinrichtungen Test- und andere Untersuchungsergebnisse erfahren, unter Umständen schriftliche Berichte über ein Kind und seine Behandlung erhalten oder von einem psychosozialen Dienst informiert werden, wenn dieser ein Kind aus der Einrichtung bzw. dessen Familie ohne Wissen der Fachkräfte betreue. Letzteres gelte auch für den Fall, daß das betroffene Kind erst in der Kindertagesstätte aufgenommen werden soll.

In all diesen Fällen sind natürlich die Datenschutzbestimmungen und die Schweigepflicht von Berater/innen zu beachten. So wurde beklagt, daß manche Eltern einen Informationsaustausch zwischen Kindertagesstätte und psychosozialem Dienst nicht wünschen - wobei ihre Abschottungsbedürfnisse bei der Behandlung durch eine Frühförderstelle oft größer seien als bei einer Beratung durch die Erziehungsberatungsstelle: Im ersten Fall wären die Probleme des Kindes (bzw. der Familie) in der Öffentlichkeit noch nicht so aufgefallen. Deutlich wurde aber auch, daß sich in vielen Fällen weder die Erzieher/innen noch die Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste um eine Schweigepflichtsentbindung (bzw. einen Kontakt) bemühen. Manches Mal forderten die Fachkräfte hierfür ein Formular (in dem auch der jeweilige Kooperationspartner benannt werden muß) - und waren ganz überrascht, wenn Vertreter/innen von Frühförderstelle, Jugendamt oder Erziehungsberatungsstelle sagten, daß sie über solche Formulare verfügen würden. So ist zu empfehlen, daß zum einen diese Formulare auch an Kindertageseinrichtungen verteilt werden. Zum anderen sollten Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste es sich zur Gewohnheit machen, dieses Formular ihren Klient/innen in der Anfangsphase der Behandlung vorzulegen (sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen). Sinnvoll wäre außerdem die Einbindung von Erzieher/innen in die Hilfeplanung - nicht nur, weil sie wichtige Informationen beisteuern und in die Behandlung einbezogen werden könnten, sondern auch, weil dann Kooperationspartner festgelegt werden und bei Zustimmung der Personensorgeberechtigten (die beim Hilfeplangespräch anwesend sein sollten) keine Schweigepflicht mehr bestünde (vgl. § 36 SGB VIII). Zudem wären dann jederzeit Fallkonferenzen möglich, durch die z.B. Mehrfachbetreuungen ausgeschlossen werden könnten. Bemängelt wurde, daß bei vielen Fällen immer noch ein Hilfeplan fehlen würde.

Immer wieder beklagten Erzieher/innen, daß Kinderärzt/innen, Psycholog/innen und andere Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste ihnen die Fachkompetenz absprechen oder sich ihnen gegenüber überheblich verhalten würden. Sie forderten eine Aufwertung des Erzieherbildes und mehr fachliche Anerkennung. Besonders unerfreulich sei, wenn sie endlich eine Familie motiviert hätten, ihr sprachgestörtes oder entwicklungsverzögertes Kind einem Kinderarzt zwecks Verschreibung der notwendigen Therapie vorzustellen - und diese dann mit der Diagnose zurückkäme, das Kind sei nicht auffällig oder Sprachprobleme würden oft von selbst verschwinden und die Eltern sollten deswegen noch zuwarten. Die Erzieher/innen meinten, der Arzt könne aufgrund der kurzen Zeit mit dem Kind und dessen andersartigem Verhalten während der Sprechstunde häufig gar nicht die Auffälligkeit diagnostizieren. Oder sie unterstellten, daß aufgrund des Einsparungsdrucks durch die Krankenkassen immer weniger Therapien verschrieben würden. Nähmen sie mit dem Arzt nach einem ablehnenden Bescheid telefonisch Kontakt auf, wäre dieser oft nicht zu einem Gespräch über das jeweilige Kind bereit oder würde ihre Aussagen abqualifizieren.

Da diese Problematik immer wieder erwähnt wurde, ist zu empfehlen, daß in den Jugendamtsbezirken Veranstaltungen mit Kinderärzt/innen durchgeführt werden, bei denen Mitarbeiter/innen von Frühförderstellen, freipraktizierende Logopäd/innen, Ergotherapeut/innen oder andere Fachleute über die Symptome von Sprachstörungen, Entwicklungsverzögerungen und anderen Auffälligkeiten sowie über die Schwierigkeiten einer Diagnoseerstellung in kurzer Zeit referieren. In diesem Kontext könnte dann über die Verschreibungspraxis der Ärzt/innen diskutiert werden. Zugleich bestände die Möglichkeit, daß über Hilfsangebote für "Problemkinder" und "-familien" vor Ort informiert wird und die anwesenden Fachleute ihre Arbeit vorstellen. Da Ärzte oftmals Patient/innen an psychosoziale Dienste weitervermitteln (sollten), würden auf diese Weise ihre Kenntnisse über das soziale Netz erweitert.

Erfreulich ist, daß mancherorts Frühförderstellen bereits auf die angesprochenen Probleme mit Ärzt/innen reagiert haben. Beispielsweise lädt die Frühförderstelle in Passau regelmäßig Kinderärzte ein und informiert sie über die Behandlung der von ihnen überwiesenen Kinder. Die Frühförderstelle des HPZ Rottal-Inn lädt alle Kinderärzt/innen im Landkreis einmal pro Monat zu einer "Dienstkonferenz" ein. Einen anderen Weg hat die Frühförderstelle in Günzburg eingeschlagen: Hier besteht ein Sondervertrag mit dem Teamarzt der Frühförderung. Dieser ist einmal im Monat in der Einrichtung präsent, um Kinder zu untersuchen. Ist eine logopädische Behandlung oder Krankengymnastik indiziert, unterzeichnet er den Behandlungsantrag, der dann an die Krankenkassen weitergeleitet wird. Bei einer pädagogisch-psychologischen Behandlung ist neben dem Förderplan weiterhin ein Attest des Haus- oder Kinderarztes erforderlich.

Im Verlauf des ersten Projektjahres fiel immer wieder auf, daß Landkreise - insbesondere wenn sie fern der städtischen Ballungsräume liegen - viel schlechter mit psychosozialen Diensten versorgt sind: Entweder fehlen viele Dienste (inklusive freipraktizierender Therapeut/innen, Psycholog/innen, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie etc.) oder sie sind dürftiger mit Personal ausgestattet. In der Nähe kreisfreier Städte ist die Situation besser, da Hilfsbedürftige die dortigen Einrichtungen nutzen können. Beteiligen sich Landkreise aber nicht an deren Finanzierung, sind Konflikte mit den Städten vorprogrammiert.

Trotz der besseren Versorgungslage in Ballungsräumen ist auch dort der Bedarf in der Regel nicht gedeckt: Die Erzieher/innen bzw. die Vertreter/innen psychosozialer Dienste berichteten z.B. von langen Wartezeiten bei Beratungs- und Frühförderstellen (insbesondere in den Wochen vor der Schuleinschreibung) sowie von fehlenden Plätzen in Sondereinrichtungen. Deutlich wurde, daß fehlende Einsicht bei Kommunalpolitiker/innen oder Mittelknappheit einen bedarfsgerechten Ausbau von Hilfsangeboten verhindern. Aufgrund der schlechten Finanzlage von Kommunen ist vielerorts keine Verbesserung der Situation in Sicht - vielmehr muß oft das Erreichte gegen Bestrebungen verteidigt werden, Stellen oder Mittelzuweisungen zu kürzen. Schließlich entstand der Eindruck, daß es in größeren Städten so viele unterschiedliche psychosoziale Dienste gibt, daß noch nicht einmal deren Leiter/innen einander kennen - geschweige denn die Erzieher/innen über ihre Anschriften und Hilfsangebote informiert sind. Hinzu käme laut Aussage von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, daß manche Dienste isoliert vor sich hin arbeiten würden und Schwierigkeiten hätten, an sie überwiesene Kinder bzw. Familien an den richtigen Ansprechpartner weiterzuvermitteln, wenn sie selbst die Behandlung nicht übernehmen können. So wurde eine bessere Vernetzung psychosozialer Dienste untereinander gefordert. Erzieher/innen meinten ferner, daß eine Reduzierung der Zahl der Dienste durch Zusammenschlüsse die Zusammenarbeit mit ihnen erleichtern würde, da es dann nicht mehr so viele Kooperationspartner gäbe, die nur ein Kind oder eine Familie aus der Kindertagesstätte betreuen würden und mit denen - zwischen Fällen - oft jahrelang kein Kontakt bestünde. Ein anderer Vorschlag bezog sich auf die Gründung einer Anlauf- bzw. Vermittlungsstelle für Kindertageseinrichtungen, an die alle Problemfälle überwiesen werden können. Deren Mitarbeiter/innen sollen dann eine Diagnose erstellen und anschließend die Klient/innen an den "richtigen" psychosozialen Dienst weiterleiten. Eine solche "Clearingstelle" wird in Bamberg geplant (siehe Kapitel 4.1).

Abschließend ist noch anzumerken, daß sich die meisten der hier genannten Erfahrungen, Probleme und Empfehlungen mit denjenigen decken, die bei einer Befragung von 190 Kindertagesstättenleiter/innen vor Beginn des IFP-Projekts ermittelt wurden (siehe Kapitel 8).

4.5 Ausblick

Wie Tabelle 5 nochmals verdeutlicht, wurden im ersten Projektjahr ganz unterschiedliche Vernetzungsaktivitäten in meiner Anwesenheit erprobt. Meine Mitwirkung war begrenzt: Sie beschränkte sich zumeist auf das Vorstellen der Konzeption des IFP-Projekts und möglicher Vernetzungsaktivitäten, auf die Beratung bei der Auswahl und Vorbereitung durchzuführender Unternehmungen sowie auf die Begleitung zu Treffen mit Dritten oder zu Veranstaltungen. Nur sehr selten mußte ich die Gesprächsführung oder Tagungsleitung übernehmen. Das bedeutet, daß Jugendämter und Kindertageseinrichtungen Vernetzungsaktivitäten weitestgehend selbst in Angriff nehmen und durchführen können. Die Bedeutung des IFP-Projekts ist also vor allem darin zu sehen, daß (1) der Anstoß zu Vernetzungsaktivitäten bzw. zu deren Intensivierung gegeben, (2) die Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und (3) eine Dokumentation der Maßnahmen und gesammelten Erfahrungen erstellt wird.

Tabelle 5 zeigt auch, daß im ersten Projektjahr noch nicht alle möglichen Vernetzungsaktivitäten ausprobiert wurden. In den beiden kommenden Projektjahren sollten auch diese erprobt werden - sowie Maßnahmen, die in der Tabelle nicht aufgelistet, aber in meinem Bericht erwähnt wurden: Aufbau einer zentralen Anlauf- und Vermittlungsstelle oder eines "Psychomobils", Besprechungen mit Kinderärzt/innen, Kontaktaufnahme mit unbekannteren psychosozialen Diensten wie solche für Ausländer/innen und Aussiedler/innen oder Weiterqualifizierung von sogenannten "5.3-Kräften". Da Ende des Jahres das Psychotherapeutengesetz in Kraft treten wird, könnte auch mit Mitarbeiter/innen von Erziehungsberatungsstellen diskutiert werden, inwieweit therapeutische Leistungen zugunsten mobiler oder Erzieher/innen weiterqualifizierender Dienste abbaubar sind.

 

Tabelle 5: Im ersten Projektjahr praktizierte und nicht praktizierte Vernetzungsaktivitäten

Vernetzung von 25 Jugendämtern mit Kindertageseinrichtungen

- Besprechungen/ Gesprächsrunden mit
a) ausgewählten Kindertageseinrichtungen
KJA Aschaffenburg, Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck, KJA Rottal-Inn
b) anderen sozialen Diensten
SJA Ingolstadt
c) ausgewählten Kindertageseinrichtungen und anderen sozialen Diensten
SJA Bamberg, SJA Landshut
d) allen Kindertageseinrichtungen
SJA Ingolstadt
e) intern
SJA Aschaffenburg

- Vorstellung des Jugendamtes und/oder anderer psychosozialer Dienste
a) bei Veranstaltungen mit Erzieher/innen
SJA Aschaffenburg, SJA Bamberg, Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck, KJA Rottal-Inn
b) in Kita-Teams
SJA Bamberg, KJA Günzburg
c) durch Beratungsführer für Kindertageseinrichtungen
SJA Bamberg, KJA Rottal-Inn (geplant: SJA Aschaffenburg, SJA Ingolstadt)

- Einbeziehung von Erzieher/innen in Jugendhilfeausschuß, Psychosozialen Arbeitskreis, Stadtteilkonferenz usw.

- experimentelle/ vorbildliche Kooperationen
SJA Bamberg, KJA Günzburg

- Gründung von längerfristig angelegten Arbeitskreisen/ -gruppen
a) für Erzieher/innen
b) gemischte Gruppen

- Angebot von Fachtagungen, Fortbildungsveranstaltungen

- Förderung von Projekten
a) gemeinsame Aktionen (z.B. zur Prävention sexuellen Mißbrauchs, Medienerziehung)
b) Projektberatung/ -förderung bei Kita-Projekt (z.B. zur Suchtprävention)

- Beteiligung an Elternveranstaltungen
SJA Bamberg

- Angebot von Einzel-/ Teamberatung, Supervision
SJA Rottal-Inn

- direkte/ indirekte fallbezogene Kooperation (Fallbesprechung, Vermittlung, Hilfeplanung, Beratung, Hinweis auf Kindesmißhandlung usw.)
SJA Bamberg

- Angebot von Materialien (z.B. für Präventionsprogramme, zum Auslegen in der Kindertageseinrichtung, zur Weitergabe an Eltern)

- Informationsdienst für Kindertageseinrichtungen (über Jugendhilfethemen, Richtlinienänderungen, soziale Dienste usw.)

- Beiträge für Elternbriefe, Kindergartenzeitung u.ä.
SJA Bamberg

Vernetzung von 18 Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten

allgemein

- allgemeine, informative Gespräche mit psychosozialen Diensten
Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach), Laurentius-Kindergarten (Stammham), Kindergarten St. Maria (Aldersbach), Kindergarten St. Stephan (Vilshofen), Kindergarten Nazareth (Dachau)

- wechselseitige Besuche

- Hospitation von Erzieher/innen im psychosozialen Dienst/ von Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes in der Kindertageseinrichtung (nicht fallbezogen)

- Einladung von Mitarbeiter/innen des psychosozialen Dienstes zu Teambesprechungen
Laurentius-Kindergarten (Stammham)

- Initiieren einer Fortbildung durch Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste

- (heilpädagogische) Weiterqualifizierung einer Mitarbeiterin durch Hospitation bei Behandlungen in der Kindertageseinrichtung
Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach)

- allgemeine oder themenzentrierte Beratung

- Einzel-/ Gruppensupervision

- Beobachtung einer Erzieherin in einer Kindertageseinrichtung zwecks Beratung

- Teamsupervision/ Beratung bei Teamkonflikten

- Auslegen/ Aushängen von Informationsmaterial psychosozialer Dienste in Kindertageseinrichtungen
Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach), Laurentius-Kindergarten (Stammham)

- Beiträge von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste zu Elternbriefen u.ä.

- Einladung von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste zu Elternabenden/ Gesprächsabenden (Referententätigkeit)
Kindergarten Aldersbach

- Offene Sprechstunde für Eltern in der Kindertageseinrichtung

- Eltern-/ Mütter-/ Alleinerziehendengesprächskreis unter Leitung von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste in der Kindertageseinrichtung

- Initiieren eines Gesprächskreises für "Kindergarteneltern" (-mütter) im psychosozialen Dienst

- Erstellen eines Beratungsführers
Kindergarten Nazareth (Dachau)

- Initiieren der Vorstellung psychosozialer Dienste auf einer Leiter/innenkonferenz
Kindergarten St. Maria (Aldersbach)/ Kindergarten St. Stephan (Vilshofen)

fallbezogen

- Vermittlung eines Kindes/ einer Familie durch Empfehlung, Telefonat oder Begleitung, eventuell Übernahmeabsprachen
Integrativer Kindergarten (Eggenfelden), Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach)

- Fallbesprechungen, Austausch von Informationen über das Kind/ die Familie, Einzelfallsupervision
Integrativer Kindergarten (Eggenfelden)

- Einbeziehung der Erzieherin in die Diagnoseerstellung und Hilfeplanung bei einem Kind/ einer Familie

- Beobachtung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung (auch der Erzieherin-Kind-Beziehung, des Gruppengeschehens)

- Teilnahme von Mitarbeiter/innen psychosozialer Dienste an Elterngesprächen

- gemeinsame Hausbesuche

- Einbeziehung der Erzieherin in die Behandlung eines Kindes
Integrativer Kindergarten (Eggenfelden), Kindergarten Dreifaltigkeit (Simbach)

- Behandlung eines Kindes in der Kindertageseinrichtung

- Teilnahme der Erzieherin an einem Behandlungstermin im psychosozialen Dienst

- Erstgespräche/ Einzelberatung von Eltern in der Kindertageseinrichtung (mit/ ohne Erzieher/in)

 

5 Erfahrungen aus dem Modellversuch - vier Praxisberichte

5.1 Stadtjugendamt Bamberg

Christine Behringer-Zeis und Günter Diller

Die Jugendhilfeplanung der Stadt Bamberg erhofft sich aus der Teilnahme des Jugendamtes an dem dreijährigen Modellversuch wertvolle Anregungen für den angesichts knapper finanzieller Ressourcen sach- und zielgerechten Einsatz von Geldmitteln unter dem Aspekt neuer fachlicher Ansätze (präventive bzw. frühzeitige Intervention).

Als erster Schritt wurde die Erstellung eines Beratungsführers speziell für die Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten beschlossen. Der Beratungsführer wurde unter dem Titel "Wer? Weiß? Was? Kompaß für Kindertagesstätten" von den Mitarbeitern des Stadtjugendamtes im Januar 1998 herausgegeben.

Als zweiter Aktionsschritt wurde die Durchführung einer Informationsveranstaltung für alle Träger, Fachberatungen, Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Netz für Kinder) und psychosozialen Diensten für den 19.01.1998 organisiert.

Als dritter Aktionsschritt wurde die Kontaktaufnahme zwischen einigen interessierten Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten geplant und in der Folgezeit initiiert. An der auf diese Weise konstituierten Arbeitsgruppe nehmen aus dem Kindertagesstättenbereich eine Kinderkrippe, drei Kindergärten und ein Kinderhort teil. Von den psychosozialen Diensten sind die Frühförderung, die Erziehungsberatung, die SVE der Sprachheilschule und der ASD des Stadtjugendamtes Bamberg involviert. Beim ersten Treffen wurden Wünsche der einzelnen Projektteilnehmer zu der Frage formuliert: "Wie kann bzw. soll eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kindertagesstätten und den psychosozialen Diensten konkret gestaltet werden?"

Von den Teilnehmer/innen kam ferner die Anregung, den Grundstein für eine engere Zusammenarbeit bereits in der Ausbildung der Erzieher/innen zu legen. Die Anregung wurde für sinnvoll erachtet. Es bestand Einvernehmen, ein gemeinsames Schreiben der beteiligten psychosozialen Dienste an die Fachakademie für Sozialpädagogik und die Berufsfachschule "Maria Hilf" zu verfassen und anzubieten, daß sich die einzelnen Spezialdienste im Rahmen der Erzieher/innenausbildung vorstellen.

Hinsichtlich der genannten Aktionen kann als Fazit festgehalten werden: Alle Projektteilnehmer/innen berichteten von einem Abbau von Hemmschwellen sowohl beim Kindertagesstättenpersonal als auch bei Eltern aufgrund der zunehmenden Kenntnisse über die Arbeitsinhalte und -methoden der psychosozialen Dienste. Damit wurden die drei wichtigsten Ziele des Modellprojekts weitgehend erreicht. Bedingungen hierfür waren:

Weitere Maßnahmen

Das Stadtjugendamt Bamberg bietet in Kooperation mit dem Verein professionelle Sozialarbeit e.V., Projekt "interkulturelle Arbeit", am 17. und 18.09.1998 eine Fortbildung für Erzieher/innen zum Thema "Zweisprachigkeit bei Migrantenkindern" an.

Eine weitere, als Bedarf artikulierte "heilpädagogische Fortbildung" ist von seiten des Stadtjugendamtes Bamberg in Zusammenarbeit mit der Fachakademie für Heilpädagogik der Rummelsberger Anstalten für das Frühjahr 1999 angedacht. Konkretere Planungen liegen noch nicht vor.

Zusammenarbeit mit den Kindertagesstättenfachberatungen der Fachverbände

Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und psychosozialen Diensten mit dem Ziel der Knüpfung eines tragfähigen Vernetzungssystems setzt ferner eine offene, von gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung geprägte Zusammenarbeit der einzelnen Fachberatungen voraus. Im Sinne dieser Aufgaben und Ziele finden ein kollegialer persönlicher, telefonischer und schriftlicher Informationsaustausch sowie die Abstimmung weiterer Vorhaben statt.

Die Fachberatungen der Diakonie und der Caritas ermöglichten den Mitarbeitern des Jugendamtes, Frau Behringer-Zeis und Herrn Diller, im Oktober 1998 die Teilnahme an den Leiter/innenkonferenzen, um gemeinsam vorbesprochene innovative Vorhaben mit den Leiter/innen der Kindergärten zu diskutieren. Dazu gehören:

  1. Einsatz des Beobachtungsbogens des IFP für den Kiga-Bereich,
  2. Hospitation im Kindergarten,
  3. Quantifizierung der Kooperation sowie
  4. interkulturelle Aktionen mit Kindern im Kindergarten und Elternabende zum Thema "Integration ausländischer Kinder".

Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und psychosozialen Diensten

Trotz eines in einzelnen Kindergärten hohen Anteils ausländischer Kinder findet bislang keine Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Ausländerbeirat statt. Hingegen greifen die Kindertagesstätten bislang einzelfallorientiert auf die Unterstützung des Deutschen Kinderschutzbundes, der Spätaussiedlerbetreuung des Sozialdienstes katholischer Frauen, der Asylbetreuung der Caritas und der Beratungsstelle für türkische Arbeitnehmer der AWO zurück, was aber bei der Bewältigung der Sprachproblematik in den Kindertagesstätten keine grundlegende Hilfe ist.

In Kooperation mit dem Verein professionelle Sozialarbeit e.V. und der AWO als Träger einer entsprechenden Maßnahme wird das Vorhaben eines "mobilen Deutschkurses für nichtdeutschsprachige Kinder im Kindergarten" - und hierzu zählen auch die meisten Spätaussiedlerkinder - verfolgt. Vorausgesetzt, der Antrag der AWO beim Arbeitsamt auf Förderung einer ABM-Kraft wird positiv entschieden, kann dieses Projekt ab 01.10.1998 in den Bamberger Kindergärten anlaufen. Die Möglichkeit eventueller weiterer finanzieller Fördermöglichkeiten wird durch das Stadtjugendamt Bamberg abgeklärt.

Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Bamberg und SVEs

Das Staatliche Schulamt in der Stadt Bamberg erwies sich in der Vergangenheit stets als überaus kooperationsbereit. Nach Rücksprache mit Herrn Löffler wird ab September 1998 eine mobile Sprachheilförderung von Kindern im Kindergarten auf Antrag der einzelnen Kindergärten möglich sein.

Von Herrn Löffler konnte ferner erfahren werden, daß auch von der SVE für Entwicklungsverzögerte, die im Kindergartenjahr 1997/98 über 52 Plätze (und Warteliste) verfügte, die Schaffung einer mobilen Hilfe geplant sei, um den Bedürfnissen von "Grauzonenkinder" gerecht werden zu können. Die konkrete Realisierung dieses Vorhabens und vor allem das verfügbare Stundenkontingent sind aber noch nicht geklärt.

Eine möglichst frühzeitige Zusammenarbeit von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendamt sowie die effektive Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Hilfen sind daher sowohl im Kindergarten- als auch im Hortbereich zukünftig zu intensivieren.

Neben den gerade beschriebenen Bemühungen um einen Ausbau ambulanter Hilfen startet das Schulamt in der Stadt Bamberg ferner - zunächst befristet auf ein Schuljahr - das Projekt "Sozialarbeit in der Schule - pädagogische Krisenintervention".

Vorläufiges Fazit

Die bisherigen im Verlauf des Modellprojektes gemachten Erfahrungen zeigen nach Meinung der Jugendhilfeplanung und des Sachgebiets "Kindertagesstätten-Fachberatung", daß eine intensivere Zusammenarbeit aller am Erziehungsprozeß junger Menschen beteiligter Institutionen Ressourcen in Form von Know-how eröffnet, die den kooperierenden Einrichtungen ansonsten verborgen bleiben würden. Ferner sind positive Wirkungen in Richtung einer Profilierung von Tagesstätten und einer Qualifizierung von Fachkräften festzustellen.

Gleichwohl darf nicht übersehen werden, daß eine Erweiterung dieser Vernetzungsprozesse über den begrenzten Rahmen des Modellprojektes hinaus nicht mit den gleichen personellen Kapazitäten wird geleistet werden können.

Abhängig von den weiteren Ergebnissen des Modellprojekts wird auf politischer Ebene mit den beteiligten Trägern zu entscheiden sein, ob mittelfristig die Bildung eines gemeinsam finanzierten und daher gemeinsam nutzbaren Fachkräftepools aus den verschiedenen Disziplinen - eventuell mit einer integrierten Clearingstelle - nicht der effektivere und flexiblere, vor allem aber der für die Betroffenen transparentere Weg ist. Vielen Eltern und Kindern könnten verwirrende, von Hilfs- und Orientierungslosigkeit gekennzeichnete Bemühungen und Resignation erspart werden. Es könnte auf vorhandenen Potentialen und Stärken der Betroffenen aufgebaut und das vorhandene Netz psychosozialer Dienste optimaler, weil problemspezifischer genutzt werden.

Sehr schnell hat sich im Rahmen des Modellprojektes auch gezeigt, daß die "Vernetzung von Kindertagesstätten mit psychosozialen Diensten" nicht auf die Basisarbeit der Praktiker/innen begrenzt bleiben darf, wenn sie wirkungsvoll sein soll. Es ist daher erfreulich, daß auch auf der Metaebene - hinsichtlich der Zusammenarbeit von Ämtern und psychosozialen Diensten untereinander - entsprechende Fortschritte erreicht wurden. Diese Erfolge gilt es zu stabilisieren, um Rückschläge zu vermeiden. Dann können unseren Kindern die größtmögliche soziale Kompetenz und die Flexibilität zur Bewältigung künftiger, sich rasch vollziehender Entwicklungen vermittelt werden.

5.2 Kreisjugendamt Günzburg

Barbara Hellenthal

Im Herbst 1996 wurde der Aufgabenbereich "Fachberatung für Kindergärten" von der Regierung auf die Landratsämter übertragen. Ich übernahm diese Aufgabe und war hochmotiviert, in diesem Aufgabenbereich tätig zu werden - jedoch bei gleichzeitigem Bewußtsein, hier wenig Vorerfahrungen, Vorkenntnisse und Fachwissen zu haben. Es war mir nicht möglich, in Form einer Fort- oder Weiterbildung diese Defizite auszugleichen. Außerdem fehlte mir durch das weitere Aktivsein in meinen bisherigen Tätigkeitsbereichen (Adoptionsvermittlung und ASD-Bezirkssozialarbeit) die Zeit, mir durch Eigenstudium die nötigen Kenntnisse anzueignen. Durch die Teilnahme an dem IFP-Projekt versprach ich mir einen persönlichen Lernzuwachs für mein neues Tätigkeitsfeld, wie auch einen Erfahrungs- und Informationsaustausch mit Mitarbeitern, welche ebenfalls in dem Bereich Fachberatung tätig sind.

Durch meine tägliche Arbeit in der Bezirkssozialarbeit sind mir die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Vernetzung bewußt, ist mir deren Realisierung ein besonderes Anliegen. Verstärkt wurde meine Motivation, mich an dem Projekt zu beteiligen, durch die Unterstützung des Vorhabens von seiten der Leitungsebenen des Allgemeinen Sozialdienstes und des Kreisjugendamtes Günzburg.

Bisheriger Verlauf der Projektarbeit

Beim ersten Treffen im Kreisjugendamt Günzburg ging es darum, eine spezielle Form der Umsetzung des Vernetzungsgedankens für den Landkreis Günzburg zu finden. Da bereits ein Treffen für alle Leiter/innen geplant war, wo u.a. Vernetzungsmöglichkeiten im Vorschulbereich vorgestellt werden sollten und die Erarbeitung eines Beratungsführers für Kindergärten ein längerfristiges Ziel der Fachberatung war, entschieden wir uns, mit einem speziellen Kindergarten zusammenzuarbeiten und den Vernetzungsgedanken dort zu konkretisieren.

Bei dem bereits erwähnten Leiter/innentreffen wurde das IFP-Projekt vorgestellt und die Teilnahme von seiten der Fachberatung des Landkreises Günzburg mitgeteilt. Die Leiter/innen wurden aufgefordert, sich mit der Fachberatung in Verbindung zu setzen, wenn sie Interesse an der Projektbeteiligung hätten. Zunächst meldete sich nur eine Leiterin. Deshalb wurde von seiten der Fachberatung mit einigen Einrichtungen nochmals gezielt Kontakt aufgenommen. Dabei wurde festgestellt, daß die Aufforderung zur Teilnahme an dem Projekt beim Leiterinnentreffen oftmals "untergegangen" war und daß weitere Einrichtungen an der Teilnahme interessiert waren.

Unter den Interessierten wurde der Kindergarten "Raupe Nimmersatt" in Leipheim ausgewählt, insbesondere deshalb, weil es sich hier um eine Einrichtung mit sehr vielschichtiger Problematik innerhalb eines "sozialen Brennpunktes" handelt. Der Kindergarten hat fünf Gruppen (drei Ganztags- und zwei Halbtagsgruppen) mit insgesamt 125 Plätzen. Die Stadt Leipheim als Träger der Einrichtung wurde über das Vorhaben informiert und erklärte sich mit der Projektbeteiligung einverstanden.

Die Treffen im Kindergarten Leipheim

Beim ersten Treffen wurde versucht, gemeinsam die besondere Problemsituation des Kindergartens darzustellen, daraus die besonderen Bedürfnisse hinsichtlich Vernetzung herauszuarbeiten und dann die weitere Vorgehensweise zu planen.

Als Probleme in allen Gruppen erwiesen sich das teilweise sehr ausgeprägte Konsumverhalten der Kinder, die Schwierigkeit im Umgang mit Grenzen, die zunehmend übersteigerten Formen des Ausagierens von Emotionalität (insbesondere im Hinblick auf aggressives Verhalten) wie auch der zunehmende Mangel an innerer Ruhe und Ausgeglichenheit. Ebenfalls als ein Problem in allen Gruppen stellte sich die Zunahme der Sprachauffälligkeiten und Sprachstörungen dar. Auch eine zunehmende Überforderung der Eltern in ihrer Elternrolle und ihrer Erziehungsverantwortung zeichnete sich als ein gemeinsames Problem aller Gruppen des Kindergartens "Raupe Nimmersatt" ab. Bei den Ganztagsgruppen kamen ein sehr hoher Ausländeranteil hinzu. Ferner sind dort vermehrt Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Müttern, die wenig Zeit für ihre Kinder haben. Bezüglich der Ausländerproblematik muß noch erwähnt werden, daß neben Spätaussiedlern (Rußlanddeutschen) viele verschiedene Nationalitäten vertreten sind (z.B. aus Ungarn, Rußland, Bosnien, Türkei, Syrien), was die Verständigungsprobleme noch mehr vergrößert.

In Bezug auf die Vernetzung mit anderen sozialen Diensten ist dem Kindergartenpersonal sehr wohl bewußt, daß sie bestimmte Aufgaben innerhalb ihrer Kindergartenarbeit nicht selbst leisten können und dann mit anderen sozialen Diensten kooperieren sollten. Problematisch sei jedoch oftmals, die Eltern von dieser Notwendigkeit zu überzeugen und sie zur Inanspruchnahme von Fachdiensten zu motivieren. Oftmals stimmt das Bild der Erzieher/innen von einem Kind in keinster Weise mit dem der Eltern überein.

Der Kindergarten "Raupe Nimmersatt" hat bisher mit folgenden Stellen im Landkreis Günzburg kooperiert: Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Frühförderung, insbesondere im logopädischen Bereich, Mobile Erziehungshilfe und Phoniatrie der Universitätsklinik Ulm. Als Verbesserungswünsche in Bezug auf Vernetzung artikulierten sie: logopädische Behandlung vor Ort im Kindergarten (Reduzierung der "Schwellenangst" bei den Eltern), Information über weitere Vernetzungsmöglichkeiten, Reduzierung der Wartezeit (Problem der Aufrechterhaltung der Motivation bei den Eltern bei langer Wartezeit), Kennenlernen von Hilfsmöglichkeiten für ausländische Eltern und Kinder sowie besseres Abstimmen, Abgrenzen und Kooperieren der unterschiedlichen sozialen Dienste miteinander, insbesondere im logopädischen Bereich.

Abschließend stellte sich heraus, daß zunächst vorrangig in zwei Bereichen eine intensivere Auseinandersetzung mit den Vernetzungsmöglichkeiten erfolgen sollte: zum einen im Bereich der Ausländerproblematik und zum anderen im Bereich der zunehmenden Sprachschwierigkeiten, Sprachverhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen der Kinder

So ging es beim zweiten Treffen im Kindergarten Leipheim darum, dem Personal Informationen auf ausländerrechtlicher Ebene zu geben. Ferner sollte ihnen verdeutlicht werden, was sich daraus für Konsequenzen für ihre Arbeit mit ausländischen Familien ergeben können.

Für diesen mehr informativen Teil der Veranstaltung wurde versucht, einen Mitarbeiter des Ausländeramtes des Landratsamtes Günzburg als Referenten zu gewinnen, was jedoch nicht gelungen ist. Von der Ausländerbehörde wurde mitgeteilt, daß generell keine Fachvorträge in Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, abgehalten werden. Der Leiter des Ausländeramtes zeigte jedoch seine Bereitschaft, das Team des Allgemeinen Sozialdienstes des Landratsamtes Günzburg über ausländerrechtliche Fragen zu informieren. So wurde schließlich dieser "Umweg" gewählt: Ich informierte die Erzieher/innen über das Ausländerrecht auf Grundlage der Informationen, die ich bei diesem Treffen erhalten hatte. Als Schwierigkeit stellte sich heraus, über einen doch relativ fachfremden Bereich ohne entsprechendes Basiswissen zu referieren. Um den Teilnehmer/innen das Verstehen und "Vertrautwerden" zu erleichtern, wurden die Ausführungen durch eine Tischvorlage ergänzt.

In dem zweiten Teil der Zusammenkunft stellten sich die "Beratungsstelle für Asylbewerber und Asylanerkannte" sowie die "Betreuungs- und Beratungsstelle für Aussiedler und Bewohner im Übergangswohnheim Leipheim" vor, beide angegliedert an das Diakonische Werk in Neu-Ulm. Frau Eisen und Frau Jose beschrieben ihren Arbeitsbereich, ihre Arbeitsmethoden, ihre Möglichkeiten, Schwierigkeiten und Grenzen, was mitunter eine große Betroffenheit bei den Zuhörer/innen auslöste und als Folge davon eine sehr lebhafte Diskussion in Gang setzte. Von den Erzieherinnen wurden konkrete Beispiele eingebracht und es wurde gemeinsam überlegt, wie im Einzelfall eine adäquate Hilfe aussehen könnte.

An der dritten Zusammenkunft im Kindergarten Leipheim nahmen eine niedergelassene Logopädin aus Günzburg und eine Logopädin der Frühförderstelle teil; eine Mitarbeiterin der Mobilen Erziehungshilfe sagte kurzfristig ab. Die Informationsvermittlung über ihre Arbeitsweise stand im ersten Teil der Besprechung im Vordergrund, während im zweiten Teil konkrete Fälle mit Sprachauffälligkeiten behandelt wurden. Auch wurde über eine mögliche Zusammenarbeit gesprochen, aber auch über die Abgrenzung der einzelnen Fachstellen voneinander.

In diesem Zusammenhang war es bedauerlich, daß Frau Krönes von der Mobilen Erziehungshilfe bei dem Treffen nicht anwesend war, da insbesondere die Zusammenarbeit wie auch Abgrenzung zwischen Frühförderung und Mobiler Hilfe nicht eindeutig geklärt werden konnte. Auch formulierten einige Teilnehmerinnen aus dem Kindergartenteam ungünstige Erfahrungen und Frustrationserlebnisse nach Kontaktaufnahme mit der Mobilen Erziehungshilfe, da es nachfolgend zu keiner intensiven Behandlung der Kinder kam. Als weiteres Problem stellte sich heraus, daß die Mobile Erziehungshilfe nur spezielle Sprachauffälligkeiten behandelt und Kinder mit anderen Sprachstörungen an andere Fachstellen, insbesondere die Frühförderstelle, weitervermittelt, was jedoch zu einem Ansteigen der dortigen Wartezeit geführt hat. Ansonsten waren die langen Wartezeiten immer wieder Thema bei der Zusammenkunft, wobei diese wesentlich länger in der Frühförderstelle als bei der niedergelassenen Logopädin sind.

Zum Schluß der Besprechung artikulierte das Kindergartenteam den Wunsch nach Fortführung der Zusammenkünfte im Kindergarten Leipheim, an denen Dr. Textor vom Staatsinstitut für Frühpädagogik aber nicht mehr teilnehmen kann. Für das nächste Treffen entschieden sie sich, Frau Kreuzer von der Psychologischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Herrn Kotschi als zuständigen Bezirkssozialarbeiter für Leipheim einzuladen. Bei diesem nächsten Treffen soll es darum gehen, die jeweiligen Arbeitsbereiche und das methodische Vorgehen transparenter zu machen und nach konkreten Kooperationsmöglichkeiten zu suchen.

Reflexion der bisherigen Projektarbeit

Als sehr positiv muß die hohe Motivation und Mitarbeitsbereitschaft des Leipheimer Kindergartenteams gewertet werden. Bei den Zusammenkünften war jedesmal fast das gesamte Kindergartenteam anwesend, und die Dauer der jeweiligen Veranstaltungen von ca. 2,5 Stunden (16.30-19.00 Uhr) wurde von den Teilnehmerinnen als Selbstverständlichkeit akzeptiert - was auch ein produktives Arbeiten ohne jeglichen Zeitdruck möglich gemacht hat.

Innerhalb des Kindergartenteams waren Unterschiede im aktuellen Wissen über Vernetzungsmöglichkeiten wie auch hinsichtlich bisheriger Erfahrungen mit sozialen Diensten feststellbar. Es war daher notwendig, "dort anzufangen, wo die Gruppe steht", d.h., durch Grundinformationen eine gewisse Homogenität herzustellen, um dann auf einer gemeinsamen "Wissensbasis" fallspezifisch über Vernetzungsmöglichkeiten zu sprechen. Die Aufteilung der Besprechungen in einen mehr informativen Teil und einen mehr praxisorientierten Teil erwies sich somit als sinnvoll.

Die Gesprächsleiterin/ Moderatorin mußte darauf achten, daß sich keine Seiten- oder Kleingruppengespräche entwickelten und daß es nicht beim Reden über Problemfälle (und der damit verbundenen emotionalen Entlastung) blieb, sondern daß auch nach konkreten Möglichkeiten gesucht wurde, mit schwierigen und belasteten Situationen umzugehen und die Zusammenarbeit mit Fachdiensten zu konkretisieren. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang war immer wieder, daß das Kindergartenteam in der Praxis Schwierigkeiten hat, die Eltern von der Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer Fachstelle zu überzeugen und sie zur Kontaktaufnahme zu motivieren.

Die persönlichen Kontakte zu den einzelnen Mitarbeiterinnen des Kindergartens Leipheim, die durch die Zusammenkünfte noch intensiviert wurden, ermöglichten ein effektives Arbeiten in einer angenehmen Atmosphäre. In diesem Rahmen war sehr viel Offenheit möglich. Probleme wie das "Aushalten von Ohnmachtsgefühlen" erzeugten ein Klima von Solidarität ("Wir sitzen alle im gleichen Boot") sowie ein besseres Verstehen und Akzeptieren von Möglichkeiten und Grenzen.

Persönliche Lernerfahrungen und Schwierigkeiten

Da ich selbst keine Erzieher/innenausbildung habe und auch in dem Bereich Fachberatung erst seit kurzem tätig bin, konnte ich durch das Projekt sehr viel von der täglichen Praxis der Kindergartenarbeit erfahren. Die Bereitschaft, selbst vom Kindergartenpersonal lernen zu wollen, hat mit Sicherheit dazu beigetragen, daß die Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen eine größere Bereitschaft zeigten, Hilfsangebote von außen anzunehmen. Auch konnte so die Gefahr einer hierarchischen "Über- und Unterordnung" verhindert werden, war ein gleichwertiges partnerschaftliches Lernen möglich.

Im Hinblick auf das Leiterinnentreffen für alle Kindergärten im Landkreis Günzburg, welches im Herbst 1997 stattgefunden hatte, wurde mir bewußt, daß bei der Fülle der Informationen vieles "untergegangen" war. So ein Treffen kann somit nur als "thematischer Einstieg" in das Thema "Vernetzung" dienen. Es ist zu überlegen, inwieweit dieser Aspekt bei der Planung von neuen Leiterinnentreffen im Sinne eines "weniger ist mehr" berücksichtigt werden kann. Oder es müßten Wege gefunden werden, in welcher Form grundlegende Informationen, wie sie bei einem Leiterinnentreffen gegeben werden, innerhalb der einzelnen Einrichtung vertieft und spezifisch umgesetzt werden können. Aus zeitlichen Gründen muß davon ausgegangen werden, daß hier eine so intensive Form der Arbeit, wie sie im Kindergarten Leipheim erfolgt ist, mit anderen Einrichtungen nicht möglich sein wird. Es sollte aber überlegt werden, wie eine Konkretisierung von Vernetzungsmöglichkeiten z.B. bei Begehungen angesprochen werden könnte.

Mein Hauptproblem bei der Durchführung des Projektes war, daß der zeitliche Aufwand zunächst doch etwas unterschätzt worden war und es sich als schwierig herausstellte, die Projektarbeit neben den vielfältigen anderen Aufgaben der Bezirkssozialarbeit, Adoptionsvermittlung und Fachberatung zu leisten. "Lichtblicke" waren in diesem Zusammenhang spontane Zusagen von Fachstellen, sich an der Projektarbeit zu beteiligen, wie auch das Gefühl, daß die Treffen im Kindergarten Leipheim vom Team sehr positiv aufgenommen wurden. Als frustrierend wurde hingegen z.B. die mangelnde Kooperation innerhalb des Landratsamtes erlebt - dies verdeutlichte auch, daß die Realisierung von Vernetzungsgedanken eben nicht immer gradlinig und ohne Frustrationen oder Rückschläge abläuft.

Mein Wunsch nach Lernzuwachs wurde in einem ganz anderen Bereich als zunächst erwartet befriedigt: nämlich im Hinblick auf das Organisieren-Lernen, auf ein besseres persönliches Kennenlernen der sozialen Dienste wie auch das Erreichen von etwas mehr Sicherheit in dem neuen Arbeitsfeld Fachberatung. Nicht erfüllt wurden die Erwartungen bezüglich eines konkreten Wissenszuwachs z.B. im Umgang mit Datenschutzbestimmungen - hier wäre eine intensivere Begleitung durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik wünschenswert gewesen. Auch blieb teilweise offen, was letztendlich unter "guter Vernetzung" im einzelnen zu verstehen ist und was bei der Verwirklichung konkret beachtet werden müßte. Das "Learning by doing" war insgesamt sicher positiv, wäre jedoch auf der Basis eines größeren Fachwissens möglicherweise noch effektiver gewesen.

Ausblick

Die weiteren Veranstaltungen des Staatsinstituts für Frühpädagogik für alle Projektteilnehmer/innen werden meine Erwartung nach kollegialem Austausch mit Sicherheit erfüllen und neue Aspekte für die Fortführung der Projektarbeit bringen.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Leipheim jetzt nicht zu beenden, sondern fortzuführen. Geplant ist ferner, die Projektarbeit beim nächsten Leiter/innentreffen aller Kindergärten des Landkreises Günzburg vorzustellen und zu erarbeiten, wie die anderen Einrichtungen an dem Erfahrungszuwachs des Kindergartens Leipheim partizipieren können, wobei auf eine positive Balance zwischen Quantität und Qualität geachtet werden muß.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Projektarbeit trotz des erheblichen Zeitaufwands und einer entsprechenden Mehrbelastung letztendlich persönlich wie auch fachlich positiv bewertet werden kann. Ferner wurde die persönliche Motivation, den Vernetzungsgedanken in der Zusammenarbeit mit dem Kindergarten immer präsent sein zu lassen, weiter verstärkt.

5.3 Integrativer Kindergarten Eggenfelden

Katharina Schmidt

Auf Initiative einer Elterngruppe wurde im Jahre 1992 ein Integrativer Kindergarten als Teil des Heilpädagogischen Zentrums Rottal-Inn errichtet. Er besteht aus einer Gruppe mit 15 Plätzen und einem Notplatz. Mit dem Ziel der Integration werden behinderte und nichtbehinderte Kinder aufgenommen.

Der Integrative Kindergarten wird als Abrundung des pädagogischen Konzeptes der Gesamteinrichtung und als weitere Möglichkeit der Betreuung behinderter Kinder und ihrer Eltern verstanden. Er ergänzt und erweitert das bereits bestehende Förderangebot der Frühförderung und der Schulvorbereitenden Einrichtung. Die personellen Ressourcen im Heilpädagogischen Zentrum stehen ihm zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung.

Das pädagogische Konzept des Integrativen Kindergartens verbindet verschiedene Ansätze miteinander, wobei schwerpunktmäßig nach Grundsätzen der Heilpädagogik und der Montessori-Pädagogik gearbeitet wird. Therapeutische Angebote ergänzen die Erziehungsarbeit soweit notwendig bzw. möglich.

Auf Einladung ergab sich zur Durchführung des IFP-Projekts "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" folgendes Projektteam:

Innerhalb der vier Treffen von je zwei Stunden stiegen wir in drei Fallbeispiele ein, wo teils über Veränderungen bei den Kindern, teils über Elterngespräche, Anträge und Hilfestellungen berichtet wurde. Ein Kind ist aufgrund seiner Auffälligkeit jetzt zusätzlich bei einem Psychiater in Behandlung, ein Kind mit Hemispastik nimmt mit seiner Mutter an einer Mutter-Kind-Kur teil (ersteres ebenso im August 1998).

Ein Kind kommt aus einem sozial sehr schwierigen Familienumfeld. Die Mutter zeigt sich einem familientherapeutischen Hilfsangebot nicht zugänglich. Sie ist persönlichkeitsverletzt und überträgt viele Verhaltensmuster auf das Kind, was sich im Gruppenleben als sehr schwierig erweist. Da fühlen wir uns oft alleingelassen in unserer Gruppe, da Supervision, Selbstreflexion und eine gute, qualifizierte Zusatzausbildung nicht in Umsetzung kommen können.

Teambesprechungen über die anderen beiden Kinder sind meines Erachtens notwendig, da aufgrund ihrer Auffälligkeiten eine fachlich spezialisierte Mitarbeit von Fachkräften aus dem psychologischen, heilpädagogischen und medizinischen, aber auch familientherapeutischen Bereich, notwendig ist. Der pädagogische Umgang mit den Verhaltensauffälligkeiten geht oft über den Rahmen von Integrationsmaßnahmen hinaus. So ist ein ständiges Bemühen um eine altersgemäße Entwicklungsförderung mit Hilfe von Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopäden-Therapie und psychologischer Beratung sowie um eine gute Zusammenarbeit mit Jugendamt und den behandelnden Ärzten und Kliniken vonnöten.

Wichtig ist jedoch auch die Reflexion der eigenen Zuständigkeit und Fürsorge sowie des eigenen Verhaltens hinsichtlich

Dabei ist auch nach alten Verhaltensmustern zu fragen. Besprochen wurde, wie die Lebenssituation der Kinder verbessert werden kann, die in häuslichen Konflikten und Problemen groß werden. Auch ging es um die Entwicklung eines "diagnostischen Blicks", also um das Wahrnehmen von Konflikten, die Analyse von Problemen und die Aneignung guter Beobachtungsfertigkeiten. Ferner wurden einige für uns alle wichtige Fragen angesprochen, z.B. wie in unser Team ein freipraktizierender Facharzt integriert werden kann.

Die Eltern der Zielkinder von unseren drei Fallbeispielen wurden von mir in einem Einzelgespräch über das IFP-Projekt informiert. Andere Kontakte gingen über Ergotherapie, Krankengymnastik, Frühförderung, die Erziehungsberatungsstelle und den Psychiater. Mit Eltern und an der Behandlung beteiligten Fachleuten wurden ebenfalls Dreiergespräche geführt.

Ein Elternabend galt dem Thema "Verhaltensmuster, Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter", wobei Herr Grünewald von der Beratungsstelle sein Tätigkeitsfeld vorstellte und Einblick in psychologische Ursachen von Auffälligkeiten vermittelte. Ein weiterer Elternabend ergab sich situationsbezogen aus einem Fallbeispiel. Herr Scheck reflektierte seine Sicht über Elternarbeit aus den Perspektiven seiner beruflichen Rolle als auch der Tätigkeit als Elternbeiratsvertreter.

Der Jugendamtsleiter, Herr Schacherbauer, gab uns einen kurzen Einblick in seine Arbeit zum Wohle und Schutz des Kindes. Er machte jedoch auch die Grenzen seines Tuns anhand der Rechte der Eltern deutlich.

Ansonsten reflektierte jeder Teammitarbeiter seine Perspektive zu dem jeweiligen Fallbeispiel, was aus meiner Sicht recht positiv war. So wollen wir auch in Zukunft situationsbezogen Fallbeispiele aus unserem verantwortungsvollen Aufgabenfeld im Team besprechen. Dabei gilt es immer, im voraus Ziel, die äußere Form (Zeitrahmen, Raum), die Teilnehmer/innen und die Inhalte der Besprechung (Wahrnehmung des Kindes, seine Entwicklungsgeschichte, sein soziales Umfeld, Diagnose, notwendige Hilfen, Behandlungserfahrungen usw.) festzulegen. Im Gespräch gilt es, objektiv zu bleiben und sich vor Bewertungen oder moralischen Urteilen zu hüten.

Schließlich wurde deutlich, daß man Erzieher/innen vermehrt als pädagogische Fachkräfte sehen sollte, die unbedingt Information, Fortbildung, Reflexion im Team und Supervision für ihre praktische Tätigkeit benötigen.

5.4 Laurentius-Kindergarten Stammham

Angela Rose

Unser Kindergarten ist momentan ein Provisorium mit 30 Kindern, die von zwei Erzieherinnen und einer Kinderpflegerin im Keller der Schule betreut werden. Der Umzug in den zweigruppigen Neubau soll im September 1998 erfolgen. Träger von unserem Kindergarten ist die Gemeindeverwaltung Stammham mit Bürgermeister Franz Lehner an der Spitze. Durch unsere Trägerschaft ist es oft schwer, an Fortbildungen teilzunehmen, da es in der Umgebung fast nur kirchliche Kindergärten gibt und Angebote für sie oft ausgebucht sind. So war unsere Freude sehr groß, daß wir an dem Modellprojekt "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" teilnehmen dürfen. Nach anfänglichem Zögern konnten wir schließlich auch unseren Träger von diesem Projekt begeistern - denn schließlich ist in Stammham die Welt noch in Ordnung, sind die Kinder "normal".

So fuhr ich also voller Neugier am 01.10.1997 zur ersten Fortbildung nach München. Dieser Tag war sehr interessant für mich. Es stellte sich schnell heraus, daß in Stammham die Welt anscheinend wirklich noch in Ordnung ist, denn von den Problemen, die in den anderen Kindertagesstätten herrschen - hoher Aussiedler-, Ausländer-, Asylantenanteil, Gewalt in den Familien, Mißbrauch, Sorgerechtsstreitigkeiten usw. - blieben wir bislang verschont. Unsere Probleme wie Sprachschwierigkeiten oder unruhige und aggressive Kinder sind anscheinend schon so alltäglich, daß sie als "normal" empfunden werden. Nichtsdestotrotz beschlossen wir, uns in der Teambesprechung mit Herrn Textor am 09.12.1997 (bei uns im Kindergarten) auf den "Ernstfall" vorzubereiten; d.h., wenn auf einmal Schwierigkeiten auftreten, sind wir gerüstet. Vor allem gegen die Sprachschwierigkeiten wollten wir angehen.

Wir vereinbarten mit Herrn Pfeiffer von der Frühförderstelle einen Termin. Am 08.01.1998 kam er zu uns zur Teambesprechung, stellte seine Einrichtung und deren Arbeitsweise vor. Gemeinsam beschlossen wir, einen Elternabend zum Thema "Frühförderstelle - eine Einrichtung stellt sich vor" zu organisieren. Dieser Elternabend kam bei den Eltern sehr gut an. Vor allem die erste Angst vor dieser Einrichtung - die sogenannte Schwellenangst - konnte überwunden werden. Leider konnte Herr Pfeiffer uns keine Zusage zur Sprachförderung im Kindergarten durch einen Mitarbeiter der Frühförderstelle machen, da zum einen diese Einrichtung erst nach Aufforderung der Eltern reagieren, sprich tätig werden darf, und zum anderen die Einrichtung überlastet ist. Deshalb wandten wir uns an Frau Göttler von der Sprachheilschule in Neuötting, die eine mobile Sprachförderung in Kindergärten anbietet. Für eine regelmäßige Sprachförderung waren im Kindergartenjahr 1997/98 leider keine Stunden mehr frei. Allerdings konnte uns Frau Göttler einen Nachmittag zur Sprachbeobachtung einzelner Kinder anbieten. Erst ab September 1998 können wir dann einen Antrag auf Sprachförderung im Kindergarten an die Sprachheilschule stellen.

Am 13.01.1998 kam Herr Textor zum zweiten Besuch in unsere Einrichtung, und wir besuchten gemeinsam das Jugendamt in Altötting. Dort trafen wir uns mit Herrn Scheuberth, dem Jugendamtsleiter, Herrn Jordan, dem Kindergartensachbearbeiter, und Mitarbeitern des ASD. Bei diesem Gespräch ging es uns darum, etwas über die Arbeit des Jugendamtes und des ASD zu erfahren. Vor allem der ASD war "Neuland" für uns, da wir bisher noch nicht mit ihm zusammengearbeitet, geschweige denn von ihm gehört hatten. Der Sachbearbeiter für Stammham kannte zwar einige Stammhamer Fälle, allerdings alle dem Kindergarten längst entwachsen. Also müssen/ dürfen wir auch in Zukunft auf die Zusammenarbeit mit dem ASD verzichten. Wenigstens kennen wir nun den für uns zuständigen Sachbearbeiter.

Bei unserem ersten Treffen mit Herrn Textor hatten wir uns überlegt, welche Einrichtungen wir noch nicht kennen und welche wir besuchen möchten. Auch das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) in Altötting stand auf unserer Wunschliste. Ich schrieb also dem Leiter, um einen Termin zu vereinbaren. Bei der Rückantwort wurde mir ein Zeitpunkt zum telefonischen Anruf und eine gewisse Mindestteilnehmerzahl genannt - wir fielen leider darunter und mußten mit einer weiteren Gruppe zusammengelegt werden. Ich rief zum genannten Termin an und erwischte die Vorzimmerdame, die mir einen Rückruf in der kommenden Woche zusicherte. Wir warteten und warteten und warteten. Dann rief ich wieder an, erreichte wieder die Vorzimmerdame und wurde erneut vertröstet. Wieder warteten und warteten und warteten wir. Nach weiteren vier Wochen telefonierte ich noch einmal mit der Vorzimmerdame, die mir versicherte, ihr Chef habe es schon oft probiert - allerdings am Nachmittag, wo unser Kindergarten geschlossen ist. Nach genauem Erläutern der gestreßten Lage ihres Chefs ihrerseits und der Dringlichkeit meinerseits wurde mir ein weiterer Rückruf, diesmal zu den Kindergartenöffnungszeiten, zugesichert. Wir mußten auch diesmal lange warten, bevor der Herr Doktor anrief, uns die Belastung einer Führung mit so wenigen Personen nannte, den Neubau des SPZ schilderte und uns eine Besichtigung des neuen SPZ am "Tag der offenen Tür" irgendwann im Herbst vorschlug. Es kam also keine Zusammenarbeit zustande - was uns sehr leid tut, da die Arbeit des SPZ in der Öffentlichkeit mit Vorurteilen behaftet ist und eher undurchsichtig erscheint. Auch mein eigener negativer Eindruck wurde leider nur verstärkt.

Doch nun weiter mit dem Positiven: Am 28.04.1998 kam, wie schon vorher erwähnt, Frau Göttler in den Kindergarten und beobachtete das Sprachverhalten mancher Kinder. Sie schlug den betroffenen Eltern verschiedene Therapiemöglichkeiten vor und will versuchen, uns im Herbst als mobile Kraft regelmäßig zu besuchen. Ein kleiner Erfolg!

Als Ersatz für den Besuch des SPZ vereinbarten wir für den 13.07. 1998 einen Besuch in der Erziehungsberatungsstelle in Altötting, gemeinsam mit Herrn Textor. Mit Herrn Wimmer und Frau Schambach, zwei Psycholog/innen, unterhielten wir uns über die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle und stellten wieder einmal fest: In Stammham ist die Welt noch in Ordnung. Es sind in der Erziehungsberatungsstelle keine Fälle aus Stammham im Kindergartenalter bekannt.

Fazit: Wir hatten die Möglichkeit (und werden sie auch weiterhin nutzen), die verschiedenen Einrichtungen zu besuchen und deren Arbeitsweisen kennenzulernen, um uns so auf den "Ernstfall" vorzubereiten. Wir hoffen allerdings, daß dieser "Ernstfall" auf sich warten läßt - diesbezüglich warten wir gerne etwas länger. Auch wenn wir keine aktuellen Fälle und Probleme haben, so gefällt uns das IFP-Projekt sehr. Wir haben festgestellt, daß man auch ohne aktuellen Anlaß die Vernetzung mit anderen Institutionen intensivieren kann - und sei es nur, um telefonisch in Kontakt zu bleiben.

 

6 Mobile Dienstleistungen für Kindertageseinrichtungen - sieben Beispiele

6.1 Aus der Praxis einer niedergelassenen Psychologin

Martha Girardet

Ich habe in München Psychologie studiert und anschließend im Kinderzentrum von Professor Hellbrügge gearbeitet. Seit vier Jahren bin ich als "Verhaltenstherapeutin im Delegationsverfahren" in freier Praxis tätig. Das heißt: Die Behandlungen werden mit den Krankenkassen abgerechnet: Die ersten fünf Stunden der Behandlung sind sogenannte "probatorische Sitzungen". In diesem Behandlungsabschnitt wird die Diagnostik durchgeführt (Anamnese, Testverfahren, Elterngespräch, Behandlungsplan). Sollte eine Therapie notwendig sein und die Eltern eine Behandlung bei mir wünschen, wird bei der Kasse ein Antrag auf "Kurzzeittherapie" gestellt. Damit stehen 25 Behandlungsstunden und sechs Stunden für die Einbeziehung der Bezugspersonen zur Verfügung.

Zum Ablauf der Behandlung

Die Kinder werden mir meist vom Kinderarzt überwiesen. Es kommt auch vor, daß sich Erzieher/innen direkt an mich wenden, das Problem mit mir besprechen und den Müttern dann empfehlen, sich bei mir zu melden.

Der erste Kontakt ist meist telefonisch. Bei diesem Gespräch informiere ich mich über das Problem des Kindes, versuche, der Mutter die Angst vor dem Besuch beim Psychologen zu nehmen, und bespreche mit ihr, wie das Kind informiert werden soll.

Die Diagnostik besteht immer aus der Anamnese und der Durchführung eines Intelligenztests, bei dem die Mutter dabei bleibt. Dieser Test gibt mir Auskunft über die intellektuelle Kapazität eines Kindes. Ich kann u.U. Teilleistungsstörungen erkennen (und erweitert diagnostizieren) und das Arbeitsverhalten des Kindes beobachten. Aussagen über Ausdauer, Anstrengungsbereitschaft, Umgang mit Frustrationen, Konzentrationsfähigkeit und - da die Mutter dabei ist - über die Mutter-Kind-Interaktion sind möglich. Sollte es eine Indikation dafür geben, kann ich eine Mutter-Kind-Interaktionsbeobachtung anschließen, die ich auf Video aufnehme und zum Elterngespräch oder zur Arbeit mit der Mutter einsetzen kann. In einem abschließenden Gespräch mit beiden Elternteilen werden die Ergebnisse der Diagnostik besprochen und ein Behandlungsplan entworfen.

Sollte das Kind von mir behandelt werden, setze ich immer die Eltern als Mediatoren ein. Das heißt: Die Eltern lernen anhand von Videoaufzeichnungen des Problemverhaltens, wie sie bei ihrem Kind Belohnung und Bestrafung einsetzen können, effektiv Hilfestellung geben können u.v.a.m. Dies wird bei mir in der Praxis eingeübt und dann in fest umschriebenen Situationen zu Hause fortgeführt. Anhand eines Protokolls können die Schwierigkeiten bei der Durchführung besprochen, Anfangserfolge sichtbar gemacht werden. Die Generalisation auf andere Erziehungssituationen wird in Abhängigkeit von der Sicherheit der Eltern geplant und durchgeführt.

Sollte das häusliche Umfeld z.B. durch Eheschwierigkeiten der Eltern belastet sein, bin ich bei der Vermittlung von Therapeut/innen behilflich.

Kooperation mit dem Kindergarten

Meine Zusammenarbeit mit dem Kindergarten beginnt - eine Entbindung von der Schweigepflicht ist Voraussetzung - mit einem Telefonat mit der Gruppenleiterin des Kindes. Folgende Aussagen von ihr sind mir besonders wichtig, da ich das Verhalten in der Einzelsituation nicht beobachten kann: Gruppenverhalten des Kindes (aggressiv/ gehemmt), Arbeiten neben anderen Kindern, Befolgen von Gruppenaufforderungen, Spielverhalten und Interaktion mit den Eltern. Sollten Beobachtungen zu Wahrnehmungsfähigkeiten, Grob- bzw. Feinmotorik, zum Sprachverständnis und zur Sprachkomplexität gemacht worden sein, sind dies wertvolle Angaben über das Kind. Meine Beobachtungen werden durch diese Aussagen ergänzt, so daß ich mir eine gute Vorstellung von dem Kind machen kann.

Im Falle einer Entwicklungsretardierung ist mir besonders wichtig, vom Kindergarten zu erfahren, ob die Eltern über diese Tatsache unterrichtet wurden und, wenn ja, wann. Sind die Eltern schon länger informiert und haben nichts unternommen, so kann dies für mich ein Hinweis darauf sein, daß die Eltern die "nicht normale Entwicklung ihres Kindes" nicht wahrhaben wollen und Hilfe bei diesem Verarbeitungsprozeß brauchen. Ignorieren der negativen Aussagen über das Kind und das Suchen nach Beweisen, daß diese nicht stimmen können, sind gängige Abwehrmechanismen ("der Nachbarsbub kann das auch nicht" oder "die Kindergärtnerin mag ihn nicht"). Der Kinderarzt wird um seine Meinung gefragt (und oft verschwiegen, daß die Erzieher/innen auf Defizite hingewiesen haben). Ist der Kinderarzt vom Kindergarten nicht informiert, kann seine (beschwichtigende) Aussage dazu führen, daß wertvolle Zeit für eine Intervention vergeht, denn "der Doktor hat gesagt, da ist nichts".

Ich denke, schon aus diesem Grunde ist es notwendig, daß Informationen zwischen Kindergarten, niedergelassener Therapeutin und anderen Diensten ausgetauscht und die Eltern für eine Kooperation gewonnen werden.

Meine Zusammenarbeit mit Kindergärten erstreckt sich also hauptsächlich auf den Bereich der Beobachtung des Kindes und der Interaktion mit seinen Eltern. Therapeutisch in einer Kindertageseinrichtung zu intervenieren ist mir bis jetzt nur einmal möglich gewesen. Voraussetzung dafür war das Engagement der Erzieherinnen und die Bereitschaft, mit mir zusammenzuarbeiten. Ich habe manchmal den Eindruck, daß ein starkes Vorurteil gegenüber Psycholog/innen besteht und daß "man" sich nicht gerne in die Karten sehen läßt. Vielleicht werden die problematischen Fälle aber auch mit den entsprechenden Fachdiensten besprochen?

Aufgefallen ist mir auch, wie stark die Erzieher/innen durch die Gruppengröße von 25 Kindern belastet sind. Die Kindergartenleiterin ist in die Betreuung von Gruppen eingebunden - Zeit für Organisationsaufgaben, Elterngespräche, Gespräche mit Kinderärzten u.ä. bleibt da wohl kaum.

Auch frage ich mich: Warum werden Aussagen von Erzieher/innen z.B. von den Eltern nicht für wichtig erachtet und die Aussagen einer Grundschullehrerin bereits nach wenigen Wochen Schule sehr viel ernster genommen? Ich denke, die Eltern zweifeln die Kompetenz der Erzieher/innen an, wahrscheinlich auch, weil nicht bekannt ist, wie umfangreich deren Ausbildung ist. Dazu kommt, daß die Kindergartenzeit als "Spielzeit" betrachtet wird und die Eltern annehmen, daß man erst zur Einschulung etwas unternehmen sollte. Hier kann ich mit der Erzieherin - nach Absprache, was zu tun ist - Überzeugungsarbeit leisten.

Ein gut durchführbares und wenig Zeit beanspruchendes Screening-Verfahren für den Kindergarten könnte dazu dienen, Störungen zu erkennen und frühzeitig Interventionen zu planen. Ich halte diesen Aufwand für gerechtfertigt, wenn ich sehe, wieviel kostbare Zeit vergeht und daß die Prognose für einen Behandlungserfolg bei späterem Behandlungsbeginn ( in der Schulzeit) z.B. durch zusätzliche Faktoren wie dem Leistungsdruck erschwert wird.

Last but not least möchte ich anfügen, daß wir Psycholog/innen Fremdanamnesen oder (Beratungs-) Gespräche mit Erzieher/innen nicht abrechnen können.

Zur Kooperation mit dem Jugendamt

Meine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt umfaßt zwei Bereiche:

  1. das Erstellen von Gutachten für die Unterbringung von Kindern in HPTs bzw. Gutachten für Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe, z.B. der Montessori-Therapie, Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie, sowie
  2. die Betreuung von Pflegefamilien: Im Falle von Verhaltensauffälligkeiten verfahre ich wie bei anderen Kindern auch. Ich setze die Eltern als Co-Therapeuten ein und versuche, mit der Tageseinrichtung des Kindes Kontakt aufzunehmen, um über Schwierigkeiten dort informiert zu sein. Die Aufnahme eines Kindes in die Familie verändert das Leben der Pflegeeltern sehr. Die damit verbundenen Probleme führen zu Belastungen der Ehe - die Eifersucht des vorher umsorgten Ehepartners oder die Aufopferung der Pflegemutter ("keine Zeit für mich") werden häufig übersehen und führen schließlich zu einer psychischen Belastung der Eltern, die sich auf die Interaktion mit dem Kind auswirkt. Diese Probleme dem Jugendamt gegenüber zu äußern ist durch die Doppelfunktion des Amtes als "Beratungs- und Kontrollinstanz" erschwert, denn die Angst ist groß, daß das Pflegeverhältnis beendet werden könnte.

Zusammenfassend: Nur gemeinsam sind wir erfolgreich in der Behandlung eines Kindes. Das IFP-Projekt zur Vernetzung ist ein guter Anfang, und die große Zahl der Mitarbeitsbereiten gibt Hoffnung - auch in dem Sinne, daß durch gemeinsame Gespräche Schwierigkeiten erkannt werden und an ihrer Beseitigung gearbeitet werden kann.

6.2 Eltern-, Jugendlichen- und Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes für den Landkreis Rhön-Grabfeld e.V.

Bernhard Roth

Der Landkreis Rhön-Grabfeld ist der nördlichste in Bayern und grenzt an Thüringen und Hessen. Es ist ein ländlich strukturierter Flächenlandkreis mit ca. 87.000 Bewohner/innen und einer Fläche von etwa 1.000 km2. Die größte Stadt, zugleich auch unser Sitz, ist Bad Neustadt mit etwas mehr als 15.000 Einwohnern.

Die Beratungsstelle, in der ich seit 20 Jahren arbeite, ist in Trägerschaft der Caritas. Personell ist sie mit drei Vollzeitfachkräften und einer Teilzeitfachkraft besetzt: einer Dipl.-Sozialpädagogin, einer Heilpädagogin, einem Dipl.-Psychologen und einer Dipl.-Psychologin.

Vorteilhaft für uns ist, daß sich unter dem Dach Caritasverband noch andere Beratungsdienste befinden - z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Suchtberatung, Aussiedlerberatung, Allgemeiner Sozialer Beratungsdienst und Gemeindecaritas -, so daß hier schon eine gute Vernetzung möglich ist. Es gibt noch einige andere Beratungsangebote wie Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Schuldnerberatung und freipraktizierende Therapeut/innen, so daß die psychosoziale Grundversorgung gewährleistet ist.

In unserer Region gibt es außer Kindergärten und drei Heilpädagogischen Tagesstätten keine weiteren Tageseinrichtungen für Kinder, so daß sich meine Aussagen auf die Kooperation mit Kindergärten beschränken. Die Heilpädagogischen Tagesstätten sind psychologisch und heilpädagogisch selbstversorgt. Wenn hier Kooperation stattfindet, dann nur einzelfallbezogen.

Lassen Sie mich kurz begründen, weshalb uns von der Erziehungsberatung die Kooperation mit Kindergärten so wichtig ist:

  1. Der Kindergarten, zumindest in unserer Region, ist der erste Ort, wo Kinder sich außerhalb des privaten Bereichs begeben und sich ihre Lebenswelt im öffentlichen Bereich erarbeiten, wo Kinder aber auch deutlicher vergleichbar werden - sowohl mit ihren Stärken als auch mit ihren Problemen.
  2. Der Kindergarten ist der Ort, wo sich Leben noch ohne Leistungsdruck auf spielerische Art und Weise gestaltet. Gerade Erzieher/innen haben in diesem durch wenig Leistungsorientierung geprägten Ort die Möglichkeit, Veränderungen in den Lebensstilen von Eltern und Kindern zu beobachten. Was 1998 im Kindergarten aktuell ist, erscheint im Jahr 2001 in der Schule.
  3. Der Kindergarten ist mehr oder weniger, zumindest im ländlichen Raum, ein Ort, wo noch Gemeindeleben in unterschiedlichen Ausprägungen sichtbar wird.
  4. Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen arbeiten sehr eng mit Kindern und damit auch mit Eltern zusammen. Aus unserer Erfahrung sind es meist sehr kompetente Fachfrauen, die Kinder- und Familienleben genau beobachten. Allerdings sehen wir auch, daß Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen nicht immer sehr von der eigenen Kompetenz überzeugt sind.

Aus den gerade genannten Gründen halten wir es für nötig, die Zusammenarbeit mit den Kindergärten zu suchen (ich formuliere dies bewußt so), um in dieser Kooperation unserem Auftrag als Erziehungsberatung noch besser gerecht werden zu können, der sich in § 1 SGB VIII wie folgt definiert:

1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit....

3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Wie sieht nun die Zusammenarbeit konkret aus?

Einzelfallbezogene Arbeit

Ist bei uns ein Kind im Kindergartenalter angemeldet, dessen Probleme sich im Kindergarten oder auch in der Familie aktualisieren, suchen wir das gemeinsame Gespräch mit den Erzieher/innen, um sowohl Eltern als auch Erzieher/innen in gemeinsame Lösungsstrategien einzubinden. Auch können sich dann alle gegenseitig unterstützen.

Bereitet ein Kind im Kindergarten Probleme, besteht für die Erzieherin in jedem Fall die Möglichkeit, mit uns Kontakt aufzunehmen. Dabei sind allerdings die Regeln der Schweigepflicht zu beachten. Sollte es sich als sinnvoll erweisen, sind wir gerne bereit, mit ihr zu überlegen, wie sich der Kontakt zu den Eltern anbahnen läßt. Selbstverständlich sind wir auch bereit, wenn es den Eltern wichtig ist, ein Erstgespräch im Kindergarten zu führen, auch in Anwesenheit der Erzieherin.

Grundsätzlich müssen sich Eltern bei uns persönlich anmelden. Trotz der Niederschwelligkeit unseres Beratungsangebotes fällt es manchen Eltern schwer, mit uns Kontakt aufzunehmen. In diesen Fällen ist die Kreativität der Fachleute von Erziehungsberatung und Kindergarten gefordert, um trotzdem den Kontakt herzustellen.

Im schwierigsten Fall verweigern die Eltern die Kontaktaufnahme zur Erziehungsberatung. Dann besteht die Möglichkeit, mit Erzieher/innen zu überlegen, wie das Kind zumindest im Kindergarten angemessene Hilfe, Unterstützung und Verständnis erfährt.

Einzelfallübergreifende Maßnahmen

(1) Themenabende im Kindergarten zu verschiedenen Erziehungsfragen: Diese Art von Elternabend scheint zumindest bei uns nicht mehr sehr attraktiv zu sein. Uns war bisher immer wichtig, diese Veranstaltungen als Gesprächsabende zu gestalten und nicht als Vortragsabende.

(2) Teamsupervision im Kindergartenteam: Teamsupervision kann vereinzelt gemacht werden, ist aber letztlich nicht genuine Aufgabe einer Erziehungsberatungsstelle.

(3) Konzeptionsarbeit mit einem Kindergartenteam: Unter dem Gesichtspunkt, daß eine Konzeption immer auf die Kund/innen ausgerichtet sein muß, daß deren Bedarfe zu berücksichtigen sind, ergibt sich hier ein Berührungspunkt zur Erziehungsberatungsarbeit. Einerseits sollte die örtliche Erziehungsberatungsstelle über die Lebenswelten von Familien informiert sein, andererseits ist dies eine Möglichkeit für die Erziehungsberatung, Informationen über die Lebenswelten von Familien zu erhalten.

(4) Suchtprävention im Kindergarten als Angebot vernetzter Beratungsdienste (in diesem Falle Suchtberatung, Gesundheitsamt und Erziehungsberatung): Unser Thema in diesem Bereich ist "Kinder stärken", was zugleich aber auch bedeutet "Eltern stärken". Ziel ist, bereits im Kindergarten Eltern anzuleiten, Kinder in ihrer persönlichen Art so zu stärken, daß sie später als Jugendliche und Erwachsene weniger suchtgefährdet sind. Dabei ist es nötig, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, daß sie Kindern helfen, Leben zu bewältigen.

(5) Offene Sprechstunde im Kindergarten: Im Rahmen eines Kaffee-Treffs, bei der ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Erziehungsberatung anwesend ist, besteht die Möglichkeit, sich informell über schwierige Erziehungssituationen auszutauschen. Eine andere Form der offenen Sprechstunde ist so organisiert, daß Eltern vor Ort im Kindergarten individuell ein Beratungsgespräch führen können. Beide Maßnahmen sind allerdings nur begrenzt durch eine kleine Beratungsstelle zu leisten, da bei der Anzahl der vorhandenen Kindergärten die personelle Kapazität schnell erschöpft ist.

(6) Projekt Kindergarten - Erziehungsberatung - Schule: Ausgehend vom Problem der Teilleistungsstörung wurde bei einem Treffen zwischen Erziehungsberater/innen und Beratungslehrer/innen überlegt, daß solche Kinder möglichst früh zu fördern wären - nach Möglichkeit bereits im Kindergarten. In einem nächsten Schritt wurden Erzieher/innen in die gemeinsamen Überlegungen und Planungen einbezogen. Zielrichtung des Projektes ist

  1. möglichst frühes Erkennen von Kindern, die unter Teilleistungsstörungen leiden könnten;
  2. möglichst frühe gezielte Förderung dieser Kinder, wobei sich die Förderung primär im Kindergarten auf spielerischer Ebene ereignen sollte;
  3. Bewußtmachung bei Eltern, daß das sogenannte Spielen im Kindergarten grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten von Kindern für die Schule fördert;
  4. Unterstützen von Erzieher/innen, die in diesem Bereich kompetente Arbeit leisten, sowie
  5. Verbessern der Kooperation zwischen Schule und Kindergarten, was gerade auch den Kindern beim Übergang vom Kindergarten zur Schule wieder zugute kommen kann (Langfristig kann dieser Projekt auf politischer Ebene mithelfen, die Kooperation zwischen Kultusministerium und Sozialministerium zu verbessern).

(7) Fortbildung zum Thema "Kindergarten und Gemeinde, Kindergärten in der Gemeinde, Kindergärten für die Gemeinde": Der Kindergarten ist nach unserer Meinung eine wichtige zentrale Einrichtung in einer Gemeinde. Er ist wichtiger, als dies oft von der Öffentlichkeit und auch von der Einrichtung selbst gesehen wird. In dieser Fortbildung wurden gemeinsam mit den Teilnehmer/innen Strategien erarbeitet, die dazu beitragen, das Gemeindeleben zu aktivieren und in einen Prozeß der Öffnung einzutreten. Das setzt voraus, die eigene Gemeindestruktur genauer kennenzulernen, zu analysieren und Möglichkeiten zu erarbeiten, damit zum Wohl der Kinder und ihrer Familien, aber auch zur Entlastung der Einrichtung, Vernetzung mit anderen Institutionen, sozialen Einrichtungen und Diensten bewußt gestaltet werden kann.

Träume, die wir gerne realisieren würden

Mit Sicherheit gibt es noch viele Möglichkeiten der Kooperation zwischen Erziehungsberatung und Kindergarten, die beide Einrichtungen nutzen können. Einer meiner Träume ist z.B. die Initiierung einer Veranstaltung, bei der Erzieher/innen und Eltern gemeinsam überlegen, wie sie die Einrichtung "Kindergarten", diesen Lebensraum ihrer Kinder, gemeinsam planen und strukturieren. Aufgabe der Erziehungsberatung könnte es sein, diesen Prozeß moderierend zu begleiten.

Es gibt also viele Kooperationsmöglichkeiten zwischen Erziehungsberatung und Kindergarten. Lassen Sie mich zum Abschluß ein Bild gebrauchen: Erziehungsberatung und Kindergarten sind Knoten in einem sozialen Netzwerk vor Ort. Haben Sie den Mut, auch von Ihrer Seite Fäden zur Erziehungsberatung zu knüpfen und dieses Netz dichter werden zu lassen. Von seiten der Erziehungsberatung habe ich die Hoffnung, daß alle meine Kolleg/innen vor Ort bereit sind, diese Fäden aufzugreifen und mitzuknüpfen, um - und jetzt zitiere ich nochmals das vorher erwähnte Gesetz - dazu beizutragen, "positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen" (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).

6.3 Mobiler Heilpädagogischer Dienst der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kitzingen

Gisela Freibott

Im Regelkindergarten stellen Kinder mit Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung, mit Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten eine besondere Anforderung für Erzieher/innen dar. Der Mobile Heilpädagogische Dienst der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bietet den Erzieher/innen Beratung und Begleitung an. Die Beratungsstelle ist eine gemeinsame Einrichtung des Diakonischen Werkes und des Kreiscaritasverbandes Kitzingen e.V.

Vorgeschichte

Die Beratungsstelle pflegt eine langjährige Kooperation mit den Kindergärten in Form von Fortbildungen, Beratungen, Supervisionen und fallbezogener Zusammenarbeit.

Die 1994 im Landkreis Kitzingen durchgeführte Umfrage zum Thema "Einschätzung der Situation von auffälligen Kindern im Kindergarten" machte den Bedarf der Erzieher/innen an einer erweiterten und speziellen Beratungsmöglichkeit deutlich. Von seiten der Eltern wurde dieses Anliegen mit der Gründung und mit den Aktionen einer Elterninitiative unterstützt. Daraus resultierte die Entscheidung des Kreistages, einen besonderen Dienst für die Kindergartenberatung einzurichten.

Im Januar 1997 konnte die Beratungsstelle ihr bisheriges Beratungsangebot durch den Mobilen Heilpädagogischen Dienst erweitern. Für diese Tätigkeit wurde eine halbe Planstelle mit 19,25 Wochenstunden eingerichtet. Diese Stelle ist mit einer Diplom-Sozialpädagogin (FH) besetzt.

Konzeption

Der Zuständigkeitsbereich des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes umfaßt den Landkreis Kitzingen mit 64 Kindergärten. Die Erzieher/innen können sich nach ihrer eigenen Einschätzung an den Dienst wenden, wobei die Anmeldung über die Beratungsstelle erfolgt. Die Beratung findet vor Ort im betreffenden Kindergarten statt und ist kostenfrei.

Ziele des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes sind die Beratung und Begleitung der Erzieher/innen in ihrer pädagogischen Arbeit, um

Die Arbeitsschwerpunkte sind:

Der Ablauf der Beratung wird individuell auf den Einzelfall abgestimmt. In gemeinsamen Gesprächen werden diagnostische Ergebnisse ausgewertet, Therapie- und Hilfsmöglichkeiten besprochen.

Die Tätigkeit des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes ist eine Einzelfallberatung mit pädagogisch-psychologischen Inhalten und ist gegenüber anderen Fachberatungen des Kindergartenwesens und Supervisionen deutlich abgegrenzt.

Unsere Konzeption sieht unterschiedliche Formen der Beratung vor:

Es besteht eine Informationspflicht der Eltern über die Einbeziehung des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes, sobald während der Beratung Kontakt mit dem Kind entsteht.

Die Dauer der Beratung wird von den individuellen Gegebenheiten bestimmt. In Einzelfällen ist eine langfristige Beratung sinnvoll.

Eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - z.B. Therapeuten, Ärzten, anderen Beratungsstellen und Fachdiensten - ergibt sich aus den Notwendigkeiten des Einzelfalls.

Abschließend ist festzuhalten, daß die Besonderheit unserer Kindergartenberatung in der Mobilität liegt. Die Beratung "vor Ort" erweitert unsere diagnostischen Möglichkeiten und wirkt sich positiv auf die Elternarbeit aus. Wir können das Kind und seine Problematik in seinem gewohnten sozialen Umfeld kennenlernen und Problemsituationen im sozialen Kontext erfassen. Die schon bestehende Zusammenarbeit von Elternhaus und Kindergarten bietet eine gute Basis für Elterngespräche. Die Eltern erleben intensiv, daß alle beteiligten Einrichtungen im Interesse ihres Kindes zusammenarbeiten.

Bisherige Arbeitsergebnisse

34 Kindergärten haben bereits den Mobilen Heilpädagogischen Dienst in Anspruch genommen. Das entspricht über 50% von 64 Kindergärten im Landkreis Kitzingen. In diesen 34 Kindergärten wurden insgesamt 115 Beratungen durchgeführt. Es ergaben sich am häufigsten Betreuungszeiten von zwei bis sechs Terminen. Bei komplexeren Problemen - z.B. Hyperaktivität - konnten wir bis zu zehn Terminen anbieten.

In der Mehrzahl der Fälle entschieden sich die Erzieher/innen für die gemeinsame Beratung mit den Eltern. Das bedeutet, daß auch die Eltern mit der Einbeziehung des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes einverstanden waren. Es bestand direkter Kontakt mit dem Kind; Beobachtungen und Screenings wurden durchgeführt; Elterngespräche fanden statt.

Das Alter der Kinder lag zwischen 3,7 und 6,8 Jahren. Die Gruppe der fünf- bis sechsjährigen Kinder war am häufigsten vertreten, gefolgt von den Vier- bis Fünfjährigen und den Sechs- bis Siebenjährigen. Zur Altersgruppe der drei- bis vierjährigen Kinder gab es die wenigsten Anfragen.

Unsere Beratungen wurden zu folgenden Themenbereichen in Anspruch genommen:

Während unserer bisherigen Beratungstätigkeit konnten wir mit Ärzten, Ergotherapeut/innen, Logopäd/innen, Frühförderstellen, anderen Beratungsstellen und den Kindergartenfachberatungen im Landkreis Kitzingen und Würzburg zusammenarbeiten.

Ausblick

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Tätigkeit des Mobilen Heilpädagogischen Dienstes erhebliche ausbaufähige Potentiale beinhaltet. Die diagnostischen Ergebnisse und Beratungsthemen verdeutlichen, daß bestimmte Auffälligkeiten verstärkt auftreten. Es ist sinnvoll, hierzu Arbeitskreise und Projektgruppen anzubieten, um Fördermöglichkeiten für den Kindergartenalltag zu erarbeiten.

Zusammenfassend können wir feststellen, daß unsere Arbeit schnell und intensiv angenommen wurde. Die Eltern und Erzieher/innen begegnen uns mit großer Offenheit, worüber wir sehr erfreut sind. Unsere bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen uns, daß der Mobile Heilpädagogische Dienst zum richtigen Zeitpunkt eingerichtet wurde, da in den Kindergärten ein großer Bedarf für diese spezielle Beratung besteht.

6.4 Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten

Wolf-Wedigo Wolfram

Mit meinem Bericht über einen Psychologischen Dienst für Kindertagesstätten in Stuttgart möchte ich versuchen, Antworten auf folgende Fragen zu geben:

  1. Ist ein gesonderter Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten sinnvoll und notwendig?
  2. Werden die Zielgruppen eines solchen Dienstes nicht auch durch andere psychosoziale Einrichtungen erreicht?
  3. Welche Konsequenzen können aus den Stuttgarter Erfahrungen bezogen auf Konzeption und Trägerschaft eines solchen Dienstes gezogen werden?

Die erste Frage will ich zu beantworten versuchen, indem ich die Konzeption, die Inanspruchnahme und die Vorgehensweise des Psychologischen Dienstes betrachte.

Zur Konzeption

Der Psychologische Dienst für Kindertagesstätten in Stuttgart ist mit einer Psychologenstelle ausgestattet. Er arbeitet eng mit der Fachberatung für die Tageseinrichtungen zusammen und ist mit ihr bei einem Trägerdachverband für Tageseinrichtungen (Evangelischer Stadtverband Stuttgart) organisatorisch angesiedelt (Wolfram 1984, 1989). Er ist zuständig für die 120 Tageseinrichtungen für Kinder, die sich in evangelischer Trägerschaft in Stuttgart befinden und in denen ca. 5.000 Kinder betreut werden.

Zielgruppe des Psychologischen Dienstes ist in erster Linie die Erzieher/innen in Tageseinrichtungen für Kinder, die sich aus eigener Entscheidung an den Psychologen wenden können, wenn sie Probleme mit Kindern haben oder solche bei ihnen sehen. Für die Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst sind Freiwilligkeit und Verschwiegenheit sichergestellt.

Inanspruchnahme

Die Auswertung der Fallstatistik eines Arbeitsjahres ergibt, daß Beratungen mit den Erzieher/innen über 155 Kinder durchgeführt wurden. Es handelte sich um 115 Jungen (74%) und 40 Mädchen (26%); 74 waren Deutsche (48%) und 81 Ausländer/innen (52%). 85% der Kinder waren zwischen vier und sieben Jahren alt.

94 dieser Kinder (61%) befanden sich in einem Regelkindergarten (mittags geschlossen), was 2,2% aller Kinder in dieser Betreuungsform entsprach. Die übrigen 61 Kinder (39%) besuchten eine Ganztageseinrichtung; das sind 14% aller Kinder in diesen Tagesstätten.

Das auffällige Verhalten war in 59 Fällen (38%) Expansivität, in 33 (21%) Gehemmtheit und in 59 (38%) Entwicklungsstörungen. Als Ursachen wurden in 77 Fällen (50%) Erziehungsprobleme und psychosoziale Belastungen, in 78 Fällen (50%) vermutlich organische Dysfunktionen ermittelt.

Aus der Statistischen Übersicht lassen sich folgende Erkenntnisse ziehen:

  1. Das Verhältnis von Jungen und Mädchen beträgt hier 3:1. Dies entspricht anderen Untersuchungen. Das Ergebnis hat aber für die Frauendomäne Kindergarten besondere Bedeutung: In welcher Weise werden typische Interessen von Jungen in den Einrichtungen angemessen berücksichtigt (Wolfram 1994)?
  2. Der Ausländeranteil liegt bei 50%. Das bedeutet, daß Familien, die einen anderen kulturellen Hintergrund haben als den hiesigen deutschen, wohl unter einem besonderen Druck stehen, sich mit den Lebensgewohnheiten in der Fremde auseinanderzusetzen (Lanfranchi 1993; Kürsat-Ahlers 1995). Und Erzieher/innen sehen hier wohl außerdem größere Schwierigkeiten der Verständigung, wenn Probleme in der Entwicklung der Kinder auftauchen.
  3. Von Ganztageseinrichtungen wird der Psychologische Dienst in wesentlich höherem Maße in Anspruch genommen als von Regelkindergärten. Kinder aus Ganztageseinrichtungen erleben vermutlich höhere psychosoziale Belastungen, da beide Eltern arbeiten - manche in Wechselschicht - und/oder Mütter durch die traditionelle Rollenverteilung in der Familie überlastet sind oder ein Elternteil alleinerziehend ist. Bei den Erzieher/innen ist der Problemdruck größer, weil die Kinder sechs bis acht Stunden in der Einrichtung sind und sie sich deswegen auch in höherem Maße verantwortlich für ihre Entwicklung fühlen als in Regeleinrichtungen, in denen sich viele Kinder nur drei Stunden am Tag aufhalten.
  4. Die Ursachen für die Auffälligkeiten des Kindes werden in 50% der Fälle (auch) in organischen Dysfunktionen (z.B. Teilleistungsschwächen) vermutet. Solche Entwicklungsstörungen, die eine organische Ursache vermuten lassen, sind für Erzieher/innen schwieriger zu erfassen oder zu durchschauen als psychosoziale Einflüsse (Wolfram 1995a).

Damit wird deutlich, daß der Psychologische Dienst nicht nur eine einzelfallbezogene Beratungstätigkeit ausübt, sondern auch allgemein soziokulturelle Aspekte in der Zusammenarbeit mit den Eltern und Fragen der pädagogischen Konzeption in der Tageseinrichtung bearbeitet. Gerade für die zwei zuletzt genannten Themen erweisen sich die enge Zusammenarbeit mit der Fachberatung und meine Tätigkeit in der Fortbildung als sehr fruchtbar.

Vorgehensweise in der Psychologischen Beratung

Die psychologische Beratung zielt in ihren Aktivitäten auf drei Personengruppen:

  1. Die Erzieherin soll eine Hilfe erhalten, um das auffällige Verhalten des Kindes möglichst zutreffend einschätzen zu können, einen förderlichen Umgang mit dem Kind zu praktizieren, diese Aktivitäten mit der pädagogischen Arbeit für die ganze Gruppe sinnvoll zu koordinieren und die Zusammenarbeit mit den Eltern konstruktiv zu entwickeln.
  2. Dadurch soll es dem Kind besser gehen.
  3. Und schließlich sollen die Eltern eine Hilfestellung und/oder Entlastung erfahren.

Bei dieser Vorgehensweise stellt sich die Frage, wann und in welcher Weise die Eltern einbezogen werden müssen. Darf ich tätig werden, ohne daß die Eltern informiert und einverstanden sind? Für den Regelfall muß hier die Antwort "nein" lauten. Die Erzieherin steht also vor der schwierigen Aufgabe, wie sie den Eltern die Hinzuziehung des Psychologen erklären soll, so daß diese zustimmen. Um das zu erreichen, praktiziere ich mit den Erzieher/innen unterschiedliche Vorgehensweisen. Und hier liegt die erste Hürde in meiner Tätigkeit: Wenn Eltern gefragt werden, ob sie mit der Hinzuziehung eines Psychologen wegen ihres "schwierigen" Kindes einverstanden sind, werden viele davor zurückschrecken; einige wenige begrüßen das allerdings auch sehr als Hilfe für sich selbst. Den anderen fällt es leichter zuzustimmen, wenn der "Berater" - nicht der "Psychologe" - zu einem "Routinebesuch" kommt und die Erzieherin diese Gelegenheit nutzen will, um für sich selbst Orientierung zu erhalten.

Wenn die Erzieherin befürchtet, die Zustimmung der Eltern auch so nicht erreichen zu können, kann in Ausnahmefällen der Besuch des Psychologen in der Gruppe erfolgen, ohne daß die Eltern informiert und einverstanden sind. Dann ist es ein "Besuch zur Beratung der Erzieherin" und nicht ein "Besuch zur Beobachtung eines Kindes". Das halte ich für legitim, denn wenn der Träger den Erzieher/innen psychologische Beratung anbietet und dazu einen Psychologen einstellt, sollten diese auch davon Gebrauch machen können, ohne die Eltern um Erlaubnis fragen zu müssen. Die Anonymität der Familie bleibt dadurch gewahrt, daß die Erzieherin mir Familienname und Anschrift nicht nennt.

In der Beratung tauchen immer wieder folgende fünf Fragen auf, bei denen Erzieher/innen Hilfe wünschen (siehe auch Hackstein 1989):

  1. Wie ist das auffällige Verhalten des Kindes zu verstehen? Warum verhält sich das Kind so? Ich kann ja erst dann einen sinnvollen pädagogischen Umgang mit dem Kind planen und durchführen, wenn ich eine Vorstellung von den Hintergründen und Ursachen habe. Um das zu erreichen, muß ich Einflüsse aus vier verschiedenen Bereichen gegeneinander abgrenzen und gewichten: Einflüsse aus der Kindergartensituation, Beziehung zwischen Erzieherin und Kind, familiäre Situation und/oder eventuell beeinträchtigte organische Funktionsfähigkeit.
  2. Wie gehe ich mit dem einzelnen auffälligen Kind um?
  3. Wie vereinbare ich mein Engagement für das einzelne auffällige Kind mit meiner Verantwortung für die ganze Gruppe?
  4. Wie führe ich Gespräche mit den Eltern zur Erfassung der Hintergründe, zur gemeinsamen Entwicklung pädagogischer Maßnahmen und zur Vermittlung weiterführender Hilfen außerhalb des Kindergartens?
  5. Wie gehe ich mit der Belastung und manchmal wohl auch Überforderung um, die ich als Erzieherin diesen Aufgaben gegenüber spüre?

Meine Beratung bezieht sich also auf diese Fragen, d.h., daß ich selbst keine Behandlungen oder Förderungen einzelner Kinder vornehme oder intensivere Elternberatung durchführe. Vielmehr vermittle ich solche Hilfen, wenn sie notwendig sind (im Vergleich dazu siehe Diakonisches Werk 1993; Kautter/ Laupheimer 1988; Leber et al. 1989; Maucher, 1992).

Die zweite Frage läßt sich nun so beantworten, daß es im Spektrum der psychosozialen Dienste sonst kein spezielles Angebot gibt, das sich in erster Linie an Erzieher/innen wendet und das die dafür notwendige fachliche Kompetenz entwickelt hat.

Und die dritte Frage will ich mit einem Resümee meiner Ausführungen beantworten.

Resumee

Folgendes Resumee läßt sich aus meinen Erfahrungen ziehen:

  1. Das Angebot des Psychologischen Dienstes ist für Erzieher/innen niederschwellig: Sie erfahren schnell und innerhalb ihres Tätigkeitsbereiches eine Hilfestellung, die auch einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Entlastung leisten kann: Nicht sie sind allein "schuld" daran, daß das Kind schwierig ist; und nicht sie allein müssen für eine Besserung sorgen!
  2. Wenn der Psychologische Dienst zusammen mit der Fachberatung bei einem Träger-Dachverband von Tageseinrichtungen angesiedelt ist, kann der Psychologe u.U. ohne Einverständnis der Eltern tätig werden.
  3. Die Niederschwelligkeit des Zugangs gilt auch für die Eltern: Bei Beratungsgesprächen innerhalb der Einrichtung können sie ihr Selbstwertgefühl relativ unangetastet bewahren, da sie sich mit den Schwierigkeiten ihres Kindes noch im Bereich der Normalität bewegen. Mit dem Gang zu einer Beratungsstelle o.ä. müßten sie diesen Bereich der Normalität verlassen. Davor schrecken viele Eltern zurück, besonders solche, die aus einem anderen kulturellen Hintergrund stammen.
  4. Für die Kinder (und die Eltern) kann relativ frühzeitig eine wirksame Hilfe einsetzen, um bestehende Probleme zu vermindern und zukünftigen vorzubeugen.
  5. Durch die psychologische Beratung kann die richtige Weichenstellung bei der Frage erfolgen, ob die Maßnahmen innerhalb der Familie und im Kindergarten ausreichen - und wenn nein, zu welcher Institution außerhalb der Tageseinrichtung die Eltern gehen sollten. Dadurch kann mancher Irrweg für die Eltern vermieden werden.
  6. Die psychologische Beratung bezieht auch den soziokulturellen Hintergrund der Familien und das pädagogische Konzept der Tageseinrichtung mit ein und ermöglicht so eine Orientierung am Lebensfeld der Familien und am Gemeinwesen.

Literatur

Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche Baden e.V. (Hrsg.): Heilpädagogik im Kindergarten. Heidelberg: Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche Baden e.V. 1993

Hackstein, H.-J.: Verhaltensauffälligkeiten im Kindergarten. Eine empirische Untersuchung über auffälliges Verhalten in Kindergärten des Gladbecker und Bottroper Raumes - NRW - aus der Sicht der Erzieherinnen. Dissertation. Bremen: Universität Bremen 1989

Kautter, H./ Laupheimer, W.: Konzept und Praxis der Förderung in Regelkindergärten. In: Kautter, H./ Klein, G./ Laupheimer, W./ Wiegand, H. (Hrsg.): Das Kind als Akteur seiner Entwicklung. Idee und Praxis der Selbstgestaltung in der Frühförderung entwicklungsverzögerter und entwicklungsgefährdeter Kinder. Heidelberg: Edition Schindele 1988, S. 318-332

Kürsat-Ahlers, E.: Migration als psychischer Prozeß. In: Attia, I. et al. (Hrsg.): Multikulturelle Gesellschaft - monokulturelle Psychologie? Antisemitismus und Rassismus in der psychosozialen Arbeit. Tübingen: DGVT 1995, S. 157-171

Lanfranchi, A.: Immigranten und Schule. Transformationsprozesse in traditionalen Familienwelten als Voraussetzung für schulisches Überleben von Immigrantenkindern. Opladen: Leske + Budrich 1993

Leber, A./ Trescher, H.-G./ Weiss-Zimmer, E.: Krisen im Kindergarten. Psychoanalytische Beratung in pädagogischen Institutionen. Frankfurt/Main: Fischer 1989

Maucher, K.: Menschen stärken. Prävention durch Interaktion. "Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten". Frankfurt/Main: Peter Lang 1992

Wolfram, W.-W.: Im Vorfeld der Erziehungsberatung: Psychologischer Dienst für Kindertagesstätten. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 1984, 33, S. 239-243

Wolfram, W.-W.: Auffällige Kinder im Kindergarten: Zur Beratung und Fortbildung von Erzieherinnen. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 1989, 38, S. 201-204

Wolfram, W.-W.: Jungen und Mädchen im Kindergarten. Wie festgelegt sind unsere Rollenbilder? Kindergarten heute 1994, 24 (1/2), S. 44-49

Wolfram, W.-W.: Das pädagogische Verständnis der Erzieherin. Einstellungen und Problemwahrnehmungen. Weinheim: Juventa 1995a

Wolfram, W.-W.: Präventive Kindergartenpädagogik. Grundlagen und Praxishilfen für die Arbeit mit auffälligen Kindern. Weinheim: Juventa 1995b

Wolfram, W.-W.: Hyperaktive und unruhige Kinder im Kindergarten. Hilfen für Erzieherinnen. Freiburg: Herder 1998

6.5 Der Heilpädagogische Dienst

Geschwister-Gummi-Stiftung

Seit der Einrichtung des Heilpädagogischen Dienstes durch die Geschwister-Gummi-Stiftung im Jahr 1992 haben im zunehmenden Maße Kindertageseinrichtungen auf diese präventive Maßnahme zurückgegriffen. Derzeit beteiligen sich 16 Tagesstätten an diesem Projekt.

Getragen wird der Heilpädagogische Dienst von Evangelischen Kirchengemeinden, dem Land Bayern, den beteiligten Städten und Gemeinden und der Geschwister-Gummi-Stiftung. Personalverwaltung und Sachkostenabrechnung obliegen den Kirchengemeinden Mangersreuth und dem Kirchengemeindeamt. Die Einsatzplanung und fachliche Leitung ist an die Geschwister-Gummi-Stiftung angegliedert. Grundsätzlich steht eine Projektbeteiligung allen Gemeinden und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Kulmbach offen.

Als Schwerpunkte im Heilpädagogischen Dienst haben sich folgende Aufgaben ergeben:

Bei den seitens des Heilpädagogischen Dienstes im Zeitraum September 1996 bis März 1997 betreuten 66 Kindern mit sozialen Auffälligkeiten waren folgende Problemstellungen vorhanden: übergroße Aggressivität, problematische Ängstlichkeit, extrem regressives (kleinkindhaftes) Verhalten, auffällige Anforderungsvermeidung sowie deutliche Redartierung (Entwicklungsverzögerung). Aufgrund der Interventionen des Heilpädagogischen Dienstes und des entsprechenden Fachpersonals in der Kindertagesstätte selbst haben sich in 90% der Fälle Verbesserungen der Problemsituationen ergeben.

Zusammenfassung

Die Arbeit des Heilpädagogischen Dienstes war insgesamt erfolgreich. Durch frühzeitige Interventionen konnte einer Manifestation der Störungen vorgebeugt und somit spätere Jugendhilfemaßnahmen verhindert werden. Langfristig gesehen hat diese Maßnahme, neben dem pädagogischen Erfolg, auch einen kostendämpfenden Effekt im Bereich der Jugendhilfeaufwendungen.

6.6 Der mobile Fachdienst der Caritas Frühförderstelle Dachau

Astrild Bierling

Frühförderung enthält mobile und ambulante Angebote für Säuglinge, Kleinkinder und Vorschulkinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert, von Behinderung bedroht oder behindert sind, und ebenso Angebote für Eltern.

Als Oberbegriff umfaßt Frühförderung folgende Teilaspekte:

Frühförderung bezieht das soziale Umfeld der Kinder und ihrer Familien mit ein. Zentrale Prinzipien der Frühförderarbeit sind Ganzheitlichkeit, Interdisziplinarität, Familien- und Lebensweltorientierung.

Ausstattung und Arbeitsweise des Fachdienstes

Durch vermehrte Anfragen aus Kindergärten aus dem Stadt- und Landkreisgebiet von Dachau ergab sich die dringende Notwendigkeit, eine eigene Abteilung für deren Betreuung zu installieren, vor allem in Bezug auf Finanzierung und Zeitkapazität. Seit dem 01.10.1996 gibt es nun an der Frühförderstelle Dachau den Fachdienst mit dem Schwerpunkt pädagogische und psychologische Beratung und Unterstützung von Erzieher/innen, trägerübergreifend für alle Kindertageseinrichtungen im Stadt- und Landkreis Dachau.

Das Bayerische Sozialministerium finanziert für den Fachdienst eine ganze Stelle, die in Dachau auf drei Personen gesplittet worden ist:

Ferner ist eine Verwaltungsangestellte dem mobilen Fachdienst stundenweise zugeordnet. So entstand ein Team, in dem effektiv und ergänzend gearbeitet werden kann. Es trifft sich einmal pro Woche, um inhaltliche und organisatorische Angelegenheiten zu besprechen (Konzeption, Ausschreibungen, Dokumentation, praxisorientierte Gespräche etc.). Zusätzlich nimmt dieses Team am Gesamtteam - mit allen anderen Mitarbeiter/innen der Frühförderstelle - einmal pro Woche teil, um Austausch und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Alle Personen des Fachdienstes sind neben den Arbeitsstunden für den Fachdienst weiterhin im Frühförderbereich tätig (Finanzierung nach BSHG).

Der Unterschied zwischen Frühförderung und Fachdienst besteht im wesentlichen darin, daß bei der Frühförderung die Eltern die Auftraggeber sind und sich das Arbeitsfeld auf das Kind im familiären und häuslichen Bereich bezieht. Beim Fachdienst sind hingegen die Kindergärten bzw. die Erzieher/innen in der Gruppe des auffälligen Kindes die Auftraggeber. Zudem bieten wir keine fortlaufende Therapie in den Kindergärten (falls notwendig, Weiterempfehlung zu entsprechenden Stellen oder Therapeut/innen). Außerdem werden weder Organisationsberatung noch Teamsupervision durchgeführt.

Der Arbeitsauftrag des Fachdienstes bezieht sich auf die Beratung und Unterstützung der Erzieherin, z.B. wie sie auf die Gruppe/ das auffällige Kind eingehen kann, wie sie anhand einer Fallbesprechung oder Beobachtung des betreffenden Kindes dessen Entwicklung einschätzen und bewerten kann, was sie den Eltern raten könnte usw. Es wird also vor allem versucht, die Kompetenz der Erzieherin zu stärken und aus der Sicht des Kindergartens das Problem anzugehen. Bei der Frühförderung wird hingegen die Kompetenz der Eltern gestärkt. Symptomträger oder Fall ist - jeweils als Ausgangspunkt und Ziellösung - "das Kind".

Als Schwerpunkte des mobilen Fachdienstes lassen sich festhalten:

Der Fachdienst der Frühförderstelle bietet zweimal jährlich ein Forum für Erzieher/innen aus dem Stadt- und Landkreis Dachau trägerübergreifend an - zum Austausch, zur gegenseitigen Information und zur Erarbeitung bestimmter Themen. In diesem Forum bildet sich jeweils eine Arbeitsgruppe, die ein gewünschtes Thema für die nächste Veranstaltung inhaltlich vorbereitet und dort vorstellt. Bisherige Themen waren z.B. "Pfiffigunde", "Selbstwertstärkung von Mädchen im Vorschulalter" und "Integration". Der Fachdienst übernimmt die Organisation des Forums, die Ausschreibung und Einladung und unterstützt diese Art von Veranstaltungen.

Die Frühförderstelle und der Fachdienst sind bemüht, mit den ortsansässigen Institutionen eng zusammenzuarbeiten und sich zu ergänzen, um das Angebot für Eltern und Erziehungspersonal überschaubar zu halten. So wurde auch ein gemeinsam mit der mobilen Hilfe und der ambulanten Förderung der Schule zur individuellen Lern- und Sprachförderung ein Infoblatt erstellt. Mit den zuständigen Mitarbeiter/innen dieser Schule finden zweimal jährlich Besprechungen statt - ebenso immer wieder mit der Erziehungsberatungsstelle und der Familienhilfe.

6.7 Der Pädagogisch-Psychologische Dienst (PPD)

Toni Mayr

Konzeption und aktueller Ausbaustand des Pädagogisch-Psychologischen Dienstes sind das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, der vor über 20 Jahren im Jahr 1975 damit begann, daß ein Sprachheillehrer der Frühförderstelle Passau in einigen Kindergärten der Stadt Passau Kinder mit Sprachstörungen zusätzlich betreute.

Der Pädagogisch-Psychologische Dienst (PPD) hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Kindergarten heilpädagogisch zu betreuen und zu fördern. Er ist ein Angebot für Kindergartenkinder mit leichteren Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten bzw. -störungen ("Grauzonenkinder"). Diese werden zwar im Kindergarten oft als "Problemkinder" identifiziert, eine angemessene Förderung durch die Erzieher/innen ist aber bislang nur in Ausnahmefällen möglich.

Der Dienst ist seiner Konzeption nach kein Ersatz für die intensive Förderung von im engeren Sinn behinderten Kinder durch die allgemeine Frühförderung oder für die Betreuung solcher Kinder in Schulvorbereitenden Einrichtungen oder Integrationsgruppen. Er wird vielmehr im Vorfeld dieser Dienste und Angebote tätig und versteht sich in diesem Sinn als Bestandteil eines abgestuften Angebots für Problemkinder. Die vorliegenden langjährigen Erfahrungen zeigen aber, daß es oft möglich ist, durch ein solches stark präventiv ausgerichtetes Angebot im Vorfeld andere Maßnahmen (etwa die Zuweisung an eine Sondereinrichtung) zu vermeiden, welche sehr viel tiefer in die Entwicklung von Kindern und das Leben von Familien eingreifen.

Umgekehrt kann ein solches Angebot auch Kindern helfen, die früher sehr intensiv (z.B. durch die Allgemeine Frühförderung oder in einer Schulvorbereitenden Einrichtung) betreut wurden, für die eine so intensive Förderung aber nicht mehr erforderlich ist. Auch solche Kinder können nunmehr ganz normal den Kindergarten besuchen. Sie werden dort durch den therapeutischen Fachdienst, soweit notwendig, weiter gestützt.

Die Arbeit des Fachdienstes erstreckt sich auf alle 94 Kindergärten in der Stadt und im Landkreis Passau, d.h. insgesamt rund 250 Gruppen und ca. 6.900 Kinder (Stand 1997). Der Pädagogisch-Psychologische Dienst hält regelmäßig Kontakt zu diesen Einrichtungen: In jedem Kindergarten erscheint zu einer festgelegten Zeit einmal pro Woche eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des therapeutischen Fachdienstes.

Charakteristika des PPD

Es ist vor allem diese regelmäßige Anwesenheit in der Einrichtung, die den Fachdienst im Bewußtsein von Erzieher/innen, Eltern und Kindern verankert und ihn im alltäglichen Ablauf der Institution zu einem Bestandteil der Lebenswelt Kindergarten macht. Erst die regelmäßige Präsenz schafft auch die Voraussetzungen für den organisatorischen Abgleich von Arbeitsabläufen und für die Erarbeitung aufeinander abgestimmter Arbeitskonzepte; auf der persönlichen Ebene eröffnet sie den Raum für gemeinsame Entwicklungsprozesse.

Die Fachkräfte des Dienstes arbeiten mobil. Sie suchen die Kindergärten auf, fördern dort Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten und sind Ansprechstationen für Erzieher/innen und Eltern. Kennzeichnend für den Pädagogisch-Psychologischen Dienst ist also die Präsenz vor Ort. Die Hilfe erfolgt nicht zentral in einer Einrichtung mit "Kommstruktur", sondern dezentral und gemeindenah als Angebot der Regeleinrichtung. Aufsuchendes Vorgehen und leichte Erreichbarkeit für Klient/innen sichern ein niedrigschwelliges Angebot mit kurzen Wegen. Die Hilfe für die Kinder ist damit nicht mehr gebunden an die Bereitschaft und Fähigkeit von Eltern, Unterstützung selbst zu organisieren und aufzusuchen.

Diese Anwesenheit des therapeutischen Fachdienstes vor Ort ist insbesondere deshalb besonders wichtig, weil die zu versorgende Region teilweise stark ländlich strukturiert ist. In dünnbesiedelten ländlichen Räumen sind aber die Barrieren für Hilfesuchende aus verschiedenen Gründen wesentlich höher als in städtischen Regionen: Ländliche Bereiche sind generell schlechter mit entsprechenden Hilfsangeboten versorgt, die Entfernungen zu zentralen Einrichtungen sind wesentlich größer, aber auch die psychologischen Vorbehalte gegen psychosoziale Angebote sind deutlich stärker ausgeprägt als in städtischen Regionen.

Personelle Ausstattung und Arbeitsorganisation

Der Dienst ist personell mit Heilpädagogen bzw. Erzieherinnen (4 Stellen), Sonderpädagogen (Magister oder Lehramt; 2,3 Stellen) und einem Psychologen ausgestattet. Diese Kräfte stehen voll für die inhaltliche Arbeit des Dienstes zur Verfügung. Anfallende Verwaltungsarbeiten werden vom Personal der Frühförderstelle und des Kindergartenreferats übernommen. Die Leitung des Dienstes wird kooperativ vom Leiter der Frühförderstelle Passau und der Leiterin des Referats Kindertagesstätten im DCV Passau wahrgenommen. Beide leiten abwechselnd die 14-tägigen Treffen des Großteams und vertreten den Dienst nach außen, z.B. bei Verhandlungen mit den Kostenträgern oder mit dem Jugendamt.

Der gesamte Betreuungsbereich ist in fünf Regionen aufgeteilt. Dieser regionalen Aufgliederung entspricht die Aufteilung der pädagogischen Fachkräfte des PPD in fünf sogenannte "Regionalteams". Jedes Regionalteam - bestehend aus zwei Personen, einer Heilpädagogin bzw. Erzieherin und einem Sonderpädagogen bzw. einer Sonderpädagogin (Lehramt, Magister) - arbeitet unabhängig und betreut die Kindergärten einer bestimmten Region. Primäre Ansprechpartner des Fachdienstes sind die Gruppenleiter/innen in diesen Kindergärten und - über diese - die Kinder und Eltern. Der Psychologe des PPD ist übergreifend im gesamten Betreuungsbereich des PPD tätig.

Die Kinder werden aufgrund von Beobachtungen der zuständigen Gruppenerzieher/innen dem Fachdienst vorgestellt. Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis der Eltern. Nach einer genaueren Abklärung durch den Fachdienst wird dann unter Einbeziehung der Gruppenleiter/innen und der Eltern entschieden, welche Maßnahmen in jedem Einzelfall angemessen sind.

Voraussetzung für die intensivere Betreuung eines Kindes durch den PPD ist, neben dem schriftlichen Einverständnis der Eltern, eine gründliche systematische Beobachtung durch die Gruppenleiterin mit Hilfe des Beobachtungsbogens für Erzieher/innen zur Groberfassung von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen bei Kindergartenkindern (BEK). Dieser Bogen soll ein umfassenderes Bild vom Entwicklungsstand eines Kindes liefern und so verhindern, daß bestimmte Probleme übersehen werden, die bei der diagnostischen Begutachtung durch den PPD (noch) nicht erkennbar sind.

Grundsätzlich ist es für die Erzieherin jederzeit möglich, ein Kind dem Fachdienst vorzustellen. Es gibt aber zwei Phasen im Kindergartenjahr, in denen Kinder schwerpunktmäßig gesichtet und diagnostiziert werden: Am Ende jedes Kindergartenjahres werden Kinder begutachtet, die im nächsten Jahr in die Förderung aufgenommen werden sollen. Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres finden Diagnosewochen für jene Kinder statt, die aktuell in den Kindergarten aufgenommen wurden. Diese Sichtung wird in jeder Region von den beiden zuständigen Fachkräften des jeweiligen Regionalteams gemeinsam vorgenommen.

Auf der Grundlage dieser Diagnosen wird für den Gesamtbereich ein Einsatzplan erarbeitet, der regelt, welche Kindergärten von den Fachkräften des PPD angefahren werden und zu welchen Zeiten sie dort präsent sind. Diese Einsatzpläne werden den kooperierenden Kindergärten bekanntgegeben. Die beiden Mitglieder jedes Regionalteams teilen sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden Arbeiten auf; sie sind gleichberechtigt und arbeiten selbstverantwortlich.

Die Finanzierung des Dienstes erfolgt nicht einzelfallbezogen, sondern in einer pauschalierten Form. Für die Eltern enstehen keine Kosten. Die pauschale Finanzierung ist ein zentraler Unterschied zu den gängigen Modellen einer am einzelnen Kind orientierten Finanzierung von Förderungs- und Behandlungsmaßnahmen. Der pauschale Finanzierungsmodus ist spezifisch zugeschnitten auf die stark präventiv orientierten Zielsetzungen des Fachdienstes. Sie erlaubt eine rasche, sehr unbürokratische Hilfe ohne Etikettierung und Stigmatisierung der Kinder. Unterstützung für Eltern und Erzieher/innen und Förderung für die Kinder werden nicht mehr davon abhängig gemacht, daß ein Kind vorher als als "behindert" oder "von Behinderung bedroht" deklariert wird. Ein am Behindertenrecht ausgerichteter Abrechnungsmodus ist, verglichen mit diesem pauschalen Finanzierungsmodell, eher starr und wird der typischen Problematik von "Grauzonenkindern" oft nicht gerecht.

Für den Fachdienst ermöglicht diese Art der Finanzierung eine große Flexibilität im Vorgehen. Er finanziert sich nicht über die Abrechnung von Behandlungseinheiten und kann seine Maßnahmen deshalb - im Rahmen der gegebenen Kapazität - allein an den Erfordernissen der jeweiligen Problemsituationen ausrichten. Über kindzentrierte heilpädagogische Fördermaßnahmen hinaus wird damit Spielraum gewonnen für eine breite Palette von Vorbeugungsmaßnahmen und Interventionen im Vorfeld einer Therapie im engeren Sinn, also z.B. für Früherkennungsuntersuchungen, für die anonyme Beratung von Erzieher/innen, für Hilfestellungen für Familien in schwierigen Lebenssituationen oder für eine qualifizierte, gut geplante und vorbereitete Vermittlung von Kindern an bestimmte therapeutische Einrichtungen.

Ermöglicht wird dieser Finanzierungsmodus des Pädagogisch-Psychologischen Dienstes durch eine Mischfinanzierung, an der sich insgesamt vier Kostenträger beteiligen:

  1. Die Kommunen zahlen eine Umlage entsprechend ihrer Einwohnerzahl (im Augenblick 0,80 DM pro Einwohner). Damit werden 40% der Kosten des pädagogischen Fachpersonals und die Hälfte der Kosten für den Diplom-Psychologen bezahlt.
  2. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit finanziert nach dem Bayerischen Kindergartengesetz 40% der Kosten des pädagogischen Fachpersonals und aus Mitteln der Behindertenhilfe die Hälfte der Kosten für den Diplom-Psychologen.
  3. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst stellt Mittel aus dem Sonderschuletat für eine Magisterstelle zur Verfügung.
  4. Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. bringt Eigenmittel ein.

Der vorliegende Finanzierungsmodus ist nicht nur innovativ, was die pauschale Zuteilung von Mitteln betrifft, er ist auch insofern neuartig, als hier vier Kostenträger ihre Mittel zusammenführen und daraus ein gemeinsames Angebot bereitstellen.

Klientel und Vorgehensweise des PPD

Die vom PPD betreuten Kinder weisen eine relativ breite Palette unterschiedlichster Probleme auf. Am häufigsten sind Störungen in der Entwicklung der Artikulation, verschiedene Verhaltensauffälligkeiten (Schüchternheit/ Gehemmtheit, motorische Unruhe usw.), Sprachstörungen im engeren Sinn, kognitive Entwicklungsrückstände (z.B. bei Unterscheidungsfähigkeit, Merkfähigkeit/ Gedächtnis) und Störungen der Grob- und Feinmotorik. Es gibt aber auch relativ viele Kinder mit gesundheitlichen Problemen (z.B. mit schweren und langdauernden bzw. chronischen Erkrankungen) oder mit Belastungen im familiären Umfeld.

Die Aufgaben, die bei der Betreuung und Förderung dieser Kinder zu bewältigen sind, lassen sich nach vier größeren Schwerpunkten unterscheiden:

  1. Früherkennung: Die Anwesenheit eines Fachdienstes im Kindergarten ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Qualität der Früherkennung von Entwicklungsstörungen: Filtereffekte, wie sie bei zentralen Einrichtungen mit Kommstruktur notwendig wirken, können abgeschwächt sowie Entwicklungsprobleme frühzeitig identifiziert und unter Berücksichtigung fachlicher Standards diagnostiziert werden. In anderen Fällen - auch dies zeigt der Modellversuch - wird es durch ein effizientes Früherkennungssystem möglich, manche zu unrecht bestehende Beunruhigungen von Eltern oder Erzieher/innen rasch und ohne großen Aufwand aufzulösen.
  2. Beratung und Anleitung der Bezugspersonen von Problemkindern: Es ist angesichts der Häufigkeit von Entwicklungsauffälligkeiten und ihrer inhaltlichen Vielfalt, aber auch angesichts der unterschiedlichen Möglichkeiten der Entstehung solcher Probleme weder sinnvoll noch notwendig, Interventionen ausschließlich als Arbeit unmittelbar mit den Kindern zu verstehen. Einem qualifizierten Beratungsangebot in der Regeleinrichtung kommt insbesondere unter präventiven Gesichtspunkten besondere Bedeutung zu. Zielgruppen sind einmal die Eltern von Kindergartenkindern. Die Spannweite möglicher Beratungsleistungen ist relativ breit und umfaßt neben der Einzelberatung von Eltern auch stärker präventiv ausgerichtete Angebote, etwa die Gestaltung von Elternabenden über Erziehungsprobleme. Die zweite Zielgruppe für Beratungsangebote ist das Personal des Kindergartens. Die Themen solcher Beratungsgespräche sind vielfältig und reichen von der Vorbereitung schwieriger Elterngespräche über den Umgang mit problematischen Verhaltensmustern bis hin zur Bearbeitung von Teamproblemen.
  3. Therapeutische Arbeit mit den Kindern: Bei einem Teil der Kinder sind Behandlungsmaßnahmen im engeren Sinn notwendig. Es geht hier um Einzelförderung innerhalb oder außerhalb der Gruppe, aber auch um spezifische Angebote für Kleingruppen. Die sachgerechte Durchführung solcher Fördermaßnahmen setzt teilweise sehr spezifische Kenntnisse und Fertigkeiten voraus, über die Erzieher/innen in der Regel nicht verfügen. Allein der hohe Anteil von Kindern mit Artikulations- und Sprachstörungen und Kindern mit grob- und feinmotorischen Defiziten macht deutlich, daß dafür zeitlich wie personell erhebliche Kapazitäten bereitgestellt werden müssen.
  4. Weitervermittlung: Konkret geht es darum, mit anderen Stützsystemen konstruktiv zusammenzuarbeiten und Problemkinder, für die im PPD kein adäquates Angebot gemacht werden kann, an andere Hilfesysteme weiterzuvermitteln. Gerade weil der PPD häufig die erste Anlaufstelle darstellt, müssen seine Mitarbeiter/innen in der Lage sein, Klient/innen qualifiziert weiterzuvermitteln und diesen damit Irrwege zu ersparen.

Die Analyse der Behandlungsprotokolle zeigt, daß dem größten Teil der betreuten Kinder durch den Pädagogisch-Psychologischen Dienst wirkungsvoll geholfen werden kann. Bei fast 70% der Kinder wird die Förderung als "erfolgreich" oder "sehr erfolgreich" eingestuft. Bei knapp 10% aller Fälle hat sich das Eingreifen des PPD nach Angaben der behandelnden Fachkräfte als wenig erfolgreich erwiesen.

Diese Einschätzungen der Mitarbeiter/innen des PPD werden durch die objektiven Daten über den weiteren Verbleib der Kinder bestätigt: Fast alle Kinder, die durch den Dienst betreut wurden und aus dem Kindergarten in die Schule kamen, wurden ganz normal in die Grundschule eingeschult. Nur sehr wenige, nämlich neun Kinder - das sind insgesamt etwa 1,3% aller im Kindergartenjahr 1995/96 intensiver betreuten Kinder oder rund 2,8% aller intensiver betreuten schulpflichtigen Kinder - wurden in eine Sonderschule (Diagnose- und Förderklasse) eingeschult.

Literatur

Mayr, T.: Pädagogisch-Psychologischer Dienst im Kindergarten. Abschlußbericht. Berichte 5/98. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik 1998

 

7 Ergebnisse der Befragung bayerischer Jugendamtsleiter/innen

Martin R. Textor

Im Juli 1997 wurden Fragebögen an die Leiter/innen der bayerischen Kreis- und Stadtjugendämter versandt, um Umfang und Formen ihrer Vernetzung mit Kindertageseinrichtungen zu erfassen. Die Fragebögen befinden sich in Kapitel 1 des separaten Anhangs zu diesem Zwischenbericht.

66 der versandten 96 Fragebögen konnten ausgewertet werden; dies entspricht einer Rücklaufquote von 69%. 49 Fragebögen wurden von Leiter/innen von Kreisjugendämtern ausgefüllt (74%), 16 von Leiter/innen von Stadtjugendämtern (24%) - bei einem Fragebogen fehlte die entsprechende Angabe (vgl. Tabelle A1; mit "A" bezeichnete Tabellen befinden sich in Kapitel 3 des separaten Anhangs zu diesem Zwischenbericht).

7.1 Befragungsergebnisse

Zunächst wurde nach der Qualität der Vernetzung gefragt. So wurde der Stand der Vernetzung des eigenen Jugendamtes mit Kindertageseinrichtungen von 23% der Leiter/innen als "gut", von 36% als "befriedigend", von 30% als ausreichend und von 8% als "mangelhaft" beurteilt; 3% gaben an, daß sie den Stand der Vernetzung schwer beurteilen könnten. Kreis- und Stadtjugendamtsleiter/innen beantworteten die entsprechende Frage ähnlich (vgl. Tabelle A2).

Da Jugendämter die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe (vgl. § 79 SGB VIII) und damit auch für eine Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeeinrichtungen (sofern sinnvoll bzw. notwendig) tragen, wurden die Leiter/innen gefragt, wie sie den Stand der Vernetzung der Kindertagesstätten in ihrem Jugendamtsbezirk mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen (mit Ausnahme des Jugendamtes) beurteilen.5% antworteten mit "gut", 40% mit "befriedigend", 20% mit "ausreichend", 9% mit "mangelhaft" und 26% mit "kann ich schwer beurteilen". Größere Unterschiede zwischen Kreis- und Stadtjugendamtsleiter/innen traten nicht auf (vgl. Tabelle A3). Während die Vernetzung von Kindertagesstätten mit dem eigenen Jugendamt mit einem Durchschnittswert von 3,23 beurteilt wurde, lag der Durchschnittswert hinsichtlich der Vernetzung mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen bei 3,46 (gut = 2, mangelhaft = 5).

Durch weitere Fragen wurden die Formen der Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtungen und Jugendämtern erfaßt. Zuerst wurde nach einzelfallbezogenen Kontakten gefragt (siehe Tabelle 6).

Einzelfallbezogene Kontakte waren besonders häufig wegen

  1. Verhaltensauffälligkeit eines Kita-Kindes,
  2. Vernachlässigung eines Kita-Kindes oder
  3. Entwicklungsverzögerung eines Kita-Kindes.

 

Tabelle 6: Einzelfallbezogene Kontakte zwischen Jugendamt und Kindertageseinrichtungen (die Gesamtnennungen enthalten zusätzlich die Daten aus dem Fragebogen ohne Angabe der Art des Jugendamtes)

Frage: Bitte schätzen Sie: In welchem Umfang bestand nach Ihrer Erfahrung in den letzten 12 Monaten ein einzelfallbezogener Kontakt mit Kindertageseinrichtungen?

 

 

 Skalenpunkte

1 = nie, 5 = sehr oft

Durch-
schnitt

 

1

2

3

4

5

 

wegen Verhaltens-
auffälligkeit eines Kita-Kind:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

1

0

1

 

17

2

19

 

19

4

24

 

7

9

16

 

3

0

3

 

2,87

3,47

3,02

wegen Behinderung eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

10

4

14

 

24

8

32

 

5

1

6

 

3

2

6

 

2

0

2

 

2,16

2,07

2,17

wegen Entwicklungs-
verzögerung eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

5

1

6

 

19

8

27

 

11

4

16

 

7

3

10

 

2

0

2

 

2,59

2,56

2,59

wegen Vernachlässigung eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

3

1

4

 

15

6

21

 

22

7

30

 

5

1

6

 

0

1

1

 

2,64

2,69

2,66

wegen körperlicher Mißhandlung eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

5

4

9

 

26

8

34

 

13

1

15

 

2

3

5

 

0

0

0

 

2,26

2,19

2,25

wegen sexuellem Mißbrauchs eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

5

3

8

 

32

10

42

 

6

2

9

 

3

1

4

 

0

0

0

 

2,15

2,06

2,14

wegen Erziehungs-
schwierigkeiten der Eltern:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

3

2

5

 

22

3

26

 

15

9

24

 

5

1

6

 

1

0

1

 

2,54

2,60

2,55

wegen Erziehungs-
schwierigkeiten der Erzieherinnen:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

23

9

33

 

17

6

23

 

5

0

5

 

1

0

1

 

0

0

0

 

1,65

1,40

1,58

wegen der sozialen Lage der Familie eines Kita-Kindes:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

9

2

11

 

21

3

25

 

13

6

19

 

1

4

5

 

2

0

2

 

2,26

2,80

2,39

wegen sonstiger Belastungen der Familie:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

10

6

16

 

21

6

27

 

12

3

15

 

0

0

0

 

0

0

0

 

2,05

1,80

1,98

 

Relativ oft wurden noch Erziehungsschwierigkeiten der Eltern als Grund für Kontakte genannt. Nie oder selten kamen Kontakte wegen Erziehungsschwierigkeiten der Erzieherinnen, wegen sonstiger Belastungen der Familien, wegen des sexuellen Mißbrauchs, der Behinderung bzw. der körperlichen Mißhandlung eines Kita-Kindes oder wegen der sozialen Lage der Familie eines Kita-Kindes zustande. Unter "Sonstiges" wurden als Gründe für Kontakte noch genannt

Unterschiede von mindestens 0,30 Punkten zwischen den Befragungsergebnissen für Stadtjugendämter und denjenigen für Kreisjugendämter ergaben sich nur zweimal: Stadtjugendamtleiter/innen nannten häufiger einzelfallbezogene Kontakte wegen Verhaltensauffälligkeiten eines Kita-Kindes oder wegen der sozialen Lage der Familie eines Kita-Kindes.

Allgemeine Besprechungen wegen pädagogischer Fragen, wegen des Umgangs mit "Problemkindern" generell bzw. des Umgangs mit "Problemfamilien" generell, zur Weiterqualifizierung des Personals, wegen der Erstellung einer Konzeption oder aufgrund von Teamkonflikten/ -problemen wurden von Mitarbeiter/innen der Jugendämter selten oder nie mit Erzieherinnen geführt (Durchschnittswerte zwischen 2,19 und 1,50; fünfstufige Skala: 1 = nie, 5 = sehr oft). Kreisjugendamtsleiter/innen nannten etwas häufiger pädagogische Fragen (2,30 versus 1,94) und Stadtjugendamtsleiter/innen die Konzeptionserstellung (2,19 versus 1,79) als Gründe für solche Besprechungen (vgl. Tabelle A5). Unter "Sonstiges" wurden noch Besprechungen genannt wegen

Andere allgemeine Kontakte zwischen Jugendamt und Kindertageseinrichtungen traten hingegen häufiger auf, wie Tabelle 7 verdeutlicht.

 

Tabelle 7: Allgemeine Kontakte zwischen Jugendamt und Kindertageseinrichtungen (die Gesamtnennungen enthalten zusätzlich die Daten aus dem Fragebogen ohne Angabe der Art des Jugendamtes)

Frage: Bitte schätzen Sie: In welchem Umfang hatte in den letzten 12 Monaten Ihr Jugendamt - über Einzelfälle hinaus - einen allgemeinen Kontakt zu Kindertageseinrichtungen?

 

 

 Skalenpunkte

1 = nie, 5 = sehr oft

Durch-
schnitt

 

1

2

3

4

5

 

durch Dienstbespre-
chungen (mit mehreren Kindertagesein-
richtungen):

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

 

8

2

10

 

 

16

4

20

 

 

17

5

23

 

 

7

4

11

 

 

0

1

1

 

 

2,48

2,88

2,59

durch Teilnahme an Arbeitskreisen/ -gemeinschaften:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

19

5

24

 

15

4

20

 

11

2

13

 

3

3

6

 

0

1

1

 

1,96

2,40

2,06

durch Fortbildungs-
veranstaltungen für Erzieherinnen:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

19

7

27

 

14

4

18

 

7

1

8

 

7

3

10

 

2

0

2

 

2,16

2,00

2,11

wegen Fragen der Förderung/ Finanzierung:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

6

1

7

 

7

2

9

 

12

5

17

 

12

5

17

 

12

3

16

 

3,35

3,44

3,39

im Rahmen der Aufsicht:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

3

0

3

 

7

1

8

 

12

7

19

 

12

7

19

 

15

1

17

 

3,59

3,50

3,59

im Rahmen der Jugendhilfeplanung:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

12

3

16

 

18

6

24

 

9

3

12

 

6

3

9

 

1

0

1

 

2,26

2,40

2,27

im Rahmen von Elternver-
anstaltungen:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

23

7

31

 

18

7

25

 

5

1

6

 

1

0

1

 

1

1

2

 

1,73

1,81

1,74

durch Erstellen von Beiträgen zu Elternbriefen u.ä.:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

43

12

56

 

5

3

8

 

0

0

0

 

0

1

1

 

0

0

0

 

1,10

1,38

1,17

wegen Supervision:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

39

12

52

 

7

4

11

 

1

0

1

 

0

0

0

 

0

0

0

 

1,19

1,25

1,20

wegen besonderer Aktionen des Jugendamtes (z.B. Jugendschutz, Medienerziehung, Suchtprävention):

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

 

10

5

16

 

 

18

1

19

 

 

12

5

17

 

 

6

1

7

 

 

0

2

2

 

 

2,30

2,57

2,34

durch Zusendung von Informations-
material:

  • Kreisjugendämter
  • Stadtjugendämter
  • Gesamt

 

7

1

8

 

14

2

16

 

8

5

14

 

13

5

18

 

3

0

3

 

2,80

3,08

2,86

 

Besonders oft wurden Kontakte genannt

  1. im Rahmen der Aufsicht (wobei 7 Kreisjugendämter angaben, daß sie nicht für die Kindergartenaufsicht zuständig seien),
  2. wegen Fragen der Förderung/ Finanzierung und
  3. durch Zusendung von Informationsmaterial.

Relativ oft wurden noch allgemeine Kontakte durch Dienstbesprechungen erwähnt. Nie oder nur selten gab es Kontakte durch Erstellung von Beiträgen zu Elternbriefen, wegen Supervision, im Rahmen von Elternveranstaltungen, durch Teilnahme an Arbeitskreisen/ -gemeinschaften, durch Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen, im Rahmen der Jugendhilfeplanung und wegen besonderer Aktionen des Jugendamtes. Unter "Sonstiges" wurden noch Kontakte genannt wegen:

Unterschiede von mindestens 0,30 zwischen den Befragungsergebnissen für Kreisjugendämter und denjenigen für Stadtjugendämter ergaben sich nur zweimal: Stadtjugendamtsleiter/innen berichteten häufiger von allgemeinen Kontakten durch Teilnahme an Arbeitskreisen/ -gemeinschaften und durch Dienstbesprechungen (vgl. Tabelle 7). Auch fällt auf, daß sich oft bei einzelnen Fragen die Antworten über die ganze Skala verteilen (z.B. hatten 7 Jugendämter "nie" Kontakt wegen Fragen der Förderung/ Finanzierung, 16 hingegen "sehr oft").

Der Tabelle 8 kann entnommen werden, daß 45% der Jugendamtsleiter/innen angaben, daß in ihrem Jugendamtsbezirk in den letzten 12 Monaten Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt wurden, an denen sowohl ihre Mitarbeiter/innen als auch Erzieher/innen teilnahmen. Kreisjugendamtsleiter/innen machten diese Angabe häufiger als Stadtjugendamtsleiter/innen (49% versus 27%).

Schließlich wurde noch danach gefragt, ob im jeweiligen Jugendhilfeausschuß auch Mitarbeiter/innen von Kindertageseinrichtungen als Mitglieder vertreten sind oder nicht. 38% aller Befragten bejahten diese Frage, und zwar 41% der Kreis- und 31% der Stadtjugendamtsleiter/innen (vgl. Tabelle A4). Auf einem Fragebogen wurde angemerkt, daß zu allen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eine Person aus dem Bereich der Kindertagesstätten eingeladen und gegebenenfalls als Fachfrau angehört würde.

 

Tabelle 8: Gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (die Gesamtnennungen enthalten zusätzlich die Daten aus dem Fragebogen ohne Angabe der Art des Jugendamtes)

Frage: Wurden in Ihrem Jugendamtsbezirk in den letzten 12 Monaten Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, an denen sowohl Ihre Mitarbeiter/innen als auch Erzieher/innen von Kindertageseinrichtungen teilnahmen?

  

 ja

nein

Kreisjugendämter

- Prozent

Stadtjugendämter

- Prozent

24

49%

4

27%

25

51%

11

73%

Gesamt

- Prozent

29

45%

36

55%

 

7.2 Diskussion

Durch die Umfrage wurden zwei Drittel aller bayerischen Jugendamtsleiter/innen erreicht; sie dürfte damit recht gut deren Meinungen widerspiegeln. Allerdings ist die Stichprobe mit 66 Befragten so klein, daß die Befragungsergebnisse sehr vorsichtig interpretiert werden müssen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einer Differenzierung zwischen Kreis- und Stadtjugendämtern. Jedoch ist es durchaus einleuchtend, daß Stadtjugendämter z.B. mehr mit Verhaltensauffälligkeiten von Kindern aus Tagesstätten oder mit sozialen Notlagen von Familien konfrontiert werden als Kreisjugendämter, da diese Probleme verstärkt in Städten auftreten und Kontakte zwischen Hilfebedürftigen und Jugendamtsmitarbeiter/innen aufgrund der größeren Anonymität erleichtert werden. Auch ist verständlich, daß Stadtjugendämter mehr allgemeine Kontakte zu Kindertagesstätten im Rahmen von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen haben, da es in Städten mehr kommunale Kindertageseinrichtungen gibt, für die sie die Trägerfunktionen übernehmen müssen.

Die Qualität der Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im eigenen Jugendamtsbezirk wurde von den befragten Amtsleiter/innen mit der Note "3-" bewertet. Die Diskrepanz in den Antworten war recht groß; einige kreuzten die Vorgabe "gut", andere hingegen das andere Extrem "mangelhaft" an. Inwieweit diese Einschätzungen eine unterschiedliche Realität in den verschiedenen Jugendamtsbezirken widerspiegeln, ist schwer zu sagen. So könnten die Antworttendenzen auch beeinflußt worden sein z.B. durch verschiedene Einschätzungen hinsichtlich des Ausmaßes der Belastung von Kindertageseinrichtungen durch "Problemfamilien" und "-kinder" (also hinsichtlich der Notwendigkeit einer Vernetzung), durch unterschiedlich hohe Erwartungen an das Ausmaß einer Zusammenarbeit, durch ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes Problembewußtsein hinsichtlich der Qualität der (erreichten) Vernetzung oder durch "public relations"-Effekte (Vermittlung eines positiven Bildes vom Jugendamt; Selbstdarstellung des/der Kindergartensachbearbeiter/in gegenüber der Jugendamtsleitung, wenn er/sie für diese den Fragebogen ausfüllen mußte).

Hinzu kommt, daß ein Geflecht von Netzwerkbeziehungen nur schwer zu überblicken ist: So ist nicht verwunderlich, daß 26% der Befragten den Stand der Vernetzung von Kindertagesstätten mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen (mit Ausnahme des Jugendamtes) nicht beurteilen konnten. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn - beispielsweise im Rahmen der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) - vermehrt versucht würde, die Beziehungen zwischen Kindertagesstätten und anderen Jugendhilfeeinrichtungen zu erfassen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten von Jugendämtern verbessert werden kann: Kindertageseinrichtungen sollte ein zentraler Platz im Netzwerk der Jugendhilfeeinrichtungen zukommen, da sie eine wichtige "Vermittlungsinstanz" sind. Eine gute Vernetzung hat den Vorteil, daß "Problemfamilien" und "-kinder" früher und gezielter an den für den Einzelfall am besten geeigneten psychosozialen Dienst weitervermittelt werden und sich Erzieher/innen bei Problemen mit Kindern und Eltern leichter entlasten können.

Die Umfrage erbrachte auch erste Ergebnisse hinsichtlich der Formen der Vernetzung zwischen Jugendämtern und Kindertageseinrichtungen, wobei zwischen einzelfallbezogenen und allgemeinen Kontakten unterschieden wurde. Erstere waren laut den Jugendamtsleiter/innen von "mittlerer" Häufigkeit wegen den Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen von Kindern aus Tagesstätten, wegen Vernachlässigung oder wegen Erziehungsschwierigkeiten ihrer Eltern. Allgemeine Kontakte waren eher selten - mit vier Ausnahmen: im Rahmen der Aufsicht, wegen Finanzierungsfragen, durch Zusendung von Informationsmaterial und durch Dienstbesprechungen (mit mehreren Kindertagesstätten). Dies verdeutlicht, daß sich die Vernetzung überwiegend auf die "klassischen" Aufgaben der Jugendämter beschränkt. Hingegen kam es nie oder eher selten zu intensiveren Interaktionen zwischen Jugendamtsmitarbeiter/innen und Erzieher/innen, bei denen es um die pädagogische, heilpädagogische, beratende und hilfevermittelnde Tätigkeit von Kindertageseinrichtungen ging. Auch wurde zumeist nur wenig Einfluß auf die Weiterqualifizierung des Personals durch Fortbildungsveranstaltungen oder Supervision genommen. Dies dürfte vor allem ein Problem für kommunale Kindertagesstätten sein, die sich nicht wie solche in freier Trägerschaft von den Fachberater/innen der Wohlfahrtsverbände beraten lassen können und die nur selten an deren Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen dürfen (häufig nur, wenn noch freie Plätze vorhanden sind).

Auffallend waren die oft großen Unterschiede zwischen Jugendamtsleiter/innen hinsichtlich ihrer Antworttendenzen. Wenn man dies nicht auf die Subjektivität der Einschätzungen oder die weiter oben genannten Gründe zurückführen will, ergibt sich eine durchaus nennenswerte Diskrepanz in der Praxis der Vernetzung mit Kindertageseinrichtungen. Gründe hierfür könnten z.B. ein unterschiedliches Aufgabenverständnis, der jeweilige Prozentsatz kommunaler Kindertageseinrichtungen (für welche Jugendämter in besonderem Maße zuständig sind) sowie Stellung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter/innen sein: Fachberater/innen und Sozialpädagog/innen dürften ein etwas anderes Verständnis von ihren Aufgaben als Sachbearbeiter/innen bzw. Verwaltungsfachkräfte haben.

Offen bleibt natürlich, wie oft es wirklich einzelfallbezogene oder allgemeine Kontakte bzw. Besprechungen zwischen Jugendamtsmitarbeiter/innen und Erzieher/innen gab - ermittelt wurden nur die Einschätzungen der Jugendamtsleiter/innen. Das Vorherrschen von Durchschnittswerten, die für fehlende oder seltene Kontakte stehen, spricht aber dafür, daß der Stand der Vernetzung noch nicht so positiv ist, wie die Jugendamtsleiter/innen bei der allgemeinen Beurteilung desselben meinten (vgl. Tabellen A2 und A3). Jugendämter werden noch zu wenig als sozialpädagogische Institutionen wahrgenommen, an die sich Erzieher/innen bei pädagogischen Fragen, hinsichtlich der Konzeptionserstellung oder bezüglich des Umgangs mit schwierigen Kindern und Problemfamilien wenden können - oder aber sie bieten zu selten solche Dienstleistungen an bzw. verfügen nicht über ein entsprechend qualifiziertes Personal. Auch könnten Jugendämter vermehrt Fortbildungsveranstaltungen für Erzieher/innen, regelmäßige Dienstbesprechungen mit Leiter/innen oder allgemeine Besprechungen mit einzelnen Teams durchführen - insbesondere für kommunale Kindertageseinrichtungen. Ferner könnten sie themenorientierte Arbeitsgemeinschaften und gemeinsame Projekte initiieren.

ASD- und andere Mitarbeiter/innen der Jugendämter könnten auch vermehrt in Kindertageseinrichtungen gehen - z.B. zu Teambesprechungen oder Elternveranstaltungen. Letzteres könnte dazu beitragen, daß sich das Bild vom Jugendamt in der Öffentlichkeit ändert, daß es also vermehrt als Beratungseinrichtung und weniger als Eingriffsbehörde wahrgenommen wird. Schließlich sollten sich Jugendämter bemühen, daß Erzieher/innen als Mitglieder des Jugendhilfeausschusses benannt (§ 71 SGB VIII), in relevante Arbeitskreise nach § 78 SGB VIII einbezogen und in die Jugendhilfeplanung eingebunden werden (§ 80 SGB VIII).

 

8 Ergebnisse der Befragung von Einrichtungsleiter/innen in Bayern

Martin R. Textor

Im August 1997 wurden Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen in Bayern befragt. Es sollte erfaßt werden, wie sie ihre Kenntnisse über relevante psychosoziale Dienste und deren Leistungen einschätzen, inwieweit einzelfallbezogene oder allgemeine Kontakte zu ihnen bestehen, was eine Kooperation mit ihnen fördert bzw. hemmt und inwieweit ein Bedarf nach besonderen Dienstleistungen für Erzieher/innen besteht. Der Fragebogen ist in Kapitel 2 des separaten Anhangs zu diesem Zwischenbericht abgedruckt.

Es wurden 500 Fragebögen an die Leiter/innen einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe von Kindertageseinrichtungen versandt, die aus 300 Kindergärten, 100 Kinderkrippen und 100 Kinderhorten bestand. 190 Fragebögen wurden zurückgeschickt und konnten ausgewertet werden. Die Rücklaufquote beträgt 38% und entspricht damit dem Standard (vgl. Tabelle A6; mit "A" bezeichnete Tabellen befinden sich in einem separaten Anhang zu diesem Zwischenbericht).

112 Fragebögen wurden von Kindergarten- (Rücklaufquote: 37%), 24 von Krippen- (24%) und 32 von Hortleiter/innen (32%) zurückgeschickt. Weitere 22 Fragebögen wurden von Leiter/innen einer Kindertagesstätte i.e.S. ausgefüllt - im folgenden werden diese als "Kita" bezeichnet. 13 dieser Fachkräfte leiteten einen Kindergarten und einen Kinderhort, 6 einen Kindergarten und eine Kinderkrippe sowie 2 einen Kindergarten, Hort und Krippe; in einem Fall fehlte die entsprechende Angabe (vgl. Tabelle A6). 89 Leiter/innen (47%) übten die Leitungsfunktion für weniger als fünf Jahre aus; 101 (53%) seit fünf Jahren und länger.

Aufgrund der geringen Zahl von Krippen-, Hort- und Kita-Leiter/innen ist eine Differenzierung der Befragungsergebnisse nach Einrichtungstyp wenig verläßlich. Insbesondere ist die Kategorie "Kita" wenig aussagekräftig, da sie ganz unterschiedliche Kombinationen von Einrichtungen umfaßt.

8.1 Befragungsergebnisse

Zunächst wurden die Leiter/innen um eine allgemeine Einschätzung ihres Wissens über Jugendhilfeeinrichtungen und andere soziale Dienste gebeten. Zum einen sollten sie ihr Wissen beurteilen hinsichtlich der Vermittlung hilfebedürftiger Familien an den jeweils richtigen Ansprechpartner. Auf einer fünfstufigen Skala (1 = gut, 5 = mangelhaft) kreuzten 14% der Befragten "1", 16% "2", 33% "3", 25% "4" und 12% "5" an. Die Antworten streuten somit über die ganze vorgegebene Skala; der Durchschnittswert betrug 3,05 (vgl. Tabelle A7). Die Kindergartenleiter/innen schätzten ihr Wissen negativer ein (Durchschnittswert: 3,26) als Hort- (2,69), Krippen- (2,74) und Kita-Leiterinnen (2,91); die Berufserfahrung als Leiter/in wirkte sich nicht auf die Befragungsergebnisse aus (vgl. Tabelle A62).

Zum anderen sollten die Leiter/innen ihr Wissen über Jugendhilfeeinrichtungen und andere soziale Dienste beurteilen hinsichtlich der Suche nach der besten Maßnahme bzw. dem richtigen Hilfsangebot für "Problemkinder". Auf einer fünfstufigen Skala (1 = gut, 5 = mangelhaft) kreuzten 30% der Befragten "1", 29% "2", 25% "3", 9% "4" und 8% "5" an.

 

Tabelle 9: Kenntnisse der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen über ausgewählte Jugendhilfeleistungen (Berechnung der Durchschnittswerte: gut = 2, mangelhaft = 5)

Frage: Wie gut kennen Sie folgende Jugendhilfemaßnahmen, die im Einzelfall für Familien mit (Klein-) Kindern relevant sein können? Bitte machen Sie in jeder Zeile ein Kreuz!

Jugendhilfe-
maßnahme

gut

befrie-
digend

ausrei-
chend

mangel-
haft

Durch-
schnitt

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

32

17%

46

25%

34

18%

76

40%

3,82

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

46

25%

45

25%

30

16%

62

34%

3,59

Erziehungs-
beistand

50

27%

42

23%

36

19%

59

32%

3,56

Sozialpädago-
gische Familienhilfe

59

31%

39

21%

34

18%

57

30%

3,47

 

Die Antworten streuten somit über die ganze vorgegebene Skala, allerdings mit Schwerpunkt auf den niedrigeren Skalenwerten (vgl. Tabelle A8). Der Durchschnittswert von 2,37 lag dementsprechend niedriger als bei der vorgenannten Frage (3,05). Die Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung und Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in erbrachte keine größeren Unterschiede in den Antworttendenzen (vgl. Tabelle A63).

Tabelle 9 verdeutlicht, wie Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen ihre Kenntnisse über vier Jugendhilfeleistungen einschätzten, die im Einzelfall für Familien mit Kindern relevant sein können. Gefragt wurde nach Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) und Sozialpädagogischer Familienhilfe (§ 31 SGB VIII). Die Antworten der Leiter/innen streuten fast gleichmäßig über alle vier Antwortvorgaben. Die Durchschnittswerte lagen zwischen 3,47 und 3,82.

 

Tabelle 10: Kenntnisse der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen über ausgewählte Jugendhilfeleistungen - hier: Differenzierung nach Art der Einrichtung und Dauer der Leitungserfahrung

Durchschnittswerte; gut = 2, mangelhaft = 5

 

 

Art der Kindertages-
einrichtung

Berufs-
erfahrung

Alle

 

Krip-
pe

Kig.

Hort

Kita

unter 5

über 5

 

Beratung und Unterstüt-
zung bei der Ausübung der Perso-
nensorge

4,08

3,99

3,32

3,33

3,87

3,78

3,82

Betreuung und Versorgung des Kindes in Not-
situationen

3,33

3,84

3,03

3,40

3,71

3,48

3,59

Erziehungs-
beistand

3,75

3,77

2,94

3,14

3,54

3,57

3,56

Sozialpäda-
gogische Familien-
hilfe

3,58

3,75

2,94

2,67

3,43

3,51

3,47

 

Tabelle 10 zeigt, daß eine Differenzierung nach Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in keine nennenswerten Unterschiede hinsichtlich der Durchschnittswerte erbrachte, wohl aber eine Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung:

Tabelle 11 verdeutlicht, wie Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen ihren Informationsstand über 20 familienunterstützende Einrichtungen beurteilten. Die Antworten verteilten sich über alle vier Antwortvorgaben; anhand der Durchschnittswerte ergab sich folgende Rangordnung:

  1. Jugendämter (2,61),
  2. Schulvorbereitende Einrichtungen (2,65),
  3. Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen (2,66),
  4. Frühförderstellen (2,66),
  5. Gesundheitsämter (2,73),
  6. Heilpädagogische Tagesstätten (2,97),
  7. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (3,11),
  8. Suchtberatungsstellen (3,52),
  9. Sozialämter (3,53),
  10. Familienbildungseinrichtungen (3,63),
  11. Mutter-Kind-Einrichtungen (3,73),
  12. Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter-Kind-Kuren (3,76),
  13. Schwangerenberatungsstellen (3,83),
  14. Frauenhäuser (3,95),
  15. Notrufgruppen (4,10),
  16. Alleinerziehenden-Initiativen (4,12),
  17. Beratungsstellen für Ausländer (4,30),
  18. Mütterzentren (4,33),
  19. Schuldnerberatungsstellen (4,38) und
  20. Beratungsstellen für Aussiedler (4,41).

Anzumerken ist, daß viele Leiter/innen unter "Mutter-Kind-Einrichtungen" wohl Mutter-Kind-Gruppen verstanden, nicht aber die eigentlich gemeinte Jugendhilfemaßnahme nach § 19 SGB VIII "Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder".

 

Tabelle 11: Informationsstand der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen über Hilfsangebote und Leistungen familienunterstützender Einrichtungen (Berechnung der Durchschnittswerte: gut = 2, mangelhaft = 5)

Frage: Wie gut sind Sie über Hilfsangebote und Leistungen folgender familienunterstützender Einrichtungen informiert? Bitte machen Sie in jeder Zeile ein Kreuz!

 Institution

gut

befrie-
digend

ausrei-
chend

man-
gel-
haft

Durch-
schnitt

Familien-
bildungsein-
richtungen

36

20%

57

32%

24

13%

62

35%

3,63

Ehe-, Familien- und Lebens-
beratungs-
stellen

73

40%

47

26%

31

17%

31

17%

3,11

Erziehungs-, Jugend- und Familienbe-
ratungsstellen

107

58%

48

26%

18

10%

13

7%

2,66

Jugendämter

98

53%

64

35%

17

9%

5

3%

2,61

Suchtbera-
tungs-
stellen

39

21%

59

32%

42

23%

47

25%

3,52

Schwangeren-
beratungs-
stellen

29

16%

46

25%

36

20%

73

40%

3,83

Frühförder-
stellen

111

60%

44

24%

14

8%

17

9%

2,66

Notrufgruppen

20

11%

34

19%

37

20%

93

51%

4,10

Sozialämter

42

23%

52

28%

43

23%

49

26%

3,53

Frauenhäuser

25

13%

42

23%

38

20%

82

44%

3,95

Beratungs-
stellen für Ausländer

14

8%

28

15%

32

17%

112

60%

4,30

Schulvorbe-
reitende Einrichtungen

109

59%

43

23%

19

10%

13

7%

2,65

Gesundheits-
ämter

87

47%

69

37%

24

13%

6

3%

2,73

Beratungs-
stellen für Aussiedler

10

5%

24

13%

32

17%

119

64%

4,41

Heilpädago-
gische Tagesstätten

87

47%

45

24%

27

15%

27

15%

2,97

Familiener-
holung/ Mütterge-
nesung/ Mutter- Kind- Kuren

35

19%

38

20%

49

26%

64

34%

3,76

Mutter- Kind- Einrichtungen

41

22%

38

20%

38

20%

69

37%

3,73

Schuldnerbe-
ratungsstellen

14

8%

23

12%

28

15%

122

65%

4,38

Mütterzentren

17

9%

20

11%

32

18%

114

62%

4,33

Alleinerzie-
henden- Initiativen

16

9%

40

22%

35

19%

95

51%

4,12

 

Tabelle 12 zeigt eine ganze Reihe von Unterschieden zwischen Leiter/innen verschiedener Arten von Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Bewertung ihres Kenntnisstandes über die Hilfsangebote und Leistungen der familienunterstützenden Einrichtungen. Auffallend ist, daß Kindergartenleiter/innen ihr Wissen bei 10 der 20 Vorgaben schlechter beurteilten als die anderen Leiter/innen.

Ansonsten ergaben sich größere Abweichungen (von mindestens 0,30) bei der Bewertung des eigenen Kenntnisstandes über folgende Institutionen:

Die Dauer der Leitungserfahrung wirkte sich hingegen nicht auf die Beurteilung des eigenen Wissens über die genannten familienunterstützenden Institutionen aus (keine Abweichungen von 0,30 und mehr).

 

Tabelle 12: Informationsstand der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen über Hilfsangebote und Leistungen familienunterstützender Einrichtungen - hier: Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung und Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in

Durchschnittswerte; gut = 2, mangelhaft = 5

 

 

Art der Kindertages-
einrichtung

Berufs-
erfahrung

Alle

 

Krip-
pe

Kig.

Hort

Kita

unter 5

über 5

 

Familien-
bildungs-
einrich-
tungen

3,52

3,60

4,00

3,32

3,64

3,61

3,63

Ehe-, Familien- und Lebens-
beratungs-
stellen

3,29

3,06

3,32

2,83

3,12

3,10

3,11

Erziehungs-, Jugend- und Familienbe-
ratungs-
stellen

2,96

2,67

2,59

2,41

2,68

2,65

2,66

Jugendämter

2,78

2,61

2,53

2,57

2,71

2,53

2,61

Suchtbera-
tungsstellen

3,46

3,57

3,39

3,52

3,52

3,52

3,52

Schwange-
renbera-
tungs-
stellen

3,54

3,90

3,93

3,67

3,83

3,83

3,83

Frühför-
derstellen

2,83

2,47

3,00

2,95

2,68

2,65

2,66

Notruf-
gruppen

4,30

4,21

3,61

4,05

4,10

4,10

4,10

Sozialämter

3,38

3,66

3,48

3,10

3,58

3,49

3,53

Frauen-
häuser

3,46

4,13

3,81

3,76

4,01

3,89

3,95

Beratungs-
stellen für Ausländer

3,92

4,51

4,19

3,80

4,38

4,23

4,30

Schulvor-
bereitende Einrichtun-
gen

3,22

2,58

2,63

2,43

2,75

2,56

2,65

Gesund-
heitsämter

3,08

2,62

2,88

2,65

2,80

2,66

2,73

Beratungs-
stellen für Aussiedler

4,35

4,61

3,97

4,05

4,46

4,36

4,41

Heilpäda-
gogische Tagesstät-
ten

2,63

3,17

2,69

2,76

2,89

3,04

2,97

Familiener-
holung/ Mütterge-
nesung/ Mutter- Kind- Kuren

3,67

3,87

3,47

3,75

3,78

3,75

3,76

Mutter- Kind- Einrich-
tungen

3,38

3,84

3,53

3,85

3,71

3,74

3,73

Schuldner-
beratungs-
stellen

4,00

4,64

4,00

4,05

4,39

4,37

4,38

Mütter-
zentren

3,58

4,57

4,16

4,20

4,24

4,41

4,33

Alleiner-
ziehenden- Initiativen

3,67

4,38

3,81

3,76

4,11

4,13

4,12

 

Ferner wurde durch die Befragung der Leiter/innen das Ausmaß der Vernetzung ihrer Kindertageseinrichtungen mit familienunterstützenden Diensten erfaßt. Tabelle 13 und Tabelle 14 (rechte Spalte) verdeutlichen die Häufigkeit einzelfallbezogener Kontakte bzw. die Weitervermittlungsfunktion von Kindertagesstätten. Anhand des Prozentsatzes der Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr vor der Umfrage mindestens ein Kind/ eine Familie an den jeweiligen psychosozialen Dienst vermittelten, ergab sich folgende Rangordnung:

  1. Erziehungsberatungsstellen (70% der Kindertagesstätten vermittelten an sie),
  2. Frühförderstellen (68%)
  3. Jugendämter (58%),
  4. Schulvorbereitende Einrichtungen (53%),
  5. Heilpädagogische Tagesstätten (43%),
  6. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (41%),
  7. Sozialämter (40%),
  8. Gesundheitsämter (31%),
  9. Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter-Kind-Kuren (20%),
  10. Familienbildungseinrichtungen (16%),
  11. Alleinerziehenden-Initiativen (13%),
  12. Mutter-Kind-Einrichtungen (12%; oft verstanden als Mutter-Kind-Gruppen, s.o.),
  13. Frauenhäuser (10%),
  14. Beratungsstellen für Ausländer (10%),
  15. Schuldnerberatungsstellen (6%),
  16. Mütterzentren (6%),
  17. Suchtberatungsstellen (5%),
  18. Schwangerenberatungsstellen (4%),
  19. Beratungsstellen für Aussiedler (4%) und
  20. Notrufgruppen (2%).

Hinsichtlich der Häufigkeit, mit der die Antwortvorgabe "3 bis 6 Kinder/ Familien" angekreuzt wurde, ergab sich eine etwas andere Rangordnung (1. Jugendämter, 2. Frühförderstellen, 3. Erziehungsberatungsstellen, 4. Sozialämter, 5. Schulvorbereitende Einrichtungen usw.). Sie ist aber wenig aussagekräftig, da zum einen bei der Antwortvorgabe eine Höchstzahl (6 Kinder/ Familien) festgelegt wurde und zum anderen der genannte Wert in Beziehung zur Größe der jeweiligen Einrichtung gesetzt werden müßte. Anzumerken ist noch, daß unter "Sonstige" eine Reihe von psychosozialen Diensten und insbesondere freipraktizierenden Therapeut/innen genannt wurde, an die ebenfalls Kinder bzw. Familien weitervermittelt wurden.

 

Tabelle 13: Einzelfallbezogene Kontakte zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten

Frage: Wieviel Kinder bzw. Familien hat Ihre Kindertageseinrichtung im vergangenen Kindergartenjahr an folgende Einrichtungen weitervermittelt? Bitte machen Sie in jeder Zeile ein Kreuz!

 Institution

kein Kind/ keine Familie

1 bis 2 Kinder/ Familien

3 bis 6 Kinder/ Familien

Familienbildungs-
einrichtungen

152

84%

19

11%

9

5%

Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen

109

59%

58

32%

17

9%

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

56

30%

81

44%

48

26%

Jugendämter

78

42%

44

24%

63

34%

Suchtberatungsstellen

178

95%

7

4%

2

1%

Schwangerenberatungs-
stellen

178

96%

6

3%

1

1%

Frühförderstellen

60

32%

69

37%

56

30%

Notrufgruppen

181

98%

3

2%

1

1%

Sozialämter

112

60%

28

15%

47

25%

Frauenhäuser

168

90%

17

9%

1

1%

Beratungsstellen für Ausländer

167

90%

12

7%

7

4%

Schulvorbereitende Einrichtungen

86

47%

66

36%

32

17%

Gesundheitsämter

128

69%

45

24%

13

7%

Beratungsstellen für Aussiedler

179

96%

5

3%

3

2%

Heilpädagogische Tagesstätten

106

57%

69

37%

11

6%

Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter-Kind-Kuren

150

80%

33

18%

5

3%

Mutter-Kind-Einrichtungen

165

88%

15

8%

7

4%

Schuldnerberatungsstellen

176

94%

10

5%

1

1%

Mütterzentren

173

94%

8

4%

4

2%

Alleinerziehenden-Initiativen

161

87%

20

11%

4

2%

Sonstige

  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Sprachheilschulen
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • pädiatrische Einrichtung
  • Krippen-Ärztin
  • Psychologen
  • Ergotherapeut/ Kinderarzt/ Krankengymnast
  • Sprachheilkindergarten
  • Schulpsychologen
  • Gestaltungstherapeuten
  • Ärzte
  • Montessori-Therapeutin
  • Kinderschutzzentrum
  • Jugendpsychiatrie
  • Avalon
  • Schulkindergarten
  • mobiler heilpädagogischer Förderdienst
  • Logopäde/ Ergotherapeut
  • Motopäde
  • Kinesiologische Praxis
  • Kinderpsychotherapeut
  • Frühdiagnosezentrum
  • Lernpraxis e.V.
  • Kinderzentrum
  • Sammelunterkünfte "Refugio"

 

 

1

1

2

1

1

1

1

1

1

 

 

1

1

1

1

 

 

1

1

1

1

 

4

3

1

 

 

 

1

1

1

1

1

 

 

 

1

1

1

 

 

1

1

 

Tabelle 14: Einzelfallbezogene Kontakte zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten - hier: Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung und Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in

Prozentangaben; zusammengefaßte Antwortvorgaben "1 bis 2 Kinder/ Familien" und "3 bis 6 Kinder/ Familien"

 

 

Art der Kindertages-
einrichtung

Berufs-
erfahrung

Alle

 

Krip-
pe

Kig.

Hort

Kita

unter 5

über 5

 

Familien-
bildungs-
einrich-
tungen

4%

15%

23%

20%

13%

18%

16%

Ehe-, Familien- und Lebensbe-
ratungs-
stellen

25%

44%

42%

43%

40%

42%

41%

Erzie-
hungs-, Jugend- und Familien-
beratungs-
stellen

63%

63%

81%

95%

67%

72%

70%

Jugend-
ämter

54%

54%

71%

64%

57%

58%

58%

Suchtbera-
tungsstel-
len

8%

5%

3%

5%

3%

6%

5%

Schwange-
renbera-
tungs-
stellen

8%

4%

0%

5%

6%

2%

4%

Frühför-
derstellen

71%

81%

19%

71%

65%

70%

68%

Notruf-
gruppen

0%

1%

9%

0%

2%

2%

2%

Sozial-
ämter

33%

36%

41%

67%

36%

43%

40%

Frauen-
häuser

12%

7%

13%

14%

9%

10%

10%

Beratungs-
stellen für Ausländer

13%

8%

9%

19%

9%

11%

10%

Schulvor-
bereitende Einrich-
tungen

21%

64%

25%

77%

54%

53%

53%

Gesund-
heits-
ämter

12%

37%

19%

40%

33%

29%

31%

Beratungs-
stellen für Aussiedler

0%

6%

3%

0%

2%

6%

4%

Heilpäda-
gogische Tages-
stätten

54%

33%

50%

71%

42%

44%

43%

Familien-
erholung/ Mütterge-
nesung/ Mutter- Kind- Kuren

21%

16%

25%

32%

15%

25%

20%

Mutter- Kind- Einrich-
tungen

12%

12%

10%

14%

11%

12%

12%

Schuldner-
beratungs-
stellen

13%

2%

16%

5%

6%

6%

6%

Mütter-
zentren

21%

4%

6%

5%

5%

8%

6%

Alleiner-
ziehenden- Initiativen

17%

9%

19%

18%

6%

19%

13%

 

Tabelle 14 zeigt, daß bei der Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung öfters hohe Unterschiede (von 10% und mehr) in den Antworttendenzen auftraten:

Die Dauer der Leitungserfahrung hatte hingegen kaum Einfluß auf die Antworttendenzen: Einen größeren Unterschied (von 10% und mehr) gab es nur hinsichtlich der Weitervermittlung an Familienerholungs- bzw. Müttergenesungseinrichtungen sowie an Alleinerziehenden-Initiativen: In beiden Fällen gaben Leiter/innen mit fünf und mehr Jahren Erfahrung in dieser Position an, häufiger Familien weiterverwiesen zu haben.

Über die Kooperation in Einzelfällen hinaus kann eine Kindertageseinrichtung auch einen allgemeinen Kontakt zu psychosozialen Diensten haben. Die entsprechenden Befragungsergebnisse werden in Tabelle 15 wiedergegeben. Entsprechend der Häufigkeit der Nennungen ergab sich folgende Rangordnung:

  1. Jugendämter (82%),
  2. Gesundheitsämter (76%),
  3. Erziehungsberatungsstellen (68%),
  4. Frühförderstellen (68%),
  5. Schulvorbereitende Einrichtungen (61%),
  6. Heilpädagogische Tagesstätten (51%),
  7. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (34%),
  8. Sozialämter (33%),
  9. Familienbildungseinrichtungen (23%),
  10. Mutter-Kind-Einrichtungen (18%; oft fälschlicherweise als Mutter-Kind-Gruppen verstanden, s.o.),
  11. Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter-Kind-Kuren (15%),
  12. Alleinerziehenden-Initiativen (13%),
  13. Frauenhäuser (11%),
  14. Beratungsstellen für Ausländer (11%),
  15. Suchtberatungsstellen (9%),
  16. Mütterzentren (9%),
  17. Beratungsstellen für Aussiedler (8%),
  18. Schuldnerberatungsstellen (5%),
  19. Schwangerenberatungsstellen (3%) und
  20. Notrufgruppen (3%).

Unter "Sonstige" wurden noch viele andere psychosoziale Dienste, freipraktizierende Therapeut/innen, schulische Einrichtungen, Ärzt/innen u.a. genannt.

 

Tabelle 15: Allgemeine Kontakte von Kindertageseinrichtungen zu psychosozialen Diensten

Frage: Über eine Kooperation in Einzelfällen hinaus kann eine Kindertageseinrichtung auch einen allgemeinen Kontakt (z.B. durch Besprechungen, Arbeitskreise, Beratung/ Supervision, Fortbildung) zu den genannten Institutionen haben. Bitte geben Sie an, ob solche Kontakte bestehen - und wenn ja, in welcher Form. Bitte machen Sie in jeder Zeile eine Eintragung!

 Institution

kein Kontakt

ja, allgemeiner Kontakt

Familienbildungseinrichtungen

141

78%

41

23%

Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen

117

66%

61

34%

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

57

32%

123

68%

Jugendämter

33

18%

148

82%

Suchtberatungsstellen

167

91%

17

9%

Schwangerenberatungsstellen

176

97%

6

3%

Frühförderstellen

58

32%

121

68%

Notrufgruppen

174

97%

6

3%

Sozialämter

120

67%

59

33%

Frauenhäuser

161

89%

20

11%

Beratungsstellen für Ausländer

165

89%

20

11%

Schulvorbereitende Einrichtungen

70

39%

110

61%

Gesundheitsämter

45

25%

139

76%

Beratungsstellen für Aussiedler

170

92%

14

8%

Heilpädagogische Tagesstätten

91

49%

95

51%

Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter-Kind-Kuren

155

85%

28

15%

Mutter-Kind-Einrichtungen

151

82%

33

18%

Schuldnerberatungsstellen

176

95%

9

5%

Mütterzentren

170

91%

16

9%

Alleinerziehenden-Initiativen

160

87%

23

13%

Sonstige

  • Ergotherapeuten
  • Sprachheilschulen
  • Ernährungsberatung
  • Kinderpsychiatrische Praxis
  • Allgemeiner Sozialdienst
  • Sprachförderung
  • Arbeitskreis "Einzelintegration"
  • Arbeitskreis "gefährdete Kinder"
  • Schulpsychologe
  • Sprachgestaltungstherapeut
  • Ärzte
  • Montessori-Therapeuten
  • Kinderschutzzentrum/ -bund
  • zahnärztliche Vereinigung
  • Gleichstellungsstelle
  • mobiler Dienst der Sprachheilschule
  • AMYRA (Vorbeugung sexuellen Mißbrauchs)
  • Schulberatungslehrer
  • Diagnose- und Förderklasse
  • Logopäden
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Grundschullehrer und ASD
  • Sammelunterkünfte "Refugio"
  • Sonderschule

 

 

3

3

2

2

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

1

 

Tabelle 16: Allgemeine Kontakte zwischen Kindertagesstätten und psychosozialen Diensten - hier: Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung und Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in

hier: Prozentangaben; nur Antwortvorgabe "ja, allgemeiner Kontakt"

 

 

Art der Kindertages-
einrichtung

Berufser-
fahrung

Alle

 

Krip-
pe

Kig.

Hort

Kita

unter 5

über 5

 

Familien-
bildungs-
einrich-
tungen

25%

23%

13%

30%

19%

26%

23%

Ehe-, Familien- und Lebens-
beratungs-
stellen

21%

33%

43%

43%

33%

36%

34%

Erzie-
hungs-, Jugend- und Familien-
beratungs-
stellen

57%

68%

69%

85%

67%

70%

68%

Jugend-
ämter

74%

82%

90%

80%

81%

82%

82%

Suchtbe-
ratungs-
stellen

17%

7%

10%

10%

13%

6%

9%

Schwange-
renbera-
tungsstellen

4%

2%

3%

10%

2%

4%

3%

Frühför-
derstellen

68%

79%

23%

75%

69%

67%

68%

Notruf-
gruppen

0%

3%

11%

0%

3%

3%

3%

Sozial-
ämter

35%

30%

27%

55%

30%

36%

33%

Frauen-
häuser

17%

11%

10%

5%

10%

12%

11%

Beratungs-
stellen für Ausländer

0%

8%

13%

33%

6%

16%

11%

Schulvor-
bereitende Einrich-
tungen

36%

64%

52%

86%

64%

58%

61%

Gesund-
heits-
ämter

58%

83%

58%

81%

72%

79%

76%

Beratungs-
stellen für Aussiedler

5%

7%

10%

10%

5%

10%

8%

Heilpäda-
gogische Tages-
stätten

61%

39%

74%

71%

52%

51%

51%

Familien-
erholung/ Mütter-
genesung/ Mutter- Kind- Kuren

9%

15%

23%

15%

14%

17%

15%

Mutter- Kind- Einrich-
tungen

39%

18%

10%

5%

20%

16%

18%

Schuldner-
beratungs-
stellen

9%

4%

7%

5%

1%

8%

5%

Mütter-
zentren

38%

5%

3%

5%

7%

10%

9%

Alleiner-
ziehenden- Initiativen

22%

8%

17%

19%

8%

17%

13%

 

Tabelle 16 verdeutlicht, daß bei der Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung häufiger hohe Unterschiede (von 10% und mehr) in den Antworttendenzen auftraten:

Die Differenzierung nach Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in erbrachte nur einmal einen Unterschied von 10% und mehr: Befragte mit mindestens fünf Jahren Leitungserfahrung gaben häufiger an, einen allgemeinen Kontakt zu Beratungsstellen für Ausländer zu haben.

Durch die Formulierung "bei allgemeinem Kontakt bitte Kontaktformen angeben" wurde auch erfaßt, von welcher Art die Beziehung zum jeweiligen psychosozialen Dienst war. Am häufigsten wurden folgende Kontaktformen genannt (vgl. Tabelle A9):

  1. telefonischer Kontakt,
  2. Besprechungen,
  3. Beratung,
  4. Gespräche,
  5. Arbeitskreise und
  6. Fortbildung.

Relativ häufig waren auch Nennungen wie Besuche, Informationen, persönliche Kontakte, Elternabende/ -nachmittage, schriftliche Kontakte oder Auslegen/ Aushang von Informationsmaterial (siehe Tabelle A9). In der Beziehung zu einigen psychosozialen Diensten kamen häufig besondere Kontaktformen zustande wie beispielsweise

Einige Nennungen (z.B. Antragstellung, Betreuung, Besuche durch mobilen Dienst, gemeinsames Erstgespräch) bezogen sich wohl eher auf Einzelfälle.

Deutlich wird, daß allgemeine Kontakte zwischen Kindertageseinrichtungen und psychosozialen Diensten von ganz unterschiedlicher Art sein können. Einige Formen herrschen aber vor (Nr. 1 bis 6, s.o.); die übrigen folgen mit großem Abstand.

Einzelne Kontakte/ Kontaktformen wurden noch genauer erfaßt. So lautete eine Frage: "Wie häufig hatten Sie im letzten Kindergartenjahr Kontakt zu der für den Einzugsbereich Ihrer Kindertageseinrichtung zuständigen Sozialarbeiterin des ASD?" 59% der Leiter/innen antworteten auf einer fünfstufigen Skala (1 = nie, 5 = sehr oft) mit "1", 14% mit "2", 13% mit "3", 8% mit "4" und 6% mit "5". Die Antworten erstreckten sich über die gesamte Skala, allerdings mit Schwerpunkt auf den niedrigen Werten. Dementsprechend betrug der Durchschnittswert 1,88 (vgl. Tabelle A10). Die Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in war ohne größere Bedeutung (vgl. Tabelle A64). Kindergartenleiter/innen erzielten aber mit 1,43 einen viel niedrigeren Durchschnittswert als Kita- (2,59), Hort- (2,53) und Krippenleiter/innen (2,42).

Auf die Frage "Ist Ihre Kindertageseinrichtung in (psychosozialen) Arbeitskreisen oder Arbeitsgemeinschaften vertreten, an deren Treffen auch Mitarbeiter/innen von Jugendämtern, Beratungsstellen, heilpädagogischen Diensten u.a. teilnehmen?" antworteten 69 (37%) der befragten Leiter/innen mit "ja" und 118 (63%) mit "nein". Die Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in war ohne Bedeutung (vgl. Tabelle A65). Bei der Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung lagen Kindergärten mit 30% "ja"-Antworten unter Kinderhorten (50%), Kitas (46%) und Kinderkrippen (42%).

Auf die Frage "Haben einzelne Kinder eine besondere Hilfe/ Förderung in Ihrer Kindertageseinrichtung durch außenstehende Fachleute während der Öffnungszeiten erhalten?" antworteten 107 (56%) der befragten Leiter/innen mit "ja" und 83 (44%) mit "nein". Die Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in war ohne größere Bedeutung (vgl. Tabelle A66). Kita-Leiter/innen erzielten mit 77% "ja"-Antworten einen viel höheren Wert als Hort- (44%), Krippen- (50%) und Kindergartenleiter/innen (57%). Besonders oft wurden Kinder direkt in der Kindertageseinrichtung durch Frühförderstellen, Mobile sonderpädagogische Dienste (der Förderschulen) und Erziehungsberatungsstellen betreut bzw. behandelt. Nur vereinzelt kamen andere Dienste oder freipraktizierende Therapeut/innen in die Kindertagesstätte (vgl. Tabelle A11).

Ferner wurde erfaßt, ob Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen bereit sind, bisher erst in Einzelfällen praktizierte Angebote von (Erziehungs-)Beratungsstellen wie gemeinsame Fallbesprechungen, Behandlungen in der Tagesstätte oder Supervision zu nutzen.

 

Tabelle 17: Bereitschaft zur Nutzung besonderer Angebote einer Beratungsstelle

Frage: Falls eine (Erziehungs-) Beratungsstelle dazu bereit wäre, würden Sie folgende Angebote derselben nutzen?

  

 ja

nein

Fallbesprechungen mit Berater/in

178

98%

4

2%

Einzel-/ Gruppensupervision durch Berater/in

147

86%

25

15%

Teamsupervision (z.B. bei Teamkonflikten) durch Berater/in

138

80%

35

20%

Sprechstunden des Beraters in der Kindertageseinrichtung

156

84%

29

16%

Gesprächskreis für Eltern unter Leitung der Beraterin

148

84%

28

16%

Einzelberatung von Eltern in der Kindertageseinrichtung

151

85%

26

15%

Beobachtung eines Kindes durch Berater/in in der Einrichtung

170

94%

11

6%

Behandlung eines Kindes durch Berater/in in der Einrichtung

147

86%

24

14%

Einbeziehung der Erzieherin in die Behandlung eines Kindes durch Berater/in

175

98%

3

2%

Fortbildung für Erzieherinnen durch Berater/in

173

96%

7

4%

 

Tabelle 17 verdeutlicht, daß mindestens vier Fünftel der Befragten von den genannten Leistungen Gebrauch machen würden, wobei sich folgende Rangordnung ergab:

  1. Fallbesprechungen mit Berater/in (98%),
  1. Einbeziehung der Erzieherin in die Behandlung eines Kindes durch Berater/in (98%),
  2. Fortbildung für Erzieher/innen durch Berater/in (96%),
  3. Beobachtung eines Kindes durch Berater/in in der Einrichtung (94%),
  4. Einzel-/ Gruppensupervision durch Berater/in (86%),
  5. Behandlung eines Kindes durch Berater/in in der Einrichtung (86%),
  6. Einzelberatung von Eltern in der Kindertageseinrichtung (85%),
  7. Sprechstunden des Beraters in der Kindertageseinrichtung (84%),
  8. Gesprächskreis für Eltern unter Leitung der Beraterin (84%) und
  9. Teamsupervision (z.B. bei Teamkonflikten) durch Berater/in (80%).

Die Differenzierung nach Dauer der Berufserfahrung als Leiter/in erbrachte keine, diejenige nach Art der Kindertageseinrichtung nur wenige größere Unterschiede (von mindestens 10%): Krippenleiter/innen kreuzten mit 100% viel häufiger die Antwortvorgabe "Teamsupervision" an als Hort- (75%), Kita- (75%) und Kindergartenleiter/innen (78%). Kita-Leiter/innen interessierten sich mit 70% bzw. 86% seltener für Gesprächskreise für Eltern unter Leitung der Beraterin bzw. für Fortbildungen für Erzieher/innen durch Berater/in als Krippen- (91% bzw. 100%), Kindergarten- (86% bzw. 97%) und Hortleiter/innen (81% bzw. 97%). Krippen- und Kindergartenleiter/innen waren mit 95% bzw. 90% häufiger als Hort- (70%) und Kita-Leiter/innen (80%) an der Behandlung eines Kindes durch Berater/in in der eigenen Einrichtung interessiert (vgl. Tabelle A67).

Schließlich wurde noch anhand von zwei offenen Fragen zu erfassen versucht, welche Faktoren aus der Sicht der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen die Kooperation mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, sozialen Diensten usw. erschweren bzw. welche die Zusammenarbeit verbessern würden. Die Befragten nannten eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Faktoren (vgl. Tabellen A12 und A13). Ihrer Meinung nach wird eine Kooperation vor allem durch Faktoren auf seiten der Kindertageseinrichtungen und auf seiten der psychosozialen Dienste erschwert. Dazu gehören in erster Linie

auf seiten der Kindertagesstätte:

auf seiten der psychosozialen Dienste:

Andere Hemmfaktoren liegen bei den Eltern, insbesondere in ihrer mangelnden Bereitschaft, Hilfe anzunehmen bzw. sich an Beratungsstellen zu wenden (Abwehr, Unkenntnis, Schwellenangst, verweigerte Mitarbeit). Faktoren auf seiten des Trägers, des Gesetzgebers (wie Datenschutz) oder auf anderen Ebenen wurden nur sehr selten genannt.

Während die befragten Leiter/innen mehr Hemmfaktoren auf seiten der Kindertageseinrichtungen als auf seiten der psychosozialen Dienste nannten, war es bei der Frage nach den eine Kooperation verbessernden Faktoren umgekehrt. Besonders häufig wurden genannt

auf seiten der Kindertagesstätte:

auf seiten der psychosozialen Dienste:

Ferner wurden mehr (persönliche) Kontakte/ ein gegenseitiges Kennenlernen, Arbeitskreise/ regelmäßige Treffen sowie ein Mehr an Kontaktbereitschaft bzw. Interesse an Kooperation, an Aufgeschlossenheit und gegenseitigem Interesse gefordert. Nur zwei Nennungen betrafen die Eltern; eine größere Zahl hingegen die Träger (vor allem: mehr Personal in Kindertagesstätten und Freistellung der Leiterin) und Trägerverbände (insbesondere die Forderung nach entsprechenden Fortbildungen).

8.2 Diskussion

Die Befragung der Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen erbrachte interessante Ergebnisse hinsichtlich der Einschätzung des eigenen Kenntnisstandes über psychosoziale Dienste und bezüglich der Kontakte zu ihnen. Allerdings muß beachtet werden, daß die Stichprobe recht klein ist (N = 190) und vor allem eine Differenzierung nach Art der Kindertageseinrichtung wenig verläßliche Ergebnisse zeitigt.

Manche Befragten schätzten ihr allgemeines Wissen über psychosoziale Dienste sehr positiv, andere sehr negativ ein (d.h., die Antworten auf die jeweilige Frage streuten über alle Antwortvorgaben). Dasselbe galt für die Beurteilung der eigenen Kenntnisse über vier ausgewählte Jugendhilfemaßnahmen. Diese Befragungsergebnisse können auf einen mehr oder weniger gut ausgeprägten Kenntnisstand bei den Leiter/innen verweisen, aber auch z.B. auf Unterschiede bei der Selbsteinschätzung oder beim Problembewußtsein. Generell waren die Leiter/innen ihrer Meinung nach über Hilfsangebote und Maßnahmen für "Problemkinder" besser informiert als über solche für hilfebedürftige Familien.

Als sehr unterschiedlich erwies sich der Kenntnisstand der Leiter/innen über die Leistungen und Hilfsangebote von 20 ausgewählten psychosozialen Diensten. Zum einen erstreckten sich die Antworten zumeist über alle Vorgaben, beurteilten manche Befragte ihr Wissen sehr positiv, andere sehr negativ. Diese Befragungsergebnisse können auf mehr oder weniger umfassenden Kenntnissen oder auf einer unterschiedlichen Selbsteinschätzung beruhen. Ferner können andere Faktoren eine Rolle spielen - beispielsweise ob es in der jeweiligen Kindertagesstätte viel oder wenig Problemkinder/ -familien gibt (d.h., inwieweit es also notwendig war, sich ein entsprechendes Wissen anzueignen) oder ob die genannten Dienste im Umfeld der eigenen Einrichtung vorhanden sind (was auf dem Lande oder in Kleinstädten oft nicht der Fall ist).

Zum anderen wurden die eigenen Kenntnisse über psychosoziale Dienste, mit denen Kindertageseinrichtungen in der Regel mehr Kontakt haben, positiver beurteilt als die Kenntnisse über die anderen aufgelisteten Dienste. Am besten kannten sich die Befragten nach eigener Einschätzung bezüglich der Leistungen und Hilfsangebote von Jugendämtern aus (Durchschnittswert: 2,61) - ein Ergebnis, das in einem gewissen Widerspruch zur Bewertung der eigenen Kenntnisse über die vier ausgewählten Jugendhilfemaßnahmen steht (Durchschnittswerte von 3,47 bis 3,82). Auch das eigene Wissen über Schulvorbereitende Einrichtungen, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen, Gesundheitsämter, Heilpädagogische Tagesstätten sowie Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen wurde von den Befragten im Mittel als "befriedigend" bezeichnet (Durchschnittswerte von 2,65 bis 3,11). Bei den übrigen 13 psychosozialen Diensten häuften sich dann Bewertungen mit "ausreichend" und "mangelhaft".

Bedenkt man, wie viele Ausländer- und Aussiedlerkinder Tageseinrichtungen besuchen, ist es bedauerlich, daß die meisten Leiter/innen höchst unzureichend über die Leistungen und Hilfsangebote für diese Bevölkerungsgruppen unterrichtet sind. Bedenkt man, daß heute viele Kinder in Teilfamilien leben, ist zu bedauern, daß die Fachkräfte ihre Eltern nur unzureichend über Alleinerziehenden-Initiativen informieren können - obwohl Alleinerziehende in Selbsthilfegruppen viel Unterstützung finden. Bedenkt man, wie viele Eltern heute Erziehungsfragen und -probleme haben, ist es bedauerlich, daß Leiter/innen sie nicht genauer über die Bildungs- und Gesprächsangebote von Familienbildungseinrichtungen und Mütterzentren unterrichten können. Auch könnten viele Familien, die finanzielle Probleme haben, von genaueren Hinweisen auf Sozialamt, Schuldnerberatungsstelle und die Förderung von Familienerholung und Müttergenesung profitieren. So wäre es sinnvoll, wenn zumindest die Leiter/innen von Kindertagesstätten ein umfassenderes Wissen als bisher über familienunterstützende Dienste erwerben würden bzw. vermittelt bekämen - wobei dies verstärkt für Kindergartenleiter/innen gilt, die sich immer wieder als schlechter informiert bezeichneten als Krippen-, Hort- und Kita-Leiter/innen. Dann könnten die Fachkräfte eher ihrer Vermittlungsfunktion im Netzwerk von Jugendhilfeeinrichtungen und psychosozialen Diensten nachkommen. Auch würde es ihnen leichter fallen, als hilfebedürftig vermutete Eltern anzusprechen - schließlich überblicken sie dann das ganze Spektrum möglicher Maßnahmen und können somit davon ausgehen, daß sie den Eltern weiterhelfen können.

 

Tabelle 18: Einschätzung des eigenen Kenntnisstandes, einzelfallbezogene und allgemeine Kontakte zu psychosozialen Diensten - Rangordnungen im Vergleich

 Einschätzung des eigenen Kenntnisstandes

Einzelfallbezogene Kontakte

Allgemeiner Kontakt

1. Jugendämter

2. Schulvorberei-
tende Einrich-
tungen

3. Erziehungsbera-
tungsstellen

3. Frühförder-
stellen

5. Gesundheits-
ämter

6. Heilpädago-
gische Tagesstätten

7. Ehe-, Familien- und Lebensbera-
tungsstellen

8. Suchtberatungs-
stellen

9. Sozialämter

10. Familien-
bildungs-
einrichtungen

11. Mutter- Kind- Einrichtungen

12. Familienerho-
lung/ Mütterge-
nesung/ Mutter- Kind- Kuren

13. Schwangeren-
beratungsstellen

14. Frauenhäuser

15. Notrufgruppen

16. Alleinerziehen-
den- Initiativen

17. Beratungsstel-
len für Ausländer

18. Mütterzentren

19. Schuldnerbera-
tungsstellen

20. Beratungsstel-
len für Aussiedler

1. Erziehungsbera-
tungsstellen

2. Frühförderstellen

3. Jugendämter

4. Schulvorberei-
tende Einrichtungen

5. Heilpädagogische Tagesstätten

6. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen

7. Sozialämter

8. Gesundheitsämter

9. Familienerholung/ Müttergenesung/ Mutter- Kind- Kuren

10. Familienbildungs-
einrichtungen

11. Alleinerziehenden- Initiativen

12. Mutter- Kind- Einrichtungen

13. Frauenhäuser

13. Beratungsstellen für Ausländer

15. Schuldnerbera-
tungsstellen

15. Mütterzentren

17. Suchtberatungs-
stellen

18. Schwangerenbera-
tungsstellen

19. Beratungsstellen für Aussiedler

20. Notrufgruppen

1. Jugendämter

2. Gesundheits-
ämter

3. Erziehungs-
beratungsstellen

3. Frühförderstel-
len

5. Schulvorberei-
tende Einrich-
tungen

6. Heilpädago-
gische Tagesstätten

7. Ehe-, Familien- und Lebensbera-
tungsstellen

8. Sozialämter

9. Familien-
bildungs-
einrichtungen

10. Mutter- Kind- Einrichtungen

11. Familienerho-
lung/ Mütterge-
nesung/ Mutter- Kind- Kuren

12. Alleinerzie-
henden- Initiativen

13. Frauenhäuser

13. Beratungsstel-
len für Ausländer

15. Suchtbera-
tungsstellen

15. Mütterzentren

17. Beratungsstel-
len für Aussiedler

18. Schuldnerbera-
tungsstellen

19. Schwangeren-
beratungsstellen

19. Notrufgruppen

 

Die Befragungsergebnisse über einzelfallbezogene und allgemeine Kontakte zu Jugendhilfeeinrichtungen und psychosozialen Diensten spiegeln diejenigen zur Beurteilung des eigenen Kenntnisstandes wider - je mehr Kontakt, um so mehr Wissen. So ändert sich die Rangordnung, wie Tabelle 18 verdeutlicht, zumeist nur um ein bis drei Positionen. Ausnahmen traten nur zweimal bei den jeweils erstgenannten 10 psychosozialen Diensten auf:

Mehr Unterschiede zwischen den drei Rangordnungen gab es in der unteren Hälfte von Tabelle 18 (bei Alleinerziehenden-Initiativen, Beratungsstellen für Ausländer, Schuldnerberatungsstellen, Schwangerenberatungsstellen und Notrufgruppen). Aufgrund der hier sehr niedrig werdenden Zahl von Nennungen in der mittleren und rechten Spalte dürften das jedoch Zufallsergebnisse sein, verbietet sich eine Interpretation.

Einzelfallbezogene Kontakte waren nur mit Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen, Jugendämtern und Schulvorbereitende Einrichtungen relativ häufig, d.h., wurden von mindestens 50% der befragten Leiter/innen für das letzte Kindergartenjahr gemeldet. In Einzelfällen kamen Fachleute auch in die Kindertagesstätte, um dort ein bestimmtes Kind zu behandeln (von 56% der Befragten berichtet). Einen allgemeinen Kontakt hatte mindestens die Hälfte der Befragten zu Jugendämtern, Gesundheitsämtern, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten. Selbst wenn eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit den übrigen der genannten psychosozialen Dienste nicht notwendig sein sollte, so wäre sicherlich oft ein allgemeiner Kontakt sinnvoll - beispielsweise mit Beratungsstellen für Ausländer/innen bzw. Aussiedler/innen wegen der großen Zahl von Kindern aus anderen Kulturkreisen, mit Eheberatungsstellen wegen der vielen Trennungen und Ehescheidungen oder mit Sozialämtern und Schuldnerberatungsstellen wegen der häufigen finanziellen Belastungen von Familien. Besonders bedauerlich ist auch der in mehr als der Hälfte der Fälle fehlende und ansonsten eher seltene Kontakt zum ASD - zumal Bezirkssozialarbeiter/innen den Einzugsbereich der jeweiligen Kindertagesstätte kennen, über ein umfassendes Fachwissen über das Sozialsystem verfügen und oft Zugang zu Familien gewinnen können, die von sich aus keine Beratungsstelle bzw. kein Amt aufsuchen würden.

Die Umfrage verdeutlicht, daß Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen durchaus an intensiveren Kontakten zu psychosozialen Diensten interessiert sind. Beispielsweise waren mehr als vier Fünftel der Befragten bereit, mit Berater/innen Fallbesprechungen durchzuführen, mit ihnen gemeinsam ein Kind zu behandeln oder an einer Supervision durch sie teilzunehmen. Auch zeigten sie sich offen für Elternangebote einer Beratungsstelle in ihrer Kindertagesstätte, z.B. in der Form von Sprechstunden, Einzelberatungen oder Elterngesprächskreisen. Sollten (Erziehungs-)Beratungsstellen als Folge des Inkrafttretens des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten von 1998 ihre therapeutische Tätigkeit reduzieren können bzw. müssen, könnten sie hier neue Arbeitsfelder finden.

Eine intensivere Zusammenarbeit mit psychosozialen Diensten setzt aber laut Aussage der befragten Leiter/innen voraus, daß sie für diese Tätigkeit mehr (Verfügungs-) Zeit haben und daß sie mehr Informationen über deren Hilfsangebote, Leistungen, Zuständigkeiten (Name des richtigen Ansprechpartners) usw. erhalten. So könnten Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen und Ämter Informationsschriften für Erzieher/innen erstellen (die u.U. an Eltern weitergegeben werden könnten), aber auch Broschüren und Faltblätter speziell für Eltern. Oder es könnte für eine bestimmte Region ein Beratungsführer erstellt werden, der für Erzieher/innen relevante Informationen über mehrere psychosoziale Dienste enthält. Ferner könnten Fortbildungen über das soziale Netz durchgeführt werden.

Wichtig wäre den Leiter/innen auch ein persönlicher Kontakt zu den Mitarbeiter/innen von Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen usw., wie er sich z.B. aus (wechselseitigen) Besuchen, Informationsveranstaltungen, Hospitationen, der gemeinsamen Teilnahme an Arbeitskreisen oder der Vorstellung der Fachkräfte in der Leiterinnenkonferenz bzw. in der jeweiligen Kindertagesstätte (im Team oder bei einer Elternveranstaltung) ergeben. Generell sollte die Initiative nicht immer nur von den Erzieher/innen ausgehen, sondern öfters auch von den psychosozialen Diensten, wobei deren Mitarbeiter/innen Wertschätzung für die Arbeit und Fachkompetenz der Erzieher/innen zeigen und diese gleichberechtigt behandeln müßten (vgl. Tabelle A12 und A13). Es sollte möglichst ein kontinuierlicher Kontakt mit regelmäßigem Informationsaustausch entstehen.

Die befragten Leiter/innen betonten außerdem, daß eine intensivere Zusammenarbeit oft auch eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung, eine andere Organisation oder Arbeitsweise des jeweiligen psychosozialen Dienstes voraussetzt. Da z.B. lange Wartelisten Familien abschrecken und Fachleuten wenig Zeit für Besprechungen mit Erzieher/innen lassen würden, sollten Wartezeiten und generelle Zeitknappheit durch die Einstellung zusätzlichen Personals abgebaut werden. Für die Klient/innen, aber auch für ratsuchende Erzieher/innen, sollte immer genügend Zeit da sein; akute Fälle müßten umgehend behandelt werden.

Die Hilfen sollten nach Meinung der befragten Leiter/innen flächendeckend angeboten werden - es sollte also nicht wie bisher der ländliche Raum unterversorgt sein. Durch mobile Dienste u.ä. müßte insbesondere auf dem Land sichergestellt werden, daß Hilfsangebote auch bei großen Entfernungen oder fehlenden (öffentlichen) Verkehrsmitteln genutzt werden können. Auch müßten notwendige Maßnahmen bzw. Behandlungen finanziert werden, da eine Ablehnung von Anträgen - z.B. durch Ärzt/innen, Krankenkassen oder Sozialhilfeträger - sowohl die jeweilige Familie als auch die vermittelnden Erzieher/innen frustrieren würde.

Ein interessanter Verbesserungsvorschlag der befragten Leiter/innen bezog sich auf die Schaffung einer zentralen Koordinierungs- bzw. Vermittlungsstelle als erster Anlaufstelle. Bedenkt man die Vielzahl psychosozialer Dienste und die Unübersichtlichkeit des sozialen Systems, ist diese Forderung verständlich: Die Mitarbeiter/innen der zentralen Stelle sollen die Probleme der jeweiligen Familie klären und dann an die für diesem Fall am besten geeignete Beratungsstelle bzw. Jugendhilfeeinrichtung weitervermitteln.

Einige Leiter/innen waren der Meinung, daß die Zusammenarbeit mit psychosozialen Diensten besser verlaufen würde, wenn die Fachkräfte gelegentlich in ihre Kindertageseinrichtung kämen und dort (mit-)arbeiten würden bzw. wenn es mehr mobile Dienste gäbe. Auch könnten die Mitarbeiter/innen durchaus auch einmal die Erzieher/innen um Rat fragen oder deren Wissen nutzen. Ferner wäre es sinnvoll, daß sie Rückmeldung geben, wenn sie ein Kind oder eine Familie betreuen. Immer wieder wird betont, wie wichtig wechselseitige Offenheit, Aufgeschlossenheit, Vertrauen, Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft seien.

Außerdem sollten laut Aussage der Leiter/innen Träger und Trägerverbände (Fachberater/innen) Vernetzungsaktivitäten fördern. So müßte z.B. der Träger den Fachkräften genügend Zeit für diese Tätigkeit einräumen und anfallende Ausgaben übernehmen. Schließlich sei wichtig, daß Eltern bei Problemen Einsicht zeigen, bereit sind, Beratungsangebote und andere Hilfen anzunehmen, sowie Schwellenängste, Scham bzw. Angst vor Diskriminierung überwinden.

Diese Befragungsergebnisse verdeutlichen, daß den Leiter/innen von Kindertageseinrichtungen bewußt ist, was eine intensivere Zusammenarbeit mit psychosozialen Diensten verhindert bzw. was diese fördern würde. Viele dieser Aussagen entsprechen den Erfahrungen, die im ersten Projektjahr gesammelt wurden (vgl. Kapitel 4.4). Es kommt nun darauf an, das gesammelte Wissen in die Tat umzusetzen und dafür die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies soll im weiteren Verlauf des IFP-Projekts "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" geschehen.

 

9 Besuche vor Ort, Referate und Veröffentlichungen

Martin R. Textor

9.1 Besuche vor Ort

30.10.1997: Stadtjugendamt Bamberg
03.11.1997: Stadtjugendamt Landshut
05.11.1997: Kreisjugendamt und ASD des Landratsamts Günzburg
12.11.1997: Stadtjugendamt Ingolstadt
14.11.1997: Kreisjugendamt Aschaffenburg
14.11.1997: Stadtjugendamt Aschaffenburg
01.12.1997: Kindergarten St. Maria, Aldersbach
01.12.1997: Kindergarten St. Stephan, Vilshofen
08.12.1997: Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
08.12.1997: Kreisjugendamt Rottal-Inn
09.12.1997: Kindergarten Dreifaltigkeit, Simbach am Inn
09.12.1997: Laurentius Kindergarten, Stammham
13.01.1998: Laurentius Kindergarten, Stammham
14.01.1998: Landratsamt Fürstenfeldbruck
15.01.1998: Kindergarten St. Maria, Aldersbach/ Kindergarten St. Stephan, Vilshofen
19.01.1998: Stadtjugendamt Bamberg
21.01.1998: Stadtjugendamt Ingolstadt
26.01.1998: Caritas-Kindergarten Nazareth, Dachau
03.02.1998: Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
03.02.1998: Kreisjugendamt Rottal-Inn
05.02.1998: Stadtjugendamt Landshut
10.02.1998: Kindergarten Dreifaltigkeit, Simbach am Inn
11.02.1998: Kreisjugendamt Aschaffenburg
12.02.1998: Stadtjugendamt Aschaffenburg
17.02.1998: Kreisjugendamt und ASD des Landratsamts Günzburg
11.03.1998: Kindergarten St. Maria, Aldersbach/ Kindergarten St. Stephan, Vilshofen
23.03.1998: Stadtjugendamt Bamberg
25.03.1998: Landratsamt Fürstenfeldbruck
26.03.1998: Arbeitskreis südbayerischer Jugendämter, Miesbach
30.03.1998: Stadtjugendamt Landshut
11.05.1998: Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
11.05.1998: Kreisjugendamt Rottal-Inn/ Kindergarten Dreifaltigkeit, Simbach am Inn/ Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
19.05.1998: Stadtjugendamt Ingolstadt
18.06.1998: Kindergarten St. Maria, Aldersbach/ Kindergarten St. Stephan, Vilshofen
23.06.1998: Kreisjugendamt und ASD des Landratsamts Günzburg
24.06.1998: Landratsamt Fürstenfeldbruck
07.07.1998: Caritas-Kindergarten Nazareth, Dachau
13.07.1998: Integrativer Kindergarten, Eggenfelden
13.07.1998: Laurentius-Kindergarten, Stammham
14.07.1998: Kreisjugendamt und ASD des Landratsamts Günzburg
27.07.1998: Stadtjugendamt Bamberg
28.09.1998: Stadtjugendamt Rosenheim
29.09.1998: Stadtjugendamt Landshut
30.09.1998: Caritas-Kindergarten Nazareth, Dachau
14.10.1998: Kreisjugendamt und ASD des Landratsamts Günzburg
16.11.1998: Stadtjugendamt Bamberg
25.11.1998: Landratsamt Fürstenfeldbruck

9.2 Referate

01.10.1997: "Vernetzung - eine Einführung in die Grundthematik des IFP-Projekts" / "Ergebnisse der Befragung der Jugendamtsleiter/innen". Referate bei der Eröffnungsveranstaltung zum IFP-Projekt "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München

19.01.1998: Einführungsreferat bei der Informationsveranstaltung "Vernetzung von Kindertagesstätten mit psychosozialen Diensten" des Stadtjugendamtes Bamberg

03.02.1998: "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten". Referat bei einer Veranstaltung für Kindergartenleiterinnen des Kreisjugendamtes Rottal-Inn, Pfarrkirchen

05.05.1998: "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten". Referat auf einer Veranstaltung für Ausbildungsstätten der Regierung von Unterfranken, Würzburg

18.06.1998: "IFP-Projekt 'Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten'". Vortrag auf der Leiterinnenkonferenz für die Region Passau-Süd des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V., Aldersbach

21.10.1998: "Rückblick auf das 1. Projektjahr". Referat auf der Tagung zum IFP-Projekt "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit, München

25.11.1998: "Zwischenbericht über das Modellprojekt 'Vernetzung von Kindertagesstätten mit psychosozialen Diensten'". Kurzreferat auf der Besprechung des Amtes für Jugend und Familie mit den Leitungen der Kindergärten im Landkreis Fürstenfeldbruck

9.3 Publikationen im Rahmen des Modellversuchs

Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. Bildung, Erziehung, Betreuung 1997, Nr. 1, S. 29-30

Kindergarten im Netzwerk der Jugendhilfeeinrichtungen. In: Klaus Schüttler-Janikulla (Hg.): Handbuch für ErzieherInnen in Krippe, Kindergarten, Vorschule und Hort. Neuausgabe. München: mvg-verlag, 23. Lieferung 1997, 11 Seiten

Hilfen für Erzieherinnen, Hilfen für Familien: Zur Zusammenarbeit mit sozialen Diensten. In: Bayerischer Landesverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (Hg.): Jahrbuch '97. München: Selbstverlag 1997, S. 57-61

Kooperation: Neue Wege. Kinderzeit 1998, Heft 1, S. 24-26

Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten - ein vernachlässigter Aufgabenbereich von Jugendämtern? Zentralblatt für Jugendrecht 1998, 85, S. 313-317

Kindertageseinrichtungen: Kooperationspartner für soziale Dienste. Soziale Arbeit 1998, 47, S. 269-273

Vernetzung mit psychosozialen Diensten - Ergebnisse einer Leiterinnenbefragung. KinderTageseinrichtungen aktuell, KiTa BY 1998, 10, S. 174-175

Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. In: Klaus Schüttler-Janikulla (Hg.): Handbuch für ErzieherInnen in Krippe, Kindergarten, Vorschule und Hort. Neuausgabe. Landsberg am Lech: mvg-verlag 1998, 28. Lieferung, S. 1-16

9.4 Zeitungsartikel

Um Eltern und Kindern zu helfen. Stadtjugendamt nimmt derzeit an bayer. Modellprojekt teil. Fränkischer Tag Bamberg vom 28.01. 1998

Frühpädagogik: Stadt ist an Modellprojekt beteiligt. Angestrebt ist bessere Vermittlung von Hilfsangeboten. Main Echo Aschaffenburg vom 16.02.1998

Erziehungsdefizite früh erkennen. Jugendamt Günzburg und Kindergärten Leipheims beteiligen sich an Modellprojekt. Günzburger Zeitung vom 02.12.1998



In: Klax International GmbH: Das Kita-Handbuch.

https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/kinder-mit-besonderen-beduerfnissen-integration-vernetzung/vernetzung-und-kooperation/1081/