×

Zitiervorschlag

Nur eine Konzeption für alle Themen in der Kita? Ja - nur EINE Konzeption!

Marianne Kokigei

 

Raumkonzept, Sexualitätskonzept, Beteiligungskonzept, Kinderschutzkonzept, Beschwerdemanagement, Eingewöhnungskonzept ... gehören diese Themen alle in eine Konzeption? Diese Frage taucht immer wieder auf und stiftet in Kitas Verwirrung. Und in dem Zusammenhang steht die grundsätzliche Frage: Was gehört alles in eine Konzeption und ist diese dann verbindlich für alle pädagogischen Fachkräfte? Oder müssen bestimmte Aspekte nicht doch gesondert behandelt werden?

Seit Jahren mit dem Thema Konzeptionsentwicklung beschäftigt, möchte ich mit diesem Artikel mehr Klarheit und Sicherheit in die Kita-Teams bringen. Dazu stelle ich zunächst den Begriff der Konzeption dem des Konzeptes gegenüber.

1. Was ist eine pädagogische Konzeption - und was ist ein Konzept?

Eine Konzeption umfasst die Ziele der pädagogischen Arbeit und beschreibt die Art und Weise, wie diese erreicht werden sollen. Sie dient zuallererst den pädagogischen Fachkräften als Orientierung.

Eine pädagogische Konzeption beschreibt den Bildungsauftrag der Kita und seine konkrete Umsetzung entsprechend der Gesetze von Bund und Ländern sowie den jeweiligen Bildungsleitlinien. Sie enthält abgesprochene Richtlinien für die Gestaltung des Kita-Alltags und ist der verbindliche Rahmen für die Arbeit aller Mitarbeiter/innen. Sie enthält die Grundüberzeugungen des Teams, ihre Sicht auf Kinder und deren Entwicklung. Sie verknüpft theoretisches Wissen mit der Haltung / Einstellung des Teams und schafft die notwendige Grundlage zur Überprüfung der geleisteten Arbeit im Sinne der Zielsetzung (Effektivität und Qualität der Arbeit). Aus der Konzeption wird sichtbar, wie der Bildungsauftrag in dieser Kita von diesem Team wahrgenommen und umgesetzt wird (professionelles Selbstverständnis). Eine pädagogische Konzeption enthält auch mögliche unterschiedliche Sichtweisen auf ein Thema innerhalb des Teams. Manches Vorhaben lässt sich nicht als "Wenn-dann-Beziehung" beschreiben.

Ein Beispiel: „Wenn wir die Kinder nicht anhalten, auf die Toilette zu gehen, bleiben sie viel zu lange Wickelkinder.“ Es erfordert sowohl Vertrauen in die Kinder als auch Gelassenheit und Geduld, jedes Kind individuell in seinem Tempo zu begleiten, Blase und Schließmuskel zu kontrollieren. Was verstehen die einzelnen Teammitglieder unter „anhalten, auf die Toilette zu gehen...“? Ist es Anregung? Wird bei einigen Erzieher/innen eine (unabgesprochene) Regel daraus? Spüren die Kinder zunehmend Druck, wenn sie noch eine Windel tragen? Wird „schnelles Sauberwerden“ mit Anerkennung belohnt? Gehen die Teammitglieder vergleichbar auf die Wünsche und Vorstellungen der Kinder ein?

Für das Vorankommen in der Umsetzung dieser Aufgabe stehen immer wieder Entscheidungen an, Einschätzungen verändern sich und fließen in das Handeln der pädagogischen Fachkräfte ein. Manches muss nicht so bleiben, wie es ist und gleichzeitig gilt es, Bewährtes zu bewahren. Die Aufgabe, Kinder zu begleiten, bedeutet für die Akteur/innen, in Bewegung zu sein und zu bleiben. Nach dem „Innehalten“ und „Reflektieren“ erfolgt ein weiterer - vielleicht veränderter - Schritt, um dem Ziel näher zu kommen. Konzeptionsentwicklung in der Kita ist ein gemeinsamer, stetiger Prozess aller Beteiligten!

Im Unterschied dazu ist ein Konzept ein Entwurf, ein Ablauf, der schriftliche Plan, wie ein Vorhaben realisiert wird - Schritt für Schritt, ohne Kurskorrektur - z.B. bei einer Rede.

2. Der verbindliche pädagogische Rahmen für jede Kita in Deutschland

Die Grundlage jeder Kita-Konzeption ist das Grundgesetz, das SGB VIII (Sozialgesetzbuch), das Kita-Gesetz sowie das Bildungsprogramm des jeweiligen Bundeslandes. Damit gibt es eine gemeinsame verbindliche Basis für alle Kindertagesstätten in Deutschland:

  • Bezogen auf die Ziele der pädagogischen Arbeit.
  • bezogen auf die Rechte von Kindern.
  • bezogen auf die Beteiligung von Kindern (und deren Eltern).
  • bezogen auf Inklusion.
  • bezogen auf die Anforderung, die Qualität der Arbeit in der Institution Kita zu gewährleisten und zu sichern.
  • bezogen auf die Verpflichtung, die Schritte der Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in einer Konzeption schriftlich festzuhalten.

Es stellt sich also bei diesen Themen nicht die Frage, ob Kinder beispielweise beteiligt werden, sondern vielmehr, wie sie beteiligt werden.


Die Gesellschaft ändert sich in ihren ökonomischen, technischen, sozialen und kulturellen Bedingungen ständig. Die größte Herausforderung für Pädagog/innen liegt darin, Kinder für ein Leben in der Zukunft fit zu machen, das wir als Erwachsene von heute noch gar nicht kennen. Gewiss ist (nur), dass Kinder ein hohes Maß an Flexibilität in ihrem Lernen benötigen, für ihre späteren Berufe (denn sie werden im Laufe ihres Lebens vermutlich mehrere Berufe ausüben) und im Aneignen von Wissen und Fähigkeiten, um der technischen Entwicklung zu folgen bzw. sie mitzugestalten. In welchen Punkten sich diese Entwicklung als Fortschritt oder als Fluch herausstellt - das wird sich erst zeigen.

Trotz vielfältiger Veränderungen bleibt das Ziel: Mögen aus den Kindern von heute eigenständige, verantwortungsbewusste, gemeinschaftsfähige, (selbst-)kritische und glückliche Menschen werden!

3. Drei wesentliche Aufgaben einer pädagogischen Fachkraft

Damit jedes Erzieher/innen-Team dazu einen professionellen Beitrag leistet, schreibt es eine pädagogische Konzeption und entwickelt diese immer wieder weiter. Drei Aufgaben stehen für jede pädagogische Fachkraft dabei aus meiner Sicht im Zentrum - und gehören daher in jede Kita-Konzeption:

  1. Die Balance zwischen Bildung und Erziehung zu wahren als übergreifende Aufgabe, die den Zusammenhang herstellt zwischen der Haltung zu Kindern und dem Handeln im Alltag.
  2. Den Rechten von Kindern Geltung zu verschaffen als wesentliches Merkmal einer demokratischen Gesellschaft.
  3. Die Beteiligung von Kindern zu gewährleisten als Ausdruck ihrer aktiven Mitgestaltung einer demokratischen Zukunft.

3.1 Die Balance zwischen Bildung und Erziehung wahren

Bildung - das ist die Aktivität der Kinder

Kinder lernen immer - und stets aus eigenem Antrieb. Sie entdecken ihren Körper, probieren aus, machen Erfahrungen, lernen durch Versuch und Irrtum, ahmen andere nach. Kinder sind von Geburt an mit allen Sinnen und Kräften aktiv dabei, sich ein eigenes Bild von der Welt zu machen, um in ihr handlungsfähig zu sein. Dafür brauchen die Kinder:

  • Anregungen - durch das Einbringen von Ideen, das Bereitstellen von vielfältigem Material zum Kennenlernen und Ausprobieren.
  • Ermutigung und Schutz.
  • Orientierung für ihr Handeln.
  • verlässliche Beziehungen, um selbstbewusst eigene Wege zu beschreiten.
  • Möglichkeiten, eigene Sichtweisen zu entwickeln, Werte und Normen zu hinterfragen.
  • das Aufzeigen von Grenzen (Regeln entwickeln, begründen und gegebenenfalls verändern, Gegenüberstellen unterschiedlicher Sichtweisen und Interessen).
  • die Vermittlung von Werten (Respekt vor der Sichtweise anderer Menschen, die Bereicherung durch Vielfalt, Umgang mit Konflikten).

Erziehung - das ist die Aktivität der Erwachsenen

Erwachsene müssen:

  • die Verantwortung übernehmen und Gefahren einschätzen, sodass Kinder weder sich selbst noch anderen schaden.
  • demokratische Werte vermitteln.
  • die Begegnung mit Kultur und Tradition ermöglichen.
  • den achtsamen Umgang miteinander und den Respekt vor der Vielfalt von Mensch und Natur vorleben.
  • gewährleisten, dass jedem Kind ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, sich die Welt anzueignen.
  • die Themen an die Kinder herantragen, die sie mit Vielfalt, mit Tradition und Geschichte in Kontakt bringen.

Wir Erwachsene sind verantwortlich, die Kinder in der Aneignung der Welt zu begleiten, sie zu ermutigen und zu schützen. Das folgende Schaubild soll diese Zusammenhänge verdeutlichen:

Abb. 1: Der Bildungsauftrag - Balance zwischen Bildung und Erziehung (Kokigei 2018, o.A.)

Es ist die Aufgabe von Erwachsenen, einen Rahmen zu setzen, in dem eigenständiges Handeln der Kinder möglich ist und der gleichzeitig Orientierung gibt und Grenzen aufzeigt bzw. setzt. Viel leichter gesagt oder aufgeschrieben als getan:

  • Wenn Kinder sich im Streit auch körperlich auseinandersetzen:
    Wie lange bleibe ich als Erwachsene/r in der Beobachtungsrolle? Vertraue ich den Kindern und ihren Fähigkeiten, eine Lösung für die Situation zu finden? Wann greife ich ein? Reicht es, Impulse durch Fragen oder Ideen einzubringen? Überfordert die Situation die beteiligten Kinder? Muss ich eingreifen, um Kinder zu schützen? Wo geht das gesetzte Vertrauen in die Fähigkeiten der Kinder in Fahrlässigkeit über?
  • Wenn Kinder sich ausprobieren wollen (die Rutsche hochlaufen, auf einen Baum oder eine Leiter klettern, vom Klettergerüst springen) und ihren Interessen nachgehen: Wo schreite ich als Erwachsene/r ein, um Gefahren von den Kindern abzuwenden, weil sie diese (noch) nicht einschätzen können? Und wo leiten mich mehr meine eigenen Ängste?
  • Wenn Kinder an Entscheidungen beteiligt sind und Verabredungen gemeinsam getroffen werden und wir Erwachsenen gleichzeitig deutlich machen, wo nur wir alleine entscheiden - ohne "Verhandlung" oder Diskussion. Das sind die "Issos" (Ist so - z.B. verlässt kein Kind alleine das Kita-Gelände).

Diese Balance herzustellen oder vorsichtiger formuliert „sich um diese Balance zu bemühen“ - das ist aus meiner Sicht die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe jeder Erzieherin und jedes Erziehers bzw. jedes pädagogischen Teams! Eine Anstrengung und eine Herausforderung - jeden Tag aufs Neue. Wie sich ein Team um diese Balance bemüht - das geben viele konkrete Punkte ihrer pädagogischen Konzeption wieder.

3.2 Den Rechten von Kindern Geltung verschaffen

Am 20.11.1989 verabschiedete die UN Generalversammlung die Kinderrechtskonvention. Die UNICEF, die Kinderrechtsorganisation der UN, fasst den 20 Seiten langen Text in 10 Grundrechten zusammen (vgl. Unicef 2017):

  • das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  • das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  • das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung

„Ein inklusiver Ansatz, der soziale Vielfalt, Geschlechtervielfalt und Familienvielfalt aktiv aufgreift, ist ein Beitrag, Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen - und damit ein Beitrag zur Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ (SFBB 2018, S. 30).

Verschaffen wir den Rechten von Kindern Geltung und sorgen wir dafür, dass in der Kindertageseinrichtung die Rechte von Kindern umgesetzt werden, ist auch der Schutz der Kinder gewährleistet. Beobachten Erzieher/innen oder Eltern ein Verhalten gegenüber einem Kind, das den Verdacht / die Vermutung einer Kindeswohlgefährdung nahe legt, müssen die Erwachsenen tätig werden! Auch wenn die Rechte von Kindern noch nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert sind, benennen das SGB VIII und die Kita-Gesetze der Länder die Rechte von Kindern. Es ist traurige Realität, dass Kinder sowohl in der Familie, im unmittelbaren Lebensumfeld als auch in der Kita verbaler, körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt sind. Daher besteht eine wichtige Aufgabe von pädagogischen Fachkräften darin, Verdachtsmomenten nachzugehen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder zu schützen. Es ist sinnvoll, Leitlinien zu erarbeiten, was - wann - wie und mit wem zu tun ist, damit Erzieher/innen schnell im Interesse und zum Schutz der Kinder handeln können. Leitlinien geben Orientierung, sind Anleitung für das Handeln im Alltag und somit Bestandteil der Kita-Konzeption.

3.3 Die Beteiligung von Kindern gewährleisten

Jede Kita hat den Auftrag, Kinder in Alltagssituationen zu beteiligen. Die Kita-Konzeption gibt wieder, an welchen Entscheidungen und in welcher Form Kinder zuverlässig beteiligt werden. Erziehung ist eingebettet in eine demokratische Gesellschaft - grundsätzlich geprägt von Gleichberechtigung und gemeinsamer Verantwortung. Beteiligung bedeutet das Hineinwachsen in demokratische Werte: Kinder gestalten Situationen mit, entwickeln Vorstellungen über „angemessen“ und „unpassend“ und nehmen zunehmend selbst ihr Leben in die Hand.

Kinder im Kitaalltag zu beteiligen, heißt, den gesetzlichen Auftrag (KJHG §8a, 8b und 9 von 2011, UN Kinderrechte seit 1989) umzusetzen. Kinder erleben durch Beteiligung von klein auf, dass sie etwas bewirken und mitgestalten können. Dieses Gefühl der Selbstwirksamkeit stärkt sie, Herausforderungen im Leben leichter zu meistern und sich in eine demokratische Gesellschaft einzubringen. Beteiligung oder Partizipation verschafft den Interessen von Kindern Geltung und unterstützt sie in ihrer Selbstbestimmung. Miteinander ausgehandelte Regeln bilden den Rahmen, in dem sich die Kinder selbständig bewegen und ihren Kita-Alltag aktiv mitbestimmen.

Demokratie braucht selbstbewusste Kinder,

  • die Zutrauen in ihre Fähigkeiten haben.
  • die Anliegen und Interessen miteinander aushandeln.
  • die sensibel und verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen.
  • die sich beschweren, wenn sie nicht ausreichend „gesehen“ oder „gehört“ werden.

Kinder brauchen Erwachsene,

  • die ihnen die Gleichwürdigkeit von Menschen vorleben.
  • die ihnen mit Respekt begegnen.
  • die ihre Belange und Interessen ernst nehmen.

Kinder lernen Demokratie, indem sie Demokratie erleben - Partizipation ist der Schlüssel zur Demokratie. Jedes Kita-Team entwickelt passende Strukturen für die Beteiligung der Kinder in ihrer Kindertagesstätte. So eröffnen sie den Kindern Mitbestimmungswege verlässlich und entwicklungsangemessen.

Beschwerden sind Bestandteil von Partizipation, ein Mittel ihrer verlässlichen Umsetzung. Die (positive) Bedeutung von Beschwerden sowie das Ziel, gemeinsam eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt, gehört zur Partizipation. Veränderungen im gemeinsamen Interesse stehen gegenüber Kindern, ihren Familien und Mitarbeiter/innen im Vordergrund. Sich beschweren können, ist ein wichtiges Element jeder Demokratie.

4. Qualitätsentwicklung

Eine Konzeption beschreibt pädagogische Ziele und den Weg der Umsetzung. Wie kann die Einrichtung sicherstellen, dass dieser Weg auch begangen wird und nicht nur Versprechung bleibt? Deshalb benennt die pädagogische Konzeption auch Qualitätskriterien und -instrumente, um den Prozess der Umsetzung und Weiterentwicklung zu beschreiben. In manchen Bundesländern gibt es verbindliche Qualitätskriterien sowie Vorgaben zur internen und externen Evaluation, manche Träger (z.B. Verband der evangelischen Kitas) oder Landkreise (z.B. Potsdam Mittelmark im Land Brandenburg) haben eigene Qualitätsstandards entwickelt.

4.1 Qualitätsinstrumente der Kindertageseinrichtung

  • die pädagogische Konzeption, die die Umsetzung von Zielen beschreibt
  • die jeweiligen Kita-Gesetze der Bundesländer
  • die Bildungsprogramme der Länder
    (einige Bundesländer beschreiben darin gleichzeitig Qualitätskriterien)
  • eigene Qualitätsinstrumente der Träger von Kindertagesstätten
  • interne Evaluation (einige Bundesländer wie z.B. Berlin entwickelten hierfür Qualitätskriterien)
  • externe Evaluation (Einschätzung der Qualität der pädagogischen Arbeit in der Kita durch externe Institutionen)

Weitere Möglichkeiten, Schritt für Schritt Qualität (weiter) zu entwickeln liegen in:

  • Zielvereinbarungen zwischen Leitung und jeder/m Mitarbeiter/in
  • Zielvereinbarungen zwischen Träger und jeder/m Leiter/in
  • Zielvereinbarungen im Team
  • Mitarbeiter/innenbefragungen zur Zufriedenheit und Anregung für Verbesserungen
  • Elternbefragungen zur Zufriedenheit und Anregungen für Verbesserungen
  • Kinderbefragungen

Zur Orientierung oder als Grundlage für eine Diskussion im Team gebe ich nachfolgend ein Beispiel aus meiner Handreichung wieder (Kokigei 2018, o.A.):

„Gemeinsam mit dem Träger planen wir den Prozess der internen und externen Evaluation. Für die interne Evaluation legen wir pro Jahr inhaltliche Schwerpunkte fest und leiten daraus Vereinbarungen im Team ab. Die externe Evaluation findet alle 5 Jahre durch ein anerkanntes Institut statt. Die Leitung führt mit jeder*m Erzieher*in jährlich ein Zielvereinbarungsgespräch, in dem die Weiterentwicklung der Qualität der pädagogischen Arbeit im Mittelpunkt steht. Für die Umsetzung der Konzeption und ihrer Nutzung im Alltag verabreden wir folgende Punkte:

  1. Jede*r pädagogische Mitarbeiter*in erhält ein Exemplar der Konzeption, um selbständig damit arbeiten zu können.
  2. Jede*r neue Mitarbeiter*in bekommt ein Exemplar unserer Konzeption.
  3. Für Interessierte (z.B. Praktikant*innen) liegen Exemplare im Büro
    der Leitung zur Einsicht.
  4. Bei Dienstbesprechungen liegt die Konzeption auf dem Tisch. Anregungen oder neue Diskussionsergebnisse werden gleich bei den entsprechenden Punkten vermerkt.
  5. Veränderungen im Text korrigieren wir (je nach Umfang) entweder gleich
    gemeinsam (jede Kollegin in ihrem Exemplar) oder die Leitung überarbeitet den Punkt entsprechend und kopiert ihn dann für alle.
  6. Einmal jährlich überprüfen wir die gesamte Konzeption:
    - Gibt es "wunde Punkte" zu diskutieren?
    - Wurden Vereinbarungen getroffen - und auch umgesetzt?
    - Welche Punkte müssen überarbeitet werden?
    Der Termin für die Gesamtüberprüfung ist rechtzeitig bekannt,
    damit jedes Teammitglied sich darauf vorbereiten kann.
  7. Das Team verabredet, in welcher Reihenfolge, von wem und
    mit welchem Vorgehen die Punkte bearbeitet werden.“

Der Prozess - sich Ziele setzen, deren Umsetzung überprüfen, Erreichtes reflektieren und neue Ziele bestimmen - bildet die Grundlage der Qualitätsentwicklung und -sicherung.

5. Fazit

  • Jedes Kita-Team sieht seinen verbindlichen gesellschaftlichen Auftrag und stellt jedes Kind mit seinen Interessen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt.
  • Erzieher*innen erarbeiten gemeinsam im Team EINE Konzeption und integrieren darin alle pädagogischen Einzelfragen, z.B. den Umgang mit kindlicher Sexualität.
  • Sie nehmen die Konzeption als verbindliche Arbeitsgrundlage wahr und nutzen sie als Entlastung im Alltag.
  • Die (Weiter-)Entwicklung der Konzeption ist ein kontinuierlicher Prozess der Veränderung und wird auch so in jedem Kita-Team gestaltet.
  • Jedes pädagogische Thema, jede (neue) Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte wird in diesem Konzeptionsrahmen gesehen und eingeordnet - damit nichts aus dem Zusammenhang gerät.

6. Beispiel für die Gliederung der Konzeption (Kokigei 2018, o.A.)

0 Der Träger der Kindertageseinrichtung

A Die Kindertagesstätte stellt sich vor
1
Das Profil der Kindertageseinrichtung
2
Die Struktur der Kindertageseinrichtung

B Grundlagen der pädagogischen Arbeit und ihre Ziele

1 Der Bildungsauftrag der Kindertagesstätte
2 Das Bild vom Kind
3 Die Beteiligung von Kindern
4 Die Rechte von Kindern
5 Die Rolle der Erzieher/innen und anderer pädagogischer Fachkräfte
6 Die Ziele der pädagogischen Arbeit

C Bildung und Erziehung

1 Bildungsbereiche
2 Stellenwert des Spiels
3 Beobachten und Dokumentieren
4 Planen - auch von Projekten
5 Öffnung innerhalb der Kita
6 Mädchen und Jungen - und weitere geschlechtliche Identitäten
7 Inklusion und die Pädagogik der Vielfalt
8 Sexualität von Kindern
9 Gestaltung der Räume
10 Gestaltung des Tagesablaufs und das Lernen im Alltag
11 Regeln in der Kita

D Übergänge gestalten - Gesichtspunkte zu einzelnen Entwicklungsstufen

1 Kinder unter 3 Jahren
2 Kinder, die in die Schule kommen

E Zusammenarbeit

1 Die Rolle der Leiter/innen
2 Zusammenarbeit im Team
3 Besprechungen
4 Zusammenarbeit mit Praktikant/innen
5 Zusammenarbeit mit dem Träger

F Zusammenarbeit mit Eltern

1 Der Übergang von der Familie in die Kita - die Eingewöhnung
2 Erziehungspartnerschaft zwischen Erzieher/innen und Eltern

G Kontakte der Kindertageseinrichtung nach außen

1 Zusammenarbeit mit anderen Kitas und mit Schulen
2 Kontakte zu anderen Institutionen und Betrieben
3 Öffentlichkeitsarbeit / Darstellung der Kindertagesstätte nach außen

H Qualitätsentwicklung

1 Qualitätskriterien und Qualitätsinstrumente
2 Qualität gewährleisten: Gestaltung des Prozesses

 

Literatur

Kokigei, M. (2018): Wie eine Konzeption entsteht und aktuell bleibt. Berlin: o.V.

Nordt, S. / Kugler, T. (2018): Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik. Herausgegeben von der Bildungsinitiative QUEERFORMAT und dem SFBB. o.O: o.V.

Unicef (2017): Kinderrechte und die Kinderrechtskonvention. Verfügbar unter: URL: https://www.unicef.lu/kinderrechte#. Zugriff am 04.09.2018.

Autorin

Dr. Marianne Kokigei - Fortbildung, Beratung, Supervision - begleitet Teams und Träger in der Konzeptionsentwicklung.

Homepage: www.kokigei.de

Seit 1991 gibt die Autorin eine Handreichung für die Erarbeitung einer Kita-Konzeption heraus - immer wieder aktualisiert. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Mai 2018 unter dem Titel "Wie eine Konzeption entsteht und aktuell bleibt". Zu beziehen per Mail unter [email protected]