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Entwicklungsverzögerungen, sonstige Störungen

Die gesetzlich verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Kinder (U1 bei der Geburt bis U9 im Alter von 5 Jahren) hat zur Aufgabe, neben der ärztlichen Betreuung kranker Kinder auch den Entwicklungsstand eines Kindes zu beurteilen. Für Kinder, die in Entwicklungsbereichen nach dem „Grenzsteinprinzip“ Entwicklungsziele nicht zeitgerecht erreicht haben, können diagnostische Test in Erwägung gezogen werden. In Kombination mit Entwicklungstabellen können mögliche Ursachen für Entwicklungsverzögerungen ermittelt werden. Mithilfe welcher Tests diese feststellbar sind und welche Entwicklungsverzögerungen bei 2- bis 3-jährigen Kindern auftreten können, erfahren Sie hier.