In: Deutscher Bildungsrat: Strukturplan für das Bildungswesen. Empfehlungen der Bildungskommission. Stuttgart: Klett 1973, S. 98, 102, 112
Deutscher Bildungsrat
Vorbemerkungen
Das Bildungswesen wird in vier Bereiche gegliedert:
- Den Elementarbereich für Kinder vom dritten Geburtstag an;
- den Primarbereich, der die ersten Schuljahre bis zum Übergang in den Sekundarbereich umfaßt;
- den Sekundarbereich, unterteilt in Sekundarstufe I und II; Abschlüsse sind das Abitur I und das Abitur II oder andere Zeugnisse, die Übergangsmöglichkeiten in eine Berufstätigkeit oder in weiterführende Bildungsgänge eröffnen;
- den Bereich der Weiterbildung, dessen Lernangebot den späteren Lernbedürfnissen entsprechen soll.
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1. Elementarbereich
1.1 Abgrenzungen
Der Elementarbereich umfaßt die Einrichtungen familienergänzender Bildung und Erziehung für Kinder im vorschulischen Alter nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Diese Institutionen werden als Kindergärten von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie von privaten Trägern unterhalten. Statt wie bisher drei Altersstufen (Drei-, Vier- und Fünfjährige; häufig auch noch Sechsjährige), sollen in Zukunft nur noch zwei Altersjahrgänge (Drei- und Vierjährige) in die Kindergärten aufgenommen werden, wenn im Primarbereich der Schule die geeigneten Voraussetzungen geschaffen worden sind, um Kinder vom vollendeten 5. Lebensjahr an in einer zweijährigen Eingangsstufe zu fördern.
Der Elementarbereich wird als ein Teil des künftigen Bildungssystems verstanden. Er soll daher so ausgebaut werden, daß möglichst vielen Drei- und Vierjährigen Gelegenheit geboten wird, regelmäßig einen Kindergarten zu besuchen. Gleichzeitig müssen die Inhalte und Erziehungsformen auf der Grundlage von neueren Einsichten in das Lernverhalten und in die Lernfähigkeit in diesem Alter verändert werden. Die Kindergärten haben in der Übergangszeit bis zur Schaffung der Eingangsstufe im Primarbereich außerdem die Aufgabe, für fünf- und sechsjährige Kinder Förderkurse einzurichten, die neben den freiwilligen Vorschulklassen der Grundschule bestehen. Die Erfahrungen, die die Kindergärten durch diese Entwicklungsarbeit erwerben, sollten der Planung und Verwirklichung der Eingangsstufe zugute kommen. Örtliche Absprachen zwischen Schulen und Kindergärten für eine Zusammenarbeit bei der Betreuung der Fünf- bis Sechsjährigen sollten unterstützt werden.
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1.4.3 Einbeziehung des Kindergartens in das Bildungssystem
Das Ziel, im Rahmen der Elementarerziehung schon das kleine Kind in den Wirkungsbereich sorgfältig überlegter und geplanter Lernprozesse zu bringen, bedeutet, daß die Lern- und Erziehungsprozesse von Anfang an auf Kontinuität angelegt und auf ihre weiterführende Qualität hin überprüft werden müssen. Durch derart neugestaltete Inhalte und Methoden werden die Kindergärten zu einem unverzichtbaren Bestandteil des gesamten Bildungssystems. Dazu gehört, daß alle Kinder in gleicher Weise kontinuierlich und konsequent gefördert werden. Die Forderung nach einer inhaltlichen und methodischen Qualitätssteigerung der Kindergärten schließt deshalb die Verpflichtung ein, den Elementarbereich drastisch auszubauen.