Erfolge im Ausbau der frühkindlichen Bildung mit hoher Qualität fortsetzen und finanziell sichern

Jugend- und Familienministerkonferenz

Beschluss zu TOP 6.1 vom 6./7. Juni 2013:

1. Der von Bund, Ländern und Kommunen beim Krippengipfel 2007 vereinbarte Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren befindet sich auf der Zielgeraden. Träger, Kommunen und Länder haben mit erheblicher finanzieller Unterstützung des Bundes und durch das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege die Angebote frühkindlicher Bildung mit großem Erfolg ausgebaut und die Kindertagesbetreuung in Deutschland ein großes Stück vorangebracht. Die Investitionsmittel des Bundes konnten zur Schaffung und Sicherung von U3-Plätzen umgesetzt werden, Kommunen und Länder haben sich mit eigenen Mitteln stark engagiert und ihre Ausgaben für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig gesteigert. Nicht zuletzt haben die Träger und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen mit eigenem Engagement zu den bisher erzielten Erfolgen beigetragen. Die JFMK kann vor allem feststellen, dass Befürchtungen, der Platzausbau würde zu Lasten der Qualität der Kindertagesbetreuung gehen, unberechtigt waren. Trotz der erheblichen Anstrengungen für den Ausbau konnten die Personalausstattung und die Gruppengrößen nicht nur gehalten, sondern in fast allen Ländern sogar verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist es gelungen, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, Fachkräfte zu qualifizieren und zu gewinnen. Auch die räumlichen Standards konnten durch den massiven Ausbau gehalten und in vielen Einrichtungen verbessert werden. Die Kindertagespflege konnte weiter etabliert und qualifiziert werden.

2. Die JFMK stellt gleichzeitig fest, dass der Ausbau der U3-Plätze trotz der großen Erfolge noch nicht abgeschlossen ist. Vor allem viele Ballungsräume und Großstädte stehen aufgrund der regional hohen Nachfrage noch vor großen Anstrengungen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Mit dem Ausbau und dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz wird die Nachfrage über 2013 hinaus weiter zunehmen. Deshalb bleiben die Kommunen, aber auch die Länder und der Bund über den August 2013 hinaus gefordert. Die Länder haben in den Verhandlungen zum Fiskalpakt mit dem Bund eine Aufstockung des Investitionsprogramms vereinbaren können und bringen weitere Ausbaumaßnahmen auf den Weg. Die JFMK erneuert in diesem Zusammenhang ihre Forderung, dass der Verwendungszeitraum für die Investitionsprogramme des Bundes zumindest dahingehend verlängert wird, dass vor dem 31.12.2013 (Bundesprogramm 2008 - 2013) bzw. vor dem 31.12.2014 (Bundesprogramm 2013-2014) begonnene Maßnahmen abgeschlossen werden können. Diese Öffnung ist insbesondere erforderlich, damit Maßnahmen, die aus besonderen Gründen wie z.B. Baustopp wegen Denkmalfund, Verzögerungen aufgrund baurechtlicher Probleme, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Grundstücken, förderunschädlich fertiggestellt werden können. Die AGJF wird gebeten, hierzu zeitnah Gespräche mit dem BMFSFJ aufzunehmen.

3. Die Länder stehen zu ihrer Mitverantwortung, die U3-Ausbauziele und damit auch die Umsetzung des Rechtsanspruchs mit qualitativ hochwertigen Angeboten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu realisieren. Länder und Kommunen stellen sich der Aufgabe, weiterhin erhebliche Mittel für die Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften einzusetzen. Eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung fördert den Zugang zur Bildung, wirkt sozialer Ungleichheit im Bildungsverlauf entgegen, ermöglicht präventive Effekte und verbessert damit die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder. Der U3-Ausbau ist ein Gewinn für eine kinder- und familienfreundliche Gestaltung des Lebensumfelds der Familien. Der Ausbau der frühkindlichen Bildung ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verbessert die Teilhabe von Eltern am Erwerbsleben und erzeugt positive Beschäftigungseffekte. Öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung stärkt die wirtschaftliche Stabilität von Familien.

4. Auch, wenn die Umsetzung des Rechtsanspruchs als ein großer Schritt für die Kinder und ihre Familien zu würdigen ist, bleiben weitere fachliche Entwicklungsbedarfe. Dazu gehören insbesondere

  • der Ausbau der Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher, um sie für den Umgang mit jüngeren Kinder und ihren Eltern zu qualifizieren,
  • die Stärkung der Praxis als Lernort im Rahmen der Fachschul- und Fachhochschulausbildung,
  • die Notwendigkeit, familienentlastende Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote der Kinder auch in der Primarstufe weiterzuentwickeln,
  • die Weiterentwicklung und Intensivierung von Elternarbeit auch hinsichtlich von Bedarfen jenseits der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

5. Für einen bedarfsgerechten, qualitativen und quantitativen Ausbau müssen Kommunen und Länder auch weiterhin die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Um den bedarfsgerechten Ausbau mit hoher Qualität fortzusetzen, erwarten die Länder eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten, die mit Blick auf die reale Kostenentwicklung pro Platz und den steigenden Bedarf fortgeschrieben wird.

Die AGJF wird gebeten, diese und möglicherweise weitere Dimensionen der Qualitätsentwicklung fachlich zu begleiten und zu gegebener Zeit darüber der JFMK zu berichten.

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