Anforderungen an bedarfsgerechte, familienunterstützende und flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung

Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

(beschlossen auf der 117. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 12. bis 14. November 2014 in Schwerin)

1. Ausgangslage

2008 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ein Positionspapier zum Thema "Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung" verabschiedet. Im Zentrum des Positionspapiers stand die Frage, wie die Angebote der Kindertagesbetreuung dazu beitragen können, die Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung von Eltern und die Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Weder das Thema noch das Positionspapier haben an Aktualität verloren.

Sowohl die Globalisierung der Wirtschaft und Veränderungen des Arbeitsmarktes als auch die Pluralisierung der Lebenslagen führen zu wachsenden Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen an Erwerbstätige. Eine zeitgemäße Kindertagesbetreuung muss sich auf wandelnde familiale (Zeit-) Bedarfe einstellen und Lösungsansätze für alle Beteiligten entwickeln. Daraus resultiert der Anspruch, Betreuungsangebote zu etablieren, die dem Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung gerecht werden und sich zugleich an den Bedarfslagen der Familien orientieren. Insofern müssen diese Betreuungsangebote den Bedarf des Kindes und den Bedarf von Eltern mit gegebenenfalls atypischen und variablen Arbeitszeiten berücksichtigen. Dementsprechend forderte das o.g. Positionspapier Angebotsstrukturen, die den individuellen Bedürfnislagen der Kinder, der Stabilität von Bindungsmöglichkeiten zu Erwachsenen und Kindern sowie den Anforderungen einer partnerschaftlichen Kooperation mit den Eltern gerecht werden. "Nicht alles, was machbar ist, ist auch gut für die Familie und das Kind. Je jünger das Kind ist, umso mehr spielen stabile Rahmenbedingungen, beständige Bezugspersonen und Verlässlichkeit im Lebensrhythmus für ein harmonisches Aufwachsen von Kindern eine wesentliche Rolle" (BAG Landesjugendämter 2008).

Aus Sicht des Kindeswohles sind der Flexibilität der Kindertagesbetreuung Grenzen gesetzt. Flexibilität um jeden Preis geht an den Bedürfnissen von Kindern nach Kontinuität und Verlässlichkeit vorbei und erschwert geplante Bildungsprozesse für das einzelne Kind, die in der Kindergruppe stattfinden (vgl. LVR-Landesjugendamt Rheinland 2008, S. 43 ff.). Insofern ist bei der Gestaltung der Angebote die Zumutbarkeit für Kinder unterschiedlichen Alters in den Blick zu nehmen.

Das hier vorliegende Positionspapier betrachtet das Spannungsfeld zwischen Erwartungshaltungen und Bedarfslagen von Arbeitgebern und erwerbstätigen Familien an eine zeitlich nahezu unbegrenzte Kinderbetreuung einerseits und den Ansprüchen an eine qualitative und kindeswohlentsprechende Kindertagesbetreuung andererseits. Gegenstand des Positionspapiers ist die Gestaltung einer familienunterstützenden Kindertagesbetreuung auf der Grundlage von §§ 22 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Ziel ist die Beschreibung von Kriterien für die flexible Ausrichtung und inhaltliche Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung, die die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes speziell unter dem Aspekt des Kindeswohles aufgreifen.

2. Gesetzlicher Leistungs- und Qualitätsrahmen

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sollen nach § 22 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII "den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können." § 22 a Abs. 3 SGB VIII verpflichtet dazu, "das Angebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien" zu orientieren. Damit ist gewissermaßen das eingangs beschriebene Spannungsfeld angelegt und die Herausforderung gegeben, die Perspektive des Kindes, der Eltern und der Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in Einklang zu bringen.

Den bundesgesetzlichen Rahmen, der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz sowie das Bundeskinderschutzgesetz weiter präzisiert wurde, haben die Länder unterschiedlich landesrechtlich ausgestaltet. Die landesrechtlichen Regelungen nehmen zunehmend ebenso wie die länderspezifischen Bildungsprogramme die Bindungs- und Bildungsprozesse der Kinder sowie ihre alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnisse, die Verlässlichkeit von Strukturen, die Sicherstellung der Rechte von Kindern sowie den Kinderschutz in den Blick.

Familienunterstützende Kindertagesbetreuung zeigt sich in der Praxis zum Beispiel in Form von Abend-, Nacht- und Wochenendbetreuung, Not- und Ferienbetreuung, Buchbarkeit von Betreuungsmodulen bei unregelmäßigem Bedarf, kurzfristigen Änderungsmöglichkeiten von Betreuungszeiten, Bring- und Abholdiensten sowie anderen zusätzlichen Serviceleistungen (vgl. Klinkhammer 2008, S. 15 ff.). Wie der Bedarf nach solchen Angebotsformen zu planen ist und welche Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung notwendig sind, wird im Folgenden dargestellt.

3. Bedarfsermittlung und Planung der Angebote

Nach § 80 SGB VIII tragen die örtlichen Jugendämter die Planungsverantwortung. Sie ermitteln den Bestand und den Bedarf an Angeboten, berücksichtigen die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Eltern und planen rechtzeitig und ausreichend Angebote zur Befriedigung des Bedarfs. Grundlage für die Planung der Angebote ist in der Regel die Ermittlung des Platzbedarfes für die Region/ die Sozialräume. Dafür gibt es unterschiedliche Verfahren, wie z.B.

  • die kontinuierliche Beobachtung der Inanspruchnahme und das anlassbezogene Aktivwerden, wenn die vorhandenen Angebotskapazitäten zum überwiegenden Teil ausgelastet oder vollständig ausgeschöpft sind,
  • die Elternbefragung zur Erhebung der Elternwünsche und Ermittlung des Bedarfs,
  • die Kita-Planung auf der Grundlage der (auch prognostischen) Bevölkerungsentwicklung in den kita-relevanten Jahrgängen und der Entwicklung der Inanspruchnahme.

Die Jugendämter informieren die Eltern nach § 24 Abs. 4 SGB VIII über die Angebote der Kindertagesbetreuung und beraten sie bei der Auswahl. Der familienspezifische bzw. individuelle Bedarf ergibt sich insbesondere aus der Berufstätigkeit der Eltern oder einer vergleichbaren Tätigkeit, wie Aus- oder Weiterbildung. Er kann aber auch aus der familiären Situation heraus resultieren, wenn z.B. Zeit zur Pflege von Angehörigen benötigt wird. Rein persönliche Interessen, wie Freizeitinteressen von Eltern, stellen dagegen keinen "individuellen Bedarf" im Sinne des Gesetzes dar (vgl. Meysen/Beckmann 2013).

Der individuelle Bedarf ist - in der Regel im Rahmen des Anmeldeverfahrens - gemeinsam mit den Eltern zu ermitteln. Nicht selten zieht ein besonderer individueller Bedarf eine individuelle Lösung/ ein individuelles Betreuungssetting nach sich, um die erforderlichen Betreuungszeiten abzudecken. Klinkhammer spricht von Buchungsberatung und misst dieser einen hohen Stellenwert bei, um

  • für die Eltern und das Kind die Berufs- und Familienzeit gut zu regeln,
  • eine Ausnutzung der Flexibilität sicherzustellen und
  • wenn Eltern selbst unsicher sind, zu klären, ob das, was ihnen beruflich ggf. Vieles erleichtern würde, auch für das Kind zumutbar ist.

Buchungsberatung setzt nach Klinkhammer die Schaffung von Buchungsmöglichkeiten voraus. Dahinter verbirgt sich der Gedanke einer Modularisierung des pädagogischen Angebotes. Die Eltern können nach diesem Ansatz die Module für die Betreuung ihres Kindes buchen, die notwendig sind, um den zeitlichen Bedarf zu decken (vgl. Klinkhammer 2008, S. 15 ff.). Das erfordert ein konzeptionelles Umdenken aus der Perspektive der Leistungserbringung bei Trägern und Kindertageseinrichtungen. So müssen die Angebotsstrukturen für Kinder, Eltern und Fachkräfte gleichermaßen transparent sein und die Angebote klar organisiert und differenziert werden.

In den Abstimmungsprozess der individuellen Bedarfsermittlung muss vor allem bei flexiblen Betreuungsarrangements zwingend die Perspektive des Kindes aufgenommen werden. Es ist gemeinsam mit den Eltern zu eruieren, welche Veränderungen sich für das Kind und seinen bisherigen (Betreuungs-) Alltag ergeben. Auch die Grenzen der familienergänzenden Betreuung sind zu erörtern. Dabei geht es um Fragen des Beziehungsaufbaus, der Betreuungsqualität und der Bildungsansprüche ebenso wie um das emotionale Wohlbefinden des Kindes. Die Wohlfühlfaktoren von Kindern sind alters- und entwicklungsabhängig und natürlich auch persönlichkeitsabhängig unterschiedlich geprägt. Die Abstimmung der Betreuungsangebote und die Harmonisierung der Betreuungszeiten ist eine der Voraussetzungen für das Wohlbefinden der Kinder und das Gelingen einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung.

4. Kindgerechte Rahmenbedingungen und Gestaltung flexibler Angebote

Flexible Kindertagesbetreuung braucht engagierte Träger sowie veränderungsbereite und den besonderen Anforderungen gewachsene Leitungs- und Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Das gilt gleichermaßen für die Fachkräfte in der Kindertagespflege. Es sind Veränderungen für die Einrichtung/ das Angebot, das Team, die einzelne Fachkraft zu klären, Veränderungen zur Gewährleistung einer erweiterten Angebotsstruktur zu organisieren, mögliche Auswirkungen einer veränderten Angebotsstruktur für die Teamarbeit, -entwicklung und -organisation sowie für die pädagogische Arbeit zu betrachten und Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Fachkräfte in den Angeboten und Einrichtungen sollen

  • sich mit Einstellungen zur flexiblen Kindertagesbetreuung auseinandersetzen,
  • eine grundsätzliche Haltung dazu erarbeiten,
  • Unterstützung für einen den flexibilisierten Betreuungsangeboten entsprechenden Einsatz zu ggf. atypischen Arbeitszeiten erhalten,
  • Expertise entwickeln, Bildungsarbeit über den Tag verteilt anzubieten und bezogen auf flexibel betreute Kinder zusätzliche Schwerpunkte zu beobachten und zu dokumentieren.

Eine Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung verlangt ein verändertes konzeptionelles Herangehen. Die pädagogische Konzeption soll

  • Orientierungsgrößen für mögliche Betreuungszeiten enthalten,
  • auch bei flexiblen Angeboten auf die Gruppenzusammensetzung eingehen,
  • das pädagogische Programm in Modulen beschreiben,
  • Beteiligungsmöglichkeiten für flexibel betreute Kinder gewährleisten,
  • beachten, dass Bildungsangebote über den gesamten Tag verteilt sind und jedem Kind, unabhängig von der Anwesenheitszeit im Einzelnen, zuteilwerden (vgl. Becker-Stoll 2007),
  • regelmäßig auf Praxistauglichkeit reflektiert werden.

Im institutionellen Rahmen können flexible Angebote aufgrund des Arbeitszeitgesetzes grundsätzlich nur über eine Arbeitsgestaltung realisiert werden, die Zeitpläne für den zeitlich versetzten Einsatz der Fachkräfte vorsieht. Vor diesem Hintergrund kann eine Mehrfachbetreuung, insbesondere wenn lange Betreuungszeiten für ein Kind abzudecken sind, kaum vermieden werden. Umso wichtiger ist personelle Kontinuität der Bezugspersonen in der flexiblen Betreuung. Eine vertraute Erzieherin ist eine der Voraussetzungen für das Wohlbefinden der Kinder und für bindungsbezogenes Verhalten. Fachkräfte in der flexiblen Betreuung müssen selbst höchst flexibel sein in ihrer Arbeit.

Die pädagogische Arbeit soll dem Kind das geben, was das Kind braucht (vgl. Ahmad). Kinder orientieren sich - zumindest anfangs - sowohl am wiederkehrenden Tagesablauf mit ihrer Erzieherin und den ihnen vertrauten Kindern als auch an den räumlichen Strukturen (vgl. Flexible Betreuung der unter Dreijährigen... Experteninterview Kirstein). Kinder brauchen

  • auf Beobachtung und Dokumentation basierende Bildungsanreize,
  • sofern sie erst am Nachmittag ankommen, eine besondere Einstiegs- und Ankommbegleitung sowie auf den Nachmittag abgestimmte Bildungsangebote, inhaltlich und qualitativ vergleichbar mit den Bildungsangeboten am Vormittag (vgl. Becker-Stoll 2010),
  • vertraute Räume, eigene Bereiche, Nischen und
  • eine je nach Befinden passend erscheinende Umgebung, teils nah zu anderen Kindern, teils geschützt vor anderen Kindern.

Wenn nur einzelne Kinder flexibel zu betreuen sind, kann es selbst bei der Betreuung durch eine noch so liebevolle und dem Kind zugewandte Erzieherin zum Gefühl der "Vereinsamung" beim Kind kommen. Es gibt Kinder, die den Zweierkontakt und die Ruhe genießen, aber eben auch Kinder, die den Kontakt zu anderen Kindern brauchen. Eine vertraute Kindergruppe ist ein Faktor, der das Wohlbefinden der Kinder steigert. Auch bei flexibel betreuten Kindern ist der Kontakt mit Gleichaltrigen wichtig, weil dieser besondere Entwicklungs- und Bildungsanregungen ermöglicht. Altershomogenität erleichtert es, Module zu schaffen, die Kindern gerecht werden - egal wann sie kommen und an welchen Tagen sie da sind (vgl. Tietze).

In der flexiblen Betreuung von Kindern sind Zeiten enthalten, die sie sonst üblicherweise in der Familie verbringen. Die Lebensrhythmen der Familie und des flexiblen Angebotes sollten möglichst gut aufeinander abgestimmt sein. Kinder sollen auch im Rahmen flexibler Betreuung Kontinuität und feste Strukturen erleben. Kontinuität in der Betreuung heißt,

  • verlässliche, wiederkehrende Tagesabläufe festzulegen und zu organisieren,
  • Routinen zu entwickeln,
  • tageszeitenspezifische Besonderheiten aus der Familie zu berücksichtigen,
  • ggf. aus dem häuslichen Umfeld vertraute Gestaltungselemente zu integrieren,
  • Wiederholungen, Aufbau- und Vertiefungsangebote, aber auch Vormittagsangebote und Nachmittagsangebote zu schaffen, damit Kinder in flexibler Betreuung keine Nachteile haben (vgl. Flexible Betreuung der Unterdreijährigen... Experteninterview Kirstein) und
  • Kontinuität in den Spielkontakten.

Auch Kinder in flexibler Betreuung haben ein Recht auf Beteiligung. Beteiligung wird hierbei insbesondere gewährleistet, indem z.B.

  • gemeinsam mit der Erzieherin besprochen wird, welche Aktivitäten wann anstehen,
  • Kinder durch Patenschaften Verantwortung für andere Kinder übernehmen, größere für kleinere oder bereits integrierte für neue Kinder.

Der Übergang eines Kindes in die flexible Betreuung braucht ebenso eine Eingewöhnungszeit wie der Übergang von der Familie in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. Eine erfolgreiche Eingewöhnung setzt voraus, dass die Eltern ihr Kind anfänglich ggf. begleiten.

Die Teilnahme am Angebot sollte regelmäßig erfolgen, um den Anspruch auf Bildung, Förderung und eine gesunde Entwicklung sicher zu stellen. Wechselnde Betreuungszeiten der Kinder im Wochenverlauf bedürfen einer sorgfältigen Planung der Projektangebote für die Kinder und einer genauen Abstimmung zwischen Eltern und Erzieherinnen. Je flexibler Kinder betreut werden, desto wichtiger sind der regelmäßige Austausch über das Kind und verlässliche Absprachen zwischen Erzieherinnen und Eltern.

Erziehungspartnerschaft mit den Eltern bedeutet,

  • den familiären Lebensrhythmus und den des Angebotes weitestgehend in Einklang zu bringen, damit die gewohnten Aufsteh-, Mittagsschlaf- und Schlafenszeiten an Familien- und Einrichtungstagen so wenig wie möglich differieren,
  • familiengerechte Bring- und Abholzeiten zu ermöglichen,
  • über die Festlegung von Mindestbuchungszeiten eine gewisse Kontinuität der Anwesenheit des Kindes im Angebot sicherzustellen,
  • kontinuierlich einen Austausch darüber zu führen, wie das Kind sich einfindet, ob das gewählte Modell aufgeht oder ob ggf. über Veränderungen gemeinsam mit den Eltern nachzudenken ist.

Neben der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern verlangen flexible Angebote den Aufbau von guten Kooperationsstrukturen und Netzwerken mit den verschiedenen Akteuren im regionalen Umfeld (siehe Praxisbeispiele im Anhang).

5. Ausblick und Fazit

Die Bundesregierung konstatiert im 14. Kinder- und Jugendbericht "Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland", dass sich die Kindertagesbetreuung seit dem vorangegangenen Gesamtbericht stark verändert hat, und geht davon aus, dass diese Dynamik auch in den nächsten Jahren anhalten wird. Insbesondere wird hier auf die Zunahme von Betreuungsumfängen verwiesen. Stärker nachgefragt werden ganztägige und flexibel auch Randzeiten des Tages abdeckende Betreuungsmodelle vor allem im Kindergartenalter (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12200, S. 307). "Betreuungszeiten haben sich ausgeweitet und wurden - soweit dies institutionell möglich und pädagogisch sinnvoll ist - entsprechend der heterogenen Betreuungswünsche von Eltern flexibilisiert" (ebenda, S. 313).

Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass es den Akteuren vor Ort zunehmend besser gelingt, erfolgreich Familienzeitpolitik zu gestalten und die Interessen von Eltern und Kindern, Trägern und Fachkräften zu synchronisieren. Die Kindertagesbetreuung stellt sich mit ihren Öffnungs- und Angebotszeiten auf den Wandel der Arbeitswelt, -strukturen und -zeiten ein und entwickelt Betreuungsmodelle, die den Bedürfnissen der Kinder, den zeitlichen Anforderungen der Familien und den wirtschaftlichen Aspekten der öffentlichen Hand gleichermaßen gerecht werden. Die Kindertagesbetreuung hat die Herausforderung angenommen. Der begonnene fachliche Austausch wird den Prozess der inhaltlichen und qualitativen Weiterentwicklung befördern.

Die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung zu gewährleisten und den Familien Zeitsouveränität zuzugestehen, kann nicht allein in der Verantwortung der Kindertagesbetreuung liegen. Hier sind Arbeitgeber und Kommunen und der Staat gemeinsam im Rahmen einer familienfreundlichen Politik gefordert. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für alle Seiten von Nutzen und trägt zur Existenzsicherung von Frauen und Männern bei. Insofern ist eine verlässliche, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung aus volkswirtschaftlicher Sicht eine lohnenswerte Investition.

Literatur/Quellen

Ahmad, A., pme-Familienservice: "Wir dürfen die Autonomie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht stören..." https://www.humanomics.de/artikel?id=4706057 (Aufruf: 20.10.2014)

Altgeld, K./Klaudy, E./Stöbe-Blossey, S. (2007): Flexible Kinderbetreuung-Online-Handbuch. http://www.iaq.uni-due.de/projekt/hp/flexiblekinderbetreuung/handb.html (Aufruf: 20.10.2014)

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG LJÄ): Flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, beschlossen auf der 104. Arbeitstagung 2008 in Chorin

Becker-Stoll, F./Textor, M.R. (Hrsg.) (2007): Die Erzieherin-Kind-Beziehung: Zentrum von Bildung und Erziehung. Berlin, Düsseldorf, Mannheim: Cornelsen Scriptor

Becker-Stoll, F. (2010): Handbuch Kinder in den ersten drei Lebensjahren, Theorie und Praxis für die Tagesbetreuung. Freiburg im Breisgau, 3. Aufl.

Beckmann, J./Meysen, T. : Der zeitliche Umfang des Anspruchs auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege aus rechtlicher Sicht. http://www.dji.de/index.php?id=43400 (Aufruf: 20.10.2014)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2014): 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit. Wissenschaftliche Recherche und Analyse im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland, Köln Dezernat 4 - Schulen, Jugend; erarbeitet von der Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen (FVM) Haug-Schnabel, G./Bensel, J./von Stetten, S./Weber, S./Schnabel, N.

Haderthauer, C./Zehetmair, H. (Hrsg.) (2013): Bildung braucht Bindung. München: Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Klinkhammer, N. (2007): Bedarfsgerechte Angebote im Trägerverbund? Die wissenschaftliche Begleitung des Stuttgarter Kinderhauses Regenbogen. München: DJI, Abteilung Kinder und Jugendbetreuung

Klinkhammer, N. (2007): Flexibilität ermöglichen, Qualität sichern. In: Altgeld, K./Klaudy, E./Stöbe-Blossey, S. (Hrsg.): Flexible Kinderbetreuung-Online-Handbuch. http://www.iaq.uni-due.de/projekt/hp/flexiblekinderbetreuung/handb.html (Aufruf: 20.10.2014)

Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.) (2007): Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit. Wissenschaftliche Recherche, Expertenhearing, Resümee. http://www.kommern.lvr.de/app/resources/fvm_langfassung08052008.pdf (Aufruf: 20.10.2014)

Meysen, T./Beckmann, J. (2013): Rechtsanspruch U3: Förderung in Kita und Kindertagespflege. Baden-Baden: Nomos-Verlagsgesellschaft

Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

Tietze, W./Viernickel, S. (Hrsg.) (2002): Pädagogische Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder. Ein nationaler Kriterienkatalog. Weinheim, Berlin, Basel: Beltz

Anhang

Ausgewählte Praxisbeispiele aus einzelnen Bundesländern

Hinweis: In allen Bundesländern gibt es eine Vielfalt flexibler Angebote der Kindertagesbetreuung. Diese beziehen sich vor allem auf Kindertageseinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten, mit Übernachtungsangeboten von Montag bis Freitag sowie mit zusätzlichen Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen oder auch auf Randstundenbetreuung beispielsweise durch Tagespflegepersonen. Die aufgeführten Beispiele sind nur exemplarisch.

Angebote der Übernachtung
Baden-Württemberg
Kurztitel Übernachtbetreuungsgruppe in einer Tageseinrichtung
Rahmenbedingungen
  • Einzelfallentscheidung, je nach Alter der Kinder und Länge der maximalen Übernachtbetreuung
  • Inanspruchnahme in Abhängigkeit vom Alter des Kindes:
    • Kinder im Alter von 3 bis 4 Jahren bis zu 2 Nächte innerhalb einer Woche und insgesamt bis zu 4 Nächte pro Monat
    • Kinder im Alter von 5 Jahren bis Schuleintritt bis zu 4 Nächte innerhalb einer Woche und insgesamt bis zu 8 Nächte pro Monat
  • Öffnungszeiten beispielhaft: Beginn 16.00 Uhr - Ende nächster Morgen ca. 8.00 Uhr.
  • Separate Räume für die Übernachtung
  • Mindestpersonal für die Übernachtbetreuung: eine pädagogische Fachkraft (nach BW KiTaG) und eine geeignete Kraft
  • Besonderheit:
    • Es können nur Kinder der Einrichtung dieses Angebot nutzen.
    • Externe Kinder werden nicht aufgenommen.
Zielgruppe Eltern (insbesondere Alleinerziehende) mit Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Gruppen in der betreffenden Tageseinrichtung (Schichtdienst)
Regionale Wirkung bisher ein Standort
Brandenburg
Kurztitel Übernachtungskita
Rahmenbedingungen
  • mit Erlaubnis nach § 45 SGB VIII
  • Raum zum Schlafen mit nicht mehr als 6 Kindern,
  • minimale Kernzeit 22.00 bis 6.00 Uhr,
  • Bereitschaftsdienst,
  • gleiches Personal am Abend und am Morgen,
  • Einsatz von den Kindern vertrauten Erzieherinnen und Erziehern
Zielgruppe Eltern mit Arbeitszeiten außerhalb der Regelkita (Schichtdienst)
Regionale Wirkung Je nach Bedarfslage auf bestimmte Regionen bezogen, z.B. an Kliniken
Finanzierung Jugendamtsbereichsweise unterschiedlich vereinbarte Finanzierung und Unterstützung der Familien, zuweilen Beteiligung der Wohnortkommune und Extrabeitragserhebung bei den Eltern
Mecklenburg-Vorpommern
Kurztitel 24-Stunden-Kita
Rahmenbedingungen
  • mit Erlaubnis nach § 45 SGB VIII
  • räumliche Trennung der Übernachtungsplätze
  • personelle Absicherung
  • Beginn 05.45 Uhr
  • feste Tagesstruktur sowie Hol- und Bringzeiten
Zielgruppe Eltern mit Arbeitszeiten außerhalb der Öffnungszeiten einer Regelkita (Schichtdienst beider Eltern)
Regionale Wirkung Angebot für Eltern aus der jeweiligen Region, Anbindung z.B. an Klinik
Finanzierung Jugendamtsbereichsweise unterschiedlich vereinbarte Finanzierung und Unterstützung der Familien (z.B. sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge durch einkommensabhängige Geschwisterermäßigung; Gemeinden zahlen nur den Anteil, welcher in der Wohnsitzgemeinde üblich ist)
Sachsen-Anhalt
Kurztitel KITA - 24 h Öffnungszeit
Rahmenbedingungen
  • mit Erlaubnis nach § 45 SGB VIII
  • Betreuung und Förderung durch pädagogische Fachkräfte
  • Nachtbetreuung
  • kindgerecht ausgestattete Aufenthaltsräume
  • separater Schlafraum mit altersentsprechender und individueller Ausstattung
  • Sanitärbereich (Waschbecken, WC, Dusche) mit Möglichkeiten der Unterbringung persönlicher Pflege- und Waschutensilien
  • Besondere Bedingungen:
    • Kind darf nicht 2x hintereinander in der Einrichtung übernachten, ohne abgeholt zu werden.
    • Wechsel der betreuenden Person/en während einer Nachtbetreuung ist nicht erlaubt.
    • Erziehungsberechtigte müssen auch während der Nachtbetreuung in dringenden Fällen erreichbar sein.
Zielgruppe Kinder der Kindertageseinrichtung, deren Erziehungsberechtigte Arbeitszeiten haben, die von der Regelbetreuungszeit abweichen
Regionale Wirkung 3 Einrichtungen in unterschiedlichen Kreisen des Landes
Finanzierung Anteilige Finanzierung durch Zuweisungen des Landes, der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, der Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften, in deren Gebiet die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und den Erziehungsberechtigten
Angebote der längeren Betreuungszeit über die Regelöffnungszeit der Kita hinaus
Bayern
Angebot Verlängerte Öffnungszeiten der Kitas durch Tagespflegepersonen
Rahmenbedingungen
  • Betreuung vor 9.00 Uhr und nach 16.00 Uhr in der Kindertageseinrichtungen durch qualifizierte Tagespflegepersonen
  • Tagespflegepersonen: angestellt, nicht in den Personalschlüssel eingerechnet, Erlaubnis zur Betreuung von bis zu 5 Kindern
Zielgruppe Eltern mit Arbeitszeiten außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen, deren Kinder in der jeweiligen Einrichtung betreut werden
Regionale Wirkung k. A.
Berlin
Kurztitel Ergänzende Kindertagespflege (ergänzend zur öffentlich geförderten Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle, auch schulhortergänzend)
Rahmenbedingungen
  • Gewährleistung von Betreuung z.B. spätnachmittags, abends, nachts bzw. an Wochenenden und/oder Feiertagen
  • in der Regel Förderung in Tagespflegestellen, im Einzelfall auch durch Tagespflegepersonen im Haushalt der Familie
  • Einsatz von Tagespflegepersonen, die über eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügen
Zielgruppe Eltern mit langen Arbeits- oder Ausbildungszeiten, atypischen Arbeitszeiten und Betreuungsbedarf für ihr Kind außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie mit wechselndem Betreuungsbedarf.
Regionale Wirkung Flächendeckend. Gesamtstädtisches Angebot
Finanzierung Finanzierung im Rahmen der Bezuschussung der Kindertagesbetreuung durch das Land Berlin; Kostenbeteiligung der Eltern nach § 2, Abs. 4 Tagespflegekostenbeteiligungsgesetz (TKBG) und § 19 Abs. 6 SchulG, Beitragsfreiheit in den letzten drei Jahren vor Schulpflicht
Angebote der kurzfristigen Betreuung und Angebote von Platzsharing
Nordrhein-Westfalen
Kurztitel Kindertageseinrichtung mit Back-up Betreuung
Rahmenbedingungen
  • Mit Betriebserlaubnis in einer Regulären Kindertageseinrichtung ein Angebot für ein zusätzliches kurzfristiges Betreuungsangebot.
  • Geeignete Räume müssen vorgehalten werden. Entsprechendes Personal auch bei kurzfristiger Inanspruchnahme muss gewährleistet werden.
Zielgruppe Eltern, die eine kurzfristige Betreuungslücke haben z.B. bei Ausfall bestehender Betreuungssettings z.B. Kindertagespflege, Ferienzeiten
Regionale Wirkung Angebot für Eltern aus der jeweiligen Region. Träger bietet dies auch bundesweit an.
Finanzierung Betriebe oder Arbeitgeber sichern sich dieses Vorhalten durch Kostenbeteiligung in bestehender Kindertageseinrichtung
Niedersachsen
Angebot Platzsharing in Krippen- od. Hortgruppen (ein Platz f. 2 Kinder)
Rahmenbedingungen
  • möglich in Krippengruppen für bis zu 3 Plätze, in Hortgruppen für bis zu 4 Plätze und in altersübergreifenden Gruppen im Kindergarten für bis zu 3 Plätze
  • anteilige Leitungsfreistellungs- und Verfügungszeiten
  • Information des örtlichen Trägern der Jugendhilfe durch den Antragsteller über das beabsichtigte Platzsharing
  • Bestätigung des Antragstellers, dass das Platzsharing dem von den Eltern geltend gemachten Bedarf entspricht.
Zielgruppe Eltern, deren Kinder in der jeweiligen Einrichtung betreut werden
Finanzierung Finanzhilfe des Landes zu Personalkosten des Trägers für die Gruppe
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